Für uns als CDU-Fraktion hat sich nicht gezeigt, dass wir ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz benötigen. Dem Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE - meine Kollegin Frau Lehmann hat ausgeführt, was er im We sentlichen beinhaltet - stimmen wir zu. Wir denken, dass die darin enthaltenen Forderungen ausreichend sind. Für den An stoß an sich, Diskriminierung weiter zu begegnen, bin ich nach wie vor dankbar. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir danken Ihnen. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht die Abgeordnete Johlige für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Niemand soll im Land Brandenburg diskriminiert werden. Dieser Anspruch gilt erst recht für die öffentliche Ver waltung, die bei sämtlichen Entscheidungen das Verbot der Diskriminierung zu berücksichtigen hat. Das ist der Anspruch, dem wir im Land Brandenburg gerecht werden müssen. Des halb danke ich der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr für die Initiative zu einem Antidiskriminierungsgesetz.
Der Gesetzentwurf war für uns Anlass, uns intensiv mit Anti diskriminierungspolitik auseinanderzusetzen. In zwei Aus schussanhörungen wurde deutlich, dass die Einschätzungen der
Anzuhörenden jedoch bereits bei der grundsätzlichen Frage der Notwendigkeit eines solchen Gesetzes meilenweit auseinander lagen. All jene, die sich in die Debatte der vergangenen Monate eingebracht haben, werden gemerkt haben, wie weit die Positi onen auseinanderliegen - auch hier im Landtag, auch innerhalb der einzelnen Fraktionen.
Ich persönlich - das ist bekannt - bin Befürworterin eines Anti diskriminierungsgesetzes. Dennoch musste ich in der Debatte zur Kenntnis nehmen, dass es einige Argumente gibt, die nicht so einfach beiseite zu wischen sind.
Da ist einerseits der bundesgesetzliche Rahmen. Der Bundes gesetzgeber hat Novellierungsbedarf für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz festgestellt, diesen jedoch nicht mehr umsetzen können. Ob und wann der neue Bundestag arbeitsfä hig ist und sich dieses Themas annimmt, steht in den Sternen. Dabei wäre es tatsächlich notwendig, dafür zu sorgen, dass von Diskriminierung Betroffene nicht - wie bisher - vor Diskrimi nierung seitens staatlicher Institutionen weniger gut geschützt sind als vor Diskriminierung durch Private.
Auch die Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem Staat muss gestärkt werden. Man könnte auf Landesebene diese Rege lungslücke teilweise schließen. Jedoch ist dem Argument, dass sich der bundesgesetzliche Rahmen in absehbarer Zeit wahr scheinlich ändert und dies erst abgewartet werden sollte, wenig entgegenzusetzen. Einen landesgesetzlichen Regelungsbedarf, der sich aus einer Novellierung des AGG ergeben kann, sollten wir dann allerdings schnellstmöglich identifizieren und ausge stalten.
Das zweite Argument in der Debatte war, dass es bereits jetzt genügend Möglichkeiten für von Diskriminierung Betroffene gibt, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Allerdings täten sie das nicht ausreichend, und das sei nicht zu ändern, indem man ih nen mehr Rechte gibt, sondern indem man sie in die Lage ver setzt, ihre Rechte besser wahrzunehmen. Dies haben wir mit unserem Entschließungsantrag aufgenommen. Wir werden die Landesstelle für Chancengleichheit weiterentwickeln und stär ken. Ziel ist außerdem, die Aufgaben und Befugnisse zu erwei tern und die Stelle bekannter zu machen. So sollen Betroffene ermutigt werden, sich an eine prominente Anlaufstelle zu wen den, die durch die Bündelung von Beschwerden Muster und Strukturen der Diskriminierung in Brandenburg stärker sichtbar machen könnte und somit auch weitere Maßnahmen ermöglich te.
Das dritte Argument war, dass die Regelungsnotwendigkeit nicht nachgewiesen sei und die Probleme und Handlungsbedar fe auch durch andere Maßnahmen gelöst werden könnten. Die ses Argument konnte in den Anhörungen nicht vollständig ent kräftet werden. Es ist uns ein Anliegen, diese Maßnahmen zu finden, um auch ohne gesetzliche Regelungen Diskriminierung in Brandenburg zurückzudrängen. Deshalb sollte aus der kon kreten Arbeit der Landesstelle für Antidiskriminierung heraus aufgezeigt werden, welche weiteren Handlungsbedarfe und Re gelungsnotwendigkeiten sich ergeben. Diese sollten dem Land tag im nächsten Jahr vorgelegt werden. Das kann und wird dann auch dazu führen, dass wir uns hier erneut darüber unterhalten, welche weiteren Maßnahmen zum Diskriminierungsschutz zu ergreifen sind.
Ein weiteres Argument lautete, dass ein Antidiskriminierungs gesetz, das das Ziel hat, Betroffene vor Diskriminierung durch staatliche Behörden besser zu schützen und ihnen Instrumente zu geben, sich gegen diese zu wehren, die öffentlichen Institu tionen in Brandenburg unter Generalverdacht stellen würde. Dieses Argument - das will ich ganz klar sagen - teile ich nicht. Racial Profiling, der NSU und die bis heute blockierte Aufklä rung des Behördenhandelns in diesem Zusammenhang oder der aktuell wieder in die Schlagzeilen geratene Fall von Oury Jal loh in SachsenAnhalt sind Zeichen, dass auch staatliche Institu tionen nicht davor gefeit sind, diskriminierend zu agieren. Zu einer offenen Fehlerkultur gehört es anzuerkennen, dass auch in Verwaltungen und anderen Institutionen Menschen arbeiten, die ebenso wie der Rest der Gesellschaft anfällig für Vorurteile und Vorbehalte sind.
Wir wollen eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb ist es unsere Aufgabe, auch oder gerade in den staatlichen Institu tionen darauf hinzuwirken. Und deshalb ist es wichtig, dass wir weiter daran arbeiten. Das tun wir mit unserem Entschließungs antrag, der - auch wenn der eine oder andere sich mehr ge wünscht hätte - ein weiterer Schritt zu einem diskriminierungs ärmeren Brandenburg ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Wir danken Ihnen. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht die Abgeordnete Bessin für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Wir sprechen erneut über den Gesetzentwurf der Grünen zur Antidiskriminierung im Land Brandenburg. Zu Beginn möchte ich daran erinnern, dass ich bereits damals, bei der 1. Lesung dieses Gesetzentwurfs, etwas gestaunt habe, vor al lem, weil der Entwurf von den Grünen kommt, die ja immer wieder darauf hinweisen, dass niemand in diesem Land diskri miniert werden soll - also eigentlich auch niemand wegen sei ner politischen Überzeugung. Da Sie, meine Damen und Her ren von den Grünen, vorgeben, sich für die Antidiskriminierung jeglicher Art einzusetzen, ist dieser Antrag also nichts anderes als pure Ironie. Denn seit drei Jahren machen Sie in diesem Parlament nichts anderes, als die Anträge unserer Fraktion - und ich möchte betonen: einer rechtsstaatlich anerkannten Par tei, die nun einmal eine andere politische Überzeugung hat als Sie - regelmäßig zu diskreditieren.
Wenn wir daran denken, was uns Frau Nonnemacher schon alles vorgeworfen hat: Ich erinnere nur daran, dass sie Herrn Gauland als Brandstifter bezeichnet hat.
Und die vielen weiteren unverschämten Beleidigungen in Rich tung unserer Fraktion, nur weil Sie anderer Überzeugung sind als wir! Sie wollen uns hier vor allem weismachen, dass Ihre Frakti on sich für Antidiskriminierung in diesem Land einsetzt. Aber wenn das so ist, dann anscheinend nicht für alle. Die Grünen sind
ja gerade als eine Partei der Verbotskultur bekannt: Ich erinnere nur an den Veggieday, das Tempo-30-Limit für Autofahrer; dann gab es so abstruse Sachen wie die Forderung, dass Ponyreiten auf Jahrmärkten abgeschafft werden soll, und vieles mehr.
Aber zurück zum Gesetzentwurf. Dieser ist vor allem deswegen unnötig, weil es in Deutschland - und damit in Brandenburg - ausreichend gesetzliche Regelungen gibt, die ein ausdrückli ches Verbot von Diskriminierung jeglicher Art beinhalten, wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Grundgesetz - an erster Stelle - sowie die Verfassung des Landes Brandenburg und viele andere Bundes- und Landesgesetze.
Ich weiß nicht, ob es Ihnen bekannt ist, sehr geehrte Damen und Herren von der kleinen Grünenfraktion, aber bei uns gilt der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, das heißt, die Verwaltung muss die erlassenen EU-Richtlinien und alle natio nalen Gesetze von Amts wegen beachten. Darauf ist übrigens auch mehrfach in der Anhörung hingewiesen worden.
Gerade die Anhörung im Ausschuss hat gezeigt, dass es etliche rechtliche Bedenken hinsichtlich Ihres Gesetzentwurfs gibt. Der Städte- und Gemeindebund teilte in der Anhörung mit, dass es für den Gesetzentwurf keinen Bedarf gibt und dieser in Tei len für verfassungswidrig gehalten wird. Auch wurde kritisiert, dass Städten und Gemeinden neue Aufgaben auferlegt werden sollen, und zwar die Einführung einer Kultur der Wertschät zung von Vielfalt. Als kritisch wird auch angesehen, dass eine Umkehr der Beweislast vorgenommen werden soll. Darüber haben wir uns auch sehr ausführlich im Ausschuss unterhalten.
In Ihrem Gesetzentwurf haben Sie den Eingriff in die Selbstver waltung billigend in Kauf genommen und damit den Verwal tungsangestellten unterstellt, dass sie die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen und Grundsätze nicht beachten wür den. Auch das wurde in der Anhörung deutlich hervorgehoben.
Aber wir sind auch gegen jegliche sinnlose Gesetzentwürfe, da für umso mehr für die Einhaltung der vorhandenen Gesetze. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank. Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht die Abgeordnete Nonnemacher für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Der Datenschutz und das Recht auf Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen hat in Brandenburg Verfas sungsrang. Auf einer Festveranstaltung zu 25 Jahren Daten schutz in Brandenburg im Mai - hier in diesem Plenarsaal - er innerte der erste Landesbeauftragte, Dr. Dietmar Bleyl, an die schwierigen Startbedingungen zu Beginn der Neunzigerjahre und daran, dass ein Aufschrei der Empörung aus den Kommu
nen gekommen sei, das Akteneinsichtsrecht untergrabe die kommunale Selbstverwaltung und stelle einen Angriff auf kom munale Verwaltungen dar.
Verfassungsrang hat - seit 1992 - auch das Diskriminierungs verbot nach Artikel 12 Abs. 2, welches durch die Einführung der Antirassismusklausel in unsere Landesverfassung 2013 noch einmal geschärft worden ist. Wird jetzt dieser Verfas sungsauftrag mit Leben erfüllt und in materielles Recht - näm lich ein Landesantidiskriminierungsgesetz - umgesetzt, hören wir von den Kommunalen Spitzenverbänden wieder dieselbe Leier: Man unterstelle Misstrauen gegen Behördenmitarbeite rinnen und -mitarbeiter, und es sei ein Eingriff in die kommuna le Selbstverwaltung.
Da sich dieser Reflex an vielen Stellen finden lässt, möchte ich hier einmal daran erinnern: Das Handeln staatlicher Verwaltun gen hat sich an den im Lande lebenden Menschen, an den Bür gerinnen und Bürgern und Ihren Grund- und Freiheitsrechten zu orientieren und hat nicht die Aufgabe, Behördenmitarbeite rinnen und -mitarbeiter vor ihnen missliebigen Anfragen oder Amtshandlungen zu bewahren.
Die Sachverständigen aus Hochschulen und Antidiskriminie rungsberatung haben in der ersten Anhörung am 30.11. letzten Jahres den Gesetzentwurf in seiner Zielrichtung ausdrücklich gelobt und als sinnvoll erachtet. Die Diskriminierung durch staatliche Institutionen sei ein gewichtiges Problem, und es sei nach aktueller Rechtslage deutlich leichter, gegen Diskriminie rung im privaten Bereich zu klagen als im öffentlichen Sektor. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, AGG, trifft als Bun desgesetz Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung im Ar beits- und Zivilrecht. Diskriminierung beispielsweise durch das Sozialamt, durch Schulen oder die Polizei ist davon nicht er fasst. Das Land stiehlt sich hier aus der Verantwortung, Rechts grundlagen für den Diskriminierungsschutz im Bereich der öf fentlichen Verwaltung zu schaffen. Deshalb verstehe ich auch diese ständigen Verweise auf die Evaluierung des AGG gar nicht. Es ist hier einfach nicht einschlägig, meine Damen und Herren! Dass darüber hinaus auch der Schutz durch das AGG verbessert werden muss, steht dem nicht entgegen.
Im Ergebnis der Evaluation auf Bundesebene wird die Einfüh rung eines Verbandsklagerechts gefordert, damit die Betroffe nen ihr Recht nicht alleine erstreiten müssen. Und der empören de Fall von Kuwait Airways, wo einem israelischen Staatsbürger von deutschem Boden aus der Transport verweigert wurde, zeigt, dass das deutsche Antidiskriminierungsrecht zu eng ge fasst ist.
Wir wollten in unserem Gesetzentwurf ausdrücklich eine ge setzliche Grundlage auch für die Landesstelle für Chancen gleichheit schaffen und positive Maßnahmen zu einer Förde rung der Kultur von Vielfalt und Toleranz einführen. Letzteres greifen Sie in Ihrem Entschließungsantrag auf, dem wir im Üb rigen zustimmen werden. Eine Stärkung der Landesstelle für Chancengleichheit durch zusätzliche Personal- und Sachaus stattung begrüßen wir, ebenso eine verstärkte Öffentlichkeitsar beit und die angestrebten Ziele.
Dass durch geeignete Regelungen die gewünschte Schlagkraft erzielt wird, wage ich zu bezweifeln. Die Durchsetzung des
Diskriminierungsverbots im öffentlichen Bereich bleibt damit offen, Wege für den Rechtsschutz sind schwierig, und ein An spruch auf Schadensersatz besteht nicht.
Letzte Woche hat die Vizepräsidentin des Deutschen Bundesta ges Petra Pau anlässlich einer Diskussion über die Bilanz der Arbeit zahlreicher NSU-Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern erklärt, es bleibe eine vordringliche Aufgabe, rassisti schen Einstellungen in unseren Sicherheitsbehörden entgegen zuwirken. - Da können wir der Vizepräsidentin nur zustimmen. Die rot-rote Landesregierung hat eine Chance vertan, dazu ih ren Anteil zu leisten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht Frau Ministerin Golze für die Landesregierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Her ren! Brandenburg hat sich - das wissen Sie alle - frühzeitig dazu bekannt, sich für Chancengleichheit und gegen Diskriminie rung einzusetzen; viele Rednerinnen und Redner haben es er wähnt. Dazu gehören der Beitritt zur Koalition gegen Diskrimi nierung schon im Jahr 2011 und natürlich Artikel 12 Abs. 2 der Verfassung des Landes Brandenburg. Dieser ist sogar umfas sender ausgestaltet als der entsprechende Artikel des Grundge setzes. Wörtlich heißt es hier:
„Niemand darf wegen der Abstammung, Nationalität, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozia len Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religi ösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachtei ligt werden.“
Um diesen Artikel der Landesverfassung mit Leben zu füllen, ist auch die Landesregierung seit Jahren sehr aktiv. Ich darf Ih nen an dieser Stelle beispielhaft verschiedene Konzepte und Maßnahmenpakete nennen, mit denen wir für die Verwirkli chung unserer Landesverfassung arbeiten: Wir stärken die Gleichstellung von Frauen und Männern unter anderem mit dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm, das wir im Herbst 2016 fortgeschrieben haben. Wir setzen uns für die In klusion von Menschen mit Behinderung ein und haben dazu Ende 2016 das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 2.0 auf den Weg gebracht. - An dieser Stelle auch von mir ein herzli ches Willkommen an Herrn Dusel.
Wir widmen uns intensiv der Aufnahme von Geflüchteten und Asylsuchenden - gerade eben, im Tagesordnungspunkt vorher, haben wir über das Landesintegrationskonzept gesprochen, das aktualisiert wurde. Und erst gestern habe ich den Aktionsplan „Queeres Brandenburg - gegen Homophobie und für Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt“ im Kabinett vorgestellt. Er ist ein stimmig beschlossen worden und wird Ihnen, sehr geehrte Abgeordnete, nunmehr durch die Staatskanzlei zugeleitet wer den.
All diese Konzepte sind verbunden mit sehr konkreten Maß nahmen und Möglichkeiten zur Förderung der jeweiligen Grup pen, und sie zeigen Wirkung. Weitere gesetzliche Regelungen, wie sie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Landesantidiskriminierungsgesetz verfolgt, sind deshalb aus Sicht der Landesregierung nicht vordringlich.
Darüber hinaus hat die Landesregierung mit Beginn der Legis laturperiode die Stellung der drei Landesbeauftragten gestärkt, die mit einer Stabsstelle in meinem Ministerium angesiedelt sind: Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Integrationsbeauftragte und der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung - sie alle kümmern sich sehr konkret um die Durchsetzung der Chancengleichheit für alle Menschen. Darüber hinaus wurden in diesem Jahr Per sonalmittel für eine Landesstelle für Chancengleichheit zur Verfügung gestellt. Diese Aufgabe kann nun durch eine volle Personalstelle wahrgenommen werden.