(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Sie sind dogmatisch und wissen, dass Sie diesen Leuten nicht wirklich helfen!)
Frau Schneider, Sie haben gesagt, Sie hätten die Verhandlungen aufgenommen, es habe keine Option gegeben, der Weg führe in die Irre. Dazu darf ich Ihnen nur sagen: Wenn Sie den Antrag lesen, den ich heute gestellt habe, werden Sie feststellen, dass es schlicht und einfach die Beschlusslage vom 27. Februar und vom 5. Juni 2013 ist. Es sind beides Anträge, die von SPD und Linkspartei als Entschließungsanträge eingebracht worden sind; sie sind noch nicht einmal von mir. Ich sage einfach nur: Lasst uns diese Beschlusslage bekräftigen! Darin steht das, was Sie gesagt haben, aber es steht auch darin: Lasst uns etwas tun! Nicht mehr und nicht weniger möchte ich.
Der Feststellung, dass die Kündigung das Problem nicht löst, möchte ich entgegnen: Herr Tschoep hat in seinem Büro ein wunderschönes blaues Plakat. Darauf steht:
„Alle sagten, dass es nicht geht, und dann kam einer, der machte es, weil er nicht wusste, dass es nicht gehen soll.“
Der Punkt ist, Sie wollen es gar nicht einmal probieren oder so weit denken, sondern Sie machen sich schon vorher eine Schere in den Kopf. Meine Damen und Herren, wenn man so agiert, dass man sagt: Wir können ja nichts tun, es ist der Bund oder es ist Berlin, dann ist das eine Bankrotterklärung der Landesregierung.
Ich möchte schlicht und einfach in der mir verbleibenden Zeit von 44 Sekunden den Text des Antrages, der zur Abstimmung steht, verlesen:
„1. Der Landtag beschließt, dass das erfolgreiche Volksbegehren mit dem Beschluss zur Annahme des Volksbegehrens vom 27.02.2013 nach wie vor Maxime des Handelns ist.“
Nicht mehr und nicht weniger. Das, was Sie damals beschlossen haben, erklären wir auch weiterhin zur Maxime des Handelns. Entschuldigung, da muss sich kein Mensch verbiegen.
(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Das haben wir sogar in den Koalitionsvertrag mit aufgenommen! Haben Sie das gele- sen?)
„Der Landtag Brandenburg fordert die Landesregierung auf, die entsprechenden Versprechungen und Zusagen im Hinblick auf … mehr Nachtruhe und Schallschutz umzusetzen.“
Wenn das, was Frau Schneider gesagt hat, zutrifft, können Sie einen Bericht einbringen. Dann kann jeder lesen, was Sie getan haben. Ich kenne diesen Bericht nicht. Das stand auch nicht in dem Bericht, den Herr Bretschneider im Sonderausschuss gegeben hat.
Ich wüsste jetzt nicht, was in irgendeiner Form eine Vergewaltigung Ihrer Forderung wäre, außer zu sagen: Das, was wir damals für richtig gehalten haben, halten wir auch heute für richtig.
Wir sind am Ende der Aussprache angelangt. Ich teile Ihnen mit, dass die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD namentliche Abstimmung beantragt haben, und zwar zum Antrag auf Drucksache 6/1125, 2. Neudruck: Ja zum Volksbegehren, zum Nachtflugverbot am BER. Dem werden wir Rechnung tragen. Daher möchte ich die Schriftführer bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: Mit Ja haben 20 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 63. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag in Drucksache 6/1165, 2. Neudruck, Volksbegehren gegen Nachtflug umsetzen. Ich darf Sie fragen: Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Wer lehnt diesen Antrag ab? - Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg - „Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg BER“
Die Aussprache wird mit dem Beitrag der SPD-Fraktion eröffnet. Der Kollege Bischoff hat das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute abschließend die Volksinitiative „Keine 3. Startund Landebahn am BER“. Wir haben uns - mit Verlaub - zum Thema dritte Start- und Landebahn schon vor längerer Zeit in der SPD-Fraktion und auch in der Koalition ganz klar und eindeutig geäußert. Wir haben uns aufgrund der Volksinitiative auch in den letzten Wochen noch einmal sehr intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt, und das nicht zum ersten Mal.
„1. Der Flughafen am Standort Schönefeld darf nicht mehr als zwei Start- und/oder Landebahnen haben.
2. Die Kapazität des Flughafens am Standort Schönefeld soll nicht über die Fähigkeit zur Abwicklung von 360 000 Flugbewegungen im Jahr hinaus ausgebaut werden.“
Des Weiteren fordert sie in Punkt III: Wenn Berlin an der beabsichtigten Änderung nicht mitwirkt, soll das Land Brandenburg den Landesplanungsvertrag zwischen beiden Ländern kündigen.
Nach einer öffentlichen Anhörung im Fachausschuss und nach vorläufiger Prüfung eines von der Volksinitiative vorgelegten Gesetzentwurfes für ein Begleitgesetz, meine Damen und Herren, durch den Parlamentarischen Beratungsdienst sind wir zu dem vorliegenden Beschlusstext des Hauptausschusses gekommen und sehen darin auch Folgendes bestätigt:
Wir sehen nach eingehender Vorprüfung durch den Parlamentarischen Beratungsdienst - die abschließende Prüfung steht noch aus - derzeit keine realistische Möglichkeit, das Raumordnungsverfahren im vorgeschriebenen Abwägungsverbot gesetzlich auszuhebeln, schlicht und ergreifend parlamentarisch die Regierung aufzufordern, etwas zu tun oder nicht zu tun. Voraussetzung wäre im Übrigen - das sagt der PBD in seiner ersten Bewertung - eine Änderung der Landesverfassung. Wie realistisch das ist, darauf will ich an der Stelle nicht weiter eingehen.
Meine Damen und Herren, wir stehen - es ist mir sehr wichtig, das von diesem Mikrofon aus deutlich zu machen - ganz klar und eindeutig zu den Beschlüssen aus der 5. Legislaturperiode, eine dritte Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg abzulehnen.
Was ist der Status quo? An den Hauptstadtflughäfen insgesamt werden derzeit ca. 250 000 Flugbewegungen pro Jahr abgewickelt. Der BER ist für 360 000 Flugbewegungen ausgelegt. In der Tat, die Kapazität wird mit seiner Eröffnung schon ausgeweitet werden müssen. Aber dies kann eindeutig durch die Erweiterung der Abfertigungskapazitäten für Passagiere und durch Terminals erreicht werden.
Ich will kurz einen Schwenk zu München machen. Auch dort steigen die Passagierzahlen in den letzten Jahren signifikant an. In der Tat ist aber in München die Anzahl der Flugbewegungen rückläufig. Das erklärt sich schlicht und ergreifend dadurch, dass die Gesellschaften größere Jets einsetzen und die Anzahl der Starts und Landungen nicht zwingend automatisch wegen höherer Kapazitäten bzw. Fluggastzahlen steigt. Daraus folgt, dass aus unserer Sicht eine Begrenzung der Kapazität
nicht notwendig ist und der BER auf absehbare Zeit, wenn er denn eröffnet wird, die entsprechenden prognostizierten Flugbewegungen bzw. Kapazitäten an Passagieren ohne Probleme abwickeln und umsetzen kann.
Noch eins zum Schluss zur Kündigung des Landesplanungsstaatsvertrages: Es ist in der Expertenanhörung sehr deutlich geworden, dass die vorgeschlagenen Änderungen in den Plandokumenten rechtswidrig wären. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Land einen Staatsvertrag kündigt, weil Berlin nicht an einem rechtswidrigen Handeln mitwirkt.