Protocol of the Session on June 9, 2016

Doch es gilt, auch Kritik zu üben. Als Beispiel für einen kriti schen Punkt möchte ich die Projektsteuerung für die Software MaVis herausgreifen. Sie ist auch acht Jahre nach der Beschaf fung nicht einsatzfähig. Die Software MaVis soll helfen, die

Straßenbauprojekte des Landesbetriebes besser zu steuern. Weil der Landesbetrieb aber bei der Einführung von MaVis ge gen grundlegende Regeln des Projektmanagements verstoßen hat, ist die Software auch nach dieser langen Zeit noch nicht voll funktionsfähig. Der vom Landesbetrieb mit der Wirt schaftlichkeitsbetrachtung ermittelte Nutzen ist dadurch nicht eingetreten. Hier ist die Forderung unseres Ausschusses: Der Landesbetrieb muss den Einsatz der Software zügig herbeifüh ren, damit das Land keinen weiteren Schaden nimmt.

Es ist ein Vorurteil, dass Haushaltskontrolleure immer nur spa ren wollen. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Ber lin-Brandenburg sieht sich mit einem erheblichen Instandhal tungs- und Sanierungsstau konfrontiert. Das zu diesem Zweck aufgelegte Sonderinvestitionsprogramm hat sie erst zur Hälfte umgesetzt. Den jährlich notwendigen Bauunterhalt kann die Stiftung nicht vollständig bewältigen.

Entschuldigung, Herr Abgeordneter, darf ich Sie fragen: Reden Sie jetzt als Ausschussvorsitzender weiter, oder haben Sie auf AfD umgeschaltet?

Ja, ich habe auf AfD umgeschaltet.

Das ist nicht in Ordnung. Ich bitte Sie, eine Pause zu machen und nachher, wenn Sie dran sind, weiterzusprechen, weil ich die Beiträge der Ausschussvorsitzenden und der Sprecher tren nen möchte.

(Zustimmung bei SPD und CDU sowie der Fraktion DIE LINKE)

Ich rufe Sie wieder auf, wenn der Redebeitrag der AfD an der Reihe ist.

Dr. van Raemdonck (Vorsitzender des Haushaltskontroll ausschusses):

Frau Präsidentin, gestatten Sie noch einen Schlusssatz?

Einen Schlusssatz, bitte.

Ich empfehle allen Abgeordneten, sämtlichen Beschlussemp fehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle zuzustim men. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Wir setzen die Debatte mit der Rede des Präsi denten des Landesrechnungshofs fort. Herr Weiser, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wenn es um die Jahresberichte des Landesrechnungshofs geht, nehmen Sie unsere Kritik an die sem und jenem Haushaltsgebaren, unser Unverständnis für schleppende Verfahren oder falsche Rechtsanwendungen meist zustimmend, manchmal aber auch ohne Kommentar zur Kennt nis. Mal sind unsere Bemerkungen schwerwiegend, mal sind unsere Hinweise moderat. Aber es geht immer oder fast immer um kritische Bemerkungen oder Fehlleistungen. Deshalb möchte ich heute auch einmal darauf hinweisen, dass die Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Landesverwaltung ihre Aufgaben in den meisten Fällen mit hohem Engagement und fachlicher Kompetenz erfüllen.

(Allgemeiner Beifall)

Aus diesem Grund haben wir - Herr Dr. van Raemdonck hat gerade darauf hingewiesen - in diesem Jahr beispielhaft eine Prüfung in unseren Jahresbericht aufgenommen, die keinen Anlass für eine Beanstandung ergab. Es gibt also auch Lob vom Rechnungshof. Wenn wir aber nur Lob verteilen würden, erfüllten wir unseren Auftrag nicht. Wo gearbeitet wird, wer den Fehler gemacht. Daher ist es gut, dass der Rechnungshof als unabhängige externe Stelle diese Fehler im Jahresbericht auch öffentlich benennen darf.

Die 12 besonderen Prüfungsergebnisse des Jahresberichts 2015 sind im Haushaltskontrollausschuss erörtert worden. Ich werde jetzt auf zwei Punkte des Haushaltsteils eingehen. Seit vielen Jahren schon liegen nicht alle Jahresabschlüsse der fünf Lan desbetriebe so zeitig vor, dass die endgültigen Zahlen in die jeweilige Haushaltsrechnung aufgenommen werden können. Wir weisen in unseren Jahresberichten jedes Mal darauf hin, aber es wird nicht besser. Dabei geht es hier wirklich nicht um Wunderwerke. Die Erstellung der Jahresabschlüsse sollte für die Landesbetriebe nämlich ein jährlich wiederkehrendes Rou tinegeschäft sein. Es beginnt mit der Aufstellung des Jahresab schlusses durch den Landesbetrieb und endet mit der Entschei dung über die Verwendung des Jahresergebnisses durch das zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem MdF.

Auch für das geprüfte Jahr 2013 beinhaltete die vom MdF vor gelegte Haushaltsrechnung teilweise wiederum nur Entwürfe. Die endgültigen Jahresabschlüsse lagen erst spät vor. Zwar gibt die Bilanzierungsrichtlinie den Landesbetrieben nicht für alle Schritte einen konkreten Zeitrahmen vor, dennoch sollte es leistbar sein, die testierten und von den Ministerien festgestell ten Jahresabschlüsse so zeitig vorzulegen, dass sie noch in der Haushaltsrechnung abgebildet werden können. Schließlich ist die Haushaltsrechnung Grundlage für die Entlastung der Lan desregierung durch Sie, das Parlament.

Erfreulich ist, dass das MdF vor einigen Tagen angekündigt hat, den mit der Abschlussprüfung betrauten Personen zukünf tig immer eine verbindliche Frist zu setzen und die Vorlage des Vorschlags für die Verwendung des Jahresergebnisses zu straf fen. Ich hoffe, dass Verzögerungen damit zukünftig die Aus nahme sind.

Unser diesjähriger Jahresbericht befasst sich auch mit der Um setzung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse in

Landesrecht. Das ist in 12 Bundesländern bereits geschehen. Es ist erfreulich, dass das Finanzministerium Ihnen, dem Ge setzgeber, bald auch vorschlagen will, die Schuldenbremse in brandenburgisches Recht umzusetzen. Das hat Finanzminister Görke jedenfalls hier im Landtag im letzten Jahr angekündigt.

(Zuruf von der CDU: Der kündigt viel an!)

Nur dann kann das Land nämlich die eng begrenzten Möglich keiten nutzen, die das Grundgesetz den Bundesländern zur rechtlichen und inhaltlichen Ausgestaltung der Schuldenbrem se lässt. Ohne Umsetzung in Landesrecht griffe das strikte Ver bot des Haushaltsausgleichs mithilfe von Krediten.

In unserem Jahresbericht weisen wir auf die Konsequenzen hin, wenn Ihre Entscheidung darauf hinausliefe, die Regelun gen der Schuldenbremse nicht in unserer Landesverfassung umzusetzen und das Land stattdessen nur eine einfachgesetzli che Regelung realisieren würde. Zum einen könnte die jeweili ge Gesetzgebungsmehrheit dann diese einfachgesetzlichen Re gelungen beliebig durch die Haushaltsgesetze ändern - sofern dadurch nicht die Bestimmungen des Grundgesetzes verletzt würden. Zum anderen hätte das Parlament keine Handhabe, ei nen Verstoß gegen die Schuldenbremse vor unserem Landes verfassungsgericht geltend zu machen. Eine Regelverletzung könnte dann nur vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden. Aber vor dem Bundesverfassungsgericht ist, was Brandenburg betrifft, nur die Landesregierung antragsbe rechtigt. Und dass ein vor dem Bundesverfassungsgericht an tragsberechtigtes Bundesorgan brandenburgische Haushaltsge setze rügen würde, halte ich bei aller Bedeutung unseres Lan des doch für ziemlich unwahrscheinlich.

Daher empfehlen wir, die Schuldenbremse in der brandenbur gischen Landesverfassung umzusetzen; es geht um die Rechte des Parlaments.

(Beifall B90/GRÜNE, vereinzelt CDU sowie des frak- tionslosen Abgeordneten Hein)

Ich komme zum Schluss. Ich bedanke mich bei den Mitglie dern des Haushaltskontrollausschusses und dessen Vorsitzen dem für die konstruktive Zusammenarbeit. Das Gleiche gilt für den Haushalts- und Finanzausschuss, der Teile unseres Be richts mitberaten hat. Ich bedanke mich auch bei den Mitarbei terinnen und Mitarbeitern der Ressorts für die Kooperation mit dem Landesrechnungshof, denn darauf sind wir immer ange wiesen. Zuletzt bedanke ich mich bei meinen eigenen Mitar beiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit, die jedes Jahr in den Jahresbericht gesteckt wird. - Jetzt bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Allgemeiner Beifall)

Wir danken Ihnen. - Wir setzen die Aussprache mit dem Bei trag der Abgeordneten Geywitz fort. Sie spricht für die SPDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Sehr geehrter Präsident des Landesrechnungshofes Wei ser, ich freue mich außerordentlich, dass Sie bei der Diskussion

in diesem Jahr die Gelegenheit ergriffen und in diesem Parla ment zu uns gesprochen haben. Das unterstreicht aus meiner Sicht nochmals die wichtige Funktion, die die Haushaltskont rolle in Brandenburg hat, und auch deren Status für unsere par lamentarische Demokratie.

Jeder weiß: Wenn wir die Haushalte beschließen, ist die Dis kussion hitzig, sind die Tribünen voll und schreiben die Jour nalisten mit. Das ist bei der Haushaltskontrolle leider nicht im mer der Fall, doch das ist eine Unterschätzung des Wertes der Haushaltskontrolle. Denn der Zusammenklang von Verab schiedung und Vollzug eines Haushaltsgesetzes, also einer Re gierung aufzugeben, wofür man wie viel Geld ausgeben darf, wird erst dann richtig lebendig und wichtig, wenn dies auch kontrolliert wird. Deswegen freue ich mich umso mehr, dass Präsident Weiser eine Kritik angesprochen hat, die auch mir sehr am Herzen liegt, nämlich die Frage der rechtzeitigen Vor lage der Jahresabschlüsse. Wenn wir nämlich den Jahresab schluss diskutieren und auch hier im Parlament beschließen, dieser aber unvollständig ist, dann ist der Dreiklang von Geset zesverabschiedung, Vollzug und Entlastung mit der entspre chenden Kontrolle nur unvollständig gegeben. Deswegen ist mir diese Systematik ganz wichtig.

Der zweite Punkt ist folgender: Ich würde den Kollegen der jeweiligen Bereiche wirklich empfehlen, sich die jeweiligen Prüfberichte anzusehen. Es ist nämlich mitnichten so, dass wir nur Erbsenzählerei betreiben und darauf schauen, ob die Haus haltstitel überschritten wurden oder nicht, sondern der Landes rechnungshof gibt auch Empfehlungen und die Abgeordneten greifen diese in ihren Prüfberichten zwecks struktureller Ver besserung der Arbeit der Landesverwaltung auch auf. Wir hat ten das beim BLB sehr erfolgreich mit der systematischen Ein führung einer Bauzustandssoftware gemacht. Wir fordern Glei ches auch bei der SPSG, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Wir sind auch hier der Meinung, dass spätestens mit dem zweiten Masterplan darüber nachgedacht werden muss, wie der Bauunterhalt in Zukunft gestaltet werden kann, damit man die Gebäude nicht nur einmalig instand setzt, sondern auch in Zukunft vor einem Werteverfall bewahren kann.

Herr Weiser hat einen interessanten politischen Vorschlag zur Aufnahme der Verschuldungsbremse in die Verfassung gemacht. Diese Diskussion wird zwischen Finanzpolitikern sehr intensiv geführt; hier gibt es durchaus Für und Wider. Es ist gut und richtig, dass wir uns bemühen, nachhaltige Finanzpolitik zu praktizieren; Brandenburg hat das auch im Berichtszeitraum gemacht. Wir waren in der Lage, unserer Rücklage Gelder zu zuführen, sodass wir unserer nächsten Generation mehr Geld und weniger Schulden hinterlassen können. Man muss auch immer beachten, welche Steuerungsmöglichkeiten Landespar lamente haben. Das unterscheidet uns von der Bundespolitik, die beispielsweise im Bereich der Steuergesetzgebung ganz an dere Möglichkeiten hat, um die eigene Einnahmesituation zu verbessern. Ich denke, das werden wir hier auch im Interesse von Herrn Weiser im Finanzausschuss noch einmal diskutie ren; dorthin gehört es meiner Meinung nach. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Zu uns spricht nun der Abgeordnete Petke für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Präsident Weiser, auch von mir an Sie und Ihre Mitarbeiter herzlichen Dank für die Zusammenarbeit! Ich finde, gerade in diesem Jahr war die Zusammenarbeit im Haushaltskontrollausschuss für das Land sehr wichtig. Wir haben dort sehr viele kritische The men behandelt. Grundlage der Behandlung waren die Berichte, war die Arbeit des Landesrechnungshofes. Ich glaube schon, dass das insgesamt dem Ansehen Ihrer Behörde, aber auch dem Funktionieren zwischen Landtag, Landesrechnungshof und Landesregierung gutgetan hat.

Ich hätte mich gefreut, wenn wir in vielen Punkten weiter vor angekommen wären; Frau Kollegin Geywitz hat bereits einiges angesprochen. Bei der Schuldenbremse und ihrer Verankerung in der Verfassung handelt es sich um ein typisch rot-rotes Pro jekt, bei dem man sich offensichtlich nicht einigen kann. Bran denburg gehört zu den wenigen Ländern, die eine solche Schuldenbremse noch nicht haben. Sie können sich offensicht lich nicht darauf verständigen, ob Sie sie wollen, und wenn ja, ob sie in die Verfassung gehört, wie wir es vorschlagen - ich erinnere an die Aussagen des Kollegen Bretz in der Vergangen heit -, oder ob die Schuldenbremse in einem Gesetz festge schrieben werden soll, was jedoch wiederum Nachteile hätte, weil man dieses permanent ändern könnte.

Ihre tiefere Handlungsunfähigkeit, Frau Kollegin Geywitz, ha ben Sie soeben beschrieben, als Sie gesagt haben, dass der Bund die Einnahmesituation verbessern kann. Auch Sie könn ten, wenn Sie den Mut dazu hätten, die Ausgabesituation ver bessern, nämlich weniger ausgeben. Die Medaille hat auch in Brandenburg - insofern gehören wir zur „richtigen“ Welt - zwei Seiten. Ich suche immer noch nach den Generationen, Kollegin Geywitz, die Sie angesprochen haben, denen Sie mehr Geld hinterlassen wollen. Richtig ist: Wir haben keine neuen Schul den aufgenommen. Richtig ist aber auch, dass das Land genau so viele Schulden hat wie vorher. Ihre Regierung und die regie rungstragende Mehrheit - es sind ja gerade einmal drei Stim men - schaffen es nicht, die jetzigen, wirklich guten Zeiten da zu zu nutzen, einen wirklich substanziellen Schuldenabbau einzuleiten, wie ihn der Landesrechnungshof vorgeschlagen hat. Das ist ein klares Zeichen der politischen Schwäche in der Koalition. Das Einzige, was Sie auf den Weg gebracht haben, ist die Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Wenn wir noch ande re steuerliche Möglichkeiten hätten - das entnehme ich Ihren Worten -, würden Sie auch hier Hand anlegen und den Leuten mehr Geld aus der Tasche ziehen.

Wir werden eine Diskussion in Brandenburg erleben - das sehe ich schon voraus -, was die Grundsteuer insgesamt betrifft; da kommt eine Lawine auf uns zu. Ich sehe schon, wie bei RotRot - insbesondere den Dunkelroten - die Eurozeichen in den Augen leuchten, wenn sie daran denken, den Eigentümern von Eigenheimen und anderen noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen, als es derzeit der Fall ist.

(Frau Große [DIE LINKE]: Sie sind ein Demagoge!)

- Na ja, Sie gucken schon so.

Das wird allerdings eine Diskussion sein, die uns in den nächs ten Monaten und Jahren begleiten wird.

Der Entlastung der Landesregierung stimmen wir im letzten Punkt nicht zu. Die entsprechende Kritik haben wir bereits im Ausschuss und bei vielen anderen Gelegenheiten deutlich ge macht.

Aus unserer Sicht ist es so, dass der seriöse und verantwor tungsbewusste Umgang mit Steuermitteln noch nicht in jedem Ministerium so ist, wie wir ihn uns vorstellen. Gerade der Um gang mit zahlreichen Dienstwagenverstößen in den letzten Wo chen und Monaten - angefangen beim ehemaligen Minister Markov bis hin zum Büroleiter des Ministerpräsidenten - sowie die nachgelagerte Unfähigkeit bzw. der Unwillen, die Dinge aufzuklären, zeigen ganz klar, dass Sie Ihrer Verantwortung, was die Steuermittel betrifft, die letzten Endes von den Bürge rinnen und Bürgern aufgebracht werden, nicht gerecht wer den. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU - Frau Mächtig [DIE LINKE]: Das sagt der Richtige!)

Wir setzen die Aussprache mit der Abgeordneten Tack fort. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Herr Präsident des Landesrechnungshofes! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Auch ich schließe mich im Namen meiner Fraktion der Danksagung an alle an, die sowohl beim Landesrechnungshof wie auch bei den Minis terien mitgewirkt haben. Ich glaube auch, dass wir im Zusam menhang mit dem Jahresbericht 2015 eine sehr gute, konstruk tive Zusammenarbeit hatten.

Mit dem Jahresbericht 2015 - der Rechnungshofpräsident hat darüber schon gesprochen - hat der Rechnungshof die Bericht erstattung in den Kapiteln Haushaltsrechnung und Haushaltsla ge mit dem eigenen Abschnitt „Umsetzung der Schuldenbrem se in Landesrecht“ ausgewiesen. Ob das zielführend ist oder nicht - wir haben dazu schon von Herrn Petke einiges gehört -, darüber lässt sich trefflich streiten. Die Schuldenbremse - das wissen Sie genauso wie wir - gilt, denn sie ist im Grundgesetz verankert, und damit gilt sie auch für Brandenburg. Dement sprechend ist es trefflich, darüber zu streiten, ob sie in die Ver fassung gehört oder als eigenes Gesetz zu verabschieden ist. Wie Sie aber bereits angekündigt haben, wird sich der Haus halts- und Finanzausschuss in der weiteren Diskussion damit befassen. Das ist ein Fakt; die Meinungen darüber können un terschiedlich sein.

Fakt ist aber auch, dass das Land Brandenburg unter einem lin ken Finanzminister 2015 zum fünften Mal in Folge das Jahr mit einem Überschuss abgeschlossen hat. Ich finde, das ist eine gute Leistung - genau -; das kann man mit Beifall bedenken.