Protocol of the Session on December 15, 2016

nung sind öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken verpflichtet, Arzneimittel entsprechend ihrem Bedarf für die Versorgung von mindestens zwei Wochen vorrätig zu halten. Öffentliche Apotheken in Deutschland halten etwa 8 000 bis 10 000 Arzneimittel in ihren Apotheken vorrätig.

Die Belieferung der öffentlichen Apotheken und Krankenhaus apotheken erfolgt durch pharmazeutische Großhändler oder direkt durch Arzneimittelhersteller. Von einem Lieferengpass spricht man, wenn über zwei Wochen hinaus eine Unterbre chung in der Auslieferung vorliegt oder wenn es eine deutlich gesteigerte Nachfrage gibt und diese nicht sofort gedeckt wer den kann. Infolge eines solchen Lieferengpasses kann es zu ei nem Mangel an Arzneimitteln kommen. Dieser ist aber nicht auf spezielle Regionen begrenzt, sondern betrifft dann alle Apotheken. Es ist also kein spezifisch regionales Problem, und deshalb sind der Landesregierung auch keine Arzneimitteleng pässe bekannt, die nur auf Brandenburg begrenzt sind.

Es kann unterschiedlichste Gründe geben, weshalb es zu sol chen Lieferengpässen kommt. Das betrifft zum einen spezielle Arzneimittelgruppen. 2012 gab es Lieferengpässe bei Krebs arzneimitteln und bei Antibiotika. Im Mai des Jahres 2016 hat laut einer Umfrage der „Deutschen Apotheker Zeitung“ ein Lieferengpass bei Johanniskrautpräparaten bestanden. Es kann, wie gesagt, unterschiedliche Ursachen dafür geben, welche Gruppe es gerade trifft. Das können Qualitätsmängel, Herstel lungsprobleme, sodass auch Arzneimittel zurückgenommen werden müssen, oder Lieferschwierigkeiten bei den Grund wirkstoffen, also den Ausgangsmaterialien sein. Es kann aber auch durch eine Produktionseinstellung bedingt sein, dass ein Arzneimittelhersteller ein Medikament vom Markt nimmt und dieses deshalb einfach nicht mehr lieferbar ist. Solche Engpäs se können in den Apotheken unter Umständen zu Mehrauf wand führen. Meist ist es aber so, dass alternative Arzneimittel eingeordnet und dann auch verkauft werden können.

Seit 2013 betreibt der Bundesgesetzgeber beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Webseite, die als Engpassregister zu aktuellen Lieferengpässen bei Humanarz neimitteln informiert. Das Paul-Ehrlich-Institut hält eine ent sprechende Liste für Humanimpfstoffe vor, sodass man sich rechtzeitig darauf einstellen kann, welches Arzneimittel even tuell bald nicht mehr lieferbar oder vorübergehend nicht lie ferbar ist. So können sich auch Apotheken frühzeitig darauf einstellen. Außerdem wurde im Rahmen des Pharmadialogs der Bundesregierung ein Jour fixe zu Lieferengpässen verein bart, sodass man sich auch hier frühzeitig verständigen und entsprechende Schlussfolgerungen daraus ableiten kann, wie man damit umgeht, ob man sich dann zum Beispiel rechtzeitig mit alternativen Arzneimitteln eindecken kann. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir sind am Ende der heutigen Fragestunde. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2.

Bevor ich Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, begrüße ich Schüle rinnen und Schüler der Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule Pots dam herzlich bei uns im Plenarsaal. Schön, dass Sie da sind!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (Haushaltsgesetz 2017/2018 - HG 2017/2018)

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 6/4810

2. Lesung

Beschlussempfehlungen und Berichte

des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksachen 6/5500 bis 6/5508

Drucksachen 6/5510 bis 6/5514

und

Drucksache 6/5520

inVerbindung damit:

Finanzplan des Landes Brandenburg 2016 bis 2020

Unterrichtung

durch die Landesregierung

Drucksache 6/4811

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 6/5521

und

Aktualisierte Personalbedarfsplanung 2020 und res sortübergreifende Personalentwicklungsplanung für die brandenburgische Landesverwaltung (gemäß § 17a Absatz 2 LHO in der Fassung der Bekannt machung vom 21.04.1999 [GVBl. I/99, Nr. 07]) , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.07.2014 [GVB. I/14, Nr. 28])

Unterrichtung

durch die Landesregierung

Drucksache 6/4812

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 6/5522

Ich möchte Ihnen zunächst einige Hinweise zum Ablauf der 2. Lesung der Haushaltsberatung 2017/2018 geben. Das Präsi dium hat sich auf folgenden Ablauf verständigt: Am heutigen Tag werden wir bis ca. 19.30 Uhr die 2. Lesung des Haushaltsgesetzes 2017 ohne Unterbrechung, also ohne Mittagspau se, durchziehen. Morgen befassen wir uns ab 10 Uhr mit der 2. Lesung des Haushaltsgesetzes 2017/2018, werden aber für eine 30-minütige Mittagspause unterbrechen.

Jeder Fraktion und der Landesregierung stehen insgesamt je weils 130 Minuten Redezeit zur Verfügung. Die Gruppe BVB/ FREIE WÄHLER hat 30 Minuten Redezeit angemeldet. Eine Aufteilung der Redezeiten auf die jeweiligen Einzelpläne, das Haushaltsgesetz und den Finanzplan erfolgt nicht. Die Parla mentarischen Geschäftsführer haben sich analog zum Verfah ren bei der letzten Haushaltsberatung darauf verständigt, bei den Einzelplänen mit Ausnahme der Einzelpläne 01, 02, 13 und 14, zu denen von den Fraktionen auch mehrere Redner an gemeldet wurden, die Reihung der Redeanmeldungen frakti onsweise zu empfehlen. Ich werde diese Empfehlungen be rücksichtigen.

Noch einmal kurz zur Reihenfolge der Aussprache: Wir begin nen mit der gemeinsamen Beratung der Einzelpläne 01, 02, 13 und 14. Die weiteren Einzelpläne werden dann in der Abfolge 03 bis 11 einzeln beraten. Abschließend erfolgt die gemeinsa me Beratung der Einzelpläne 12 und 20 sowie des Haushalts gesetzes, des Finanzplans und der Personalbedarfsplanung.

Damit ist der Rahmen gesetzt. Die Abstimmung über die Än derungsanträge und die Einzelpläne erfolgt unmittelbar nach der jeweiligen Debatte. Danach wird über das Haushaltsgesetz 2017/2018 in 2. Lesung in Gänze abgestimmt. Im Anschluss daran erfolgt die Abstimmung zur Überweisung des Haushalts gesetzes an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Vor bereitung der 3. Lesung. Abschließend stimmen wir - wenn al les gutgeht - über die Beschlussempfehlungen und die Berichte des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Finanzplan 2016 bis 2020 und zur aktualisierten Personalbedarfsplanung 2020 ab.

Ich rufe zur Debatte auf:

Einzelplan 01 - Landtag Einzelplan 02 - Ministerpräsidentin, Ministerpräsident und Staatskanzlei Einzelplan 13 - Landesrechnungshof Einzelplan 14 - Verfassungsgericht des Landes Bran denburg

Beschlussempfehlungen und Berichte

des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 6/5501

Drucksache 6/5502

Drucksache 6/5513

Drucksache 6/5514

Dazu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 6/5653 und ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE auf Drucksache 6/5640 vor.

Die Aussprache wird mit dem Beitrag des Abgeordneten Bischoff eröffnet; er spricht für die SPD-Fraktion.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeord nete! Wie in vielen Jahren zuvor berät das Parlament den Lan deshaushalt kurz vor Weihnachten. Es ist traditionell eine Zeit, in der wir zurückblicken und in Bezug auf den Haushalt auch in die Zukunft schauen. Lassen Sie uns das bitte gemeinsam

tun. Die Menschen in Brandenburg haben sich vor 25 Jahren auf einen Weg gemacht, der wahrlich nicht einfach war. Er war steinig und manchmal auch steil, aber sie haben sich aufge macht, ein modernes, lebens- und liebenswertes Brandenburg aufzubauen. Dieser Weg war von Anfang an nicht leicht. Aber ich denke, wir können gemeinsam über Fraktionsgrenzen hin weg deutlich sagen, dass wir ein gutes Stück vorangekommen sind.