Protocol of the Session on June 9, 2016

was zusätzlich aus dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm folgt. Ja, es gab Defizite und Vertrauensverluste bei der Umset zung des Schallschutzprogramms. Aber die FBB ist inzwischen besser aufgestellt. Das kam hier schon zur Sprache, das brau che ich jetzt nicht zu wiederholen.

Ein Nachtrags- und Beschwerdemanagement ist eingerichtet. Es gibt die Zielvorgabe einer Bearbeitungsfrist von zehn Ta gen. Es gibt die enge Abstimmung mit den Kammern und Handwerksbetrieben. Es gibt die aktive Mitarbeit im Dialogfo rum für das Flughafenumfeld, gerade auch zur Schallschutz matrix. Herr Barthel hat beschrieben, wie das mit den Modulen jetzt gemacht werden soll. Die Schallschutztage und die Schallschutzfibel werden das auch noch einmal erklären.

Zum OVG-Urteil vom 3. Mai zu den Lüftern möchte ich auch noch etwas sagen. Es ging um einen konkreten Einzelfall. Aber das Gericht hat auch gesagt, dass beim Einbau einzelner Lüfter kein umfassendes Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erforder lich ist. Auch hier gab es eine Klarstellung. Insofern ist es gut, dass dieses Urteil jetzt gesprochen wurde. Die FBB muss vor Einbau von Lüftern - auch solchen, die dazu da sind, angekipp te Fenster zu ersetzen - eine Planung zur Abführung der Abluft machen. Die Gerichte hatten hierbei Zweifel daran geäußert, dass die Handwerksfirmen in der Lage sind, die in den jeweili gen Einbauvorschriften enthaltenen Vorgaben der bauaufsicht lichen Zulassung selbst umzusetzen. Deswegen wurde gesagt: Es muss vorab eine Planung geben. Die gleiche Debatte haben wir vom MIL mit der FBB schon früher geführt und auch in der Richtung insistiert. Allerdings - man denke an die Hinwei se -: Es zählt das, was die FBB dann letztlich tut.

Fazit ist: Die FBB handelt entsprechend den Vorgaben der Be hörden. Die Behörden unterstützen das aktiv. Die FBB von den Pflichten zu entbinden ist weder rechtlich möglich noch sinn voll. Deswegen kann ich Ihnen nur empfehlen, den Antrag ab zulehnen.

(Beifall SPD und DIE LINKE )

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es sind zwei Kurzinterventionen angezeigt worden, zum einen von Herrn Schulze und zum an deren von Herrn Raschke. - Herr Raschke, bitte.

Frau Ministerin, Sie haben zum Schluss gesagt, wegen der Lüf ter hätten Sie schon lange Debatten mit der FBB geführt. Ich habe herausgehört, die FBB habe das zwar gehört, habe es aber zunächst nicht umgesetzt, sondern erst nach dem OVG-Urteil. Das würde mich wiederum darin bestärken, dass es schlecht ist, wenn dies in den Händen der FBB ist. Vielleicht können Sie das noch einmal erläutern.

Wenn Sie die Debatte schon länger geführt haben, können Sie dann eine Schätzung abgeben, wie viele der 5 500 Lüfter wie der ausgebaut werden müssen?

Die zweite Kurzintervention, bitte, Herr Schulze.

Frau Ministerin, Sie sagten, Sie seien verwundert, dass ich dem Land das zutraue. Ich meine, Sie sind eine taffe Ministerin und Sie könnten das in den Griff bekommen.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie sollten der Öffentlichkeit bit te auch sagen: Das OVG kann immer nur auf der Basis des geltenden Rechts urteilen. Wenn der Planfeststellungsbeschluss geändert würde und wir zu einer neuen Rechtslage kämen, gä be es auch eine völlig neue Ausgangssituation. An anderen Flughäfen ist es ja so, dass der Schallschutz von Behörden und nicht von der Flughafengesellschaft geregelt wird. Das heißt, das wäre gar keine Novelle; Schönefeld ist die Ausnahme und nicht die Regel, wenn man die anderen Flughäfen deutschland- und europaweit betrachtet.

Zur Frage des Antragstellers und der Verpflichteten: Mag der Flughafen der Verpflichtete bleiben, aber es obliegt ja den Ge sellschaftern, wie sie diese Aufgabe organisieren. Ich habe in dem Antrag auch nicht darauf bestanden, dass es eine Landes gesellschaft sein muss, sondern dass das Land es in Abstim mung mit den anderen Gesellschaftern organisiert. Da bin ich völlig offen.

Aber man kann die Leute, die sechs oder zehn Jahre lang be wiesen haben, dass sie es nicht können, nicht einfach weiter murksen lassen. Ich meine, wir sind jetzt an einem Punkt, wo man noch einmal von vorn anfangen kann, weil sowieso alles neu angefasst werden muss.

Herr Raschke hat gerade gesagt - auch die Ministerin hat es angedeutet - dass jetzt für jedes Haus eine komplette Lüftungs planung erstellt werden muss. Man kann nicht nur Luft hinein pumpen. So ein Haus ist kein Luftballon, den man beliebig auf bläst, sondern in einem Haus muss man wohnen.

Herr Schulze, Sie müssen zum Schluss kommen. Zwei Minu ten sind wirklich nur zwei Minuten.

Ja, Frau Präsidentin. Hier hat man leider keine Uhr. Aber wie dem auch sei, ich werde das nachher ausführen.

In dieser Sache, Frau Ministerin, wäre ich für ein bisschen mehr Mut, denn es geht hier schlicht und einfach um 40 000 Men schen. Wir reden hier nicht über Pillepalle.

Herr Abgeordneter, jetzt schalte ich Ihnen das Mikrofon ab.

(Einzelbeifall)

Die Frau Ministerin hat nun Gelegenheit, auf diese beiden Kurzinterventionen zu reagieren.

Herr Raschke, zu Ihrer Frage betreffs der Gespräche mit der FBB: Sie erinnern sich, dass wir bezüglich vieler Dinge, die

Sie auch erwähnt haben - Wintergärten, Küchen, Deckenhö hen, Dämmung, all das, was in der Schallschutzmatrix steht -, mit der FBB im Gespräch waren, auch bezüglich der Lüfter - das ist ein Bestandteil dieser Schallschutzmatrix. Es sind viele Dinge diskutiert, gelöst und in die Module hineingepackt wor den. Zu den Lüftern gab es einen Meinungsaustausch. Das Thema ist jedoch zurückgestellt worden, weil das Gericht in zwischen ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben hatte und es keinen Sinn macht, wenn es in einem Gerichtsverfahren ist, sich zu streiten, wer Recht hat. Das war der Grund dafür, dass wir gesagt haben: Okay, stellen wir das zurück, warten wir auf die OVG-Entscheidung. - Diese ist jetzt da.

Es ist schwierig, zu sagen, was mit den 5 500 eingebauten Lüf tern - ich habe die genaue Zahl nicht im Kopf, ich nehme jetzt Ihre - passiert. Wir warten noch immer auf die Begründung des Urteils. Es ist immer wichtig, die Begründung anzuschauen. Aber es geht eben nicht um das umfassende Lüftungskonzept - das ist nicht erforderlich, das hat das Gericht auch klarge stellt -, sondern es geht darum, zu prüfen, ob, wenn der Lüfter Luft hereinbringt, der sonstige Zustand des Hauses - seine Dichtheit - einen Luftaustausch ermöglicht. Das ist Gegen stand der Planung, und das muss jetzt noch einmal kontrolliert werden. Im Idealfall muss kein einziger Lüfter wieder ausge baut werden.

Schönen Dank, Herr Schulze, dass Sie so viel Vertrauen in mich und meine Durchsetzungskraft zeigen. Erst einmal bin ich davon sehr überrascht.

Sie sprechen das OVG und geltendes Recht an: Wir können in einem Planfeststellungsbeschluss nicht Pflichten festlegen und gleichzeitig festlegen, dass der Verpflichtete sie nicht umsetzen muss. Das ist unmöglich; der Verpflichtete muss seine Pflichten immer umsetzen. Insofern hat das OVG das bestätigt. Was an anderen Flughäfen passiert, läuft - ich hatte es schon gesagt - nach § 10 Fluglärmgesetz. Das ist in diesem Fall nicht relevant.

Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Aussprache. Gibt es eine weitere Kurzintervention? - Herr Schulze, Sie haben noch 20 Sekunden Redezeit, die reichen gerade einmal zum Luftho len oder für einen ganz kurzen Satz.

Was denken Sie, Frau Präsidentin, wie lange ich die Luft an halten kann?

Frau Ministerin, im Planfeststellungsbeschluss steht - das ist der Freibrief -, dass die Flughafengesellschaft den Schallschutz in eigener Regie umsetzen kann.

Zu den Kollegen, was die Zufriedenheit betrifft: Wie zufrieden die Menschen sind, ist das entsprechende Kriterium.

Ein Wort zu Herrn Barthel: Sie sagten, ein Umdenken habe stattgefunden. - Das ist ein Treppenwitz. Dieses Umdenken findet immer nur anlässlich von Gerichtsurteilen statt, die Bür gerinnen und Bürger vor Ort durch Bürgerinitiativen herbei führen, und wird nicht durch das Handeln der Regierung be wirkt.

(Beifall BVB/FREIE WÄHLER Gruppe)

Das ist ja, was sich alle wünschen: Die Regierung nimmt das Heft des Handelns in die Hand und sorgt endlich dafür, dass es zu einem guten Ende kommt. - Das ist leider nicht der Fall.

Ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Infra struktur und Landesplanung und den Sonderausschuss BER. Wir können schauen, ob wir uns dann weiter unterhalten oder Sie das Thema heute irgendwie abwürgen.

(Beifall BVB/FREIE WÄHLER Gruppe und B90/GRÜ NE)

Jetzt muss wirklich Schluss sein. Vielen Dank. - Wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung und den Son derausschuss BER beantragt.

Wir kommen zur Abstimmung über den soeben von Herrn Schulze gestellten Antrag zur Überweisung des Antrags in Drucksache 6/4256 an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung und den Sonderausschuss BER. Wer seine Zu stimmung gibt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegen stimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in Drucksa che 6/4256 des Abgeordneten Schulze in der Sache: Endlich gerechten Schallschutz für die Flughafen-Betroffenen realisie ren - das Land muss das Heft des Handelns in die Hand neh men - Flughafengesellschaft von der Aufgabe Umsetzung Schallschutzprogramm entbinden. - Wer dem Antrag seine Zu stimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist auch dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungs punkt 10 auf:

Schuldenübernahme stoppen - Der deutsche Steuer zahler haftet nicht für die Geschäftsrisiken von Ban ken in Griechenland

Antrag der Fraktion der AfD

Drucksache 6/4284

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Wiese. Er spricht für die AfD-Fraktion.

Sehr verehrte Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Ach, es gibt nur einen.

(Genilke [CDU]: Sie sind aber sehr heiser!)

- Ja, leider.

(Wichmann [CDU]: Dann machen Sie es kurz!)

Das Geschäftsrisiko ist die Unsicherheit, die mit dem Betrei ben eines Geschäfts einhergeht. Das gilt für jeden Unterneh mer, ob Imbissbudenbesitzer, Handwerker oder Rechtsanwalt. Viele Europäer fragen sich zu Recht, wieso das nicht für Ban ken gilt. Wieso können Banken Kredite an ein Land vergeben und müssen nicht mit deren Ausfall rechnen? Wieso sollen für Banken nicht die Gesetze des Marktes gelten, wie sie für jeden Kleinunternehmer gelten? Sind Banken etwas Besseres? Nein, für sie sollten die gleichen Regeln gelten wie für andere Unter nehmen auch. Wenn sie sich bei ihrer Kreditvergabe verzo cken, müssen sie eben die Konsequenzen tragen. Es ist nicht die Aufgabe des Steuerzahlers, für Fehlinvestitionen der Ban ken geradezustehen.

Einer Studie der Berliner Hochschule ESMT zufolge sind die seit 2010 an Griechenland geflossenen Milliardenhilfen fast vollständig internationalen Kreditgebern und Banken zugutegekommen. Nur 9,7 Milliarden Euro und damit weniger als 5 % der 215,9 Milliarden Euro der ersten beiden Rechnungs programme wurden nicht für den Schuldendienst oder die Ban kenrekapitalisierung verwendet. 139 Milliarden Euro wurden für fällige Schulden und Zinsen aufgewendet und 37 Milliar den Euro, um Banken zu rekapitalisieren. Auch das laufende dritte Programm geht zum Großteil hierfür drauf: 53 Milliar den Euro für fällige Schulden und Zinsen sowie 25 Milliarden Euro für die Bankenrekapitalisierung.

Griechenland trat am 1. Januar 2001 der Eurozone bei. 2004 stellte Eurostat in einem Bericht fest, dass die von Griechen land übermittelten statistischen Daten nicht stimmen können. Nach Berichten des „Spiegel“ und der „New York Times“ ha ben US-Banken wie Goldman Sachs und Morgan Griechen land dabei geholfen, das Ausmaß ihrer Staatsverschuldung zu verschleiern, um die Kriterien für den Eurobeitritt zu erfüllen.

Schon damals hätte man aufhören müssen, Kredite zu verge ben, spätestens jedoch nach Ausbruch der Krise 2008, doch man tat es weiterhin - entweder fahrlässig oder im Vertrauen darauf, dass der deutsche Steuerzahler einspringt. Viel mehr noch: Man hat die faulen Kredite der Banken vergemeinschaf tet, indem sie von EZB und ESM usw. abgelöst wurden. Viel leicht, weil der seit 2011 amtierende Präsident der EZB, Mario Draghi, für genau jene Bank gearbeitet hatte, die der griechi schen Regierung dabei half, die Daten für den Euroeinstieg ein Stück zu frisieren.