Was auch hilft, ist, den Menschen eine Perspektive in dem Un ternehmen zu geben, zum Beispiel auch eine sichere Aufent haltsperspektive
für Menschen, die bisher eine unsichere Aufenthaltsperspektive haben. Da geht es um Dinge wie Durchlässigkeit zwischen Asylsystem und Arbeitsmarkt.
Man kann natürlich in den Gesetzentwurf schreiben, dass jemand zu einem Integrationskurs verpflichtet wird. Aber, Herr Redmann, wir haben hier eine andere Situation! In der Praxis ist es so, dass immer noch Integrationskurse des Bundes fehlen.
Ich finde es wirklich gefährlich für die Debatte, den Eindruck zu erwecken, die Menschen müssten dazu verpflichtet werden
Und das ist der Unterschied zwischen unseren Ansichten zur In tegrationspolitik. Ich sage: Wir müssen die Angebote schaffen,
wir müssen als Allererstes den Menschen eine Perspektive ge ben. Und Sie setzen in Ihrem Gesetzentwurf einseitig - wirklich einseitig - auf den Druck von außen.
Genau das halte ich für den falschen Ansatz; da unterscheiden wir uns. Und es ist doch gut, wenn das hier einmal deutlich wird.
Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Nonnemacher. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste - ich begrüße insbesondere den Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herrn Dusel!
standen wir Grünen dem prinzipiell offen gegenüber. Gleich zeitig waren wir aber schon damals der Meinung, dass viele Aspekte der Integration auf Landes- und kommunaler Ebene gut, wenn nicht besser durch ein Integrationskonzept umgesetzt werden können und sollten. - Warum? Die Landesregierung hatte bereits 2014 ein vorbildliches Konzept entwickelt,
unsere vielen Fragen zu dessen Umsetzung in einer Großen An frage Anfang des Jahres vollumfänglich beantwortet …
Frau Kollegin Nonnemacher, ich habe den Eindruck, dass Sie sich die Vergangenheit gerade ein bisschen schönreden.
Die grüne Fraktion hat allein deshalb nicht an diesem Gesetz entwurf mitgearbeitet, weil sie den Aufwand gescheut hat, der mit der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs verbunden ist, mit der Begründung: Wenn Rot-Rot nicht dabei ist, wird es ja eh nicht beschlossen, dann ist es für den Papierkorb - dann müssen wir so viel Aufwand nicht betreiben. - Das war die Begründung.
Gut. Ich fasse zusammen, Herr Kollege Redmann: Sie haben keine Frage gestellt. Ich möchte zu Ihrer Zwischenbemerkung trotzdem Stellung nehmen.
Ich glaube, wir gelten hier angesichts unserer Besetzung von sechs Abgeordneten als ausgesprochen fleißig.
Wir haben umfangreiche Gesetzentwürfe vorgelegt, zum Bei spiel zur direkten Demokratie sowie in Sachen Transparenzge setz;
sondern immer gesagt: Wir sind offen. - Aber wir haben auch immer gesagt: Wir haben ganz andere Ansprüche an ein Integ rationsgesetz.
Wir haben gesehen, dass die vielen Fragen aus unserer Großen Anfrage sehr ausführlich beantwortet worden sind. Deshalb fra gen wir uns: Welchen Zusatznutzen müsste ein brandenburgi sches Integrationsgesetz aus bündnisgrüner Sicht bringen? Das ist genau das, was wir uns auch vor zwei Jahren gefragt haben. Die Antwort ist: Es müsste ein echtes Partizipationsgesetz für die Migrantinnen und Migranten werden. Es müsste Landes- und kommunale Integrationskonzepte ergänzen, aber nicht er setzen. Vor allem sollte es nicht den Geist verordneter Leitkul tur und harter Sanktionen atmen.
Das alles erfüllt jedoch der vorliegende Gesetzentwurf der CDU nicht. Im Gegenteil: In weiten Teilen handelt es sich um einen knallharten Auflagenkatalog für Geflüchtete. Wir aber sind der Ansicht, dass die meisten der zu uns Geflüchteten von sich aus Interesse an dem sie aufnehmenden Land mitbringen.