Protocol of the Session on March 15, 2001

Herr Abgeordneter Wieland! Es ist in diesem Zusammenhang nicht Aufgabe des Senats, Parteispenden zu recherchieren. Es ist auch nicht Aufgabe des Senats, Parteispenden nachzuhalten. Ich habe hier deutlich gemacht, dass es insbesondere im Zusammenhang mit dem von Ihnen angesprochenen Fall auch keine Kenntnisse über zeitliche und inhaltliche Zusammenhänge zu dieser Vergabeentscheidung gibt. Was ich vielleicht noch ergänzen kann, ist, dass Senator Strieder

unverzüglich die Innenrevision des Hauses beauftragt hat, allen Verdachtsmomenten nachzugehen und hier eine möglichst umfassende Prüfung durchzuführen. Dem Hauptausschuss wird nach Abschluss dieser Prüfungen ausreichend Bericht erstattet.

[Niedergesäß (CDU): Und der Senat liest Zeitung!]

Der Fragesteller stellt die weitere Zusatzfrage, bitte sehr!

Frau Staatssekretärin! Ihnen ist möglicherweise bekannt, dass der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg, Herr Axel Wunschel, zu diesem Vergabeverfahren gesagt hat, es sei extrem ungewöhnlich und er habe das noch nie erlebt, dass bei einem Vergabeverfahren der zweitteuerste Bewerber den Zuschlag erhalte. Darüber hinaus gibt es auch Äußerungen von Parlamentariern, auch aus der SPD-Fraktion, die diesen Vorgang, insbesondere auch, dass dem Parlament dieser Umstand nicht mitgeteilt wurde, wie viele andere Bewerber gecancelt wurden im Vergabeverfahren, dass alles dies höchst ungewöhnlich sei. Vor diesem Hintergrund erklären Sie uns bitte, warum dann gegen eine Entscheidung der Vergabekammer, die das Problem erst mal aufgelöst und den Weg zu einer Neuausschreibung frei gemacht hat, von Seiten Ihrer Verwaltung aus nunmehr geklagt wird, nunmehr offenbar versucht wird, doch noch das alte Ergebnis, nämlich die Vergabe an den Unternehmer K. G., durchzusetzen.

Frau Staatssekretärin, bitte!

Herr Abgeordneter Wieland! Ich habe bereits zu Beginn meiner Antwort zu Frage 1 deutlich gemacht, dass der Beschwerdeweg auch aus dem Grund beschritten wurde, um für künftige Vergabeverfahren Klarheit für das Land Berlin zu schaffen. Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass im Rahmen der rechtlichen Prüfung den verschiedenen Aspekten dieses Vergabeverfahrens Rechnung getragen wird. Ich möchte an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, Herr Bielka hat dies gestern auch im Hauptausschuss getan, dass wir wegen des laufenden Verfahrens über einzelne, auch vertrauliche Aspekte des Vergabeverfahrens uns derzeit öffentlich nicht äußern wollen. Wir haben aber bereits angekündigt, dass wir dies sehr umfassend tun wollen, in etwa zwei Wochen im Hauptausschuss und dann nach Abschluss des Verfahrens. Es handelt sich um ein Eilverfahren, so dass hier mit einer zügigen Entscheidung zu rechnen ist.

Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Oesterheld!

Frau Krautzberger! Ich möchte von Ihnen wissen, was die Senatsverwaltung dazu veranlasst hat, die Firmen, die den Auftrag vorher schon hatten, weiter mit dieser Aufgabe zu betrauen. Außerdem möchte ich noch wissen, warum die Senatsverwaltung die Auftragsvergabe nach außen gibt. Haben Sie selber nicht genug Personal? – Wenn Sie jemanden aussuchen, um diese Angebote zu prüfen, warum dann ausgerechnet die Firma R., die mit den Angebotsgebern verbandelt ist? Und die Innenrevision: Wie kann denn die Innenrevision etwas prüfen, was in einem privaten Büro passiert ist?

Frau Staatssekretärin, bitte!

Ich mache noch mal darauf aufmerksam, dass ich heute an dieser Stelle über Einzelheiten des Verfahrens nicht sprechen werde. Das gebietet das laufende Verfahren. Wir haben das gestern deutlich gemacht. Es gab auch Verständnis dafür bei den Fraktionen des Hauptausschusses.

(A) (C)

(B) (D)

Frau StS Krautzberger

Zu Ihrer 2. Frage möchte ich nur darauf hinweisen, dass die Auswahl eines Generalfachplaners für derartige Verfahren durchaus auch im Interesse von mehr Transparenz bei großen Ausschreibungsverfahren sein kann. Die Verlagerung auf einen externen Generalfachplaner steht nicht der Forderung nach mehr Transparenz entgegen. Auch die EU fordert dies. Ich denke, dass es kein falscher Weg ist, einen Generalfachplaner einzuschalten. Über das Auswahlverfahren wird noch i. E. zu berichten sein.

Zum heutigen Zeitpunkt liegen der Senatsverwaltung jedenfalls keine Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten vor. Es gab ein EU-weites Verhandlungsverfahren nach § 9 Absatz 2 und 4 der Verdingungsverordnung für freiberufliche Leistungen. Es gingen 201 Bewerbungen ein, und es gab mehrere Auswahlrunden. Es wurden fünf Büros in die engere Wahl gezogen. Das Auswahlgremium hat sich dann für dieses Büro entschieden. Allein aus dem Verfahren kann man hier also keine Unregelmäßigkeiten erkennen.

Die letzte Zusatzfrage stellt in diesem Zusammenhang der Abgeordnete Goetze.

Frau Staatssekretärin Krautzberger! Ist es zutreffend, dass die Arbeit des Generalfachplaners nicht sozusagen auf einer „Blackbox“-Ebene funktionierte, sondern dass Ihr Haus laufend die Arbeiten überwacht und kontrolliert hat und so über den Fortgang der Arbeiten und der Zwischenentscheidungen des Generalfachplaners auch regelmäßig informiert war?

Frau Staatssekretärin!

Herr Abgeordneter Goetze! Ich kann das bestätigen. Es gab regelmäßige Planungssitzungen und Abstimmungsrunden mit allen Planungsbeteiligten, auch mit Vertretern der TU und der Hochschule der Künste. Insoweit war auch die Arbeit des Generalfachplaners einer fortlaufenden Kontrolle unterzogen.

Wir kommen dann zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kaczmarek über

Bundesregierung betreibt Haushaltssanierung auf Kosten der Länder

Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die Entscheidung der Bundesregierung, die Bundesländer nicht an den 100 Milliarden DM Einnahmen aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen – Universal Mobile Telecommunication System – zu beteiligen?

2. Wird der Senat den Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 9. November 2000 zur Verwendung der Erlöse aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen dadurch weiterverfolgen, dass er der Klage der Länder Baden-Württemberg und Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht beitritt?

Zur Beantwortung hat Herr Senator Kurth das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kaczmarek! Ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1: Der Senat teilt die Auffassung des Abgeordnetenhauses, dass die Länder an den Erlösen aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen beteiligt werden müssen. Insofern hat der Senat

sich auch – wie viele andere Länder – dafür eingesetzt, dass die Erlöse zur Tilgung der Verbindlichkeiten des Fonds „Deutsche Einheit“ verwendet werden. Der Senat kritisiert nachhaltig die alleinige Vereinnahmung der Erlöse durch den Bund, weil die hieraus resultierenden Einnahmeausfälle bei den Steuern auch Länder und Gemeinden belasten.

Zu 2: Einen Beitritt Berlins zu der Klage der Länder BadenWürttemberg, Hessen sowie demnächst auch Bayern hält der Senat derzeit noch nicht für angezeigt, weil das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Arbeit am Maßstäbegesetz und an der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs massiv beeinflussen wird. Das Gericht wird sich in diesem Verfahren insbesondere mit der Regelung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zu befassen haben. Falls das Verfassungsgericht in einem Urteil bestimmte Vorgaben für die Ausgestaltung der Umsatzsteuerverteilung macht, wird dies die bisherige Arbeit am Maßstäbegesetz in erheblichen Punkten erneut in Frage stellen. Damit sind die Bemühungen der Länder, die Regelung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts zu regeln, noch während des Gesetzgebungsverfahrens durch die Ungewissheit eines erneuten Urteils belastet. – Sie kennen die zeitlichen Zusammenhänge zum Maßstäbegesetz und zum Finanzausgleichsgesetz. – Daher sind die Länder, die in dem so genannten 11er-Kreis gemeinsam an der Reform des Länderfinanzausgleichs arbeiten, derzeit nicht bereit, sich an dem genannten Klageverfahren zu beteiligen.

Die Zusatzfrage kommt vom Fragesteller. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Senator, für die Beantwortung der Frage!

Teilt der Senat meine Auffassung, dass bei der jetzigen Bundesregierung auch in anderem Zusammenhang mit der Verabschiedung von Leistungsgesetzen und Ähnlichem die Tendenz sehr deutlich ist, die Länder und Gemeinden einseitig zu belasten und den Nutzen und die Zusatzeinnahmen ausschließlich dem Bund zuzuweisen? Was wird der Senat gegebenfalls dagegen unternehmen, um dieser Tendenz, die auch für das Land Berlin nachhaltig negative Folgen hat, zu begegnen?

Herr Senator, bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich teile Ihre Einschätzung und habe bereits zur Aufstellung des Haushalts 2001 darauf hingewiesen, dass alleine die Leistungsgesetze, die der Bund verabschiedet hat, das Land Berlin in einer Größenordnung von mehr als 240 Millionen DM im Haushaltsjahr 2001 belasten.

Wir haben die Möglichkeit und dies auch versucht, in den entsprechenden Gesetzgebungsverfahren über den Bundesrat den Einfluss des Landes Berlin dahin gehend geltend zu machen, dass eine Konsolidierung des Bundes – die wir grundsätzlich auch begrüßen – nicht zu Lasten der Länder und Gemeinden stattfindet. Eine Reihe von Beispielen – die Novellierung des Wohngeldgesetzes, Gefangenenbesoldung etc. – zeigen, dass dieses bedauerlicherweise nicht erfolgreich war.

Eine weitere Zusatzfrage wird nicht gewünscht.

Wir kommen dann zur Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Dr. Tesch über

Schuluniformen als pädagogische Maßnahme

Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Gibt es Überlegungen des Senats, die aktuelle Diskussion um Schuluniformen aufzugreifen?

2. Wenn ja, aus welchen Gründen wird der Senat der Idee zustimmen oder sie ablehnen?

Zur Beantwortung hat Herr Senator Böger das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dr. Tesch! Zunächst einmal kann ich bestätigen, dass der Senat viel diskutiert, nicht vorzugsweise über Uniformen, nur einmal über Polizeiuniformen. Ansonsten ist diese Fragestellung kein Thema im Senat.

Dem Senat – und insbesondere dem Schulsenator – ist aber bekannt, dass es in der bildungspolitischen Diskussion aus ganz unterschiedlichen Motivlagen Überlegungen gibt, in einzelnen Schulen eine einheitliche Kleidung zu tragen. Dies halten für sehr sinnvolle und mögliche Überlegungen unter der Voraussetzung, dass in der einzelnen Schule dies besprochen, in den Schulgremien geregelt und dort auch abgestimmt wird. Dies kann in den einzelnen Schulen ein Ausdruck einer besonderen Identifikation für diese Schule sein, ein Teil des Profils. Man damit auch Probleme lösen, die es gegenwärtig gibt, indem es in Klassen zu Wettbewerben kommt, wer wohl die teuerste Kleidung und besondere Marken trägt, oder sich jemand in Schulen mit Markierungen und Kleidungsstücken zeigt, die auf eine rechtsextremistische Haltung hinweisen. Deshalb sind diese Überlegungen sehr wohl verständlich. Der Kernpunkt ist, dass dies immer in den einzelnen Schulen vor Ort geregelt werden muss.

Abschließend möchte ich dazu betonen, dass wir uns allerdings bei dieser Frage nicht auf einen „Kampf um Kleidung“ orientieren sollten, sondern im Kern muss es um eine richtige demokratische Haltung gehen, die sich auch in Kleidung ausdrücken kann und soll. Das ist der Hauptansatzpunkt, der dabei nicht übersehen werden darf.

Eine Zusatzfrage kommt von der Fragestellerin.