„Die Erhebung hoher Nutzungsentgelte für Starts und Landungen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr stellt eine Möglichkeit dar, Starts und Landungen in diesem Zeitraum wirtschaftlich unattraktiv zu machen.“
Das stammt aus dem aktuell gültigen Brandenburger Koalitionsvertrag. Der hat aus unserer Sicht nichts an Aktualität verloren.
Bisher allerdings stand Brandenburg mit seinen Forderungen nach einem erweiterten Nachflugverbot am BER allein. Die Regierungsfraktionen freuen sich, dass es nun in Berlin eine andere Haltung hierzu geben könnte.
Ich weise an dieser Stelle auf den Gesellschaftervertrag des Bundes hin - Herr Schulze, Sie haben ihn sicherlich im Hinterkopf; ich habe ihn heute noch einmal herausgesucht. Zwei Faktoren muss man beachten: Erstens setzen Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung voraus, dass der Bund anwesend ist. Zweitens können wir den Bund in so wichtigen Fragen auch nicht überstimmen. Das heißt, wir müssen sehen, dass wir hier ein Stück weit Einvernehmen herstellen. Es ist nicht möglich, dass wir jetzt die Berliner auf unserer Seite haben und sagen, damit sei der Zug schon im Bahnhof. Nein, ich glaube, wir brauchen hier ein Stück weit Verhandlungsgeschick, und wir müssen weiter gemeinsam an diesem Ziel arbeiten. Das wird allein mit politischem Druck nicht zu machen sein.
Zu Ihren vier Forderungen. Erstens: Die Brandenburger Landesregierung wird, wenn der Senat und der Koalitionsvertrag bestätigt sind, erneut Gespräche mit Berlin suchen. Das haben Vertreter der Landesregierung mehrmals deutlich gemacht.
Zweitens: Um politische Zielsetzungen zu erreichen, bedarf es meines Erachtens neben den drei Punkten, die ich eingangs genannt habe, Hartnäckigkeit, klugen Verhandlungsgeschicks und auch sanften Drucks. Diese Brandenburger Tugenden unterstelle ich der Landesregierung.
Drittens: Der Landesentwicklungsplan befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Über die Inhalte dieses Dokuments ent
scheiden letztlich die Abgeordneten hier im Parlament und nicht allein der Ministerpräsident oder die Landesregierung, wie Sie in Ihrem Antrag suggerieren.
Viertens: Die Landesregierung gibt im Sonderausschuss BER regelmäßig mündliche und schriftliche Berichte zu allen Belangen, die mit dem Flughafen verbunden sind. Herr Schulze, Sie gehören zu den aktivsten Abgeordneten in diesem Ausschuss, und das wird vermutlich - so unterstelle ich - auch künftig so bleiben, und die Themen Schallschutz, erweitertes Nachtflugverbot und vor allem die baldige Fertigstellung werden wir weiterhin gemeinsam im Ausschuss diskutieren.
Zu Ihrer Frage, was uns die Gesundheit, die Sie in Ihrer Rede thematisiert haben, wert sei: Das lässt sich ziemlich klar ablesen: 720 Millionen Euro. Sie wissen, das ist das Geld, das wir für den Schallschutz bereitgestellt haben. Es ist nicht so, dass hier bisher nichts passiert ist, wir haben regelmäßig die Berichte dazu im Ausschuss - Herr Schulze, das wissen Sie.
Ihren heutigen Antrag lehnen wir ab. Er kommt aus unserer Sicht zum falschen Zeitpunkt und fordert darüber hinaus die Landesregierung auf, sich für etwas einzusetzen, das bereits vereinbart und politische Praxis ist. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Loehr, ich weiß nicht, ob der Antrag zur falschen Zeit kommt. Ich glaube, bei Ihnen kommt er immer zur falschen Zeit.
Fakt ist, dass der Nachtflug nicht die entscheidende Rolle dafür spielen wird, ob in Berlin eine rot-rot-grüne Koalition zustande kommt - dessen seien Sie ganz sicher. Von daher glaube ich, dass der Antrag richtig ist - ich weiß nicht, ob ein Antrag überhaupt falsch sein kann -, weil er uns an das erinnert, was Sie fälschlicherweise versprochen haben und nicht im Ansatz halten können.
Wenn Sie dann sehen, wie herumgetrickst wird - Herr Schulze hat angesprochen, was ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ausmachen sollte -, indem geschaut wird, ob ein, zwei Flüge zwischen 5 und 6 Uhr eingespart werden können, ist das mitnichten ansatzweise das, was Sie den Menschen draußen in Brandenburg, den Initiatoren des Volksbegehrens, versprochen haben. Daran erinnert dieser Antrag, auch wenn er nicht an uns gerichtet ist - das haben wir jetzt auch schon gehört.
Wir werden ihn heute auch nicht annehmen, weil wir ihn inhaltlich falsch finden. Wir finden es falsch, dass diesem Antrag weder das verkehrliche Interesse noch das Mobilitätsbedürfnis sowie rechtliche Dinge, die an der Stelle zu beachten sind, vorangehen. Weil es soeben angesprochen wurde, habe ich mir
den Wortlaut des Protokolls über die Sitzung vom 27. Februar 2013 geben lassen - an dem Tag wurde das Volksbegehren angenommen. Da sagte Herr Holzschuher:
„Wenn wir das Volksbegehren heute annehmen, erhält die Landesregierung einen Verhandlungsauftrag, mit dem Land Berlin zur Änderung des Landesentwicklungsprogrammes zu kommen.“
Das ist mit dem Entwurf des neuen Entwicklungsplans Hauptstadtregion - so heißt er nach wie vor - nicht im Ansatz erkennbar.
Wir haben mit einem eigenen Gutachten nachgewiesen, dass man sehr wohl eine rechtliche Kompensation finden kann. Man muss sich einmal vorstellen, was hier gerade erzählt wurde: Uns gehören 74 % - Rot-Rot-Grün - der Flughafengesellschaft -, und Sie stellen sich hierher und sagen, Sie hätten keine Einflussmöglichkeiten. Das glaubt Ihnen kein Mensch. Herr Holzschuher sagte in gleicher Rede:
Er meinte damit, dass nur erhebliche rechtliche Tatsachen rechtfertigen würden, Ihr Nachtflugverbot einzuführen.
„[…] und man kann sie, meine Damen und Herren von der CDU, auch nicht politisch herbeiwünschen. Wer etwas anderes sagt, der macht den Betroffenen etwas vor, er führt sie in die Irre, und das ist nicht unser Weg.“
Das sagte Herr Holzschuher in der besagten Sitzung, meine Damen und Herren. Aus heutiger Sicht ist kaum noch zu toppen, was man den Menschen alles versprechen kann.
Aber ich möchte darauf hinweisen, dass uns mittlerweile zahlreiche Briefe erreichen und wir viele Gespräche führen. Die möchte ich in vier Kategorien einteilen:
In der ersten Kategorie sind Briefe, in denen sich gegen das Nachtflugverbot ausgesprochen wird. Das ist legitim, wir alle bekommen sie in unsere Postkästen.
Die zweite Kategorie ist: Ich habe keinen ausreichenden Lärmschutz bekommen; aus meiner Sicht haben die sich verrechnet. - Diese Problematik werden wir im Sonderausschuss noch vertiefen.
In der dritten Kategorie sind die, die uns erzählen: Wir möchten den Flughafen gern an einem anderen Standort haben.
Dann haben wir die vierte Kategorie: Das ist die der Wirtschaft - und nicht nur der Airlines, wie es im Antrag steht. Ich glaube, hier spielen auch die Interessen des Flughafens, der Airlines, aber auch der Logistik und der Touristik - und wie sie alle heißen - eine Rolle.
Nach dem gestrigen Tag werden wir Briefe in einer fünften Kategorie zu erwarten haben, nämlich aufgrund des Verkehrskonzepts, das gestern im Dialogforum vorgestellt wurde.
Weil immer suggeriert wurde, dass es, wenn dieser Flughafen kommt, eine Entsiedlung geben wird und wir viel Prekariat,
„Allein in die Gemeinde Schönefeld kommen per saldo täglich 8 500 Menschen zur Arbeit. Die Arbeitslosenquote in der Region liegt bei 4,2 %. Bis 2030 wird zudem ein Bevölkerungsplus von 10 000 Menschen in den Umlandgemeinden erwartet. Fast 90 % siedeln sich nach Einschätzung der Experten wegen des Flughafens im Südosten der Hauptstadt an.
Hinzu kommt ein ‚flughafeninduziertes Bevölkerungswachstum‘ von 3 500 in den flughafennahen Stadtteilen der Berliner Bezirke Tempelhof-Schöneberg, Neukölln und vor allem Treptow-Köpenick. Insgesamt würden fast 6 000 zusätzliche Wohnungen benötigt, zudem Kindergärten, Schulen und andere Infrastruktur. In Flughafennähe werden auch fast 6 000 Hektar Gewerbefläche für Firmen gebraucht - und auch Grünanlagen seien nötig.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hört sich nicht so an, als ob es sich hier um eine Region handelt, die zugrunde geht.
Ich glaube, dass wir nach 22 Uhr eindeutig den Bedarf haben zu fliegen. Ich glaube nicht, dass die Flugzeuge in Zukunft nachts leer fliegen müssen, übrigens auch nicht nach Tel Aviv. Von daher werden wir den Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Ein kleiner Rückblick - man könnte auch Bestandsaufnahme sagen -: Bekanntermaßen gibt es beim Flughafen Willy Brandt drei Anteilseigner - den Bund, das Land Berlin und das Land Brandenburg. Für den Eigner Bund war die SPD von 1998 bis 2009 und dann wieder von 2013 bis heute in maßgeblicher Position. In Brandenburg kennen wir die Verhältnisse auch: SPD-Regierungsbeteiligung schon kurz nach der Wende, und dann trägt die SPD seit den Zweitausenderjahren bis heute im Land Berlin Verantwortung und bringt sich als Anteilseigner auch in die Willensbildung ein.
Zusammengefasst: Mit einer zeitlichen Lücke in den Neunzigern ist die SPD bei allen drei Anteilseignern maßgeblich an der Willensbildung beteiligt. Die Rückendeckung vonseiten der Linkspartei und der Grünen war und ist zu diesem Thema nicht unerheblich für die SPD und auch durchaus ambivalent.
Wir stellen also fest: Das Flughafenprojekt BER ist im politischen Sinne zu einem gehörigen Teil ein SPD-Projekt. Vielleicht waren das erfolgreiche Volksbegehren und die folgende Anerkennung sowie der Versuch der Umsetzung des Nachtflugverbots für die SPD damals - 2013 - genauso selbstverständlich.
Was ich hier jedoch vermisse, ist das Bekenntnis, eine klare Aussage, um was es Ihnen geht und was Sie beim BER für Ihre Wähler repräsentieren.
Der Ministerpräsident hat in seiner Erklärung im Sonderausschuss BER auf die laufenden Koalitionsgespräche in Berlin verwiesen. Auf direkte Nachfrage sagte er: