Protocol of the Session on November 15, 2017

Das ganze Verfahren hat anderthalb Jahre gedauert. In dieser Zeit hat das Gesetz natürlich eine enorme Entwicklung durch gemacht und damit auch einen Paradigmenwechsel vollzogen. Dabei waren die beiden Kernpunkte der Auseinandersetzung die Differenzierung der Umlage der Kosten der Gewässerun terhaltung und die Frage der Mitgliedschaft in den Wasser- und Bodenverbänden. Diese standen im Mittelpunkt, obwohl viele andere Punkte inhaltlich noch bedeutender sind. Aber nun zu den beiden Punkten:

Zum ersten Punkt, der Differenzierung: Hier besteht, denke ich, eine weitgehende Übereinstimmung, dass wir eine Diffe renzierung dahin gehend wollen, dass Wald bessergestellt wird als Landwirtschaft und Landwirtschaftsflächen besser gestellt werden als Siedlungen. Die eigentliche Streitfrage, die sich da hinter verbirgt, ist: Sollen die Faktoren dieser Differenzierung landesweit einheitlich detailliert im Gesetz geregelt werden? Oder wollen wir einen Rahmen geben, in dem je nach örtlichen Gegebenheiten entschieden werden kann? - Wir haben uns aus zwei Gründen für Letzteres entschieden: Erstens brauchen wir eine rechtssichere Begründung der Umlagefaktoren; darauf hat auch der Parlamentarische Beratungsdienst hingewiesen. Das können wir im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren nicht gut leisten, denn dafür sind fachliche und nicht politische Erwägungen eine Grundlage.

(Beifall DIE LINKE)

Deshalb soll dies in einer Rechtsverordnung geschehen, die auch mit dem Fachausschuss des Landtags abgestimmt wird.

Der zweite Grund ist: Wir haben im Land ganz unterschiedli che Verhältnisse. Der Aufwand für die Gewässerunterhaltung und damit auch die Kosten sind von Verband zu Verband unter schiedlich. Die Anteile von Wald und Siedlungsflächen und damit auch die künftige Kostenverteilung sind verschieden. Wir haben auch Regionen mit großen Tagebauflächen, die es anderswo nicht gibt. Deshalb möchten wir in einem vorgegebe nen Rahmen Spielräume für regional angepasste Lösungen er öffnen.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Die Angst vor einem Flickenteppich ist aus unserer Sicht unbe gründet, da wir in den Verbänden ohnehin sehr unterschiedli che Beiträge haben. Ich möchte auch noch einmal darauf hin weisen, dass es in keinem einzigen Bundesland landesweit gültige feste Umlagefaktoren gibt. In Schleswig-Holstein gibt es auf Landesebene ein sehr detailliertes Faktorensystem; aber auch hier sind Korridore vorgegeben, innerhalb derer die Ver bände entscheiden können.

(Einzelbeifall)

In Niedersachsen gibt es zwar auf Landesebene feste Faktoren; aber ob sie angewendet werden können, kann jeder Verband für sich entscheiden. Ansonsten gilt dort der reine Flächenmaß stab.

Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Nordrhein-Westfa len belassen es im Gesetz ganz allgemein bei Formulierungen, die es ermöglichen, eine Beitragsdifferenzierung vorzunehmen, und das können die Verbände vor Ort sozusagen ganz allein entscheiden.

Im Übrigen haben wir uns auch sehr intensiv mit den Daten grundlagen und der technischen Umsetzbarkeit befasst, und erst im Laufe des parlamentarischen Verfahrens konnte klar herausgearbeitet werden, bis zu welchem Grad die Nutzungs daten im Kataster verlässlich sind. Erst das hat es uns eigent lich ermöglicht, sie zur Grundlage der Differenzierung zu machen.

Zum zweiten Streitpunkt: Der zweite Punkt war die Mitglie derstruktur in den Gewässerverbänden. Hier haben wir nach einer praktikablen Lösung gesucht, denn die Gewässerunter haltung ist uns als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsor ge wichtig. Deshalb sollen die Gemeinden mit ihren demokra tisch legitimierten Vertretern auch weiterhin das Sagen in den Verbänden haben. Wir könnten nicht damit leben, wenn Art und Umfang der Gewässerunterhaltung von privaten Groß grundbesitzern bestimmt würden.

Der Wunsch nach mehr Kontrolle und Mitbestimmung der Flä cheneigentümer als den eigentlichen Kostenträgern ist aber ein ganz berechtigter Wunsch, und dem wollen wir auch nachkom men, ohne großen Verwaltungsaufwand in den Verbänden und und in den Gemeinden zu organisieren. Aus diesem Grund ist eine direkte Mitgliedschaft auf Antrag für uns eine sinnvolle Lösung. Wer also mitmachen möchte, kann dies tun, und wer dies nicht möchte, wird nicht zur Mitgliedschaft verpflichtet. Ich weiß, wir entlasten die Gemeinden damit nicht in der Wei se, wie es sich der Städte- und Gemeindebund wünscht. Aber an eine Entlastung glaube ich trotzdem. Denn gerade die größ ten Kritiker werden sich wohl künftig direkt an die Gewässerunterhaltungsverbände wenden und nicht an die Gemeinden, die ja häufig unverschuldet zwischen die Mühlsteine geraten.

Aber noch einmal zurück zum Gesetzesverfahren: Eine Beson derheit war ja wirklich, dass die Verbände dem Parlament ei nen Verbändevorschlag unterbreitet haben - einen gemeinsa men Vorschlag von Verbänden, die zuvor im Wasserrecht un terschiedliche Positionen bezogen haben und vielfach auch vor Gericht gezogen sind. Dieser gemeinsame Vorschlag war und ist eine große Leistung, und er hat das gesamte parlamentari sche Verfahren geprägt. Ohne ihn - das muss man auch sagen - wären wir niemals zu so weitreichenden Veränderungen ge kommen, wie wir sie jetzt im Gesetz haben.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

CDU und AfD haben den Verbändevorschlag in ihren Ände rungsanträgen weitgehend unverändert übernommen, wir aber haben das nicht getan. Warum haben wir das nicht getan? - Am Verbändeentwurf haben erst einmal nicht alle relevanten Inter essenvertreter zusammengearbeitet. In zahlreichen Gesprä chen, die wir geführt haben, wurde das deutlich. Denn nicht mit am Tisch saßen diejenigen, die eigentlich die Kosten tragen sollen: die Eigentümer von Siedlungsflächen. Von sehr vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern habe ich Kritik am Verbändevorschlag gehört, trotz der Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes. Auch der Landkreistag hat sich kritisch

geäußert, und schließlich war auch die Umweltseite an dem wesentlich von Landnutzerverbänden geprägten Entwurf nicht beteiligt.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt DIE LINKE)

Deshalb haben wir den Verbändeentwurf, der uns als ein ausge handelter Gesamtvorschlag vorgelegt wurde, genau geprüft. Jeder einzelne Punkt wurde von uns abgewogen und bewertet. Einige haben wir übernommen, andere verändert, wieder ande re verworfen - sei es aus inhaltlichen oder aus formalen Grün den.

Ich möchte an der Stelle nur ein Beispiel nennen: Gewässer randstreifen. Teilweise wurden da Passagen des Wasserhaus haltsgesetzes des Bundes wörtlich wiederholt. Teilweise beru hen die vorgeschlagenen Regelungen auf offensichtlichen Missverständnissen. Ich habe nicht verstanden, warum die CDU auch diese Forderung übernommen hat.

Wir haben uns aber auch mit anderen Vorschlägen aus der An hörung auseinandergesetzt, beispielsweise der Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Festsetzung von Wasser schutzgebieten durch vorgeschriebene Internet-Veröffentlichung der Verordnungsentwürfe und durch längere Ladungsfristen für Erörterungstermine.

Wir haben nicht alle Vorschläge übernehmen können; das ist richtig. Bei den Gewässerrandstreifen hätten wir uns durchaus auch andere Regelungen gewünscht. Der Gesetzentwurf ent hält eine Kompromissregelung. Freiwillige Vereinbarungen zum Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträgen sollen ge troffen werden. Wenn das nicht klappt, kann die Landesregie rung Nutzungseinschränkungen per Verordnung erlassen. Wir sind uns durchaus bewusst: Den einen, den Umweltverbänden, ist diese Regelung nicht streng genug - sie verlangen verbindli che Vorschriften, um vor allem die Nährstoffbelastung in den Griff zu bekommen. Und die anderen, die Landnutzerverbän de, lehnen jegliche Verordnungsmöglichkeit ab und setzen ganz auf Freiwilligkeit.

Ich muss dazu deutlich sagen, dass ich die Zweifel teile, ob die Freiwilligkeitsregelung wirklich dazu führen wird, dass wir die strengen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie künftig erfüllen können. Ich befürchte, dass wir in einigen Jahren um strengere Regelungen nicht herumkommen werden.

Es ist richtig, dass wir für die Umsetzung der freiwilligen Pro gramme natürlich auch noch Unterstützung brauchen. Wir ha ben das in die Beschlussempfehlung aufgenommen. Dort ste hen auch noch andere Themen wie beispielsweise verbindliche Entschädigungsregelungen für Polderflutungen oder die Frage der Unterhaltskosten für innerörtliche Straßenabschnitte, die noch geklärt werden sollen.

Unsere Zusammenfassung: Wir wissen, dass wir es im Wasser gesetz gerade bei der Frage der Kosten für die Gewässerunter haltung nie allen recht machen können. Die Einführung einer Differenzierung ist aber, denke ich, allgemeiner Konsens. Sie soll mehr Gerechtigkeit herstellen, denn wer stärker von der Gewässerunterhaltung profitiert oder sie besonders erschwert, soll auch mehr zahlen. Somit kann das vorliegende Gesetz zu mehr Akzeptanz führen.

An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bei allen Akteuren bedanken, die uns während dieses Gesetz gebungsverfahrens mit ihren Hinweisen begleitet haben.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE und SPD)

Deshalb bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Schröder.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Zunächst erlaube ich mir als Vorsitzender des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Land wirtschaft, dem Ausschusssekretariat der Landtagsverwaltung für die engagierte Mitarbeit an diesem Thema herzlich zu dan ken. Mein Dank gilt aber auch allen Verbänden und Beteiligten für ihre tatkräftige Unterstützung in unserem Ausschuss. Es ist ja nicht selbstverständlich und schon gar nicht alltäglich, dass Vertreter unterschiedlichster Bürgerinteressen gemeinsam und konstruktiv an einer Sache zugunsten vieler Bürger in Bran denburg arbeiten. Sie alle haben viel geleistet. Nochmals danke für Ihr bürgerschaftliches Engagement!

Meine Damen und Herren! Die folgenden Ausführungen tätige ich nun nicht in meiner Funktion als Vorsitzender des ALUL, sondern als Abgeordneter; das bitte ich zur Kenntnis zu neh men.

Wir alle wissen: Wo Licht ist, ist auch Schatten. Diesen Schat ten, meine Damen und Herren, wirft derzeit der rote Riese Brandenburgs - das ist durchaus im astronomischen Sinne ge meint -, ein Stern, der kurz vor dem Ereignis einer Supernova steht, was sich auch am heutigen Vormittag hier deutlich mani festiert hat.

Es ist doch zumindest ungewöhnlich, wenn Verbände dazu ge zwungen werden bzw. sind, Gesetze inhaltlich zu erarbeiten. Doch es gehört zur bitteren Wahrheit, dass der Auslöser dafür der erste Gesetzentwurf der Landesregierung gewesen ist. Die Kenntnisnahme dieses Opus malum war für viele Bürger an scheinend so schrecklich, dass sie sich trotz aller Diskrepanzen zusammengefunden haben, um dem, was da auf den Weg ge bracht werden sollte, etwas wirklich Sinnvolles entgegenzuset zen. Es war quasi das Nutzen einer historischen Chance.

Nun hätte man gutwillig zu Beginn noch denken können, dass es sich hierbei um eine ausgefeilte Strategie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft handelt, nach dem Motto: andere arbeiten lassen, um dann das Produkt als sein eigenes Geisteswerk in der Öffentlichkeit zu verkaufen.

(Domres [DIE LINKE]: Das machen Sie doch schon im merzu!)

Aber, meine Damen und Herren, so war es dann doch nicht. Zu viel vorausgesetzt. Denn die Bemühungen der Verbände wur

den mit Füßen getreten, indem wesentliche Änderungsvor schläge im neuerlichen Gesetzentwurf keinen Widerhall fan den. Was Sie, meine Damen und Herren von Rot-Rot, vorge legt haben, ist nicht ansatzweise ein Abbild dessen, was die Verbände in ihrer Fachkenntnis erarbeitet haben. Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, die Arbeit Tausender Be troffener in Brandenburg bei der Novellierung des Wasserge setzes zu berücksichtigen. Stattdessen präsentieren Sie hier ein lückenhaftes Gebilde, dessen Fehlstellen durch künftige Rechtsverordnungen ausgefüllt werden sollen.

Ja, man hat das Gefühl, Sie wollten die Menschen im Lande einfach nur mit einer Pseudobeteiligung abspeisen, damit sie nicht gleich den Klageweg einschlagen und Ihren Gesetzent wurf mit juristischen Mitteln auseinandernehmen.

Dass man nun lieber per Rechtsverordnung ohne Parlament durchregieren will, passt da auch gut ins Bild.

(Domres [DIE LINKE]: Benehmensherstellung, Herr Kollege!)

Der Koch, der dieses schlechte Essen serviert hat, bereitet die Nachspeise jetzt lieber hinter geschlossenen Türen zu. Ob’s am Ende jedem schmeckt, was die rote Küchenbrigade wieder zu sammengebraut hat, bleibt fraglich. Und wissen Sie, was? Das hat sich heute hier schon wie ein roter Faden durch die gesamte Sitzung gezogen: Sturheit, Besserwisserei und Bevormun dung - das sind die Hauptzutaten, die SPD und Linke beim Ko chen ihrer Süppchen immer wieder benutzen. Wie versalzen diese trüben Eintöpfe sind, zeichnet sich am allerdeutlichsten bei der gescheiterten Verwaltungsstrukturreform ab.

Meine Damen und Herren! Anders als Rot-Rot wissen wir als Opposition den Bürgerwillen zu würdigen. Für uns steht das Bürgerinteresse im Zentrum allen Denkens und Handelns. Die Landesregierung will sich jedoch mit ihrem Gesetz weitgehend aus der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Ge wässerunterhaltung stehlen. Die Kostenbeteiligung bei den Ge wässern II. Ordnung soll künftig nur noch im Rahmen der ver fügbaren Haushaltsmittel und des öffentlichen Interesses erfol gen - eine Begrifflichkeit so dehnbar wie ein Gummiband. Für uns steht aber eines unabdingbar fest: Bei der Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung, einschließlich der Schöpfwerke und Stauanlagen, muss das Land seinen Verpflichtungen im bisher geleisteten Umfang weiter nachkommen. Wichtig ist dies vor allem bei der Übertragung neuer Aufgaben an die Wasser- und Bodenverbände, die durch das WVG nicht ge deckt sind. Denn auch hier dürfen die Kosten für originäre Landesaufgaben nicht einfach auf Dritte abgewälzt werden.

Was Brandenburg braucht, meine Damen und Herren, ist kein marodes Regiebuch mit offenem Ende, sondern ein klares Re gelwerk, das Rechtssicherheit, Praktikabilität und Planbarkeit garantiert. Die Verbindlichkeiten der Wasser- und Bodenver bände müssen dabei ebenso klar geregelt werden wie die Bei tragsdifferenzierung diverser Flächennutzer. Deshalb befürwor ten wir eine eindeutige grundsätzliche Kostendifferenzierung der Gewässerunterhaltung mit den Wichtungsfaktoren 1,0 für Landwirtschaft, 0,4 für Forst- und Fischereiwirtschaft und 4,0 für die Siedlungsflächen, wobei man bei den Siedlungsflächen Einschränkungen machen muss, denn sie beinhalten auch Forstflächen, zum Beispiel Stadtwälder, Parks, Friedhöfe. Hier müsste noch einmal differenziert werden. So etwas kann man

per Verordnung nachbessern bzw. nach Bedarf entsprechend regeln. Jedenfalls ist klar, dass nur eine eindeutige Klassifizie rung, und zwar vom Gesetzgeber - und jetzt! - geeignet ist, eine dauerhafte Regelung ohne ausufernde rechtliche Konflikte zu schaffen.

Darüber hinaus wollen wir den Gewässerunterhaltungsverbän den die Mitgliedschaftsregelungen in ihren Satzungen freistel len.

Die AfD fordert ferner, dass die Eigentümer und Flächennutzer für Schäden infolge einer Flutung von Poldern bei Hochwasser in vollem Umfang entschädigt werden; denn die Flutung von Poldern in Gefahrensituationen, meine Damen und Herren, ist eine Handlung, die zugunsten des Allgemeinwohls durchge führt wird und als solche vom Land entgolten werden muss.

Gewässerrandstreifen bei Gewässern II. Ordnung dürfen nicht per Gesetz verordnet, sondern sollen auf freiwilliger vertragli cher Grundlage in Abstimmung mit den Gewässerunterhal tungsverbänden angelegt werden. Die Bestimmungen der Ge setzesnovelle der Landesregierung hätten nämlich ansonsten in der Praxis ein Bewirtschaftungsverbot nach Ermessen der obersten Wasserbehörde zur Folge. Einer Praxis getarnter Ver bote muss entschieden gegengesteuert werden, meine Damen und Herren.

Wehret den Anfängen, kann ich da nur sagen. Ich empfehle, dem Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zuzustimmen. Dem Gesetz in vorliegender Form stimmen wir nicht zu.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich gestatte heute keine Zwischenfrage.