Zwischen der Landesregierung und verschiedenen Musikver bänden bestehen Rahmenverträge zur Förderung von Grund schulkindern und Kindern an Förderschulen bis zur 6. Jahr gangsstufe.
Ich frage: Beinhalten die Rahmenverträge der Landesregierung mit den Musikverbänden die frühkindliche musikalische Bil dung in Kitas nach dem „Caruso“-Standard?
Verehrte Kollegin Liedtke, Ministerin Münch hat in der Tat am 27. August 2012 eine Rahmenvereinbarung mit dem VdMK geschlossen, die die Unterstützung der musisch-kulturellen Bildung in der Schule vorsieht. Die Vereinbarung bezieht sich jedoch ausschließlich auf den schulischen Bereich, da das Mi nisterium natürlich nicht berechtigt ist, verbindliche Vereinba rungen für den Kita-Bereich zu schließen. Das können ja nur die öffentlichen Träger - sprich die Gemeinden - bzw. die pri vaten Träger von Kita-Einrichtungen. Deshalb ist Ihre Frage eindeutig mit Nein zu beantworten. Der Rahmenvertrag des MBJS mit den Musikverbänden enthält zur frühkindlichen mu sikalischen Bildung in Kitas nach dem „Caruso“-Standard kei ne Regelung.
Aber unabhängig von solchen Vereinbarungen für den Schul bereich unterstützt das Land Angebote des VdMK sowie des Landesmusikrats Brandenburg - das wissen Sie sicherlich - im Kita-Bereich. So erhält der Landesmusikrat seit 2012 eine För derung in Höhe von zwischen 2 000 und 2 401 Euro für Fort bildungsveranstaltungen für Erzieherinnen und Erzieher. Der Landesmusikrat arbeitet hier mit dem Deutschen Chorverband in jährlichen Kooperationen zusammen, die sich auf das „Caruso“-Programm beziehen.
Beim Brandenburger Musikverband gibt es außerdem zwei „Caruso“-Fachberater, und Brandenburger Kitas können sich um ein „Caruso“-Siegel bewerben. Dieses Siegel gibt es aber nur nach erfolgter Prüfung im Rahmen vorgegebener Richtlini en und festgelegter Kriterien. Dafür sind die beiden Fachbera ter zuständig. Momentan betrifft das „Caruso“-Programm al lein die Kindertagesstätten.
Vielen Dank. - Nachfragen werden nicht angezeigt. Damit er hält Frau Abgeordnete Augustin Gelegenheit, die Frage 596 (Klassenzusammenlegung an der Fontane-Schule Letschin) zu formulieren.
An der Fontane-Schule Letschin sollen zum kommenden Schuljahr die bisherigen beiden 2. Klassen zu nur einer 3. Klas se mit 30 Schülern zusammengelegt werden - so der letzte Stand -, obwohl darunter offenbar bis zu vier Kinder mit För derbedarf sowie Flüchtlingskinder sind. Ein weiterer Zuzug
wäre dann unmöglich. Laut geltender Verordnungslage sind Klassen mit mehr als 28 Schülern nur in Ausnahmefällen zu lässig. Klassen, in denen Schüler mit Förderbedarf unterrichtet werden, sollen sogar nicht größer als 23 Schüler sein.
Ich frage die Landesregierung: Warum plant das zuständige Schulamt, die Klassen zusammenzulegen, obwohl dies in mehrfacher Hinsicht gegen Rechtsvorschriften verstößt und zudem verhindert, dass Zuzügler oder Sitzenbleiber Platz in der neuen 3. Klasse finden können?
Den Vorwurf, dass wir hier gegen Rechtsvorschriften versto ßen bzw. dass das Schulamt gegen Rechtsvorschriften verstößt, weise ich aufs Schärfste zurück; damit haben Sie sicherlich ge rechnet. Dazu zitiere ich kurz die VV Unterrichtsorganisation, die unter 5. - Grundsätze für die Klassenbildung - in Abs. 4 besagt:
„Der obere Wert darf überschritten werden, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, die sächlichen Voraus setzungen vorhanden sind und dem keine andere Bestim mung entgegensteht.“
Im Abschnitt 6 - Unterrichtsorganisation in Grundschulen und Grundschulteilen an zusammengefassten Schulen - heißt es in Abs. 1 ausdrücklich:
„Veränderungen bei der Klassenbildung dürfen in der Re gel nur zu Beginn der Jahrgangsstufen 3 und 5 erfolgen.“
„Eine Überschreitung der Bandbreite gemäß Nummer 5 Absatz 4 ist nur bis zu 30 Schülerinnen und Schüler mög lich.“
Bis 30 Schülerinnen und Schüler ist sie möglich. Die Klassen größe entspricht somit auch der VV Unterrichtsorganisation.
Aber weil hier die Klassengröße überschritten wird - zugege benermaßen -, gibt es eben für diese Schule eine besondere Be zuschussung mit Lehrerwochenstunden. Die füllen wir auch richtig an. Es gibt auch für die Überschreitung, was den Ein gliederungsbedarf angeht - von Kindern, die aus anderen Nationen kommen, und Kindern mit Förderbedarf -, von 28 auf 30 Schülerinnen und Schüler 16 zusätzliche Lehrerwochen stunden für Teilungsunterricht und individuellen Förderunter richt. Es gibt an dieser Schule außerdem 12 Lehrerwochen stunden für den gemeinsamen Unterricht, also für den Förder unterricht für die Kinder, die wir sonst noch in den Klassen haben, und 20 Lehrerwochenstunden für die Eingliederung von Kindern, die Sprachnachholbedarf haben, die also kein Deutsch sprechen. Das sind fast zwei zusätzliche Stellen, die diese
Schule hat; die - gerade diese 16 Lehrerwochenstunden - soll sie auch auf diese eine 3. Klasse konzentrieren. Das wird sie auch tun. Ich glaube, damit hat die Schule genug Spielraum und Ressourcen, um diesen Wechsel hinzukriegen.
Warum der Wechsel gerade in der 3. Klasse vollzogen wird, habe ich Ihnen beschrieben. Die VV schreibt vor: Wenn so ein Wechsel stattfindet, dann in der 3. oder in der 5. Klasse. - Dan ke.
Herr Minister, es gibt Nachfragen. Die Fragestellerin, Frau Ab geordnete Augustin, hat das Wort zu einer ersten Zusatzfrage.
Vielen Dank, Herr Minister. - Eine Nachfrage: Der Pressebe richterstattung in der „Märkischen Oderzeitung“ war zu ent nehmen, dass wir in Letschin eine Gemeinschaftsunterkunft haben. Wir sind dankbar, dass die Letschiner Schule, die auch einmal um den Erhalt zittern musste, immer wieder neue Schü ler bekommt und zu erwarten ist, dass weitere Flüchtlingskin der kommen. In der Presse stand in diesem Zusammenhang, dass man, wenn diese in die Klassenstufe 3 eingestuft würden, ausweichen müsste, da diese eine Klasse schon so groß sei, und sie eher in Klasse 2 oder 4 einstufen würde.
Ich frage die Landesregierung: Haben Sie Kenntnis davon? Ist es üblich, so zu verfahren, dass man sagt, die eine Klasse sei zu groß und man würde deswegen keine zwei 2. Klassen einrich ten, und die neuen Flüchtlingskinder würden dann, statt in die 3. Klasse aufgenommen zu werden, auf die 2. oder die 4. ver teilt?
Zunächst einmal besteht der Eingliederungsbedarf nach unse rer Verordnung bis zu zwei Jahre. Das heißt, sie müssen nicht unbedingt in eine Klasse gehen, sondern können auch unab hängig davon in Sonderunterricht, also in den entsprechenden Unterrichtsformen unterrichtet werden.
Das andere ist - diese Frage habe ich auch gestellt, und darum auch die jetzige Entscheidung des Schulamtes -: Der Gradient ist eher ein anderer, nämlich, dass es im Laufe der Jahre weni ger Kinder in den Schulklassen werden, ansonsten hätte man nicht so entschieden. Die Angst des Schulamtes war, dass man jetzt mit zweimal 15 Schülern beginnt, es aber in der 4. Klasse nur noch 13 oder 14 Schüler pro Klasse sind. Diese Anzahl ist nicht zu rechtfertigen, wenn wir wissen, dass wir zum Beispiel in Potsdam, in Brandenburg an der Havel oder anderen größe ren Städten 28 oder 30 Kinder in den 1. bis 6. Klassen haben.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir sind damit am Ende der Fra gestunde. Ich unterbreche die Sitzung bis 13 Uhr für eine Mit tagspause.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie bitte Platz, damit wir beginnen können. Es wäre auch schön, wenn noch ein paar Abgeordnete hereinkommen würden.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Liebe Gäste! Ich würde mir natürlich wünschen, dass bei einem so wichtigen Thema mehr Kollegen hier im Plenum wären; aber ich habe vor allem einen ganz zen tralen Wunsch: Ich wünsche mir, dass jedes, und zwar wirklich jedes Kind die Möglichkeit hat, ein freies, selbstbestimmtes und gesundes Leben zu führen und in dieses hineinzuwachsen.
Die rot-rote Landesregierung hat ihr Handeln seinerzeit an der Maxime „Kein Kind zurücklassen“ ausgerichtet und tut dies noch, denn unser ureigenes sozialdemokratisches Ziel ist es, Chancengleichheit herzustellen. Dies wird uns immer ein Ziel und ein Anspruch sein. Ich finde, dass alle Kinder - wirklich alle Kinder - Förderung und Bildung bekommen sollen, sodass sie dieses freie, selbstbestimmte und gesunde Leben führen können,