Protocol of the Session on December 13, 2017

Es wird klar, wo die Unterschiede zwischen den Regierungs fraktionen und der CDU in der Integrationspolitik liegen. Au ßerdem wird klar, dass die Regelungsnotwendigkeiten nicht nachweisbar sind.

Die Union beschwört den Grundsatz „Fordern und Fördern“. Während wir mit dem Integrationskonzept vor allem den Bereich des Förderns betonen, findet sich dazu im Gesetzent wurf der CDU nicht wirklich viel - wenn überhaupt, dann All gemeinplätze und viele Kann-Regelungen. Der Entwurf nimmt Zielstellungen auf, die bereits im Integrationskonzept festgelegt sind, und will Institutionen wie die Integrationsbeauf tragte und den Landesbeirat für Integration, die es schon seit Langem gibt und die seit Jahren eine gute Arbeit leisten, fest schreiben.

Darüber hinaus finden sich Grundsätze zur interkulturellen Öff nung sowie zu allgemeinen Integrations- und Teilhabemaßnah men. Auch das passiert alles schon, ausgenommen natürlich die versteckte Extremismusklausel, die die CDU in den Gesetzent wurf hineingeschrieben hat. Eine solche gibt es in Brandenburg tatsächlich noch nicht, und das soll auch so bleiben.

(Beifall DIE LINKE und B90/GRÜNE - Zuruf des Abge ordneten Königer [AfD])

Und dann gibt es noch einen wirklich spannenden Ansatz, näm lich die regionalen Integrationszentren, aber da reicht es leider nur für eine Kann-Regelung.

(Frau Richstein [CDU]: Das kann man in einem Gesetz gebungsverfahren ändern!)

Das war es dann auch schon mit der Förderung. Der Rest des Gesetzentwurfs ist eher unter dem Titel „Fordern“ einzuordnen und hat mit Integrationspolitik nicht mehr viel zu tun. Da gibt es dann keine Kann-Regelungen mehr, sondern da geht es rich tig zur Sache. Ich kann jetzt leider nicht auf alles eingehen, darum nur kurz zu den großen Brocken: Zu nennen sind die Verlagerung der Zuständigkeit für die Durchsetzung der Aus reisepflicht auf die Landesebene und die Verlängerung des Auf enthalts in der Erstaufnahme auf 24 Monate. Beides hat aus meiner Sicht in einem Integrationsgesetz nichts zu suchen.

Hier finden Sie sich jedoch eng an der Seite Ihrer Bundespartei, die auf Effizienz setzt - und eben nicht auf Humanität. Wir blei ben dabei, dass die kommunalen Ausländerbehörden diejenigen sind, die die Ausreiseentscheidungen zu treffen haben. Das Land kann beim Vollzug unterstützen. Aktuell passiert einiges zur Unterstützung der Kommunen. Weiteren Handlungsbedarf sehen wir hier nicht.

Es folgt eine gemeindescharfe Wohnsitzauflage. Das wäre ein bürokratisches Monster. Bereits jetzt hat die Wohnsitzauflage, die sich auf die Bundesländer bezieht, auch integrationshem mende Wirkung. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine schwerbe hinderte Geflüchtete lebt in einer Einrichtung in Brandenburg. Ihre Schwester lebt gut integriert und mit fester Arbeitsstelle mit ihrer Familie in Sachsen. Diese würde ihre kranke Schwes ter gerne bei sich aufnehmen und pflegen. Allein die Wohnsitz auflage und die Resistenz der zuständigen Ausländerbehörde in Sachsen verhindern dies. Solche Fälle produzieren Sie mit einer gemeindescharfen Wohnsitzauflage in großer Zahl. Sie wird in tegrationshemmend wirken.

Mit Interesse habe ich in diesem Zusammenhang auch die Re gelung gelesen, dass die Gemeinden verpflichtet werden sollen, die der Wohnsitzauflage unterliegenden Personen aufzuneh men. Das wäre eine weitere Aufgabe, die Sie den Städten und Gemeinden zuweisen. Ich bin mir nicht ganz sicher, wie die Kommunen über eine solche Regelung denken, zumal in Ihrem Gesetzentwurf keinerlei Angaben zur Finanzierung getroffen werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: In dem Gesetzentwurf fin det sich nichts, was die Integration in Brandenburg wirklich voranbringen würde, sondern viele Kann-Regelungen und All gemeinplätze, solange es um Integration geht, dafür viel Härte und Druck, wenn es um die Ausreise und die Effizienz der Aus reise geht.

Dann gibt es noch einen Punkt in dem Gesetzentwurf, der mich hat nachschauen lassen, ob tatsächlich die CDU die einreichen de Fraktion ist.

(Heiterkeit des Abgeordneten Königer [AfD])

Ich fasse es mal in meinen Worten zusammen: Wer - egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund - aus Sicht der Ordnungsbe hörden und unterhalb der strafrechtlich relevanten Schwelle den Eindruck erweckt, nicht staatstragend genug zu sein, kann verpflichtet werden, zu einem Gesinnungskurs zu gehen.

(Zuruf der Abgeordneten Mächtig [DIE LINKE])

Wenn er nicht hingeht oder diesen Kurs stört, muss er mit ei nem Bußgeld rechnen.

Liebe CDU-Fraktion, wenn wir so etwas in einen Gesetzent wurf schrieben, würden Sie uns vorwerfen, dass wir aus der DDR nichts gelernt hätten. Im Übrigen würden Sie uns das dann völlig zu Recht vorwerfen.

(Zuruf des Abgeordneten Kurth [SPD])

Liebe Kollegin Richstein, wenn Sie irgendwo einen solchen Grundkurs auftun, würde ich Ihnen vorschlagen, dass wir ge meinsam hingehen:

(Frau Richstein [CDU]: Ich habe es nicht nötig!)

ich, weil ich mit Sicherheit als nicht staatstragend genug gelte und sogar zu zivilem Ungehorsam neige, und Sie, weil ein we nig Nachhilfe in Meinungsfreiheit offensichtlich ganz sinnvoll wäre.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt SPD und B90/ GRÜNE)

Vielen Dank. - Dr. Redmann hat eine Kurzintervention ange zeigt.

Meine Kolleginnen und Kollegen von den Linken, wir freuen uns gemeinsam über Integration, die gelingt. Sicher kennt so gut wie jeder von Ihnen solche Beispiele von Flüchtlingen in seinem Wahlkreis.

(Frau Lehmann [SPD]: Viele Beispiele!)

Manchmal ist es ein Jugendlicher, der besonders schnell Deutsch lernt, der sich integriert, der Ziele entwickelt. Bei mir im Wahlkreis ist es Ansumana, 18 Jahre, der inzwischen für den FC Hansa Wittstock Tore schießt und hervorragend Deutsch gelernt hat, obwohl er eine sehr lange Migrationsgeschichte - er stammt aus Afrika - hinter sich hat.

Wir ärgern uns gemeinsam darüber, dass es einige gibt - auch hier in diesem Hause -, die jedes Fehlverhalten eines Flücht lings als Vorwand verwenden, um ihrem blanken Ausländer hass freien Lauf zu lassen. Wir dürfen aber nicht den Fehler machen, Probleme, die sich tatsächlich auftun, zu verschweigen und darauf keine Antworten zu geben. Genau das habe ich Ihren Äußerungen gerade aber entnommen, Frau Johlige.

(Beifall CDU)

Unter den vielen, vielen Menschen, die zu uns gekommen sind, gibt es einige, die sich Abschiebungen entziehen, die bei der Identitätsfeststellung nicht mitwirken wollen,

(Königer [AfD]: Oder zwölf haben!)

die sich der Integration verweigern. Manche begehen sogar Straftaten.

(Königer [AfD]: Präzisieren Sie mal „manche“!)

Ja, es sind auch Gefährder zu uns gekommen. Diejenigen unter Ihnen, die in der G-10-Kommission mitarbeiten, werden das noch konkreter ausführen können.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Dürfen sie nicht!)

Wir haben einige Maßnahmen vorgestellt. Diese Maßnahmen können Sie kritisch sehen. Sie können auch bezweifeln, dass sie wirksam sind. Der Gesetzentwurf, aus dem Sie die Sache mit dem Bußgeld zitierten, ist in Bayern bereits beschlossen.

(Frau Nonnemacher [B90/GRÜNE]: Das macht es ja nicht besser!)

Aber selbst wenn Sie es kritisch sehen: Wo sind denn eigentlich Ihre Antworten? Wie wollen Sie mit den Menschen umgehen, die zu uns gekommen sind, sich aber der Integration verwei gern? Was machen Sie denn da? Wo ist Ihre Antwort darauf?

Sie haben keine Antwort darauf; da sind Sie blank. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Diese Ignoranz gefährdet die Integrations bereitschaft der deutschen Bevölkerung.

(Beifall CDU)

Damit erreichen Sie genau das Gegenteil dessen, was Sie ei gentlich erreichen wollen und worauf wir hinwirken sollten.

Frau Abgeordnete Johlige möchte reagieren. - Bitte schön.

(Dr. Schöneburg [DIE LINKE]: Das war aber eine schriftlich ausgearbeitete Kurzintervention!)

Ich bin tatsächlich total dankbar, dass wir das hier so klar aus einandernehmen können. Ich versuche es einmal anders zu er klären; vielleicht wird es dann deutlicher.

Ich habe mich in meinem Leben irgendwann einmal mit Perso nalführung beschäftigt. Da gibt es ein Motivationsmodell, das zwischen extrinsischer und intrinsischer Motivation unterschei det - davon haben Sie möglicherweise schon einmal gehört. Extrinsische Motivation in der Mitarbeiterführung bedeutet Druck von außen, vielleicht auch mal Geld; es sind auf jeden Fall alles Sachen, die von außen kommen. Man weiß, dass die extrinsische Motivation relativ wenig bringt und vor allem nicht nachhaltig ist.

(Zuruf der Abgeordneten Mächtig [DIE LINKE])

Die intrinsische Motivation kommt von innen und bringt viel mehr, weil die Mitarbeiter aus sich selbst heraus etwas tun wol len. Diese kann man übrigens auch fördern, zum Beispiel durch ein gutes Betriebsklima

(Dr. Redmann [CDU]: Was machen Sie mit Mitarbeitern, wenn Sie sie nicht motivieren können?)

wenn man das übertragen möchte, also durch ein gutes gesell schaftliches Klima.

Was auch hilft, ist, den Menschen eine Perspektive in dem Un ternehmen zu geben, zum Beispiel auch eine sichere Aufent haltsperspektive