Aus der Sicht der CDU-Fraktion ist es notwendig, die offenen Punkte vertieft und angemessen zu diskutieren. Daher beantra gen wir eine 3. Lesung des Gesetzes zum Medienstaatsvertrag sowie eine weitere Ausschussüberweisung zur Erörterung der offenen formalen und inhaltlichen Fragen. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erneut beschäftigt sich der Landtag Brandenburg mit dem Ge setzentwurf der Landesregierung zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien. In der Aprilplenarsitzung haben wir den Gesetzentwurf an den Hauptausschuss überwiesen, um unter anderem eine Experten anhörung durchzuführen. Die war auch sehr aufschlussreich, sie fand am 8. Mai 2019 statt. Unsere Fraktion hatte als Anzu hörenden Herrn Jürgen Braun benannt, der über etliche Jahre journalistischer Erfahrung verfügt.
Herr Braun plädierte in der Anhörung für einen möglichst wei ten und freien Raum für die Entfaltung freier Medien, die kei nen politischen Einflussmöglichkeiten unterliegen. Das ist ein Plädoyer, dem wir uns ohne Einschränkung anschließen. Aber genau das, eine möglichst freie und weite Entfaltung der freien Medien, sehen wir durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht unbedingt gewährleistet. Ein Medienrat, der letzten En des politisch besetzt ist - nichts anderes ist der Fall, wenn seine Mitglieder vom Landtag gewählt werden -, kann keine politi sche Neutralität wahren. Staatsferne kann nicht garantiert wer den, wenn ein Parlament die Zusammensetzung des Kontroll gremiums der Medien bestimmt. Die von Ihnen vielfach propa gierte Medienvielfalt ist dann keine mehr und die Bestreitung dessen wird auch nicht überzeugender, wenn Sie sie ständig wiederholen.
Im Rahmen der Anhörung hat sich auch herausgestellt, dass ei nige Punkte nicht ausreichend durchdacht sind, etwa im Hin blick auf den nichtkommerziellen Lokaljournalismus. So - das haben wir auch in der Anhörung gelernt - bleibt der Lokalfunk viel zu wenig beachtet.
Die Diskussion um die endgültige Finanzierung des Lokaljour nalismus ist ebenfalls nicht abgeschlossen. Für uns bleiben vie le offene Fragen und zu wenig konkrete Antworten, sodass wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Was hier heute beschlossen bzw. für eine 3. Lesung über wiesen werden soll, ist ja ein Sammelsurium unterschiedlich zu bewertender Punkte. Wir werden uns enthalten - das sage ich schon einmal -, obwohl es - unbenommen - aus unserer Sicht in diesem Staatsvertrag eine ganze Menge positiver
Punkte gibt, zum Beispiel den Medienführerschein, die Erwei terung des Medienrates, wenn auch nicht dessen Wahl, und auch ein paar andere.
Wir begrüßen darüber hinaus die besseren Fördermöglichkei ten für lokaljournalistische Angebote und für nichtkommerziel le Lokalradios, auch wenn sich da gleich die Kritik anschließt, dass die Formulierungen im Staatsvertrag mitnichten klar sind: Inwieweit können die Nichtkommerziellen an der zugesagten allgemeinen Förderung lokaljournalistischer Angebote teilha ben? Das wissen wir nicht.
Allerdings: Bei der Fördermöglichkeit für die nichtkommerzi ellen Lokalradios haben wir uns immer für eine größere Öff nung eingesetzt. Dass es die jetzt nicht gibt, ist eine herbe Ent täuschung.
Der Antwort auf die große Frage, wie wir zu verlässlicher regi onaler Berichterstattung für die Menschen in den ländlichen Regionen kommen, sind wir nicht nähergekommen. Dabei wis sen wir alle, dass genau das ein entscheidendes Kriterium dafür ist, ob sich jemand abgehängt fühlt bzw. ob jemand abgehängt ist.
Von der Idee, den lokalen Rundfunk mit Haushaltsmitteln an zufüttern, halte ich überhaupt nichts. Unser System der Finan zierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ja gerade des halb so großartig, weil es keine Abhängigkeiten von den jährli chen Haushaltsdebatten, keine Abhängigkeiten von der Politik gibt. Das macht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei uns aus. Diese hervorragende Grundstruktur, finde ich, sollte uns bewusst sein und wir sollten alles vermeiden, diese Struktur aufzuweichen.
Das würde aber dann bedeuten, dass wir entweder einen höhe ren Rundfunkbeitrag fördern müssten - das ist weder einfach noch liegt es in unserer Kompetenz -, oder wir müssten über den Vorwegabzug diskutieren - auch das ist ein undankbares Thema. Aber irgendwie muss es diskutiert werden.
Also: Manches finden wir erfreulich, manches mangelhaft, manches unausgegoren. Was übrig bleibt, ist eine wohlwollen de Enthaltung.
Jetzt habe ich noch 16 Sekunden. Da es jetzt auch für mich das letzte Mal ist, dass ich hier stehe, möchte ich mich bei Ihnen allen bedanken, bei denen, die mit mir in all den Jahren an ei nem Strick gezogen haben, und auch bei denen, die mir Knüp pel zwischen die Beine geworfen haben; denn die haben das Leben spannender gemacht.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen in der Medienpolitik vor neuen Herausforderungen, was den Me dienkonsum, aber auch die Medienvielfalt angeht. Dieser Staatsvertrag ist ein erster Versuch, auf diese neuen Herausfor derungen Antworten zu geben. Auch wenn das möglicherweise unzulänglich ist, sind wir da bundesweit in der Debatte und ge hen zum Teil jetzt auch beispielgebend voran.
Unser Kernanliegen mit diesem neuen Staatsvertrag ist die Si cherung der Medienvielfalt, und das ist für unsere Demokratie unentbehrlich; denn Medienvielfalt bedeutet Meinungsvielfalt und kulturelle Vielfalt.
Mit einem modernen Staatsvertrag wollen wir den Medien standort Brandenburg stärken und zukunftsfähig gestalten. Wir haben deshalb die Zulassung von Rundfunkangeboten von der Zuweisung der Übertragungskapazitäten getrennt. Während in einer analogen Medienwelt Übertragungswege noch knapp wa ren, spielt das heute für die allermeisten Medien keine Rolle mehr.
Aber deshalb brauchen wir eine Medienanstalt mit einem mo dernen Zulassungsrecht, die gut aufgestellt und mit rechtssi cheren Instrumenten ausgestattet ist. Dazu leisten wir mit der Novellierung einen wichtigen Beitrag. Eine bessere Rechts durchsetzung im Bereich der Produktplatzierung und Schleich werbung, wie vom Landtag gefordert, ist nun möglich.
Es gibt einen zweiten Punkt, der uns sehr wichtig ist und sehr am Herzen liegt: Mit dem Staatsvertrag schaffen wir mehr För dermöglichkeiten für den lokalen Journalismus und wir betre ten damit bundesweit Neuland. Darüber, ob der Weg richtig ist, kann man diskutieren, aber ich bin gespannt, ob jemand auf ei nen besseren Weg kommt als den, den wir an der Stelle vor schlagen. Denn nicht nur Printmedien haben es schwer. Gab es vor 10 Jahren nahezu flächendeckend Lokal-TV in Branden burg, gilt das für Ostprignitz, die Prignitz, Oberhavel und das Havelland längst nicht mehr; weder lokales Radio noch lokales Fernsehen sind dort zu finden. Das hat nicht nur wirtschaftli che Ursachen, sondern auch Auswirkungen auf das gesell schaftliche Zusammenleben, auf regionale Informationen für die Menschen.
Wir wissen dank der neuen Medien, was in diesem Moment auf der ganzen Welt passiert. Aber ausgerechnet von dem, was im engsten Umkreis passiert, erfahren die Menschen in Bran denburg viel zu wenig. Das ist für unsere Demokratie insge samt und vor allem für die Bürgerbeteiligung an demokrati schen Prozessen nicht gut. Und der RBB ist nicht dafür zustän dig, aus den einzelnen Landkreisen über lokale Politik zu be richten, sondern er ist vor allen Dingen für die Landespolitik zuständig, auch wenn er natürlich über Lokalpolitik berichten muss. Aber Lokaljournalismus kann der RBB nicht leisten, da für brauchen wir lokale Sender, lokalen Rundfunk und lokales Fernsehen.
Lokaljournalismus ist ein wichtiger Eckpfeiler unserer Demo kratie und der Landtag hat im Dezember 2017 beschlossen:
„Nur selbstbestimmte, informierte Bürgerinnen und Bür ger sind in der Lage, ihr Land mitzugestalten.“
Mit diesem Staatsvertrag gibt es künftig einen Rechtsrahmen, der die Förderung von Lokaljournalismus möglich macht. Lo kale Medien sollen dort gestützt werden, wo sie alleine nicht bestehen können. Das ist ein wichtiger Beitrag, um Medien vielfalt mit lokalem Bezug zu erhalten, und wir werden im Austausch mit der Medienanstalt jetzt zügig darangehen, den Staatsvertrag an diesem Punkt mit Leben zu erfüllen. Das stärkt Brandenburg und letztlich auch unsere Demokratie. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Damit schließe ich die Aussprache. Ich lasse jetzt über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses, Drucksache 6/11560, „Gesetz zum Sechs ten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien“ abstimmen. Wer stimmt dieser Beschlussempfeh lung zu? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei eini gen Enthaltungen und Gegenstimmen ist der Beschlussemp fehlung gefolgt und das Gesetz in 2. Lesung angenommen.
Gleichzeitig noch eine Information für Sie: Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE haben eine Sitzung des Hauptausschus ses zu diesem Thema beantragt, der Antrag wird dann gleich verteilt. Darüber stimmen wir nicht ab.
Wir kommen jetzt zum Antrag der CDU-Fraktion für eine 3. Lesung. Diesem ist ohnehin zu folgen. Ich darf Ihnen vortra gen, worum es hier geht:
„Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg beantragt gemäß § 46 Ab. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages Bran denburg eine 3. Lesung zur oben genannten Vorlage durchzu führen“ - also zum Staatsvertrag. Weiterhin verlangt die CDUFraktion im Landtag Brandenburg gemäß § 46 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg die Über weisung zur Vorbereitung der 3. Lesung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg.
Darüber würde ich jetzt gern abstimmen lassen. Ich darf Sie fragen: Wer diesem Antrag einschließlich Überweisung der Drucksache an den Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen?
(Dr. Redmann [CDU]: Der Überweisung ist zu folgen! - Lüttmann [SPD]: Aber nicht an den Finanzausschuss!)
- Entschuldigung, aber der Überweisung ist nach Geschäfts ordnung zu folgen. Wenn die Überweisung mit dem nach der Geschäftsordnung vorgesehenen Quorum beantragt ist, dann hat eine Überweisung an mindestens einen Ausschuss oder an mehrere Ausschüsse zu erfolgen.
(Lüttmann [SPD]: Der ist überwiesen an den Hauptaus schuss! Das wurde beantragt! - Zuruf des Abgeordneten Dr. Redmann [CDU])
- Also, hier ist eine Sondersitzung beantragt. Von einem Über weisungsantrag ist hier nichts angekommen. - Oder sehen Sie das hier anders?
- Bei der Verwaltung ist nur der Überweisungsantrag von der CDU-Fraktion angekommen. Also, es gibt nur einen Überwei sungsantrag, und dem ist zu folgen.