Protocol of the Session on December 15, 2016

Wir danken und setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Vogel für die Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Prinzip geht es bei dem Gesetz um einige kleinere Neuregelungen, die zumeist redaktioneller und ein wenig auch inhaltlicher Art wa ren. Dabei ist es im Wesentlichen auch geblieben. Neu war bei diesen Beratungen allerdings, dass sich die Mitglieder des Haushaltsausschusses plötzlich in der Rolle einer Tarifpartei fanden, denn es gab vom Landesrechnungshof den Wunsch, Führungskräfte im Landesrechnungshof höher zu besolden. Da der Landesrechnungshof kein eigenes Gesetzesinitiativrecht hat, war dessen Präsident direkt an die Mitglieder des Haus haltsausschusses herangetreten.

In einem gemeinsamen Antrag haben CDU, SPD, DIE LINKE und BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN - ich glaube, die AfD-Fraktion hat am Ende auch zugestimmt - entschieden, dass die Be soldung der Direktorinnen und Direktoren des Landesrech nungshofes von B 4 nach B 5 angehoben werden soll. Die Not wendigkeit wurde von uns allen gesehen, da aufgrund der um fangreicheren Aufgabenbereiche der Prüfungsabteilungen, der fortschreitenden Ablösung der Prüfungen der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Entwicklung zu mehr qualitativ hochwertigen Prüfungen auch die Anforderungen an das Füh rungspersonal wachsen. Außerdem hat ein länderübergreifen

der Vergleich gezeigt, dass die Landesrechnungshofdirektorin nen und -direktoren in zehn von 16 Ländern nach B 5 oder B 6 besoldet werden. - So weit, so gut.

Bemerkenswert ist auch, dass es mit dem Hinweis auf die ge stiegene Verantwortung und dem Vergleich mit anderen Bun desländern ebenfalls kurzfristig gelang, eine höhere Besoldung der Datenschutzbeauftragten zu beschließen. Damit werden al so mehrere Höherstufungen für Führungskräfte in den B-Be soldungsgruppen festgeschrieben.

Bei dem gleichgelagerten Ansinnen, die niedrigsten Besol dungsgruppen des Landes ebenfalls anzuheben, scheiterten Grüne und CDU jedoch bislang am Widerstand der SPD und des Justizministers. Mit den gleichen Argumenten, die für die Höherstufung der Datenschutzbeauftragten und der Landes rechnungshofdirektoren gelten - gewachsene Aufgaben und Ländervergleich -, hätte auch die Besoldung der Justizwacht meisterinnen und -wachtmeister angepasst werden müssen.

(Beifall des Abgeordneten Raschke [B90/GRÜNE])

Das sind die Menschen, die für die Sicherheit der Gerichtsge bäude verantwortlich sind und damit höchst sensible Aufgaben übernehmen. Zugleich sind sie die einzigen Beamten im öf fentlichen Dienst des Landes, die noch im einfachen Dienst, in den untersten Besoldungsgruppen A 4 und A 5 - in der freien Wirtschaft würde man sagen: im Niedriglohnsegment - einge stuft sind. Durch Höherstufung in die Besoldungsgruppe A 6 würde man dem gestiegenen Anforderungsprofil gerecht und ermöglichte diesem Personenkreis eine Aufstiegsperspektive. Wir denken: Der Beruf muss attraktiv bleiben, damit auch in Zukunft qualifiziertes Personal gewonnen werden kann. Die Herausforderungen, vor denen Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister heute stehen, und der damit verbundene konti nuierliche Weiterbildungsbedarf sind nicht zu unterschätzen. So werden interkulturelle Kompetenzen eine immer größere Bedeutung erhalten. Diese gestiegenen Ansprüche müssen auch in der Eingruppierung ihren Niederschlag finden.

In Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen gehört dieser Personenkreis mittlerweile dem mittleren Dienst an. In Nord rhein-Westfalen ist der einfache Dienst generell abgeschafft worden. In Schleswig-Holstein wurden bereits bis zum Jahr 2009 alle Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister in die Besoldungsgruppe A 6 befördert, obwohl sie weiterhin dem einfachen Dienst zugerechnet werden.

Der Schritt betrifft in Brandenburg 68 Stellen der Besoldungs gruppe A 4 und 128 Stellen der Besoldungsgruppe A 5 an den Gerichten des Landes. Mittelfristig würden die Höhergruppie rungen zu Mehrkosten in Höhe von rund 120 000 Euro führen. Für die einzelnen Bediensteten würde das eine Besserstellung von maximal 100 Euro pro Monat bedeuten.

Die Ausflüchte, die gefunden wurden, um diesen Antrag der Opposition nicht beschließen zu müssen, waren - mit Verlaub - grenzwertig. Gipfel war eine Anmerkung aus der SPD: Angeb lich würden wir mit der verbesserten Einstufung Menschen mit Hauptschulabschluss die letzte Chance rauben, im öffentlichen Dienst beschäftigt zu werden.

Nun, Herr Holzschuher, Justizwachtmeister sind keine Hilfsar beiter, sondern benötigen für ihre Arbeit selbstverständlich ei

ne grundlegende Ausbildung. Selbstverständlich können auch Menschen mit einem Hauptschulabschluss eine ordentliche Ausbildung absolvieren und einen Berufsabschluss machen, der sie für diese Tätigkeit qualifiziert.

(Vereinzelt Beifall CDU und AfD sowie des Abgeordne ten Raschke [B90/GRÜNE])

Immerhin hat der Justizminister weitere Prüfungen und Ge spräche mit den Gewerkschaften in Aussicht gestellt

(Minister Ludwig: Ja, hat er!)

und will über einen zweijährigen Ausbildungsgang nachden ken. Geholfen ist den aktiven Justizwachtmeistern damit aber noch lange nicht. Diese können nämlich schon heute in der Be soldungsgruppe A 6 bezahlt werden, allerdings ist dies auf ma ximal 20 % der Stellen beschränkt. Unser Änderungsantrag von CDU und Grünen zielt darauf ab, diese Obergrenze von 20 % zu streichen und allen Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeistern - von mir aus auch gern nach der Absolvierung einer eventuell erforderlichen Ausbildung - eine angemessene Besoldung zu ermöglichen.

(Vereinzelt Beifall CDU und AfD sowie des Abgeordne ten Raschke [B90/GRÜNE])

Für Abgeordnete einer sich als sozial verstehenden Regie rungskoalition sollte Ihnen die Zustimmung zu unserem Ände rungsantrag daher leichtfallen. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt CDU und AfD)

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Dr. Scharfenberg fort. Er spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Beratungen zum vorliegenden Gesetzentwurf waren recht unspektakulär. Die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen haben eine breite Akzeptanz gefunden. Ich will mich deshalb auf die zur 2. Lesung vorgelegten Änderungsanträge beschrän ken, die bisher nicht beraten wurden.

Wir haben Ihnen Koalitionsanträge vorgelegt, zu denen Daniel Kurth hier schon gesprochen hat. Der erste Vorschlag bezieht sich auf die LSTE und ist darauf gerichtet, die Qualität der Ar beit sowie der Ausbildung dieser Einrichtung weiter zu erhö hen. Die Maßnahme, die wir hier vorschlagen, ist naheliegend, und ich denke, Sie können dem Vorschlag folgen.

Unser zweiter vorgelegter Vorschlag bezieht sich darauf, dass sich die Erhöhung der Ausbildungskapazität an der Fachhoch schule der Polizei in den nächsten zwei bis drei Jahren noch nicht auf die Sicherung der Personalstärke der Polizei auswir ken wird. Gleichzeitig werden zahlreiche Beamte mit Errei chen der Altersgrenze in den Ruhestand gehen. Einen Teil die ser Pensionäre können wir jedoch gut brauchen, um die Ar beitsfähigkeit der Polizei zu sichern. Voraussetzung ist insbe sondere, dass die entsprechenden Beamten körperlich in der

Lage sind, die Weiterbeschäftigung zu vollziehen, und der Dienstherr ein Interesse an der Weiterbeschäftigung hat. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass es sinnvoll ist, diese Beamten mit entsprechenden Maßnahmen für eine Wei terarbeit zu gewinnen, denn eine Selbstverständlichkeit ist das nicht.

Die Koalitionsfraktionen schlagen deshalb vor, diesen Beam ten, wenn sie sich für eine Weiterarbeit entscheiden, eine mo natliche Zulage in Höhe von 400 Euro zu zahlen. Diese Rege lung soll ohne Unterscheidung zwischen den jeweiligen Besoldungsgruppen für alle Beamtinnen und Beamten der Besol dungsordnung A gelten. Ich denke, das ist ein spürbarer Anreiz. Die Zulage ist wie üblich nicht ruhegehaltsfähig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hoffen, dass auf dieser Grundlage pro Jahr etwa 75 Beamte für eine Weiterbeschäfti gung gewonnen werden können, und wollen ausdrücklich da für werben. Voraussetzung dafür ist aber, dass wir das heute beschließen, und auch dafür werbe ich. - Danke schön.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE und SPD)

Danke. - Wir kommen zum Beitrag des Abgeordneten Galau. Er spricht für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit dem das brandenburgische Besoldungs- und Beamtenversor gungsrecht Anfang 2014 in Kraft getreten ist, hat es sich im Wesentlichen bewährt. Dennoch bleiben nach zwei Jahren praktischer Erfahrung einige Vorschriften, die inhaltlich und redaktionell überarbeitet sowie ergänzt werden müssen. Das liegt uns heute vor.

Im Bereich der Besoldung begrüßen wir grundsätzlich die An hebung der Quote der Stellenobergrenze für Ämter der Besol dungsgruppe A 9 des mittleren Polizeivollzugsdienstes von 50 auf 60 % der Stellen dieser Laufbahngruppe. Gleichwohl fordern wir die Landesregierung dringend auf, die Stellenober grenzen auf ihre Tauglichkeit als Instrument für eine leistungs gerechte Bezahlung und als modernes Führungs- und Steue rungsmodell in Verwaltungen zu überprüfen und hier schnellst möglich nachzubessern.

Im Bereich der Beamtenversorgung unterstützen wir die ver schiedenen Anpassungsänderungen - bis auf die Tatsache, dass den Beamtinnen und Beamten unverändert 0,2 Prozentpunkte von der Besoldung abgezogen werden, um damit die Versor gungsrücklagen zu dotieren. Mit der Aufhebung des Branden burgischen Versorgungsrücklagengesetzes wurde jedoch die re gelmäßige Pflichteinsparung von Pensionsmitteln ab 01.01.2017 eingestellt. Was soll denn jetzt mit den von der Besoldung ab gezogenen 0,2 % geschehen? Ich meine, unsere Beamtinnen und Beamten haben schnellstmöglich eine Antwort auf diese Frage verdient.

Im Zuge der Beratung dieses Änderungsgesetzes haben wir die Anhebung der Besoldungsgruppe von 4 auf 5 für Direktorin nen bzw. Direktoren beim Landesrechnungshof mit zwei Prü fungsgebieten gern begleitet. Gleichfalls haben wir die Einstu fung des Amtes der Landesbeauftragten für den Datenschutz

und für das Recht auf Akteneinsicht im Land Brandenburg von B 3 auf B 4 befürwortet.

Weiterhin bitten wir die Regierung, sich so schnell wie mög lich intensiv mit den Voraussetzungen für die Einstufung der Wachtmeisterinnen und Wachtmeister an den Gerichten des Landes Brandenburg in die Besoldungsgruppe A 6 zu befassen und diese zu ermöglichen. Ein entsprechender - von uns unter stützter - Änderungsantrag der Grünen und der CDU liegt uns heute vor.

Alles in allem werden wir diesem Änderungsgesetz zustim men. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke. - Nun spricht die Abgeordnete Schülzke für die BVB/ FREIE WÄHLER Gruppe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Artikel 3 Nr. 18 des Gesetzentwurfs sieht vor, § 85 Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz dahin gehend zu ändern, dass die Zeit der Tätigkeit als Rechtsanwalt als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt und § 11 Beamtenversorgungsgesetz in der seit 31. August 2006 geltenden Fassung auf diese Berufs gruppe angewandt wird. Damit wird die Berufsgruppe der Rechtsanwälte bessergestellt als beispielsweise Ingenieure, Verwaltungsmitarbeiter oder Personen mit der Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder zum Richteramt, die als Angestellte im öffentlichen Dienst gearbei tet haben. Dies betrifft aber auch Lehrer, Polizisten, ebenso Ärzte und Tierärzte.

Wir schlagen vor, Artikel 3 Nr. 5 des Gesetzentwurfs wie folgt zu ändern:

„In § 17 Satz 1 werden die Wörter ‚bis zu fünf Jahren‘ und ‚oder im Rahmen eines Dienstordnungsverhältnis ses‘ gestrichen.“

§ 85 Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz enthält Übergangsvorschriften für vorhandene Beamte. Nach jetzt gül tigem § 85 Abs. 2 Brandenburgisches Beamtenversorgungsge setz ist für die am 1. Januar 2014 vorhandenen Beamtinnen und Beamten, die bis zum 31. Dezember 1957 geboren sind, bei der Berücksichtigung von Zeiten im privatrechtlichen Ar beitsverhältnis im öffentlichen Dienst als ruhegehaltsfähige Dienstzeit § 10 des Beamtenversorgungsgesetzes in der seit 31. August 2006 geltenden Fassung anzuwenden. Auch diese Gruppe wird also bevorteilt. Warum den Menschen, die später geboren sind, nur bis zu fünf Jahren Arbeitszeit im öffentlichen Dienst anerkannt werden, ist völlig unerklärlich. Außerdem er halten die Personen ja nicht zweimal Rente, sondern die Ver sorgungskasse und die Rentenkasse gleichen das untereinander aus.

Es wird zukünftig notwendig sein, auch auf Fachkräfte oder Beamte aus anderen Bundesländern zurückzugreifen; wir ha ben heute viel darüber gesprochen. Dies trifft für Lehrer, Ärzte, Polizisten, Richter oder Ingenieure gleichermaßen zu. Gerade Sie als Regierungskoalition sprechen oft davon, dass Sie Bran

denburg mit Fachpersonal zukunftsfest machen wollen. Dann gehört auch dazu, dass alle hochqualifizierten Personen genau wie die Rechtsanwälte gleiche versorgungsrechtliche Bedin gungen vorfinden. Im Bundesrecht gibt es diese Unterschiede nicht; auch in anderen Bundesländern sind sie nicht bekannt.

Wir beantragen somit, die Worte „bis zu fünf Jahren“ ersatzlos zu streichen und der bundeseinheitlichen Regelung auch in Brandenburg wieder Wirksamkeit zu verschaffen. Wir bitten darum, unserem Änderungsantrag zu folgen. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FREIE WÄHLER Gruppe)

Vielen Dank. - Wir kommen zum Beitrag der Landesregierung. Finanzminister Görke hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Januar 2014 haben wir das brandenburgische Besoldungsversorgungs recht geändert. Es hat sich gezeigt, dass es inhaltliche und re daktionelle Änderungen geben muss. Wir haben in dem Zu sammenhang auch in einem Spitzengespräch zwischen Finanz minister und Innenminister im Bereich der Besoldung vorgese hen, die Stellenobergrenze für Ämter der Besoldungsgruppe A 9 des mittleren Polizeivollzugsdienstes von 50 auf 60 % der Stellen dieser Laufbahngruppe anzuheben. Damit verbessern wir die Beförderungsmöglichkeiten für Polizisten im mittleren Dienst und machen die Laufbahn attraktiver.

Ich möchte auch kurz erwähnen, dass ich den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Zusammenhang mit dem nicht ru hegehaltsfähigen Zuschlag für Kolleginnen und Kollegen, die länger arbeiten wollen, unterstütze. In dem Gesetzeswerk gibt es aber auch weitere Anreize für eine Weiterarbeit: Einkünfte nach einem Ruhestandseintritt können weniger stark als bisher auf die Versorgungsbezüge angerechnet werden. Damit sollen Möglichkeiten zur Weiterarbeit flexibilisiert und ein Beitrag zur Gewinnung qualifizierten und erfahrenen Personals geleis tet werden. Das ist uns unter anderem bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation sehr zu Hilfe gekommen.

Meine Damen und Herren, abgesehen davon geht es im Be reich der Beamtenversorgung im Wesentlichen darum, den Vertrauensschutz der Beamtinnen und Beamten zu verbessern. Dazu werden die Übergangsvorschriften eingeführt, und inso fern möchten wir auch keine neuen Standards setzen, wie sie von der Wählergemeinschaft vorgeschlagen werden.

In dem Zusammenhang würde ich gern noch einmal auf den Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück kommen. Wir hatten zu dieser Frage eine intensive Debatte. Sie haben meine Zusicherung und auch die Zusicherung des Innenministers …