Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Redmann, es ist schon einigermaßen absurd, mich zur Begrün dung Ihres Antrags heranzuziehen.
Erstens: Ich habe heute Morgen mehrfach deutlich gemacht, dass wir immer noch Entscheidungen treffen, die Gott sei Dank
über die Legislaturperiode hinaus wirken. Und daran wird sich auch nichts ändern. Das ist, nebenbei bemerkt, Aufgabe von Politik.
Zweitens: Ich habe heute Morgen ausschließlich von Freiwil ligkeit in der Kooperationsbeziehung geredet. Pflichtkoopera tion - wissen Sie, welche hohe kommunalpolitische und verfas sungsrechtliche Hürde es dafür gibt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf einen Punkt möchte ich eingehen. Sie haben sich abwertend darüber ausge lassen, dass die AfD ihren Antrag zur Auflösung des Landtags nicht schriftlich begründet hat. Ich habe Ihnen die Drucksa che 17/8541 zur Auflösung des Niedersächsischen Landtags vom August dieses Jahres mitgebracht.
„Der Landtag wolle beschließen: Gemäß Artikel 10 der Niedersächsischen Verfassung wird der Niedersächsische Landtag der 17. Wahlperiode aufgelöst.“
Es folgen die Unterschriften aller Fraktionsvorsitzenden, also der CDU, der SPD, der FDP - die ist nicht im Landtag - und der Grünen.
Was also in Niedersachsen für alle Parteien gut ist, ist in Bran denburg bei der AfD gleich wieder ein Politikum.
Welche wirklich neue Begründung außer der des bekannten völligen Versagens der rot-roten Koalition hätten wir denn schriftlich noch einbringen sollen?
Meine Damen und Herren, ich will es kurz machen - reicht ja auch -: Rot-Rot hat fertig. Jeder, der die Zeitung aufschlägt, weiß das doch schon seit Monaten, seit Jahren.
Und wir wissen, warum Sie sich gegen den Antrag auf Neu wahlen sträuben: weil Ihnen genau bewusst ist, dass die AfD im nächsten Landtag doppelt so stark vertreten sein wird. - Wie dieses Theater heute hier wieder so schön gezeigt hat: mit Recht.
Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache. Bevor wir nun in die Abstimmungen eintreten, möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass sich der Landtag gemäß Artikel 62 Abs. 2 unserer Verfassung durch Beschluss einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auflösen kann. Das heißt, hier müssten 59 Abgeordnete mit Ja stimmen.
Damit wir das auch gut ermitteln können - wir haben es ja nicht mit einer namentlichen Abstimmung zu tun -, möchte ich Sie bitten, bei Ihrer Abstimmung heute die Hände länger oben zu lassen. Denn die beiden Schriftführer links und rechts von mir müssen das auszählen. Jede Stimme wird gezählt. Deshalb bit te ich Sie also, emsig Ihren Arm hochzuhalten und ihn nicht einmal hoch- und dann wieder herunterzunehmen. Um die Stimmen auszählen zu können, müssen Sie bitte mitarbeiten.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wir stimmen über den An trag auf Drucksache 6/7582 ab. Das ist ein CDU-Antrag mit dem Titel „Neustart statt Stillstand - Auflösung des Landtages und Neuwahlen für Brandenburg“. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Wer gegen diesen Antrag stimmt, den bitte ich nunmehr, die Hand zu he ben. - Jetzt die Enthaltungen bitte. - Keine Enthaltung.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: Mit Ja haben 31 Abge ordnete gestimmt, mit Nein 51 Abgeordnete, es gab keine Ent haltung. Damit ist dem Antrag nicht gefolgt worden.
Wir kommen zur nächsten Abstimmung. Wir stimmen über den Antrag auf Drucksache 6/7583 ab. Das ist ein Antrag der AfDFraktion mit dem Titel „Auflösung des Landtages Branden burg“. Ich bitte denjenigen, der mit Ja stimmt, um das Hand zeichen. - Wer mit Nein stimmt, hebt bitte jetzt die Hand. - Ent haltungen? - Das Ergebnis lautet: Für diesen Antrag haben 11 Abgeordnete gestimmt. 50 Abgeordnete haben dagegen ge stimmt. Bei 21 Enthaltungen ist auch diesem Antrag zur Auflö sung des Landtages Brandenburg nicht gefolgt worden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
Dazu liegen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucksache 6/7586, sowie ein Entschließungs antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 6/7619, vor.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Zu Beginn möchte ich gern meine Verwandten begrüßen, die heute hier sind
und denen ich sozusagen einen Tag im Landtag geschenkt ha be, da sie mir in der Zeit nach 1990 sozusagen Ost-West-Unter stützung geleistet haben. Deswegen dachte ich, dass man das heute einmal so machen kann. Ich spreche ja auch zu meinem ersten Gesetz hier im Haus. Insofern danke ich, dass das heute so möglich war.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Wasser und das Volk kann man nicht zurückhalten. Fast jeder hat noch die schweren Hochwasser an der Oder, der Schwarzen Elster oder der Elbe vor Augen. Und gerade erst, am 9. November, haben wir des Mauerfalls und der friedlichen Revolution in der ehemaligen DDR gedacht. - Das Wasser und das Volk kann man nicht zu rückhalten.
Wir wollen mit dem Gesetz sicherstellen, dass das Wasser in seinem Bett bleibt und die Wasser- und Bodenverbände ihrer verantwortungsvollen Arbeit nachgehen können.
Der normale Werdegang eines Gesetzes ist ja eigentlich folgender: Es gibt einen Grund für eine Änderung - zum Beispiel einen Koalitionsvertrag, oder es geschieht aus aktuellem An lass -, es folgen Vorberatungen, dann ein Kabinettsentwurf mit Übergabe an das Parlament, eine 1. Lesung, Beratungen in den Ausschüssen, eine 2. Lesung und ein Beschluss im Landtag. Hier ergab sich der Auftrag für die Änderung des Gesetzes aus dem Koalitionsvertrag. Darin steht:
„Das brandenburgische Wassergesetz wird novelliert und ein Interessenausgleich bei der konfliktträchtigen Organi sation der Gewässerunterhaltung herbeigeführt. Die Ver teilung der Kosten für die Gewässerunterhaltung auf die Grundstückseigentümer soll gerechter gestaltet sowie re gionale Besonderheiten und das Verursacher- und Vorteilsprinzip stärker berücksichtigt werden.“
Das war der Auftrag. Nach den ersten Vorberatungen gab es einen Regierungsentwurf, der eine 1. Lesung am 14. Juli 2016 im Parlament erfuhr.
Aber dann sorgte das Volk dafür, dass alles anders kam - das Volk in dem Fall in Form von folgenden Verbänden: der Lan
deswasserverbandstag Brandenburg e. V., der Städte- und Ge meindebund Brandenburg e. V., das Forum Natur Branden burg e. V., der Waldbesitzerverband Brandenburg e. V., der Landesanglerverband Brandenburg e. V., der Landesfischerei verband Brandenburg Berlin e. V., der Landesbauernverband Brandenburg e. V. und die Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg e. V.