Vielen Dank Ihnen. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Dr. Scharfenberg für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ausgangspunkt für den vorliegenden Gesetzentwurf waren der Südwestkirch hof in Stahnsdorf und ein überschaubares Anliegen des Abge ordneten Kosanke bezüglich des weiteren Umgangs mit Grüf ten und Grabgebäuden.
Mit einem Beschluss des Landtags wurde die Landesregierung beauftragt, eine entsprechende Gesetzesnovelle vorzulegen. Die Landesregierung hat uns dann einen viel weiter gehenden Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem verschiedene Fragen des Be stattungsrechts erfasst werden. Auf dieser Grundlage hat sich eine breite öffentliche Diskussion zu verschiedenen Grundfra gen des Bestattungsrechts entfaltet.
Ich finde, dass der Landtag sehr verantwortungsbewusst und sensibel mit dieser kontroversen Diskussion und den verschie denen Positionen umgeht; da schließe ich mich ganz meinen Vorrednern an. Das hat sich schon in der 1. Lesung zum Gesetz entwurf und in der Anhörung des Innenausschusses widerge spiegelt, die von gegenseitigem Respekt und Aufmerksamkeit geprägt waren.
Wir haben einerseits zu berücksichtigen, dass der Umgang me thodenstrengen rechtlichen Regelungen unterliegt, die mit ei nem hohen Maß an praktischen Anforderungen umgesetzt wer den müssen. Andererseits wissen wir, dass der Übergang vom Leben zum Tod ein Phänomen ist, das mit unterschiedlichen weltanschaulichen und ethischen Maßstäben betrachtet wird. Das ist nicht zuletzt in der Anhörung mit den verschiedenen Stellungnahmen von Kirchen, kommunalen Spitzenverbänden, Vertretern von Bestattungsinstituten und anderen deutlich ge worden. Die durch viele Fragestellungen breit angelegte Anhö rung hat zu einer ganzen Reihe von Änderungsanträgen geführt. Damit werden auch Probleme aufgegriffen, die bisher im Ge setzentwurf gar nicht angesprochen waren.
Zu den Fraktionsanträgen von SPD und Linken und zum Teil der Grünen: Angesichts der Sensibilität im Umgang mit Tot geborenen soll es künftig so sein, dass mindestens ein Eltern teil über die Möglichkeiten einer Bestattung der Frühgeburt informiert wird, um in dieser besonderen Situation Kurz schlussentscheidungen zu vermeiden. Wir verstehen das als ein Informationsangebot, das gegenüber den Betroffenen vor zuhalten ist.
Es ist erfreulich, dass es offensichtlich einen breiten Konsens dazu gibt, künftig metallische Gegenstände oder sonstige Ver brennungsrückstände unabhängig von ihrer Größe aus der To tenasche entfernen zu lassen. Ebenfalls eine praktische Frage sind Zubettungen in vorhandenen Gräbern. Daher sollen Fried hofsträger künftig die Möglichkeit haben, Ausnahmen vom Zu bettungsverbot zuzulassen. Ich habe übrigens mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass die Kirchen auch dafür gesprochen haben.
Eine weitere Änderung zur Modernisierung des Bestattungs rechts: Im Sinne einer Gleichstellung sollen nicht nur Religionsgemeinschaften Träger von Friedhöfen sein können, son dern auch Weltanschauungsgemeinschaften. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt.
Natürlich wollen wir den eigentlichen Ausgangspunkt für die Gesetzesnovelle nicht aus den Augen verlieren: Den Friedhofs trägern soll es künftig möglich sein, vorhandene Grüfte, Grab kammern und Grabgebäude auch durch Beisetzungen zu erhal ten und bei Bedarf weitere zu errichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bestattungsrecht in der Bundesrepublik ist mit umfangreichen Regulierungen verbun den. Das ist nicht überall so. Das führt auch dazu, dass sich Vorstellungen und Wünsche der Menschen schneller entwi ckeln als die rechtlichen Vorschriften und dass mit konkreten Forderungen nicht Schritt gehalten werden kann.
Wir müssen bei unseren Bemühungen um ein zeitgemäßes Be stattungsgesetz immer berücksichtigen, dass sich die Menschen im Zweifelsfall die Möglichkeiten und Wege selbst suchen, um ihre persönlichen Wünsche im Umgang mit Verstorbenen erfül len zu können. Deshalb ist es gut, dass wir uns mit unserem Bestattungsgesetz, das für alle Brandenburgerinnen und Bran denburger verbindlich ist, heutigen Entwicklungen nicht ver schließen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort, und zu uns spricht der Abgeordnete Jung für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Liebe Gäste! Wir in der AfD-Fraktion haben uns in den letzten Monaten intensiv mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt und darüber diskutiert. Wir haben Entscheidungen von ver schiedenen Seiten beleuchtet und zum Teil anders bewertet. Wir haben als Fraktion einen sehr intensiven Prozess durchge macht. Insofern bin ich dem Hohen Haus dankbar, dass es diese parteiübergreifenden Anträge gibt, die Lösungen anbieten.
Wir haben auch sehr intensiv über das Thema Totgeburten dis kutiert. Die gefundene Lösung stellt unserer Ansicht nach einen Minimalkonsens dar, den zumindest ein großer Teil von uns mitträgt. Wir sehen das Problem, dass gerade bei den Sternen kindern und den Totgeburten die Betroffenen, die ein großes Leid zu tragen haben, in eine Situation kommen, in der sie sich für oder gegen ein Begräbnis entscheiden und später damit kon frontiert werden, warum sie sich nicht für ein Begräbnis ent schieden haben.
In diesem Zusammenhang muss man aber auch berücksichti gen, dass Leute in ihrer Trauer durchaus überfordert werden können. Überdies muss bedacht werden, dass mit einem Be gräbnis ein finanzieller Aufwand verbunden ist, der zu der Trauer bei den Betroffenen noch hinzukommt. Insofern halten
Was den Stahnsdorfer Friedhof angeht, so bestand von der Sa che her im ganzen Haus Konsens; das haben wir immer mitge tragen. Das ist etwas sehr Wichtiges.
Im Zusammenhang mit der Bestattungspflicht innerhalb von 24 Stunden sehen wir die Situation so, dass es kein Sonderrecht geben sollte. Jeder, der eine Bestattung innerhalb von 24 Stun den vornehmen will, hat angesichts der Bürokratie mit Sicher heit Schwierigkeiten, das überhaupt hinzubekommen. Unab hängig davon würden wir es begrüßen, wenn für alle Verstorbenen das gleiche Recht gälte.
Eine weitere Diskussion, die hier eine Rolle spielt, betrifft den Scheintod. Es gibt Fälle wie den aus Köln, wo das durchaus ein Problem darstellt. Das spricht für eine Regelung über einen län geren Zeitraum als die 24 Stunden. Das würden wir befürworten.
Was die Entnahme von Totenasche zum Herstellen von Diaman ten und anderen Devotionalien angeht, so haben wir auch in un serer Fraktion darüber intensiv diskutiert. Die Mehrheit würde sich dem anschließen, was hierzu im Gesetzentwurf dargelegt ist. Man muss sich klarmachen, dass es sich hier um einen ex pandierenden Markt handelt, der in Europa, vor allen Dingen aber in Amerika und Asien eine Art Ersatzreligion darstellt.
Das hat auch einen finanziellen Hintergrund. Man geht zurzeit von mehr als 10 000 hergestellten Diamanten aus. Das ist für die Anbieter ein großer Markt. In der Schweiz ist das möglich, in Holland ebenfalls. Die Leute, die so etwas anbieten, wollen Klarheit für ihre Unternehmen. Der Vertrieb - so unsere Infor mationen - läuft über deutsche Bestatter, für die das ein lukrati ver Zusatzmarkt ist. Diese wollen das Ganze verständlicherwei se auf juristisch sicherem Boden wissen. Denn was passiert? Die Kremierung findet in Tschechien oder Polen statt. Dort wird die Asche übernommen und in die Schweiz gesandt, wo schließlich die Diamanten hergestellt werden. - Im Ergebnis würden die meisten in unserer Fraktion das mittragen.
Was die Weltanschauungsgemeinschaften angeht, die nunmehr auch die Möglichkeit haben sollen, Friedhöfe zu betreiben: Das teilen wir natürlich nicht. Da muss man ganz klar sagen: Das wollen wir nicht. Falls es dazu kommen sollte, erwarten wir, dass zunächst eine Auseinandersetzung darüber im Parlament stattfindet.
Sicherlich soll ein Gesetz Dinge abstrakt für die Zukunft regeln; das ist völlig klar. Wir sehen bei diesem Gesetz jedoch, dass eine Diskussion einen Erkenntnisgewinn für uns alle bringt, dass man sich nämlich um Dinge Gedanken macht, über die man sonst nicht unbedingt nachgedacht hätte. Als Beispiel nenne ich nur die Diamanten. Es ist gut, dass wir uns damit auseinander setzen. Daher plädiere ich dafür, dass für den Fall der Ablehnung eine neue Diskussion darüber im Plenum stattfindet.
Zu unserem Antrag: Dieser Antrag basiert darauf, dass wir mit mehreren Notärzten aus Berlin über diese Problematik gespro chen haben. Dabei kam heraus, dass die alte Regelung als die bessere angesehen wurde. Insofern war das die Motivation für uns, den Antrag so einzubringen, wie er Ihnen vorliegt.
Insgesamt werden wir uns enthalten. Der Gesetzentwurf ent hält viele gute Facetten, aber auch - wie ausgeführt - solche, die wir nicht teilen. Insofern werden wir uns enthalten. - Vie len Dank.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht die Abgeordnete Nonnemacher für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Ich begrüße die Vertreter der Kirchen, Frau Dr. Köppen und Herrn Vogel.
Mit dem Ende des Lebens setzt sich wohl kaum jemand gerne auseinander, führt uns doch die heutige Debatte vor Augen, dass unsere Zeit auf der Erde begrenzt ist. Mit dem Bestattungs gesetz diskutieren wir über einen ethisch äußerst kontroversen Gegenstand. Hier treffen unterschiedliche religiös geprägte Weltansichten auf laizistische Weltanschauungen wie den Hu manismus.
Anders als zum Beispiel in Bayern bekennt sich in Branden burg nur knapp ein Fünftel der Einwohnerinnen und Einwohner zu einer Religion. Damit stehen wir deutschlandweit auf dem letzten Platz. Es gilt also, im Gesetz einen Kompromiss zu fin den, der den gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit Bestat tungen aufnimmt, ohne dabei bestimmte Gruppen zu bevor munden.
Im Mittelpunkt unserer heutigen Ausführungen steht ein wür de- und pietätvoller Umgang mit Toten. Wir haben zu den vor gelegten Änderungen der Landesregierung in unserer Fraktion ausgiebig diskutiert und festgestellt, dass sich bei einigen be sonders sensiblen Antragsinhalten überfraktionell Mehrheiten ergeben sollten. Konkret geht es bei den Abgeordnetenanträgen um die Frage einer generellen Bestattungspflicht, einer Redu zierung der Gewichtsgrenze, ab der eine Bestattungspflicht grei fen soll, sowie die Möglichkeit der Ascheentnahme zur Herstel lung sogenannter Erinnerungsdiamanten.
Erfreulicherweise gibt es in diesem Hohen Haus einen breiten Konsens zu diesem Vorgehen. Auch ich möchte mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen für die gute überfrak tionelle Zusammenarbeit bedanken.
Wir Bündnisgrünen halten die vorgesehenen Änderungen des Bestattungsgesetzes in weiten Teilen für richtig und geboten. Hierzu zählt die Möglichkeit, die letzte Ruhe auch in Grüften und Mausoleen zu finden und damit zum Erhalt dieser Denkmä ler beizutragen. Auch eine gesetzliche Klarstellung, dass Ur nenwände - Kolumbarien -, die bereits seit Längerem verwen det werden, zulässig sind, war überfällig.
Um den besonderen Anforderungen von Menschen muslimi schen oder jüdischen Glaubens an eine Bestattung gerecht zu werden, ist eine Anpassung von § 22 notwendig. Dieser regelt die Voraussetzungen, die für eine Bestattung erfüllt sein müs sen. Bisher mussten vor der Beisetzung mindestens 48 Stunden seit Eintritt des Todes vergangen sein. Diese Vorschrift steht dem Gebot einer möglichst raschen Bestattung im Judentum und Islam, aber auch im Jesidentum entgegen.
Wie Frau Dr. El-Menouar von der Bertelsmann Stiftung wäh rend der Anhörung im Ausschuss für Inneres und Kommunales betonte, sei die nun vorgesehene Kann-Regelung für religiös begründete Ausnahmen von der 48-Stunden-Regel zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch weit von der Lösung in Nordrhein-Westfalen entfernt.
Dort besteht eine Mindestfrist von nur 24 Stunden, nach der ohne eine Begründung bestattet werden darf. Wir sollten uns in Anbetracht der steigenden Anzahl muslimischer Mitbürgerin nen und Mitbürger fragen, ob eine solche Regelung nicht auch für Brandenburg erstrebenswert wäre.
Meine Damen und Herren, an der Anzahl der gestellten Ände rungsanträge sehen Sie, dass der Gesetzentwurf den Vorstellun gen zahlreicher Abgeordneter von einer angemessenen Bestat tung nicht gerecht wird. Auch wir haben Verbesserungsvorschläge gemacht, unter anderem zur Herkunft der Grabsteine. Von Norbert Blüm, den Sie sicherlich noch als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Gedächtnis haben, ist folgen de Frage überliefert:
Ich bin mir sicher, dass niemand diese Frage mit Ja beantworten wird. Um so etwas möglichst auszuschließen und den Forde rungen der Internationalen Arbeitsorganisation nachzukom men, stellte unsere Fraktion einen Änderungsantrag, der ein Verbot der Verwendung von Grabsteinen und Grabumrandun gen aus Kinderarbeit vorsieht. Als Nachweis für eine Herkunft aus fairer Produktion sollten bewährte Zertifikate wie das Fair Stone- oder das Xertifix-Siegel dienen. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen sowie das Saarland haben bereits entsprechen de gesetzliche Regelungen.
Für uns ist es vollkommen unverständlich, weshalb unser An trag dennoch keine Mehrheit im Innenausschuss fand. Das vor gebrachte Argument, eine Sicherstellung der Herkunft frei von Kinderarbeit sei durch Siegel nicht zu gewährleisten, trägt nicht ausreichend, da derartige Zertifizierungen mit hoher Wahr scheinlichkeit eine deutliche Verbesserung der Produktionsbe dingungen gewährleisten. Andere Bundesländer haben ja auch nicht wegen antizipierter angeblicher Vollzugsdefizite auf eine solche Regelung verzichtet.
Wenn wir heute über das Brandenburgische Bestattungsgesetz sprechen, sollten wir nicht vergessen, dass Würde ein global gültiger Begriff ist. Dieser gilt sowohl für Kinder, die in den Steinbrüchen Indiens und Chinas arbeiten, als auch für unsere Angehörigen in Brandenburg. Deshalb stellen wir unseren Än derungsantrag im heutigen Plenum nochmals zur Abstimmung.
Meine Damen und Herren, der Verlust des eigenen Kindes durch eine Tot- oder Fehlgeburt ist eines der schmerzhaftesten
Ereignisse, welches Eltern widerfahren kann. In der vergange nen Sitzung des Innenausschusses wurde ein weiterer, von uns mitgezeichneter Änderungsantrag beraten, der vorsieht, dass die Geburtseinrichtung mindestens einen Elternteil in dieser ab soluten Ausnahmesituation über die Möglichkeit einer freiwil ligen Bestattung informiert. Damit soll sichergestellt werden, dass Mutter und/oder Vater trotz der dominierenden Trauer über ihr Recht aufgeklärt werden. Der Antrag wurde im Innenaus schuss angenommen, und das Anliegen findet sich auch im Gruppenantrag zur Absenkung der Gewichtsgrenze für eine Be stattungspflicht auf 500 Gramm wieder. Die einschlägigen Gruppenanträge wurden Ihnen heute von den Kolleginnen und Kollegen nahegebracht.
Eine weitere lebhafte Diskussion während der Anhörung drehte sich um die ärztliche Leichenschaupflicht. Herr Dr. Reinhold, Vertreter des Bundesverbandes der Ärztlichen Leiter Rettungs dienst, hob die Problematik hervor, dass Notärztinnen und Not ärzte, die während eines Einsatzes mit Verstorbenen konfron tiert werden, zu viel Zeit für die Organisation der ausführlichen Leichenschau aufwenden müssen. Bisher ist - zum Beispiel, wenn ein weiterer Notruf eingeht - vom Notarzt ein vorläufiger Totenschein auszufüllen, der fast so ausführlich ist wie der end gültige Totenschein. Darüber hinaus hat er oder sie dafür Sorge zu tragen, dass die ausführliche Leichenschau durch eine ande re qualifizierte Person durchgeführt wird. Dieser Bürokratieakt kostet wertvolle Minuten, die für die Rettung noch lebender Menschen verloren gehen. Das Ministerium für Arbeit, Sozia les, Gesundheit, Frauen und Familie versprach nach der Anhö rung, eine Vereinfachung der Anwendung des vorläufigen To tenscheins zu prüfen. Wir hoffen, dass diese Prüfung wohlwollend ausfällt und eine praktikablere Regelung in die Lei chenschaudokumentations-Verordnung aufgenommen wird.
Der etwas konfuse Änderungsantrag der AfD-Fraktion versucht, sich dieses Problems anzunehmen. Wir ziehen es vor, auf die Ausführungsbestimmungen des MASGF zu setzen.
Meine Damen und Herren, übermorgen finden die 3. Lesung und die Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes statt. Auch dabei werden die Abgeordneten unserer Fraktion allein ihrem Gewissen folgen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.