Protocol of the Session on June 27, 2018

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Lakenmacher.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus Sicht der CDU-Fraktion kann auch ich sagen, dass es im Innen ausschuss ein gutes Anhörungs- und Beratungsverfahren zu dem vorliegenden Gesetzentwurf gab. Der Gesetzentwurf macht unser Beamtenrecht - das kann man so sagen - auf jeden Fall

besser und erhöht die Attraktivität der Beamtenlaufbahn hier bei uns im Land Brandenburg.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in das Beamtenverhält nis und den Aufstieg wird jetzt umgesetzt. Die Vorschriften zur Teilzeitarbeit und zur Beurlaubung, um Angehörige pflegen und betreuen zu können, sind eine gute Sache, die den Entwick lungen in einer älter werdenden Gesellschaft gerecht wird.

Weiterhin soll die angefallene Mehrarbeit für eine befristete Zeit bereits nach drei Monaten und dann nach sechs Monaten vergütet werden. Zudem übernimmt der Dienstherr auf Antrag ab einer Bagatellgrenze von 300 Euro Schmerzensgeldansprü che, die durch die Beamten nicht vollstreckt werden konnten.

Dass anders als die Landesregierung nun auch die SPD-Frakti on und die Fraktion DIE LINKE einen einmaligen Vollstre ckungsversuch für ausreichend erachten, entspricht auch der Auffassung der CDU-Fraktion. Die CDU-Fraktion sieht aber weitere Änderungsbedarfe, um das Beamtenrecht in Branden burg attraktiver zu machen. Zu unseren Änderungsbegehren im Einzelnen:

Aus unserer Sicht sollte es neben der Beihilfe zur Krankenver sicherung auch die Möglichkeit der Pauschale für eine gesetzli che oder private Krankenversicherung geben; denn die Pau schale stellt in Fallkonstellationen, bei denen die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte günstiger ist, eine gute Alter native dar. So muss zum Beispiel der Polizist oder die Lehrerin, der bzw. die vier Kinder hat, diese bei einer privaten Kranken versicherung teuer mitversichern. Hier kann es günstiger sein, wenn einer der Ehepartner sich und seine Kinder gesetzlich versichert. Die gesetzliche Krankenversicherung muss von dem Beamten jedoch voll bezahlt werden, weil bisher kein Arbeitge beranteil gezahlt wird. Diese Ungerechtigkeit würde durch die Pauschale ausgeglichen. Im Gegensatz zum Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN muss aber eine Rückkehr von der Pauschale in die Beihilfe möglich sein. Dies würde einen fairen Wettbewerb eröffnen, der sich in den Kosten und in der Qualität der Krankenversicherungsprodukte für Beamte nieder schlagen könnte. Dass die Koalitionsfraktionen der Landesre gierung diesbezüglich einen Prüfauftrag erteilen, kann deshalb nur begrüßt werden.

Meine Damen und Herren, die Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen sollte aus Sicht der CDU-Fraktion nicht mit dem Unfallausgleich oder der Unfall entschädigung aufgerechnet werden. Dies sind unseres Erach tens zwei unterschiedliche Paar Schuhe, die nicht miteinander vermischt werden sollten.

Weiterhin haben insbesondere Lehrer und Polizeibeamte in den vergangenen Jahren eine erhebliche Anzahl an Überstunden an gehäuft. Ob diese nun durch Freizeit oder Mehrarbeitsvergü tung ausgeglichen werden oder nicht, hängt - aufgrund der mo natlichen sogenannten Fünf-Stunden-Regelung - oft von der Verteilung der Überstunden durch den Dienstvorgesetzten ab. Die Abschaffung der monatlichen Fünf-Stunden-Regelung und eine sofortige Bezahlung der Überstunden würden die Attrakti vität des Brandenburger Berufsbeamtentums sogar gegenüber den Laufbahnen beim Bund wesentlich erhöhen.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, zudem sollen bei nicht genehmi gungspflichtigen Nebentätigkeiten aufgrund des Abstandsgebo tes nicht die gleichen Mitteilungsanforderungen gelten wie bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten. Daher beschränken wir diese in unserem Änderungsantrag auf die Art und den Umfang der Nebentätigkeit.

Die Sonderregelungen zu den Altersgrenzen für die Einstellung und den Aufstieg von Polizeivollzugsbeamten sollen - trotz des niedrigen Ruhestandseintrittsalters - an die allgemeinen Alters grenzen bei Polizei und Feuerwehr angepasst werden, um ein heitliche Regelungen zu schaffen und für den verschärften Wett bewerb um Personal in den kommenden Jahren gewappnet zu sein. Eine Regulierung kann über die Eignung und prognosti zierte Leistungsfähigkeit erfolgen. Außerdem kann so auf wei tere Ausnahmeregelungen verzichtet werden.

Schließlich sollte aus unserer Sicht auch die Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand bei Polizei- und Feuerwehrbeam ten angepasst werden. Die Fraktionen von SPD und Linke ha ben in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen, eine einmalige Erhöhung der Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand mit einem sehr komplizierten System von Verringe rungszeiten vorzunehmen. Dies ist unseres Erachtens keine ge rechte Lösung. Deshalb fordern wir eine Reduzierung der Altersgrenzen und eine Erhöhung der freiwilligen Verlängerungszeit von drei auf fünf Jahre. Nur so wird sichergestellt, dass Polizisten und Feuerwehrkameraden, die wirklich noch können und wollen, mit Engagement für Sicherheit sorgen. Dies macht im Ergebnis Sinn, da in einer Vielzahl von Polizei inspektionen der durchschnittliche Krankenstand bei über 60-Jährigen auf 80 bis 130 Krankheitstage pro Jahr anwächst. Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsan trag. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abge ordnete Dr. Scharfenberg.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegen den Gesetzentwurf soll das brandenburgische Beamtenrecht weiterentwickelt und den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Wir wollen ein modernes Beamtenrecht haben.

Wir hatten dazu eine interessante Anhörung im Innenausschuss. Im Ergebnis greifen wir mit unseren Änderungsanträgen einige Anregungen auf, die uns in dieser Anhörung mit auf den Weg gegebenen wurden.

Ich halte es für sehr wichtig - Daniel Kurth hat es schon ange sprochen -, dass wir erstens die Zugangsvoraussetzungen zum höheren Dienst öffnen. Bisher sind die zwingenden Vorausset zungen für die Laufbahnbefähigung zum höheren Dienst ein mindestens zweijähriger Vorbereitungsdienst und eine bestan dene Laufbahnprüfung. Jetzt soll der Zugang erweitert werden, indem Laufbahnmöglichkeiten mit und ohne Vorbereitungs dienst geschaffen werden. So soll in Zukunft auch ein MasterAbschluss oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss in Ver bindung mit einer entsprechenden hauptberuflichen Tätigkeit

von mindestens zweieinhalb Jahren ausreichend sein. Mit die ser Änderung folgen wir Vorschlägen des Deutschen Gewerk schaftsbundes.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Bernig [DIE LINKE])

- Danke schön, Herr Bernig.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Zweitens wollen wir in § 30 eine Regelungslücke beseitigen. Das will ich nicht weiter ausführen; Daniel Kurth hat das hier dargestellt.

Die dritte Änderung geht auf eine Anregung des Vorsitzenden der brandenburgischen GdP zurück. Andreas Schuster hat auf Probleme im Umgang mit Schmerzensgeldansprüchen insbe sondere von Polizistinnen und Polizisten, aber auch von ande ren Landesbeamten hingewiesen. Beamtinnen und Beamte, die im Dienst verletzt wurden, können ihre Schmerzensgeldforde rungen an den Dienstherrn abtreten, der dann das Schmerzens geld auszahlt. Dieses unter Umständen langwierige Verfahren ist zu verkürzen und zu vereinfachen. So schlagen wir in unse rem Änderungsantrag vor, dass künftig der Nachweis eines er folglosen Vollstreckungsversuchs als Voraussetzung ausreicht.

Wir wollen das Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst für Landesbedienstete, die Verantwortung als kommunale Wahlbe amte übernommen haben, beibehalten; das soll ja nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung gestrichen werden. Den Bedenken der kommunalen Spitzenverbände folgend, wollen wir diese Regelung im Gesetz beibehalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine zeitgemäße Ausgestal tung des Beamtenrechts ist eng mit der Frage einer solidari schen Gesundheitsversicherung verbunden. Mit der vor kurzem in Hamburg eingeführten Regelung ist der Weg aufgezeigt wor den, dass Beamtinnen und Beamte sich ohne erhebliche finan zielle Nachteile für die gesetzliche Krankenversicherung ent scheiden können. Wir wollen diesen Weg auch in Brandenburg gehen und zum 1. Januar 2020 eine pauschale Beihilfe für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung einführen. Darin sind sich die Koalitionsfraktionen, die Grünen und - so habe ich jetzt Herrn Lakenmacher verstanden - die CDU einig. Damit soll eine echte Wahlmöglichkeit für Beamtinnen und Beamte geschaffen werden, sich zwischen einer privaten und der ge setzlichen Krankenversicherung zu entscheiden. Diese Wahl möglichkeit gibt es gegenwärtig nicht. Dazu haben die Bünd nisgrünen frühzeitig einen Änderungsantrag eingebracht, und auch die CDU hat einen Änderungsantrag vorgelegt. Es gibt also eine breite Übereinstimmung.

Da es sich um eine weitreichende und nicht unkomplizierte Ge setzesänderung handelt, schlagen wir Ihnen vor, diese nicht so fort zu beschließen und in das Beamtengesetz einzufügen. Da bei spielt auch eine Rolle, dass man die Hamburger Regelung nicht einfach kopieren kann; denn wir haben andere Ausgangs bedingungen. Das gilt für die Ostländer in besonderer Weise. Deshalb haben wir Ihnen einen Entschließungsantrag vorge legt, mit dem wir der Landesregierung einen entsprechenden Auftrag erteilen wollen. Das heißt unmissverständlich - ich will das hier so deutlich sagen -, dass wir uns mit einer eindeutigen Festlegung zur Einführung des Hamburger Modells zum Jahr 2020 binden. Das leisten wir mit diesem Entschließungsantrag.

Das nächste halbe Jahr soll von der Landesregierung genutzt werden, um die Voraussetzungen für diese nicht unkomplizierte Umstellung gründlich zu prüfen und die notwendigen Maßnah men, insbesondere auch eine solide Finanzierung, vorzuberei ten.

Zugleich - das ist der Vorteil - können dabei die Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung des Hamburger Modells ausge wertet und berücksichtigt werden.

Mit der Vorlage des Gesetzentwurfes bis zum Januar 2019 sind die Voraussetzungen gut, noch in dieser Wahlperiode eine soli de, tragfähige Gesetzesänderung beschließen zu können. Des wegen hoffe ich auf breite Zustimmung zu diesem Entschlie ßungsantrag. - Danke.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Jung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Mit diesem Gesetzentwurf wird die Attraktivität des Beamtenberufes im Land Brandenburg deutlich wachsen. Damit erfolgt die Absicherung unserer Beamten, die gerade an gesichts der zunehmenden Aggressivität und der Übergriffe, die manchmal vorkommen, überfällig ist. Bisher ließ der Dienst herr sie oft im Regen stehen, wenn bei dem Schädiger nichts zu holen war. Das wird sich nun ändern.

Nach § 67 wird die Erfüllungsübernahme durch den Dienst herrn bei Schmerzensgeldansprüchen zugesagt. Das ist eine vernünftige und gute Regelung. Künftig wird es Teilzeitmodel le geben; auch das begrüßen wir. In § 80 wird eine Familien pflegezeit eingeführt. Wir begrüßen ebenfalls die Möglichkeit, bei physischen Funktionsstörungen eine Vorsorgekur anzutre ten. Insgesamt sind die Regelungen sehr vernünftig und in der Sache sehr gut. Wir freuen uns, dass dieses Verfahren so gut gelaufen ist.

Was das Hamburger Modell betrifft, sehen wir nicht - das wur de im Ausschuss angesprochen -, dass wir einen Schnellschuss machen. Wir sollten das prüfen und warten, bis das Innenminis terium einen vernünftigen Vorschlag zu dem Modell unterbrei tet. Insofern ist dem Kollegen Dr. Scharfenberg zuzustimmen, dass die Bedingungen nicht eins zu eins übertragbar sind. Mei ner Auffassung nach sind in Ostdeutschland wesentlich mehr Beamte gesetzlich krankenversichert als in Hamburg. Das ist mit einem Mehr an Haushaltsmitteln verbunden. Derzeit kann noch keiner abschätzen, was die Einführung des Modells an zu sätzlichen Mitteln bedeutet. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete Nonnemacher, die für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht. Bit te.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorgese henen Änderungen des Landesbeamtengesetzes begrüßt unsere Fraktion grundsätzlich. Hierzu gehört beispielsweise, dass laut Entwurf eine Mehrarbeitsvergütung bereits nach sechs statt nach zwölf Monaten, in denen mindestens fünf Überstunden geleistet wurden, gewährt werden kann. Das Ableisten von Überstunden ist insbesondere bei der Feuerwehr und der Poli zei eher Regel denn Ausnahme. Wenigstens eine faire Vergü tung der Überstunden sollte selbstverständlich sein.

Wir sehen jedoch weitergehenden Regelungsbedarf als die Lan desregierung. Unter Verweis auf ein Urteil des Bundesverfas sungsgerichtes aus dem Jahre 2015 führt der Gesetzentwurf in § 3 eine Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamten verhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdiens tes ein.

Diese Grenze soll nach dem Willen des Innenministeriums bei Vollendung des 40. Lebensjahres erreicht sein. Eine Erhöhung der Höchstaltersgrenze durch Zeiten des Mutterschutzes, der Kinderbetreuung sowie der Pflege von Angehörigen ist nicht vorgesehen. Hier droht - wie der Sachverständige Herr Dr. Tischbirek während der Anhörung im Innenausschuss deutlich machte - eine mittelbare Diskriminierung von Frauen beim Zu gang zu einer Verbeamtung, zumindest so lange, wie die Erzie hungs- und Pflegearbeit faktisch noch überwiegend von Frauen geleistet wird.

Wir Bündnisgrünen sind der Ansicht, dass geleistete Erzie hungs- und Pflegezeiten Anerkennung finden und bei der Ein stellung berücksichtigt werden müssen. Deshalb sprechen wir uns in diesen Fällen für eine moderate Erhöhung der Höchstal tersgrenze aus.

Eine Krankenversicherung als Schutz gegen Risiken aus Krankheit und deren Folgen ist für jeden Menschen elementar. Aus gutem Grund handelt es sich dabei um eine Pflichtversi cherung. Bisher wird Beamtinnen und Beamte ein gewisser Prozentsatz ihrer in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Apothe ken verauslagten Kosten durch die Beihilfe erstattet. Die restli chen Ausgaben erstattet ihnen die zusätzlich abgeschlossene private Krankenversicherung.

Nur 10 % bis 15 % der Beamtenschaft befinden sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierzu zählen zum Beispiel Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger, die als Lehrerin nen und Lehrer arbeiten, zuvor in der Privatwirtschaft tätig wa ren und dort in der GKV versichert waren. Für diesen Personen kreis, der aufgrund des Personalbedarfs weiter wachsen wird, lohnt sich ein Wechsel in das Beihilfesystem nicht. Verbeamtete Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger werden derzeit diskrimi niert, da sie ihre Versichertenbeiträge allein, ohne jegliche fi nanzielle Unterstützung, stemmen müssen. Dasselbe gilt für verbeamtete Eltern mit mehreren Kindern, welche die Möglich keit einer beitragsfreien Mitversicherung ihrer Familie in der GKV nutzen.

Unsere Fraktion fordert, diese Praxis zu beenden. Unser mit überwiesener Änderungsantrag sieht die Einführung des soge nannten Hamburger Modells in Brandenburg vor und fand in der Anhörung viel wohlwollende Beachtung. Damit erhalten

Beamtinnen und Beamte durch Zahlung einer Pauschale eine faire Wahlmöglichkeit zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden aber nicht zu einem Wechsel gedrängt, sondern können weiterhin individuelle Beihilfen zu einzelnen Aufwendungen erhalten. Eine entsprechende gesetz liche Regelung tritt in Hamburg zum 1. August 2018 in Kraft.

Unsere beiden Änderungsanträge wurden zwar im Innenaus schuss abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen kündigten aber um gehend an, die von uns vorgeschlagene Einführung des Ham burger Modells anzupacken. Auch die CDU-Fraktion stellte nach der Anhörung einen Änderungsantrag, mit dem sie die GKV für Beamtinnen und Beamte öffnen will.

Den vorliegenden Entschließungsantrag, der einen konkreten Gesetzentwurf dazu einfordert, sowie die Unterstützung bun desweiter Aktivitäten bringen wir deshalb mit ein. Dies ist ein wichtiger und elementarer Schritt zu einer solidarischen Kran kenversicherung.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD)

Wir stehen da ganz am Anfang. Das Land Berlin denkt darüber nach. Weitere Länder werden sicher schnell folgen. Wir könn ten eine Bewegung anstoßen. Das ist ein sehr wichtiger Schritt.

Dem Landesbeamtengesetz insgesamt stimmen wir in der Ge samtabwägung mit den beträchtlichen und beachtlichen Ver besserungen im Detail, die ich geschildert habe, zu. - Danke schön.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)