Protocol of the Session on December 13, 2017

Dann erhält jetzt der Abgeordnete Vida das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine mündliche Anfrage zu besseren Partizipationsmodellen für Menschen mit Migrationshintergrund kam heute Vormittag nicht zum Zuge. Die Ministerin hat mir die Antwort aber bereits zugereicht - vielen Dank, sehr ausführlich.

Wie Sie vielleicht wissen, hat in der vergangenen Woche der Migrations- und Integrationsrat des Landes Brandenburg hier im Plenarsaal getagt. Vertreter von 68 Migrantengruppen ka men hier zusammen. Es waren Delegierte aus allen kulturellen Gruppen anwesend, und ich danke dem Präsidium bzw. der Prä sidentin für die Überlassung des Plenarsaals. Damit hat Bran denburg erneut Nähe und Willen zu Teilhabe und Integration gezeigt, wie dies in der Tat seinesgleichen sucht. Es war ein erhebendes Gefühl für all die Vertreter, die zum Großteil keinen deutschen Pass haben, hier im Herzen der Landesdemokratie tagen, diskutieren und Projekte planen zu dürfen.

Ich danke dem Abgeordneten Kurth ausdrücklich für ein klares Grußwort, welches deutlich gemacht hat, wo die Mitte des Landtages und der Politik des Landes Brandenburg steht.

Brandenburg tut in der Tat gut daran, seine Grundphilosophie der Offenheit und Gastfreundschaft, die unser Land jahrhunder telang prägte, fortzuführen. In der Tat kann nur das der richtige Ansatz sein. Integration und Akzeptanz funktionieren durch demokratische Teilhabe. Deswegen erinnere ich - auch anknüp fend an meine Vorrednerin Nonnemacher - an meinen Antrag von 2015, direkt gewählte Migrationsbeiräte in allen Landkrei sen einzuführen, was seinerzeit hier keine Mehrheit fand. Eben so müssen Schritte zu einem Wahlrecht für Ausländer nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch auf Landtagsebene er griffen werden; denn wer sich als Teil der Gesellschaft integ riert und einbringt, wünscht sich zu Recht, sich an deren demo kratischer Funktionsweise beteiligen zu dürfen.

Aus vielen Gesprächen - auch in der letzten Woche - kann ich berichten, dass insbesondere die schnellere Anerkennung von Berufsabschlüssen als große Hilfe aufgenommen worden ist. Doch im Bereich der höheren, der akademischen Ausbildung müssen noch mehr Schritte zur leichteren Eingliederung fol gen: studienvorbereitende Kurse, leichtere Prozesse der Aner kennung von ausländischen Hochschulabschlüssen, eine andere Genehmigungspraxis von Ausländerbehörden bei der Beset zung von qualifizierten Stellen durch ausländische Mitbürger. Hier können wir noch besser werden. Ebenso braucht es noch mehr Anstrengungen bei der flächendeckenden Versorgung mit Deutschkursen, gerade im ländlichen Raum.

Und bitte unterschätzen Sie eins nicht: Ein friedliches Zusam menleben setzt auch religiöse Akzeptanz voraus. Dies kommt in manchen Diskursen oder Diskussionen zu kurz. Die nach Brandenburg kommenden Migranten sind deutlich religiöser als die hiesige deutsche Bevölkerung. Sie messen dem eine grö ßere Bedeutung bei. Für meinen Landkreis Barnim kann ich sagen: Gestern hatten wir wieder eine Sitzung des Migrations beirates, da sitzt die Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde neben dem Vorsitzenden der Muslimischen Gemeinde, dem Imam, und das läuft friedlich, wir kommen sehr gut aus. Deswegen ist es wichtig, durch interreligiöse Veranstaltungen mehr Annähe rung zu befördern - übrigens auch zwischen den Migranten, muss man fairerweise sagen.

Ich bin froh und dankbar, daran mitwirken zu können, und da für, dass Sie mir zugehört haben. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Das Wort erhält noch einmal die CDU-Fraktion; die Abgeordnete Richstein spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu nächst auf den Beitrag von Frau Nonnemacher eingehen und klarstellen: Es waren keine inhaltlichen Differenzen, die dazu geführt haben, dass Grüne und CDU nicht zusammen an einem solchen Gesetzestext arbeiten wollten. Nachdem SPD und Lin ke gesagt haben, dass sie nicht mehr dabei sind, hieß es bei den Grünen - ich weiß, wie fleißig die Fraktion ist -: Wir können nicht mehr mitmachen, wir haben nicht die Kapazität, um auch noch für den Papierkorb zu arbeiten. - Es war nicht so, dass Differenzen ausgemacht wurden. Wir wollten fraktionsüber

greifend einen Gesetzentwurf einbringen. Es wäre die Heraus forderung gewesen, sich hierbei zu einigen.

Ich war ein bisschen irritiert, als es eben hieß, die antisemiti schen Übergriffe bzw. das Verbrennen von israelischen Fahnen seien Reaktionen auf Trump gewesen. Wir müssen uns vor Au gen halten, dass es in Berlin auch schon vor der Äußerung des Herrn Trump leider an der Tagesordnung war, dass antisemiti sche Übergriffe stattfinden, dass Menschen sich nicht mehr trauen, mit der Kippa durch die Straßen zu gehen, sondern ein Basecap tragen, weil das ein bisschen unauffälliger ist. Da müs sen wir den Finger in die Wunde legen und dürfen nicht weg schauen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, B90/GRÜNE sowie verein zelt AfD)

Frau Johlige, Sie hatten angesprochen, dass viele aufgrund des unzureichenden Angebotes nicht an den Sprachkursen teilneh men, weil der Bund - mal wieder - nicht genügend tue. Schauen wir uns einmal die Zahlen an - sie sind im letzten Sozialaus schuss dargestellt worden -: In der Zeitspanne Herbst 2015 bis drittes Quartal 2017 haben 2 924 Menschen an den Sprachkur sen teilgenommen. Davon haben aber 2 107 Menschen den Kurs abgebrochen. Die meistgenannten Gründe sind persönli che Gründe. Es ist, glaube ich, eine zweistellige Zahl, ich meine 17, die abbrechen mussten, weil sie in ihr Heimatland zurück geführt wurden. Das sind die Zahlen, mit denen Sie sich ausei nandersetzen müssen. Noch tragischer finde ich die Zahl, dass unter den Teilnehmern an diesen Sprachkursen nur ein Fünftel Frauen sind. Der Anteil der Frauen unter den Geflüchteten ist größer als ein Fünftel. Das sollten wir uns vor Augen halten.

(Beifall CDU)

Was den Verstoß gegen die Rechts- und Werteordnung angeht - Sie hatten sich gewundert, dass sich das auch auf Deutsche erstreckt; ich glaube, wir hätten es als sehr diskriminierend empfunden, wenn wir es nur auf Menschen mit Migrationshin tergrund beschränkt hätten -, so muss man jemandem, der die Scharia propagiert, aufzeigen, dass dies nicht unserer Rechts ordnung entspricht und wir uns hier nach deutschem Recht und Gesetz verhalten. Das ist nur ein Beispiel; wir können da gern noch in einen weiteren Diskurs gehen.

Ein kurzes, schnelles Wort zu dem Integrationskonzept, das ich eher als Bericht denn als Ausblick in die Zukunft empfunden habe: Das Refugee Teachers Program, was sehr gut ist, ist im Bericht als Modellprojekt dargestellt worden; die ersten Assis tenzlehrer sind bereits an die Schulen gegangen. Es ist als Best Practice dargestellt, aber nirgendwo steht, dass es bis zum Jahr 2019 begrenzt ist. Im Grunde genommen beginnt jetzt das letz te Semester und man weiß nicht, wie es ab 2019 weitergeht. Ich hätte mir gewünscht, dass da ein Lösungsansatz aufgezeigt wird und man sagt: Das Konzept ist keine Augenblickaufnah me, sondern wir haben eine Idee, wie es zukünftig weitergehen soll. - Das ist leider nicht der Fall. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht noch einmal Ministerin Golze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Richstein, nur zur Richtigstellung: 2 100 Austritte aus Sprach kursen heißt, dass diese Teilnehmer mit dem Sprachkurs fertig sind. Sie haben eine bestimmte Sprachstufe erreicht und den Kurs abgeschlossen.

(Beifall DIE LINKE - Frau Richstein [CDU]: Abgebro chen!)

Ich habe dazu im Ausschuss berichtet. Es sind etwa 2 900 ein getreten, und 2 100 Austritte bedeutet, dass die Kurse abge schlossen sind. Die Teilnehmer haben ein Zertifikat in der Hand, mit dem sie weitermachen können. Das sind keinesfalls 2 100 Abbrüche. Es wäre ja fatal, wenn wir so viel europäisches und auch Landesgeld für Kursabbrüche ausgeben würden. - Das zur Richtigstellung. Alles andere ist bereits gesagt. - Danke schön.

Vielen Dank. - Ich beende die Aussprache. Damit ist das Lan desintegrationskonzept - Aktualisierte Fassung 2017 - Zuwan derung und Integration als Chance für Brandenburg zur Kennt nis genommen.

Wir kommen zu den Abstimmungen. Die CDU-Fraktion bean tragt die Überweisung des Gesetzentwurfs, Gesetz zur Unter stützung der Integration von Menschen mit Migrationshinter grund, Drucksache 6/7696, an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Federführung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Kom munales. Ich darf Sie fragen: Wer stimmt dem Überweisungs antrag zu? - Gibt es Gegenstimmen?

(Bretz [CDU]: AfD und Rot-Rot!)

Gibt es Enthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe zur Abstimmung in der Sache auf. Wer dem Gesetzent wurf der CDU-Fraktion „Gesetz zur Unterstützung der Integra tion von Menschen mit Migrationshintergrund“, Drucksache 6/7696, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion abgelehnt.

Ich rufe zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion „Deutsche Leitkultur in die Verfassung“ auf Drucksache 6/7790 auf. Ich darf Sie fragen: Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist der Entschließungsan trag mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit hat sich der Gesetz entwurf erledigt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungs punkt 5 auf:

Gesetz zur Antidiskriminierung im Land Branden burg (Landesantidiskriminierungsgesetz - LADG Bbg)

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 6/4492

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Drucksache 6/7750

Des Weiteren liegt auf Drucksache 6/7700 ein Entschließungs antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE vor.

Die Aussprache wird von der SPD-Fraktion eröffnet. Es spricht die Abgeordnete Lehmann. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Der Entwurf eines Landesantidiskriminierungsgesetzes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt seit Sommer 2016 vor. Ich will es gleich vorweg sagen: Ja, liebe Kollegen von BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN, liebe Kollegin Nonnemacher, es hätte schneller gehen können, sollen und müssen. Hinzu kam, dass wir in unserem Anhörungsverfahren leider - lassen Sie es mich so sagen - eine kleine Panne hatten, einen Fauxpas, den wir erst einmal beheben mussten. Das hat zusätzlich Zeit gekostet. Wa rum führe ich das gleich zu Beginn aus? Weil ich sehr gut nach vollziehen kann - und Frau Nonnemacher wird es in ihrem Re debeitrag deutlich machen -, dass Sie das in besonderer Weise ärgert.

Der Landtag hat den Entwurf eines Landesantidiskriminie rungsgesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 13. Juli dem zuständigen Fachausschuss, dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, als federfüh rendem Ausschuss zur weiteren Behandlung überwiesen. Mit beratend war der Rechtsausschuss tätig. Der Rechtsausschuss hat sich insgesamt dreimal - letztmalig am 15. Juli dieses Jahres - mit dieser Problematik befasst und dem federführenden Aus schuss eine Stellungnahme zugeleitet.

Mehrheitlich sprach sich der Rechtsausschuss für die Ableh nung des Gesetzentwurfes aus. Mit der Antirassismusklausel in der Landesverfassung nehme Brandenburg gegenüber anderen Bundesländern bereits eine Vorreiterrolle ein - so ein Argument. Neben der Landesverfassung stellte der Rechtsausschuss auch auf die Wirkung einzelner Landesgesetze ab, zum Beispiel des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes, des Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetzes, des Landesbeamtengesetzes und des Landespersonalvertretungsge setzes. Zudem verfügen das Land Brandenburg, aber auch die Kommunen über zahlreiche Beauftragte, die Betroffenen in ih ren jeweiligen Fachbereichen - Behinderung, Gleichstellung oder Integration - und selbstverständlich auch in Antidiskrimi

nierungsfragen zur Seite stehen. Darüber hinaus bestehen auf Bundesebene beispielsweise mit dem Allgemeinen Gleichbe handlungsgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Bun despersonalvertretungsgesetz oder dem Bundesbeamtengesetz zahlreiche Regelungen mit Diskriminierungsverboten. Dieser Auffassung hat sich der federführende Ausschuss in der Dis kussion mehrheitlich angeschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfolgt ein wichtiges Anliegen: Antidiskriminierung stärken. Die Anhörungen im federführen den Ausschuss haben aber auch Fragen aufkommen lassen, ob ein Gesetz dafür das geeignete Mittel ist. Wir glauben: Nein. Vielmehr möchten wir die Landesstelle für Chancengleichheit entsprechend weiterentwickeln, stärken und öffentlich bekann ter machen. Insbesondere sollen die Kompetenzen, Aufgaben und Befugnisse der Landesstelle erweitert werden, unter ande rem in Richtung Beratung und Unterstützung der Betroffenen bzw. in Richtung Beschwerde und Vermittlung. Ebenfalls soll die Erarbeitung von Handlungskonzepten und Maßnahmen zur Sensibilisierung und Prävention von Diskriminierung und zum Abbau von Benachteiligung zu den Aufgaben gehören.

All das, liebe Kolleginnen und Kollegen, können Sie aber auch in unserem Entschließungsantrag nachlesen, zu dem ich Sie herzlich um Ihre Zustimmung bitte. Wir denken, dass die Stär kung der Landesstelle der geeignetere Weg ist und wir damit die Situation in Brandenburg im Bereich Antidiskriminierung verbessern können. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Augustin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Diskriminierung zu verhindern, aufzuzeigen und auch zu ahnden ist uns allen ein besonderes Anliegen. Daher möchte ich wiederholen, was ich bei der 1. Lesung des Gesetz entwurfes gesagt habe: Ich bin den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr dankbar, dass sie das Thema in den Fokus genommen und damit auch den Anstoß gegeben haben, darüber nachzudenken, wie wir weiter gemeinsam Diskriminierung in jedweder Form begegnen kön nen. Den Vorschlägen und Anregungen aus der Anhörung im Ausschuss standen wir als CDU-Fraktion daher auch sehr offen gegenüber. Vor dem Hintergrund, dass im Sommer auch die Auswertung des Bundesgesetzes, des Allgemeinen Gleichbe handlungsgesetzes, erfolgte, war dies ebenso in Betracht zu ziehen. Auf die damals angekündigte Evaluation hatte ich be reits in meiner Rede zur 1. Lesung, die ein Jahr zurückliegt, hingewiesen.

Wie die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Frau Christine Lüders, anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Gesetzes festgehalten hat, wendet sich nur ein Bruchteil der Betroffenen überhaupt an eine Beratungsstelle. Dennoch lässt sich nach über zehn Jahren seit Bestehen des Gesetzes sagen, dass die Menschen beim Thema Diskriminierung sensibilisiert sind. Sie erleben Diskriminierung und finden sich mehrheitlich

nicht damit ab. In der Evaluation zum Allgemeinen Gleichbe handlungsgesetz finden sich daher auch wichtige Hinweise und Anregungen, wie das Gesetz weiterentwickelt werden kann. Es bleibt dabei in erster Linie den Kolleginnen und Kollegen der Bundestagsfraktionen überlassen, welche der Vorschläge sie aufgreifen möchten, um das Gesetz entsprechend zu novellie ren.

Sehr geehrte Damen und Herren, Betroffene im Kampf gegen Benachteiligung deutlich zu stärken muss auch weiterhin unser Ziel bleiben. Dazu gehört aus meiner Sicht, dass Betroffene über die rechtlichen Möglichkeiten besser aufgeklärt werden, damit sie sich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen können. Dazu gibt es nicht nur die Antidiskriminierungsstelle des Bun des, sondern bereits jetzt in Brandenburg Anlaufstellen - ob die Integrationsbeauftragte des Landes oder der Landesbehinder tenbeauftragte, Herr Dusel, der heute auch in den Reihen der Besucher sitzt, die Landesstelle für Chancengleichheit, der Ver ein Opferperspektive, die Regionalen Arbeitsstellen für Bil dung, Integration und Demokratie oder Vereine wie AndersAR TiG, KATT e. V. und viele mehr - und entsprechende gesetzliche Verankerungen, die vor Diskriminierung schützen sollen. Zu dem gibt es im Brandenburger Landesrecht eine ganze Reihe von Gesetzen, die Regelungen zum Schutz vor Diskriminie rung zum Schwerpunkt haben - nicht zuletzt unsere Verfassung.

All diese Stellen könnten ihren Handlungsauftrag durch zusätz liche Unterstützung ohne Weiteres ausbauen. Ich bin dankbar dafür, dass wir durch die Beratungen in den Ausschüssen hierzu unsere bestehenden Angebote thematisiert und überprüft haben und Weiterentwicklungsmöglichkeiten besprochen wurden. Hier sehe ich im Ergebnis auch den Schwerpunkt beim weite ren Voranschreiten gegen Diskriminierung.

Für uns als CDU-Fraktion hat sich nicht gezeigt, dass wir ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz benötigen. Dem Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE - meine Kollegin Frau Lehmann hat ausgeführt, was er im We sentlichen beinhaltet - stimmen wir zu. Wir denken, dass die darin enthaltenen Forderungen ausreichend sind. Für den An stoß an sich, Diskriminierung weiter zu begegnen, bin ich nach wie vor dankbar. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.