Deshalb haben wir gesagt, dass wir nichts ersatzlos streichen wollen, sondern es geht darum, einen ausgewogenen Aktions plan für Demokratie aufzustellen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kalbitz, dass Sie eine Zwi schenfrage erlauben. Das machen ja Ihre Fraktionskollegen in der Regel nicht.
Sie sagten gerade, dass wir keine Argumente mehr hätten und nur noch mit der Nazi-Keule kämen. Im Redebeitrag von Frau Bessin habe ich heute Ihre Argumente in Bezug auf den ent sprechenden Tagesordnungspunkt vermisst. Stimmen Sie mit mir überein, dass es Ihnen in der Debatte oft nicht gelingt, Ih ren Standpunkt klarzumachen?
Der Meinung bin ich - völlig überraschend - nicht. Ich bin der Meinung, dass wir ganz oft in der Lage sind, unsere Sicht gut zu begründen. Das tun wir auch hier. Aber das, was Sie betrei ben, ist Verständnishermeneutik. Ich erkläre das kurz: Das be deutet, dass bei Ihnen nur das ankommt, was Sie hören wollen. Es ist falsch.
Würden Sie sich einmal ernsthaft und ohne Scheuklappen mit Argumenten beschäftigen, könnte man inhaltlich diskutieren. - Ich hoffe, ich habe Ihre Frage beantwortet. - Vielen Dank.
(Beifall AfD - Frau Große [DIE LINKE]: Gucken Sie mal bei Wikipedia nach, was Hermeneutik bedeutet!)
Ich schließe die Aussprache. Damit ist der Bericht der Landes regierung zur Kenntnis genommen. Wir kommen zur Abstim mung.
Wir stimmen über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN auf Drucksache 6/11583 zum Bericht der Landesregie rung - ohne Titel - ab. Wer stimmt dem Antrag zu? - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist der An trag mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „Handlungs konzept ‚Tolerantes Brandenburg‘ aufgeben - Extremismus wirksam bekämpfen“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 6/11490. Wer stimmt dem Antrag zu? - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich ab gelehnt.
Ich schließe Tagesordnungspunkt 25 und begrüße Besucher auf der Tribüne: Richterinnen und Richter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg! Es wird sogar gewinkt.
Siebter Landesgleichstellungsbericht - Zur Durchfüh rung des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Brandenburg (LGG) - Berichtszeitraum: 2014 bis 2018
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Mit dem siebten Landes
gleichstellungsbericht kommen wir als Landesregierung unse rer Pflicht nach, einmal in der Legislaturperiode dem Landtag über die Anwendung und die Wirksamkeit des Landesgleich stellungsgesetzes zu berichten. Der Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2014 bis 2018. Der Bericht schließt damit nahtlos an den Vorgängerbericht, der im Juli 2014 im Landtag gegeben wurde, an und schreibt die Verlaufsbetrachtung bereits im 25. Jahr fort. Das ist bundesweit einmalig.
Für Teil eins des Berichts wurde eine Studie in Auftrag gege ben, die von der Kienbaum Consultants International GmbH durchgeführt wurde. Diese Studie basiert im Wesentlichen auf Personaldaten der amtlichen Statistik, wodurch auch die Ver gleichbarkeit der aktuellen Daten mit denen der Vorgängerbe richte gewährleistet ist. Sie basiert auf der Befragung der Dienststellen der öffentlichen Verwaltung des Landes und der Gleichstellungsbeauftragten zu ausgewählten Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes mit besonderem Fokus auf des sen Novellierung im Jahr 2013.
Zu einigen ausgewählten Erkenntnissen bzw. Ergebnissen des Berichts komme ich jetzt. Der siebte Landesgleichstellungsbe richt konstatiert eine überwiegend positive Entwicklung. Die Beschäftigtenzahlen in der öffentlichen Verwaltung sind seit Jahren rückläufig, seit 2007 um 11,4 %. Die weiblichen Be schäftigten sind von diesem Personalabbau mit 9,5 % weniger stark betroffen als ihre männlichen Kollegen mit 14,2 %. Seit 1994 ist der Anteil der Frauen in der öffentlichen Verwaltung kontinuierlich gestiegen. Aktuell liegt er bei 53,3 %, und in den Ministerien und der Staatskanzlei liegt er sogar bei überdurch schnittlichen 62,2 %. Frauen haben in der höchsten Einkom mensgruppe deutlich aufgeholt: von 30 % im Jahr 1994 auf 46 % im Jahr 2017. In der Gruppe der hohen Einkommen liegt der Frauenanteil bei 55 %.
Knapp ein Fünftel der Beschäftigten in der öffentlichen Ver waltung arbeitet in Teilzeit, auch das zeigt der Bericht auf. Während die Teilzeitquote von 1994 bis 2012 kontinuierlich angestiegen ist, ist sie seit 2017 wieder leicht rückläufig. Nach wie vor müssen wir aber feststellen, dass überwiegend Frauen in Teilzeit arbeiten. 2017 betrug der weibliche Anteil der Teil zeitbeschäftigten 85 %.
Ein besonderes Augenmerk im siebten Gleichstellungsbericht wird der Mitarbeit von Frauen in Gremien gewidmet. Mit der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes 2013 wurde auch die Gremienregelung verschärft bzw. deutlich präzisiert. Seither sind 50 % der zu besetzenden Mandate des Landes für Frauen vorgesehen. Damit gehört Brandenburg zu den ersten Ländern, die solch eine strenge gesetzliche Quotierung normiert haben. Das trägt auch Früchte: So sehen wir zum Beispiel, dass in den Jahren 2013 bis 2016 die Berufung von Frauen in landes beteiligte Unternehmen um 12 Prozentpunkte gestiegen ist. Da mit haben wir mit 58 % die 50-%-Marke deutlich überschritten.
Wir wissen, Gleichstellungspläne sind ein wichtiges Steue rungsinstrument für die Personalpolitik. In jeder Dienststelle mit mehr als 20 Beschäftigten ist die Erstellung eines Gleich stellungsplans zwingend erforderlich. Nach Auskunft von 70 % der Dienststellen bzw. 80 % der Gleichstellungsbeauf tragten existieren in den jeweiligen Dienststellen solche Gleichstellungspläne. Ob die übrigen Dienststellen aufgrund der Beschäftigtenzahl nicht zur Erstellung eines solchen Plans verpflichtet sind, muss an dieser Stelle offenbleiben; das zeigt der Bericht nicht auf.
Die Gleichstellungsbeauftragten sind etabliert, sie unterstützen ihre Dienststellen maßgeblich, gerade bei der Rechtsanwen dung, und bringen das Thema Gleichstellung auch in öffentli chen Verwaltungen voran. Deutlich wurde, dass für die Mehr zahl der Gleichstellungsbeauftragten, für 80 %, trotz klarer ge setzlicher Rahmenbedingungen in den Dienststellen keine or ganisatorischen Maßnahmen hinsichtlich Arbeitszeit und Ar beitsaufwand ergriffen wurden. Das muss weiterhin beobachtet werden.
Mit der Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes im Jahr 2013 wurde ja auch die Funktion der Landesgleichstellungsbe auftragten gesetzlich verankert. Ihre zentrale Aufgabe liegt so wohl bei Beratung und Unterstützung der kommunalen Gleich stellungsbeauftragten als auch der weiteren Sensibilisierung der Öffentlichkeit für gleichstellungsrelevante Themen. So konnten unter anderem Unterstützungsleistungen für die kom munalen Gleichstellungsbeauftragten erweitert und ihre Ver netzung gestärkt - das ist oftmals gerade im praktischen Aus tausch ganz wichtig -, aber auch die Öffentlichkeitsarbeit aus gebaut und vor allen Dingen die Zusammenarbeit mit den gleichstellungspolitischen Akteurinnen und Akteuren in der Fläche vorangebracht werden.
So steht der Befund, dass Brandenburg bei der Umsetzung wichtiger gleichstellungsbezogener Ziele auch im Bundesver gleich gut dasteht.
Ausgehend von der Situationsanalyse formuliert der Landes gleichstellungsbericht Handlungsempfehlungen. Ich möchte auf einige eingehen. Zum Beispiel sollten die Dienststellen für den verpflichtenden Charakter und den Mehrwert des Gleich stellungsplans sensibilisiert, die Freistellungsregelungen für die Gleichstellungsbeauftragten konsequent umgesetzt und die Möglichkeiten zur Vernetzung weiterentwickelt werden - da ist noch Luft nach oben -, Maßnahmen sollten ergriffen werden, die es vor allen Dingen Frauen ermöglichen, Sitze in Gremien einzunehmen, und auch eine stärkere Beteiligung der Gleich stellungsbeauftragten bei der Besetzung von Gremien ange strebt werden. Dies sollten die Dienststellen als Auftrag sehen und auch als Motivation, dranzubleiben.
Meine Damen und Herren, es lässt sich folgendes Resümee ziehen: Vor 25 Jahren wurde mit den Gleichstellungsberichten eine systematische Verlaufsbetrachtung begonnen. Sie zeigt uns, dass die konsequente Anwendung der Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes eine entscheidende Vorausset zung dafür ist, dass wir eine erfolgreiche gleichstellungsorien tierte Personalpolitik vorantreiben können. Dafür ist jede ein zelne Dienststelle verantwortlich, und das Landesgleichstel lungsgesetz ist eine gute Arbeitsgrundlage für die Personalstel len, gerade wenn es um Maßnahmen der Personalgewinnung und der Personalentwicklung geht. Aber es muss zum Hand werkszeug gehören. Genauso wie andere Rechtsvorschriften, zum Beispiel das Beamtenrecht, das Tarifrecht und das Perso nalvertretungsrecht, muss auch die Gleichstellungspolitik bzw. das Landesgleichstellungsgesetz Anwendung finden. Da gibt es noch deutlich Luft nach oben. Ich freue mich darauf, dass wir das auch in Zukunft gemeinsam anpacken werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Das Landesgleichstellungsgesetz ist im Jubilä umsjahr. 1994 verabschiedet, verpflichtet es die Dienststellen der Landesverwaltung zu aktiver Frauen- und Gleichstellungs politik bei der Personalgewinnung, Personalentwicklung und Personalverwaltung. Zur Vorlage eines Berichts wird im § 26 verpflichtet, und so haben wir - Frau Ministerin hat es gesagt - heute den siebenten Bericht zu debattieren.
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen zu fördern ist nicht nur uns Sprecherinnen für den Gleichstellungsbereich ein gro ßes Anliegen. Daher muss ich an dieser Stelle sagen, dass ich den Zeitrahmen etwas bedaure. Der Bericht ist umfangreich - ich glaube, 124 Seiten mit allen Anlagen - und gibt umfassen de, weitergehende Anregungen. Da ist es schon bedauerlich, dass zwischen der Zeit der Ausgabe, dem 28. Mai, und der heu tigen Debatte lediglich 16 Tage lagen, in denen man sich nicht nur in den Bericht vertiefen, sondern auch einmal Gespräche mit Verbänden suchen und vielleicht auch auf dem Bericht hät te aufbauen können. Gut, der Bericht ist da, wir können ihn auch weiterhin lesen. Ich bedaure es dennoch, da wir ihn heute, am voraussichtlich letzten Plenartag dieser Legislatur, tatsäch lich nur - wie es so schön auf unserer Tagesordnung heißt - zur Kenntnis nehmen können. - So viel zur Kritik am Verfahren.
Der Bericht enthält umfangreiche Informationen, vor allem auch Auswertungen und Empfehlungen. Ein wichtiger Punkt nach der letzten weitreichenden Novellierung des Landes gleichstellungsgesetzes war die Bestellung der Landesgleich stellungsbeauftragten, die gesetzlich verankert wurde. An die ser Stelle möchte ich Monika von der Lippe für ihren großarti gen Einsatz danken.
Bei vielen Themen und gemeinsamen Terminen habe ich stets ihre engagierte Arbeit wahrnehmen können und auch immer sehr das Gespräch und ihren Einsatz geschätzt. Herzlichen Dank!
Aus den weiteren Ausarbeitungen gibt es einiges zu benennen. Ich möchte auf einen Punkt eingehen: die Gleichstellung in der Verwaltung. Dabei geht es vor allem um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist ein Thema, das wir uns, glaube ich, als Fraktionen, als Parteien alle auf die Fahne geschrieben ha ben. Ich kann eines klar sagen: Es geht hierbei nicht nur um das Fordern, sondern auch um das Leben und Vorleben. Auch im Verwaltungsbereich der Ministerien sehe ich hier mehr Möglichkeiten, ob es den Wechsel zwischen Teilzeit und Voll zeit oder die verstärkte Möglichkeit der Telearbeit bedeutet. Auch die Kindertagesbetreuung spielt hier eine wichtige Rolle. Wir wünschen uns verstärkt Betriebskitas und wollen gerade der Privatwirtschaft dazu weitreichende Vorschriften machen. Aber welche Möglichkeiten leben wir zum Beispiel selbst vor - in den Ministerien, im Landtag, auch in den Fraktionen? Hö ren Sie auf Ihre Gleichstellungsbeauftragten! Hören Sie ebenso - auch das ist mein Appell - auf Ihre eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
In eigener Sache würde ich mir auch endlich einen familien freundlichen Anstoß im Landtag wünschen und danke - auch wenn sie jetzt gerade leider nicht im Raum ist - Heide Schi nowsky, die hier einen Anstoß gegeben hat. Ich hoffe, dass die ser Antrag, den wir überfraktionell bearbeiten wollten, in der kommenden Legislaturperiode in den Landtag eingebracht werden kann und wir hier familienfreundliche Bedingungen klar festlegen können. Es würde mich sehr freuen; denn der Bedarf ist da. Fragen Sie nicht nur Ihre Abgeordnetenkollegin nen und -kollegen, sondern auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Forderung schließt aber auch Bereiche wie Ministerien und Verwaltung ein.
Noch einen weiteren wichtigen Punkt, der hier an Bedeutung gewinnt, dürfen wir nicht vergessen: den Bereich der Pflege von Angehörigen. Es ist nicht nur die Kindertagesbetreuung, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schwieriger macht. Auch das ist etwas, was sehr deutlich wahrgenommen und trotzdem noch nicht umgesetzt wird. Den Familien, die sich um Angehörige kümmern, gilt unsere besondere Aufmerk samkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren, es sind nur einige Aspekte. Der umfangreiche Bericht macht es auch nicht leicht, in fünf Minuten darauf einzugehen. Es gäbe sicher noch vieles zu sa gen, auch wenn ich den Bericht noch ein zweites oder drittes Mal durchgehe. Er ist sehr umfangreich - daher auch herzli chen Dank für die Erarbeitung dieses Berichtes!
Zum Schluss möchte ich aber noch auf eine verpasste Chance im Landesgleichstellungsgesetz eingehen, diese betrifft den Bereich der politischen Teilhabe. Wir sprechen nun schon so lange wiederholt über die notwendige Teilhabe von Frauen im politischen Bereich. Neben allem Für und Wider, das wir hier zum Parité-Gesetz diskutiert haben, finde ich, dass wir die Chance verpasst haben, einige Regelungen im Landesgleich stellungsgesetz zu verankern. Es wird mir immer wieder bestä tigt, dass auch die Rahmenbedingungen Frauen von der be wussten politischen Teilhabe abhalten. Unsere Forderung im vorgelegten Gesetzentwurf galt auch klar einer Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes. Das ist eine Chance, die hier verpasst wurde. Aber ich glaube, es gibt noch weitere Be reiche, wo wir das Landesgleichstellungsgesetz aufgreifen können. Ich danke auf jeden Fall für diesen wichtigen Bericht. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Abgeordnete und Gäs te! Das letzte Plenum dieser Legislatur geht dem Ende zu. Es wurden jede Menge Gesetze verabschiedet und Berichte be sprochen. Wir Sozen aus dem Sozialausschuss - Sylvia und Elisabeth, ihr hört mir ja jetzt auch zu, nicht wahr? -