Ehrhart Körting

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Herr Präsident! Herr Abgeordneter Berger! Zu Ihrer ersten Frage: Es trifft zu, dass Ausländern, die lediglich im Besitz einer Duldung sind, kein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird. Das ist logisch, denn antragsberechtigt für einen Wohnberechtigungsschein nach § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes ist jede natürliche Person, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich des Gesetzes aufhält und ihre Absicht tatsächlich und rechtlich verwirklichen kann, hier für längere Zeit einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehung zu begründen. Diese Voraussetzung können Personen, die lediglich im Besitz einer Duldung sind, nicht erfüllen. Einen Wohnberechtigungsschein können daher in der Regel nur Ausländer erhalten, die nach dem Ausländergesetz zum längeren Aufenthalt berechtigt sind.
Der Senat weißt jedoch auf Folgendes hin: Ein Vielzahl von öffentlich geförderten Wohnungen – allein 80 000 Wohneinheiten – können durch das Maßnahmenprogramm zur Sicherung und Verbesserung des Sozialgefüges im Sozialwohnungsbestand der Großsiedlungen derzeit auch ohne Vorlage eines
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Wohnberechtigungsscheins angemietet werden, so dass der Verbleib im Wohnheim nicht allein von der Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins abhängig zu machen ist.
Zu Ihrer zweiten Frage: Zunächst weise ich darauf hin, dass nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz traumatisierten Flüchtlingen ein gesondertes Bleiberecht ermöglicht werden sollte, wenn diese bis zum 1. Januar 2001 einen entsprechenden Antrag gestellt und sich in ärztliche Behandlung begeben haben. Allein in den Monaten April bis August 2001 sind 2 402 Neuanträge von Bosniern auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis wegen Traumatisierung gestellt worden – also alle nach Ablauf der genannten Frist. Hinzu kommen die schon länger bekannten 700 Anträge von bosnischen Flüchtlingen. In keinem anderen Bundesland wurden so viele Anträge zu einem so späten Zeitpunkt gestellt wie in Berlin. Schon daraus ergibt sich der zur Zeit noch hohe Bearbeitungsrückstand.
Ansonsten ist es so, dass nicht immer die Vorlage eines ärztlichen Attests ausreicht, um eine Aufenthaltsbefugnis erteilen zu können. Wir müssen sehen, dass es Einzelne geben kann, die die Erleichterungen für traumatisierte Flüchtlinge nutzen und missbrauchen wollen, um eine Aufenthaltsbefugnis zu erhalten. Um einem derartigen Missbrauch vorzubeugen, nimmt die zuständige Behörde eine Schlüssigkeitsprüfung vor. Das geschieht insbesondere durch Rücksprache mit dem Antragsteller oder dem behandelnden Arzt oder auch nur durch Auswertung der eigenen Ausländerakte. Erst bei weiteren Unstimmigkeiten wird gegebenenfalls eine Zweitbegutachtung durch einen niedergelassenen Arzt veranlasst. Dies ist auch in anderen Bundesländern teilweise der Fall.
Anfang September 2001 sind mit der Ausländerbehörde Maßnahmen zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung beschlossen worden. Das Sachgebiet wurde um zwei eingearbeitete Kräfte von vier auf sechs Sachbearbeiter verstärkt. Die Entscheidung, ob eine Zweitbegutachtung erforderlich ist, wird nunmehr von drei Sachgebietsleitern – nicht mehr nur noch von einem – getroffen, so dass eine Beschleunigung erfolgt.
Darüber hinaus wird trotz erforderlicher Einsparungsmaßnahmen, die wir allgemein haben, geprüft, ob weitere Dienstkräfte aus dem Überhang eingesetzt werden können. Sie können sicher sein, Herr Abgeordneter, dass die Frage, ob wir den wirklich Traumatisierten schnell zu einer Regelung verhelfen, von mir im Auge behalten wird. Ich habe auch schon die Einsetzung von zusätzlichem Personal veranlasst.
Darüber hinaus werde ich nochmals das Antragsbearbeitungsverfahren auf Vereinfachungen hin prüfen und es bei einem schlüssigen Attest schließen lassen.
Aber damit ist einem Teil der Antragsteller nicht geholfen, nämlich denen, die den Antrag zu spät gestellt haben – diese 2 402 Fälle, die von April bis August nachgeliefert wurden. Bei diesen Fällen gehe ich davon aus, dass bei dem einen oder anderen etwas dafür sprechen kann, dass man erst auf der Grundlage des Beschlusses der Innenministerkonferenz auf den Gedanken gekommen ist, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Ich möchte dafür sorgen, dass dieses Bleiberecht, das wir aus humanitären Gründen gewähren wollen und müssen, auf diejenigen beschränkt bleibt, die traumatisiert sind und die durch die Kriegsereignisse in Bosnien traumatisiert wurden. Aber es darf nicht als Mitnahmeeffekt von anderen genutzt werden.
Herr Abgeordneter Berger! Natürlich können die Verwaltungsmitarbeiter ärztliche Einschätzungen nicht selbst ersetzen. Dafür sind sie nicht vorgebildet. Aber lassen Sie mich einmal eine theoretische Fallkonstellation bilden: Nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Das wird von allen Bundesländern so gehandhabt, dass es von einem Facharzt der entsprechenden Fachrichtung oder einem Psychoanalytiker stammen muss. Er muss nicht nur bestätigen, dass der Fall vorliegt, sondern er muss darüber hinaus bestätigen, dass der Betreffende sich in intensiver Behandlung bei ihm befindet. Da kann ich mir jetzt – rein theoretisch – vorstellen, dass sich ein Mitarbeiter, wenn er von einem einzigen Arzt eine Vielzahl solcher Atteste bekommt, Gedanken macht, ob dieser Arzt überhaupt in der Lage ist, eine derartige Vielzahl von Patienten zu betreuen, und dementsprechend nachfragt. Aber das ist eine theoretische Überlegung, die bei meinen Mitarbeitern angestellt wird.
Herr Abgeordneter Berger! Ich verstehe Ihre Frage und verstehe auch das Problem. Ich kann nur noch einmal wiederholen: Ich werde mich darum bemühen, die Altfälle schnellstmöglich abarbeiten zu lassen und bei den Neufällen zu einer pragmatischen Lösung zu kommen. Aber bei den Neufällen, die erst nach Antragsfrist Anträge gestellt haben, bitte ich um Verständnis, dass wir ein bisschen genauer hinschauen müssen.
Frau Abgeordnete! Sachverstand von außen wollen wir sicherlich einbeziehen, weil wir den Sachverstand nicht haben. Wenn dort zu formal verfahren wird, wird es abgestellt.
Herr Abgeordneter! Ich weiß, dass es in der Anfangsphase der Behandlung dieser Dinge Auseinandersetzungen auch mit dem polizeiärztlichen Dienst gegeben hat, weshalb man das Verfahren geändert hat. Trotzdem bleibt ein eklatanter Unterschied zu anderen Bundesländern. Ich sage das mal so: Der Bundesminister des Innern und die Länderinnenminister waren und sind sich einig, wenn Sie sich die verschiedenen Rundschreiben und Erlasse ansehen, dass eine nach diesem Zeitpunkt einsetzende Behandlung und/ oder Antragstellung eine Ausnahmesituation darstellen muss, weil es sich um Leute handelt, wie Sie richtig sagen, die sich schon längere Zeit in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Man geht davon aus – und auch wir in Berlin haben eine Regelung getroffen –: Wer eine Behandlung nach diesem Stichtag aus dem Grund erst einging, weil er vorher keinen Behandlungsplatz gefunden hat, der wird genauso behandelt, als ob er vor dem Stichtag mit einer Behandlung begonnen hätte. Aber wer erst nach längerer Zeit überhaupt in Behandlung geht – und das ist unabhängig von der Frage, ob man einen Antrag stellen konnte oder nicht, sondern das ist nur die Frage, ob man sich in einem Zustand befindet, der einem behandlungsbedürftig erscheint –, da muss man nachfragen, warum. Das halte ich auch für legitim. Ansonsten werden wir uns um Beschleunigung der Verfahren bemühen. Das habe ich zugesagt.
Frau Abgeordnete, wenn ich mich richtig erinnere, ist in dem Beschluss eine Berichtspflicht festgelegt worden. Wir haben zu Einzelpunkten inzwischen ein Vergabeverfahren. Das betrifft die Punkte 1, 3, 4, 5 und 6 – oder so – des damaligen Beschlusses; da geht es darum, dass wir die Abschiebungshaft so ausgestalten sollten, dass Teeküchen da sind, dass Bereiche da sind mit Mobiliar, in dem die Leute auch etwas unterbringen können usw. Das ist alles veranlasst worden. Zu zwei zentralen Punkten des Beschlusses, die bisher nicht umgesetzt worden sind, habe ich eine Rücksprache angeordnet. Das sind die Fragestellungen der Abtrennung der Räume von den Fenstern durch zusätzliche Gitter, und das ist die Fragestellung, dass innerhalb dieses Besuchsraumes Glasscheiben zwischen den Abschiebungshäftlingen und den Besuchern sind. Da hatte ich veranlasst, dass die Möglichkeiten von Familienbesuchen verbessert werden, und zwar in Räumen, wo sie sich unmittelbar begegnen können. Das ist auch in Angriff genommen worden. Wie weit die anderen Dinge baulich umgesetzt werden können, muss noch entschieden werden, weil der Umbau, insbesondere der Räumlichkeiten mit den Gittern, erhebliche bauliche Investitionen mit sich bringen würde. Das ist von mir noch nicht entschieden.
Wir haben die generelle Regelung, dass Abschiebehäftlinge, wenn sie nicht einzeln begleitet werden können, gegebenenfalls auch zu fesseln sind. Wir werden, soweit es die Zahnarztbehandlung betrifft, künftig eine Zahnärztin haben, die in die Abschiebehaft kommt und dort die Zahnarztbehandlung vornimmt, so dass dann auf derartige Dinge verzichtet werden kann.
Wenn Abschiebehäftlinge allerdings auch künftig noch außerhalb der Abschiebehaft behandelt werden müssen in einer Zahnarztpraxis, dann wird auf Sicherungsmaßnahmen nicht völlig verzichtet werden können. Sie müssen einfach die Situation vor
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Augen haben, dass sich dann der Häftling in einem Behandlungsstuhl befindet, neben ihm eine Vielzahl von gefährlichen Geräten sind, mit denen er sich insbesondere selbst körperlich verletzen kann, aber auch den Zahnarzt verletzen könnte, und die Zahnärztin, die wir bisher eingesetzt haben, es abgelehnt hat, zahnärztlichen Behandlungen ohne derartige Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Ich weiß, das klingt alles schrecklich, aber wir müssen leider auch damit rechnen, dass Abschiebehäftlinge die Gelegenheit benutzen, sich insbesondere selbst erhebliche Verletzungen zuzuführen. Das müssen wir verhindern.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Senats beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der PDS wie folgt: Die Expertenkommission Staatsaufgabenkritik wurde – wie bekannt – vom Senat im Frühjahr 2000 mit dem Auftrag eingesetzt, strukturelle Veränderungen der Berliner Verwaltung vorzuschlagen, die dem neuen Bild staatlicher und kommunaler Tätigkeiten entsprechen. Den ersten Zwischenbericht hat die Kommission im Dezember 2000 vorgelegt, auf den sich primär die Große Anfrage bezieht. Dieser Zwischenbericht enthält allgemeine Grundsätze für die Wahrnehmung staatlicher Aufgabe, Vorschläge zu Strukturfragen des Stadtstaates und der Einheitsgemeinde Berlin, denkbare Maßnahmen zum Themenfeld Personal, mögliche Initiativen für die Bauverwaltung, Ideen für den Bereich facility management und schließlich Vorschläge für den Bereich Wirtschaft. Der Zwischenbericht ist im Internet für jeden abrufbar, so dass eine breite öffentliche Debatte über die Vorschläge denkbar ist. Ein zweiter, informeller Zwischenbericht für die Bereiche Soziales, Arbeit und berufliche Bildung, Gesundheit, Polizei und Justiz liegt seit wenigen Tagen vor. Im September dieses Jahres will die Kommission ihren Abschlussbericht vorlegen.
Ich möchte eine Frage von Herrn Krüger gleich beantworten: Im Hinblick auf den Stand der Arbeiten der Kommission – nicht im Hinblick auf die Ergebnisse – wird der Senat diese Kommission nicht verändern. Wir werden also weder den Vorsitzenden neu berufen noch Sonstiges tun. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass das, was jetzt noch von der Kommission bis September zu erwarten ist, von dieser auch vorgelegt werden soll.
Ich möchte auch gleich eine zweite Frage von Ihnen beantworten: Auch wenn der bisherige Senat Beschlüsse gefasst hat, ist der neu gewählte Senat selbstverständlich bereit und auch verpflichtet, alle die von der Expertenkommission vorgelegten Vorschläge neu zu überprüfen.
Der Senat misst der Arbeit der Expertenkommission „Staatsaufgabenkritik“ bei der strukturellen Veränderung der Berliner Verwaltung vom Grundsatz her eine große Bedeutung zu. Wir haben erwartet, dass die im ersten Zwischenbericht formulierten Grundsätze anhand der einzelnen Politik- und Verwaltungsbereiche konkretisiert werden, so dass deutlicher wird, zu welchen Konsequenzen ihre Umsetzung in der Praxis führt. Es liegt auf der Hand, dass man erst dann, wenn die Vorschläge der Expertenkommission offiziell und endgültig auf dem Tisch liegen, zu ihrer Umsetzbarkeit fundiert Stellung nehmen und Alternativen erörtern kann. Das ist nach den Texten, wie sie mir jetzt vorliegen, im Übrigen auch schwierig, weil die Expertenkommission in vielen Teilbereichen Problemfelder angerissen hat, aber keine eigentlichen Lösungsvorschläge vorgelegt, sondern nur eine Richtung angegeben hat, in der sie sich Lösungen vorstellen kann.
Im Einzelnen möchte ich zu Ihren Fragen Stellung nehmen und ich bitte um Vergebung, wenn es etwas technisch wird, denn das ist kein Thema, das die Abgeordneten – wie andere Themen vorhin – von den Sitzen reißen wird.
Zu den Fragen 1 bis 3: Die ersten drei Fragen Ihrer Großen Anfrage würden von uns verlangen, dass wir zum Teil zu den Ergebnissen schon vorgreiflich Stellung nehmen. Wir erwarten insoweit konkretisierende Vorschläge, und wir erwarten Aussagen, welche Aufgaben denn wirklich entbehrlich sind, welche Standards verändert werden können und welche Aufgaben künftig in anderer Trägerschaft fortgeführt werden können. Uns sind diese Vorschläge, aber auch Vorschläge, die unterdessen hier aus dem Hause unterbreitet worden sind, und zwar von allen Fraktionen, willkommen. Ob wir ihnen folgen oder nicht, das muss sich dann aus der Debatte ergeben. Der Senat wir dann anhand all dieser Vorschläge seine Prioritäten in der Konsolidierungspolitik festlegen und dabei unter Wahrung der Bürgerfreundlichkeit Entscheidungen zur Rationalisierung beim Verwaltungshandeln treffen. Dazu gehört dann auch der Abbau von Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Gestatten Sie mir zu diesem Punkt eine persönliche Bemerkung! Die Forderung nach Abbau von Rechts- und Verwaltungsvorschriften höre ich seit meinem Studium. Insofern ist der Vor
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schlag der Expertenkommission, man sollte Rechts- und Verwaltungsvorschriften überprüfen, dann nicht hilfreich, wenn mir nicht gesagt wird, welche Rechts- und Verwaltungsvorschriften nach Auffassung der Expertenkommission entbehrlich sind und in welchen Bereichen die Expertenkommission meint, dass staatliches Handeln nicht erforderlich sei – ob das nun die Wohnungsaufsicht oder das Wohnungsamt oder was auch immer ist. Ich habe die Hoffnung gehabt – vielleicht passiert es auch noch –, dass die Expertenkommission mir dazu konkrete Vorschläge macht. Ansonsten haben wir sozusagen hier im Parlament zu entscheiden, wo wir Prioritäten setzen.
Zu der Frage 4: Der Senat hat auf Grund des Zwischenberichts – und zwar des ersten Zwischenberichts, der zweite Zwischenbericht ist im Detail noch nicht behandelt worden – umfangreiche Prüfaufträge mit dem Ziel des Aufbaus einer modernen Verwaltung beschlossen. Die mit den Prüfaufträgen in Zusammenhang stehenden Maßnahmen haben noch nicht zu einer konkretisierenden Sparvorgabe der 50 Millionen DM geführt. Sie haben das umschrieben als einen „Friedhof des Defizits“ – wenn ich das richtig im Ohr habe –, auf dem die zwischengelagert sind. Ich kann dem guten Gewissens nicht völlig widersprechen.
Aber wir werden im Senat am 3. Juli eine Vorlage einbringen, wo wir vorschlagen, einen Teilbereich von 18 Millionen DM aufgabenkritisch umzusetzen. Der Hauptausschuss wird darüber dann informiert.
Zu der Frage 5: Die Expertenkommission – Sie haben das auch in einem Antrag formuliert – hat vorgeschlagen, den Personalhaushalt mittelfristig nur noch über die Kosten zu steuern und die Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Sach- und Personalausgaben in der Senatsverwaltung für Finanzen vorzusehen. Dies ist eine Diskussion, die dem Hause auch nicht neu sein wird. Ich erinnere mich an die Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing, die dieses auch gefordert und betont hat, dass das für eine sinnvolle Finanzpolitik erforderlich ist. Sie werden verstehen, dass ich als für Inneres zuständiger Senator nicht sofort jauchzend einstimme in diese Forderung, aber ich glaube – insbesondere wenn man sieht, dass die Personalausgaben im Grunde den Zentralbereich der Finanzwirtschaft des Landes Berlin betreffen, denn das, was an Steuern hereinkommt, geht über Personalausgaben heraus –, nach einer Neuwahl des Abgeordnetenhauses und bei einem neu zu bildenden Senat werden wir die Frage, wie man Personalausgaben steuert, neu zu diskutieren haben. Es wird dann nicht nur um diese Frage, sondern insgesamt um die Frage gehen, wie man Ressortzuschnitte sinnvoll und dann auch im Sinne einer vernünftigen Verwaltung durchführt.
Hinsichtlich des Beteiligungscontrollings hat der bisherige Senat in den Schlussfolgerungen dem Vorschlag zugestimmt und die Senatsverwaltung für Finanzen gebeten, einen ersten Bericht zum Beteiligungscontrolling vorzulegen und ein ähnliches Controlling bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie einzurichten.
Zu der Frage 6: Eine Entscheidung des Senats, 50 Millionen DM einzusparen, ist mir nicht bekannt. Da sind Sie etwas über das Ziel hinausgeschossen, wenn Sie meinen, dass es sozusagen einen Senatsbeschluss in dieser Frage gibt. Mir ist er jedenfalls nicht bekannt. Die Expertenkommission „Staatsaufgabenkritik“ hatte mit ihrem Zwischenbericht eingeschätzt, dass auf der Grundlage ihrer Vorschläge bei den bauenden Bereichen Ausgabenminderungen von 32 Millionen DM und bei der Bauaufsicht verminderte Personalausgaben von 18 Millionen DM – also insgesamt 50 Millionen DM – vorzusehen seien. Diese Vorgaben sind im Detail noch zu prüfen, und der Senat hat zunächst einen Prüfauftrag erteilt und dabei auch gesagt, dass eine Anhörung der Fachkreise und die Auswertung der Erfahrungen anderer Bundesländer abzuwarten sind. Insoweit ist eine Berichterstattung zum 30. September 2001 zu erwarten, aber das ist noch kein definitiver Beschluss des Senats.
Zu der Frage 7: Konkrete Stelleneinsparungen in der Konkretisierung, wie ich sie für eine Umsetzung bräuchte – die der Hauptverwaltung und den Bezirken zugerechnet werden können –, haben der erste und zweite Zwischenbericht der Expertenkommission nicht. So konkrete Stelleneinsparungen, dass sie direkt umsetzbar sind, haben sie nicht.
Soweit es die Personalausstattung innerhalb der Bezirke betrifft – das ist Ihre Ziffer a) unter Frage 7 – und soweit es dazu Kritik aus dem Parlament und aus dem Rat der Bürgermeister gibt – – Herr Präsident, wenn es eine Zwischenfrage gibt, bin ich gern bereit, sie zwischendurch zu beantworten.
Herr Abgeordneter Krüger! Ich kann nur zu dem zurückkommen, was ich vorhin gesagt habe, dass nämlich der Senat alle diese Vorschläge neu überprüfen wird. Die damaligen Überlegungen waren etwas pauschaliert, wenn ich es richtig verstehe – so, wie die 50 Millionen DM etwas pauschaliert waren. Ich glaube, es lag dem Senat daran – und das halte ich denn allerdings für richtig –, ein Zeichen zu setzen, dass man sich ernsthaft mit Stellenabbau in der öffentlichen Verwaltung auf Grund der Ergebnisse der Expertenkommission befassen wird. Man hat es aber nicht – da haben Sie Recht – aufgabenkritisch verteilt, indem man gesagt hat, in dem Bereich 270 Stellen und in dem Bereich 430 Stellen. Das ist bisher nicht geschehen.
Wir haben auf Grund der Kritik aus dem Parlament und auch aus dem Rat der Bürgermeister an der unterschiedlichen Personalausstattung, aber auch unabhängig davon Überlegungen angestellt, mittels eines Kennzahlensystems zu einer einheitlichen Personalausstattung innerhalb der Bezirke zu kommen. Mit der Fusion wurden erstmals in Berlin etwa gleich große und leistungsfähige Bezirke mit im Schnitt rd. 300 000 Einwohnern gebildet, nämlich differierend zwischen 215 997 und 333 529. Den Stichtag kann ich Ihnen jetzt nicht nennen. Das mag sich jetzt wieder verändert haben. Dabei haben sich die erheblichen Unterschiede bei der Personalausstattung der Bezirke – insbesondere beim Vergleich der fusionierten Bezirke mit den drei unveränderten Bezirken sowie im Vergleich zwischen den ehemals östlichen und westlichen Bezirken – ergeben. – Tatsächlich ist die Personalausstattung in den östlichen Bezirken im Verhältnis zu den westlichen Bezirken im Moment höher.
Die Innenverwaltung hat eine Modellrechnung erarbeitet, wobei bei der Verteilung der den Bezirken zugewiesenen Personalmittel vier Faktoren berücksichtigt wurden. Sozialstrukturen, stadträumliche Besonderheiten und Potenziale der Haushaltsentlastung wurden aufgezeigt. Die Faktoren waren: Einwohnerzahl – die Einwohner mit 70 %, die Einwohner von 6 bis 18 Jahren mit 15 % –, Grünflächen nach Pflegeklassen mit 5 % und Sozialindex mit 10 %.
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Auf dieser Grundlage wurden Kennzahlen ermittelt, um eine Verteilung der Personalmittel vorzunehmen. Wir haben dabei die bereinigten Personalausgabenansätze der Bezirke Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Spandau, Reinickendorf und Neukölln zu Grunde gelegt, weil wir es nicht für alle Bezirke mit der Modellrechnung gemacht haben. Auf dieser Grundlage stehen pro Einwohner im Jahre 2001 621,79 DM zur Verfügung. Das ist der Betrag, der mit der Modellrechnung verteilt werden könnte. Daraus würde sich ein Einsparvolumen von rd. 2 919 Stellen oder von 233 560 184 DM bei einem Durchschnittssatz von 80 000 DM ergeben.
Der Senat hat in seiner Sitzung am 10. April 2001 unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Rats der Bürgermeister den Beschluss gefasst: Der Wertausgleich im Sparbetrag wird auf fünf Jahre zu gleichen Teilen verteilt mit einer jährlichen Rate von ca. 46,7 Millionen DM. Die vorgelegte Modellrechnung soll nur für das Jahr 2002 gelten. Für die Folgejahre wird gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe der Bezirke ein neues Verteilungsmodell erarbeitet. Den besonders belasteten Bezirken wie z. B. Köpenick-Treptow und Mitte soll durch den von der Modellrechnung begünstigten Bezirken, in diesem Falle Neukölln und Tempelhof-Schöneberg, bei der Unterbringung des Personalüberhangs sowie beim Jahresabschluss im Rahmen einer Abfederungsregelung geholfen werden.
Zu Frage 8: Dass wir grundsätzlich bereit sind, Rechtsnormen regelmäßig zu überprüfen, dem stimmen wir zu. Ich habe vorhin schon etwas dazu gesagt. Der Senat hat die Senatskanzlei zusätzlich beauftragt, bis zum 31. Dezember 2001 in Abstimmung mit den Fachverwaltungen ein Konzept für ein solches Überprüfungsverfahren vorzulegen, das auch die Möglichkeiten für die Evaluierung bereits vorhandener Rechtsnormen aufzeigt.
Dann noch zu dem zweiten Teil der Frage 8: Wir sind seit langem der Auffassung, dass der Erlass von Vorschriften restriktiv zu handhaben ist. Bereits mit Mitteilung – zur Kenntnisnahme – vom 25. April 1997 haben wir das vorige Abgeordnetenhaus über diese unsere Haltung unterrichtet, aber – ich habe das vorhin etwas ironisierend mit dem Studium gesagt – offensichtlich ist es eine Daueraufgabe, Verwaltung in der immer wieder überbordenden Produktion von Verwaltungsvorschriften einzudämmen.
Zu Frage 9: Die haben Sie durch die Koalitionsvereinbarungen beantwortet bekommen. Die Frage mit den Spitzenbesoldungen hat sich erledigt. Ich brauche dazu nichts mehr zu sagen.
Zu Frage 10: Die Berlin-Studie beschreibt die zivilgesellschaftliche Stadt mit dem zentralen Element der Subsidiarität, mit der Übertragung öffentlicher Aufgaben an staatliche Stellen nur dort, wo das öffentliche Wohl es erfordert. Deshalb schlagen die Verfasser der Berlin-Studie, die Arbeitsgruppe „Berlin – Zivile Wege in das 21. Jahrhundert“, vor, eine Neuverteilung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten vorzunehmen. Die Ziele der Neuverteilung sollen eine Stärkung des privaten und intermediären Sektors auf breiter Front, eine Reduzierung staatlicher Funktionen auf Kernaufgaben sowie eine gesellschaftliche Stärkung von Bereichen, in denen der Staat private und kooperative Funktionen nicht ersetzen kann, sein.
Das Konzept zielt der Sache nach auf ein emanzipiertes Verhältnis von Staat und Gesellschaft, indem der Staat nicht stellvertretend für die Gesellschaft handelt, sondern selbstorganisiertes Handeln der Bürger absichert und freisetzt. Von da her erwarten wir von allen Senatsverwaltungen den Diskussionsprozess im Dialog mit der Gesellschaft, den gesellschaftlichen Organisationen und einer breiteren Öffentlichkeit. Die Senatsverwaltungen sind beauftragt, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Empfehlungen der Studie zu prüfen und in einem öffentlichen Dialog zu diskutieren. Ob sich in diesem Zusammenhang auch neue Aufgabenfelder und Handlungsbedarf für die staatliche Daseinsvorsorge ergeben, wird erst nach abschließender Diskussion im Dialog mit den gesellschaftlichen Organisationen näher erörtert werden können. Der Dialog wird zur Zeit, wenn ich die Zeitungen richtig verstehe und dort das eine oder andere lese, in der Tat auch geführt, aber wir werden ihn auch formalisieren müssen, soweit wir ihn führen.
Zu der Frage 11 – „Welche Eckpunkte einer notwendigen öffentlichen Debatte über die Ergebnisse der Expertenkommission hat der Senat, und wie gedenkt er sie zu organisieren?“: Der Senat wird Sorge dafür tragen, dass erste noch erforderliche Prüfungen abgeschlossen werden und erste Konzeptumsetzungen durch eine integrierte Bearbeitung parallel zu den Haushaltsberatungen für 2002 vorgestellt werden können. Mein Haus hat mir hier aufgeschrieben, dass ich sagen soll, dass wir ein Gesamtkonzept zu den Haushaltsberatungen 2002 vorstellen.
Ich bin Realist genug, derartiges nicht zu versprechen. Ich bin froh, wenn wir zu den Haushaltsberatungen 2002 – ich glaube, auch das Haus wird froh sein – erste Teilkonzepte einer Umsetzung struktureller Änderungen entweder auf der Grundlage der Expertenkommission oder auf der Grundlage von anderen Vorschlägen, wo man der Expertenkommission nicht folgt, vorlegen können.
Ich glaube, dass die Haushaltsberatungen für 2002 der Ansatz sind, dann endgültig in strukturelle Änderungen einzutreten. – Ich danke Ihnen für die Geduld.
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe!