Protocol of the Session on June 27, 2018

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Nonnemacher. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz anderes Thema:

(Heiterkeit und Beifall bei B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

- Ja, man muss aufpassen, dass man nicht durcheinanderkommt.

Die Kammern vertreten die Belange der in den Heilberufen täti gen Menschen untereinander, in der Politik sowie bei Behörden und vor Gericht. In unserem weitestgehend selbstverwalteten Gesundheitssystem nehmen sie eine wichtige Funktion wahr. Es ist daher gute Praxis des Gesundheitsministeriums, die gesetzli chen Grundlagen, die die Arbeit der selbstverwalteten Gesund heitsberufe ermöglichen, von Zeit zu Zeit zu überprüfen.

Zudem ist im Mai endlich die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Sie ist eine bedeutsame Weiterentwicklung

des bestehenden Datenschutzkonzepts. Mit ihr werden Trans parenz und die selbstbestimmte Entscheidung der Betroffenen gestärkt. Hier kommen auch die Kammern ins Spiel. Das Haupt problem des bislang bestehenden Datenschutzes war unter an derem ein riesiges Umsetzungs- und Vollzugsdefizit in der Ver waltung. Diesem wird nun mit verschärften Sanktionsmöglichkeiten entschlossen entgegengetreten - und das begrüßen wir.

Im Gegensatz zu anderen aktuellen Gesetzgebungsverfahren, an denen das MASGF beteiligt ist, hat hier die Kommunikation mit allen zu Beteiligenden gut geklappt. Der Ausschuss wurde rechtzeitig informiert, und auch die Ziele der Gesetzesänderung wurden vom Ministerium schlüssig dargelegt.

Gut geklappt hat auch der Informationsaustausch zwischen Kam mern, Landesdatenschutzbeauftragter und Ausschuss, der diese im Rahmen einer schriftlichen Anhörung um Stellungnahmen gebeten hatte. Die daraufhin eingereichten Ausführungen illus trieren die weitreichende Zustimmung zur geplanten Gesetzes änderung.

Zwei dem Vorhaben gegenüber kritische Überlegungen wurden seitens der Landesapothekerkammer sowie der Landestierärz tekammer geäußert: Diese bezogen sich auf die Verhängung von Ordnungsgeldern und die Überprüfungspflicht hinsichtlich des Berufshaftpflichtschutzes von Kammermitgliedern.

Weil uns diese Fragen doch von einiger Tragweite zu sein schienen, hat unsere Fraktion sie im Rahmen der Ausschussbe fassung noch einmal an das Ministerium gerichtet. Die darauf hin erfolgten Antworten erschienen uns fachlich fundiert und wohlüberlegt. So soll beispielsweise keine Pflicht zur Überprü fung des Haftpflichtschutzes eingeführt werden, sondern nur das grundsätzliche Recht darauf. Die Argumentation zur Ver hängung von Ordnungsgeldern sei seitens der Kammer nicht mit Zahlen untersetzbar und deshalb schwer nachvollziehbar gewesen.

Alles in allem können wir diesem Gesetzentwurf der Landesre gierung daher mit gutem Gewissen zustimmen. Wir danken der Ministerin für den reibungslosen Ablauf. - Danke schön.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Golze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte meine drei Minuten Redezeit dafür nutzen, Ihnen in Anlehnung an ein parallel stattfindendes Großereignis folgendes Bild zu malen: Es findet ein Turnier in Form eines Gesetzgebungsverfahrens mit fünf Mannschaften statt. Vier da von sind die Kammern der Ärztinnen und Ärzte, der Apotheke rinnen und Apotheker, der Tierärztinnen und Tierärzte sowie der Zahnärztinnen und Zahnärzte, und die fünfte Mannschaft sind Sie. Auf den Rängen sitzen 20 000 Zuschauerinnen und Zuschauer - das sind die Berufsangehörigen, die von diesem

Heilberufsgesetz betroffen sind. Es hat ein gemeinsames Trai ning stattgefunden - das war die Erarbeitung des Gesetzent wurfs durch das zuständige MASGF. Es gab ein gemeinames Abschlusstraining in Form einer schriftlichen Anhörung durch den Fachausschuss. Dabei haben sich alle vier Kammer-Mann schaften darauf verständigt, der Mannschaft des Landtags einen Elfmeter zuzusprechen und auf einen Torwart zu verzichten. Ich bitte Sie: Machen Sie ihn rein! - Danke schön.

(Heiterkeit und Beifall SPD, DIE LINKE und B90/GRÜ NE)

Vielen Dank. - Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie auf Drucksache 6/9007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes und weiterer Gesetze auf. Ich darf Sie fragen: Wer stimmt der Beschluss empfehlung und dem Bericht zu? - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Enthaltungen?

(Kurth [SPD]: Tor! - Frau Lehmann [SPD]: Das war jetzt das Tor!)

Damit sind die Beschlussempfehlung und der Bericht einstim mig angenommen und ist das Gesetz in 2. Lesung verabschie det.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungs punkt 8 auf:

Zweites Gesetzes zur Änderung des Landesbeamten gesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 6/7877

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 6/9038

Dazu liegt auf Drucksache 6/9049 - Neudruck - ein Entschlie ßungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

Die Aussprache wird für die SPD-Fraktion vom Abgeordneten Kurth eröffnet.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Gast! Wir beraten heute in 2. Le sung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesbeam tengesetzes. Dazu liegen Ihnen - wie bereits gehört - eine Be schlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Inneres

und Kommunales sowie ein Entschließungsantrag der Koaliti onsfraktionen - jetzt als Neudruck und gemeinsam mit BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN - vor, mit dem man sich für die Einfüh rung des Hamburger Modells zur Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte ausspricht.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bereits anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfes habe ich festgestellt, dass das Land Brandenburg mit diesem Entwurf seiner Rolle als Arbeit geber sowie der damit einhergehenden besonderen Verantwor tung für seine Beamtinnen und Beamten gerecht wird. Auch wenn es der eine oder andere „Demografieleugner“ in diesem Hause nicht hören möchte: Der demografische Wandel macht auch vor Brandenburg nicht halt. Im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte muss auch das Land seine Attraktivität als Arbeit geber steigern. Wir müssen unser Beamtengesetz also schon jetzt fit für die Zukunft machen. Mit dem vorliegenden Gesetz entwurf kommt die Landesregierung dieser Aufgabe nach.

Aus der Anhörung insbesondere der kommunalen Spitzenver bände hat sich eine Reihe von Änderungsbedarfen ergeben. Die Koalitionsfraktionen haben daher einen Änderungsantrag ein gebracht, dem der Innenausschuss mehrheitlich gefolgt ist. Zu den Änderungen gehört unter anderem erstens die weitere Öff nung der Möglichkeiten des Zugangs zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst. Mit dem vorliegenden Antrag schaffen wir eine neue Laufbahnmöglichkeit ohne Vorbereitungsdienst.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Bernig [DIE LINKE])

- Danke.

Zweitens: die Beseitigung von Rechtsunklarheiten und Rege lungslücken im Hinblick auf die sogenannten dienstordnungs mäßig Angestellten oder Dienstordnungsangestellten. Ihnen sollen bei einem Wechsel von einem Dienstordnungs- in ein Beamtenverhältnis keine Nachteile entstehen. Um zu erläutern, um wen es dabei eigentlich geht: Es geht um die Angestellten der kommunalen Spitzenverbände.

Drittens schlagen wir vor, dass für die Übernahme von Schmer zensgeldansprüchen durch den Dienstherrn, also durch das Land, bereits der Nachweis eines erfolglosen Vollstreckungs versuches ausreichen soll. Diese Änderung wurde in der Anhö rung von der Gewerkschaft der Polizei und vom Deutschen Gewerkschaftsbund ausdrücklich begrüßt.

Viertens: die Möglichkeit der Rückkehr in den Landesdienst nach Wahrnehmung eines kommunalen Wahlamtes. Der ur sprüngliche Gesetzentwurf sah die Streichung dieser Möglich keit vor. Die Anhörung hat klar ergeben, dass eine solche Strei chung die Bereitschaft von Beamten, sich für ein kommunales Wahlamt zur Verfügung zu stellen, stark eingrenzen und damit die Attraktivität kommunaler Wahlämter stark verringern wür de. Deshalb schlagen wir vor, die bisherige Regelung beizube halten, mithin den § 124 LBG nicht, wie vorgesehen, zu strei chen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zu dem vorliegenden Entschließungsantrag. Dieser soll - angelehnt an das sogenannte Hamburger Modell - Beamtinnen und Beamten eine echte Wahlfreiheit zwischen Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung ermöglichen. Ziel ist es, dass anders als

bisher Beihilfeansprüche auch für Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung geltend gemacht werden können.

(Beifall SPD sowie des Abgeordneten Domres [DIE LIN KE])

Der Entschließungsantrag greift die Forderung des Änderungs antrags der Grünen, Drucksache 6/8068, auf, der eine ähnliche Regelung anstrebte. Auch die CDU-Fraktion hat im Rahmen ihrer Änderungsanträge - ich rede hier immer von Anträgen im Innenausschuss - zum Landesbeamtengesetz einen Antrag mit einem ähnlichen Ziel eingebracht, und heute liegt erneut ein entsprechender Änderungsantrag der CDU vor. Wir als Koaliti onsfraktionen halten die Änderungen jedoch für so gravierend und folgenreich, dass wir sie ungern heute als Teil der Änderun gen des Landesbeamtengesetzes verabschieden wollen. Schon die sehr unterschiedlichen Anträge von CDU und BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN im Innenausschuss - bezogen auf das Herangehen und die Formulierung der Regelung - machen deutlich, dass man sich dem gleichen Vorhaben auf unter schiedliche Weise nähern kann.

Nochmals: Auch wir als Koalitionsfraktionen teilen das Anlie gen; aber wir möchten an dieser Stelle keinen Schnellschuss riskieren, sondern das Vorhaben mit vernünftigem Vorlauf und gut geplant umsetzen.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Deshalb wird die Landesregierung mit dem Entschließungsan trag aufgefordert, „für die Januarsitzung des Landtages 2019 einen Gesetzesvorschlag dem Landtag zuzuleiten, mit dem für die Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg zum 1.1.2020 die Möglichkeit geschaffen wird, durch eine pauscha le Beihilfe die Hälfte der Kosten für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ersetzt zu bekommen“.

Meine Damen und Herren, wenn das Land Brandenburg als Dienstherr eine pauschalierte Beihilfe auch für die gesetzliche Krankenversicherung leistet, dann beenden wir die finanzielle Benachteiligung derjenigen Beamten, die freiwillig in der gesetz lichen Versicherung verblieben sind. Wir, die SPD, wollen die Kasse für alle, in die alle einzahlen - solidarisch natürlich. Die Einführung des sogenannten Hamburger Modells in Branden burg ist ein Beitrag auf diesem sicherlich noch sehr langen Weg.

Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf in der vom Aus schuss für Inneres und Kommunales beschlossenen Fassung. - Danke schön.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Lakenmacher.