Kein Thema für die Koalitionäre ist leider die Dauer der Amts zeit von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten. Mit einer achtjährigen Amtszeit liegt Brandenburg ganz weit vorne, während andere Bundesländer schon längst den Rückwärts gang eingelegt haben. Wir halten es für sinnvoll, die Amtszeit, ähnlich wie es in Nordrhein-Westfalen 2013 beschlossen wor den ist, auf fünf Jahre abzusenken und mit den Wahlen zu den Gemeindevertretungen und Kreistagen zu verbinden;
denn sowohl die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte als auch die Vertretungen sollten an einem Strang ziehen. Das würde durch die Synchronisierung dieser beiden Wahlen besser erreicht werden. Ein solcher gemeinsamer Wahltermin würde dann gewiss auch positiv auf die Wahlbeteiligung wirken.
Angereichert mit Verbesserungen bei der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene könnte ein solches Gesamtpaket wirk lich eine Stärkung der lokalen Demokratie bewirken.
Solch ein größerer Wurf wird in Brandenburg aber sicher noch länger auf sich warten lassen, wie die Stimmungslage so ist. Einstweilen freuen wir uns, dass Altersgrenzen, die nicht nur diskriminierend, sondern vor dem Hintergrund des demogra fischen Wandels auch zunehmend kontraproduktiv waren, fal len.
Dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Branden burgischen Kommunalwahlgesetzes und des Landesbeamten gesetzes stimmen wir deshalb gerne zu.
Vielen Dank. - Bevor ich den nächsten Redner ans Pult bitte, begrüße ich herzlich Schülerinnen und Schüler des HumboldtGymnasiums Cottbus hier bei uns im Plenarsaal. Herzlich will kommen!
Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der Abgeordneten Schülzke fort; sie spricht für die Gruppe BVB/FREIE WÄH LER.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Die Aktualisierung der Rechtslage durch eine entsprechende Änderung ist grundsätzlich zu begrüßen. Den inhaltlichen An passungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes und des Landesbeamtengesetzes bezüglich der Anhebung der bestehenden Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit und die Ausübung des Amtes aller kommunalen Wahlbeamten stim men wir zu. Jedoch sollte die Altersgrenze nicht über 70 Jahre angehoben werden. Schon alleine der aktive Dienst im Freiwil ligenbereich der Feuerwehr ist mit 65 Jahren zu beenden. Viel leicht kann der Innenminister dazu ein paar Worte sagen.
Das Mindestalter für die Wählbarkeit zum hauptamtlichen Bürgermeister und Landrat auf 18 Jahre zu senken ist jedoch realitätsfremd. Es ist unseres Erachtens ein Fehler, wenn argu
mentiert wird, dass das Mindestalter der Wahl von Landräten und Bürgermeistern auf 18 Jahre gesenkt werden soll, um eine Angleichung an die Wählbarkeitsregeln zum Deutschen Bun destag oder zum Landtag zu erreichen. Die Aufgabenstel lungen von Landräten und Bürgermeistern sind wesentlich an ders strukturiert als die politische Tätigkeit des Bundestags- oder des Landtagsabgeordneten. Landrat und Bürgermeister sind nicht nur für die Arbeit in den Beschlussgremien zustän dig, sondern sind auch ausführendes Organ auf kommunaler Ebene sowie innerbetriebliche Dienstvorgesetzte und nicht zu letzt Repräsentanten der jeweiligen Kommune, um nur einige der verschiedensten Aufgabenstellungen zu nennen. Diese Zu ständigkeiten haben ununterbrochene Wirkung auf die in un mittelbarer Nähe agierende Bürgerschaft, für die nicht selten durch aktives Tun des Verwaltungsleiters sofort und unmittel bar, sachgerecht, persönlich und konkret zu handeln ist.
Aus diesen und vielen anderen logischen Gründen bestehen er hebliche Zweifel, dass die praktische Lebenserfahrung eines 18-jährigen Kandidaten mittelfristig ausreichen wird, um dem Druck von außen sowie der Aufgabenfülle und der sachlichen Repräsentationspflicht mit Wirkung auf das gedeihliche Mitei nander vor Ort gerecht zu werden. Diese Problematik, die im Grunde nichts mit der Wertigkeit des Amtsinhabers zu tun hat, kann kaum durch menschliches Handeln einer 18-jährigen Per son kompensiert werden. Erfahrungsgemäß nimmt auch der Wähler in der Regel auf jugendliche Unerfahrenheit keine Rücksicht.
Ständigen Wahl- und Entscheidungsstreitereien könnte durch eine gewisse praktische Berufserfahrung und ein entspre chendes Alter vorgebeugt werden. Daher plädieren wir dafür - da es für das Geschehen vor Ort hilfreicher ist -, das Mindestal ter des Kandidaten für das Amt des Landrates bzw. des Bürger meisters von 25 Jahren beizubehalten.
Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich Ihnen berichten, dass die Repräsentationspflicht sich nicht darin erschöpft, gra tulierend bei schönen Feiern aufzutauchen. Es geht darum, in ungewöhnlichen Situationen Entscheidungen zu treffen, nicht nur, wenn die Scheune brennt, sondern auch bei Unfällen mit Todesfolgen und wenn Ausländer betroffen sind - am Wochen ende ist die Botschaft nicht erreichbar. Oder wenn ganze Fami lien völlig verwahrlost sind, voller Ungeziefer stecken, müssen Lösungen her. Wenn politische Fehlentscheidungen getroffen wurden, muss der Hauptverwaltungsbeamte die Kohlen aus dem Feuer holen.
Der Wähler wird die richtige Entscheidung schon treffen - das ist eine gewisse Hoffnung, aber angesichts der ständig abneh menden Wahlbeteiligung mehr als fraglich. Aus diesem Grund lehnen wir das Gesetz ab.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Innenminister. Herr Schröter, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordnete! Über die Details unseres Gesetzentwurfs ist schon viel gesprochen worden: heute und auch schon bei der 1. Le
- Doch, Entschuldigung, da ist er, aber nicht an seinem ange stammten Platz. - Herr Petke, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie nicht vermutet haben, es ginge um mich, dass ich nach meinem „Praktikum“ als Minister vielleicht wieder den Wunsch verspürte, Landrat zu werden.
Herr Königer, ich lasse mich ungern älter machen, als ich bin. Ich mag zwar älter aussehen, aber 66 bin ich noch nicht. Bei meinem Amtsantritt in Oranienburg war ich im jugendlichen Alter von 35 Jahren, und ich habe festgestellt: Das war gar nicht schlecht, denn nicht nur die psychischen, sondern auch die physischen Anforderungen, die das Amt an seinen Inhaber stellt, können in jüngeren Jahren besser kompensiert werden als im hohen Alter. Glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich rede.
Meine Damen und Herren, worum geht es eigentlich? Wir wol len hier nicht Teenager per Gesetz zu Landräten machen. Nein, das Ganze ist ein Angebot. Und ich denke, Wählerinnen und Wähler können sehr gut entscheiden, wer in ihrer Gemeinde der richtige Bürgermeister, Amtsdirektor oder im Landkreis der richtige Landrat ist.
Im Übrigen, Herr Königer: Das höchste Amt im Staate ist das des Bundespräsidenten. Die politisch verantwortungsvollen Ämter sind aber die der Ministerpräsidenten und des Kanzlers bzw. der Kanzlerin. Diese Ämter unterliegen keiner Altersbe schränkung - ab einem Alter von 18 Jahren bis oben offen kann eine Person Kanzler oder Ministerpräsident werden. Also, mei ne Damen und Herren: Machen wir den Weg frei, Ähnliches in unseren Städten und Gemeinden oder Landkreisen zu ermögli chen. Die Wählerinnen und Wähler wissen schon, was sie tun, wenn sie ihr Kreuz setzen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksam keit.
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung und den Bericht in der Drucksache 6/2963, Änderungsgesetz des Brandenbur gischen Kommunalwahlgesetzes, ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthal tungen? - Damit ist dem mehrheitlich gefolgt worden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei mir steht eine Redezeit von 2 Minuten 35 Sekunden, vor her hörte ich, dass es keine Debatte geben solle. Die letzte In formation, die ich bekommen habe, lautete: mit Debatte, aber Rücküberweisung an den Ausschuss aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das für uns alle die gesamte Situa tion in einem neuen Licht erscheinen lässt.
Meine Damen und Herren, es geht um das kommunale Abga bengesetz, das heute wegen einer beantragten Fristverlängerung für Kalkulationszeiträume auf der Tagesordnung steht. Das ist ein relativ kleines Thema im Vergleich zu dem, was uns jetzt quasi vom Bundesverfassungsgericht rücküberwiesen wurde, zu dem man auch heute noch keine seriösen Aussagen treffen kann - das muss ich in aller Deutlichkeit sagen. Es wäre verfehlt, hier schon zu sagen, wie man das Problem, das wir auf den Tisch be kommen haben, lösen kann. Ich glaube, man muss an dieser Stelle überzogene Erwartungen, dass nun allen Leuten Tausende Euro zu Weihnachten rücküberwiesen werden, dämpfen.
Worüber haben wir bisher im Ausschuss für Inneres und Kom munales beraten? Es ging darum: Welche Kalkulationszeiträu me wollen wir den Kommunen einräumen? Es gab den Vor stoß, diese Zeiträume erheblich zu verlängern. Es gab Diskus sionen, diese Verlängerung vielleicht etwas weniger erheblich ausfallen zu lassen. Im Ausschuss sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass es derzeit nicht notwendig, nicht zielführend ist, diese Kalkulationszeiträume zu verlängern. Es ist zwar recht lich möglich, vereinzelt sogar gewünscht, stellt aber nicht die Forderung der Kommunen in Masse dar. Das ist eigentlich das Ergebnis bis zum heutigen Tag.
Nichtsdestotrotz besteht der Wunsch nach Rücküberweisung an den Ausschuss. Meines Wissens ist sie fraktionsübergrei fend beantragt worden; gegen sie kann man sich hier nicht aus sprechen. Insofern werden wir das Thema in einer der nächsten Plenarsitzungen wieder auf der Tagesordnung haben. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Petke für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich ist das heutige Urteil ein weitreichender Einschnitt. Das heißt - egal, wie man zu der damaligen Regelung des Kommunalabgabengesetzes politisch gestanden hat -, dass jetzt eine durchaus ernste Situa tion entstanden ist. Ich stimme dem Kollegen Kosanke zu, dass das seriös bewertet werden muss. Aber man kann heute schon sagen, dass das weitreichende materielle Auswirkungen so wohl für die betroffenen Anschließer als auch die betroffenen Verbände haben wird.
Ich stimme Ihnen darin zu, dass wir das seriös bewerten müs sen. Wir müssen schnellstmöglich zu einer tragfähigen rechtli chen Grundlage des Umgangs damit kommen. Die Menschen erwarten jetzt - nach der klaren Entscheidung aus Karlsruhe, dass diese Norm nicht mit dem Grundgesetz in Übereinstim mung zu bringen ist - einen Vorschlag, wie wir damit umgehen sollen. Das erwarten nicht nur die Betroffenen, sondern natür lich auch die Verbände.
Das enthebt uns nicht der Pflicht, auch darüber zu sprechen, wie mögliche finanzielle Belastungen, was die Verbände be trifft, getragen werden können. Da sind ja viele im Boot: die Verbände, die Kommunen, möglicherweise das Land. Das ist also eine neue Situation und möglicherweise tatsächlich auch ein Endpunkt in der Debatte zu diesem Thema, weil eine sol che Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine endgül tige Entscheidung in einer rechtlichen und damit auch politi schen Auseinandersetzung darstellen kann und möglicherweise darstellt.
Ich freue mich auf diese Debatte. Sie wird nicht einfach wer den, aber was ist in der Politik schon einfach? Wir von der CDU-Fraktion werden uns dieser Debatte seriös stellen. - Vie len Dank für Ihre Aufmerksamkeit.