Protocol of the Session on April 30, 2015

Neben dieser wirtschaftlichen Bedeutung ist der Wassertourismus auch ein wichtiger positiver Imageträger. Nehmen wir Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zusammen, so sprechen wir von Europas größtem Wassersportrevier, dem sogenannten blauen Paradies. 3 200 Seen, 890 Bootshäfen mit insgesamt 50 000 Liegeplätzen - die brandenburgischen Wasserreviere können sich sehen lassen. Beispiele sind die Potsdamer und Brandenburger Havelseen, die Ruppiner Seenkette, die Rheinsberger Gewässer, der Spreewald oder auch die Dahmeseen.

Mit dem Lausitzer Seenland entsteht zurzeit Deutschlands viertgrößtes Seengebiet. Mit der hoffentlich bald erfolgenden Fertigstellung des Langen Trödels wird die durchgängige Schiffbarkeit des Finowkanals wiederhergestellt.

Also alles gut im Wassertourismus in Brandenburg? Leider nein. Die eingangs genannten Zitate der Wassertouristiker weisen darauf hin, dass es erstens noch Potenziale gibt und zweitens die Akzeptanz der Branche weiter wachsen muss. Auf der Ebene der Landespolitik gehört dazu vor allem, dass wir Wassertourismus noch stärker als Chance zur Entwicklung des ländlichen Raums begreifen. Gerade für unsere ländlichen, strukturschwachen Regionen bietet ein wassertouristisches Angebot mehr Attraktivität, Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt und damit Alternativen zum Wegzug aus dem ländlichen Raum.

(Beifall SPD, DIE LINKE sowie des Abgeordneten Vogel [B90/GRÜNE])

Deshalb ist es wichtig, dass auch die neue Landestourismuskonzeption den Wassertourismus als Schwerpunkt behandelt. Zudem werden wir die interministerielle Zusammenarbeit für den Wassertourismus vorantreiben. Ich denke, insbesondere der Wirtschafts- und die Infrastrukturministerin werden sich gemeinsam für den Fortschritt der Branche einsetzen.

Neben dieser Selbsterkenntnis für das Handeln in unserem Land richtet sich der Blick aber auch bang Richtung Bund, denn von dort kommen seit Jahren widersprüchliche Signale. So wurden zum einen wiederholt wichtige Arbeitsaufträge an die Bundesregierung erteilt; ein wassertouristisches Konzept des Bundes soll noch in diesem Jahr vorliegen. Zum anderen gibt es aber eine Reform der Wasserschifffahrtsverwaltung, die eine Stilllegung der touristisch bedeutenden Wasserstraßen, vor allem in Ostdeutschland, befürchten lässt. Wenn dann noch pünktlich zum Start der Saison Schleusenzeiten verkürzt werden, passt nichts mehr zusammen.

(Beifall SPD, DIE LINKE sowie der Abgeordneten Vogel [B90/GRÜNE] und Hoffmann [CDU])

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin deshalb froh, dass wir es trotz der kurzen Zeit hinbekommen haben, einen gemeinsamen Antragstext von vier Fraktionen zu formulieren. Gerade in Richtung des Bundes erhoffe ich mir - da weiß ich unseren Tourismusminister Albrecht Gerber an unserer Seite von dem heutigen gemeinsamen Vorgehen ein starkes Signal für ein Bundeswassertourismuskonzept, das die weiteren Potenziale der Branche hebt: gegen eine Diskriminierung der touristisch bedeutenden Wasserstraßen bei der Reform der Schiff

fahrtsverwaltung, für Investitionen in unsere brandenburgischen Wasserstraßen, für attraktive Schleusenzeiten - also auch die Rückkehr zu den bisherigen Zeiten an den Schleusen Neumühle, Kummersdorf, Storkow und Wendisch Rietz - und damit für die Zukunft des Wassertourismus in Brandenburg.

(Beifall SPD, DIE LINKE sowie des Abgeordneten Ge- nilke [CDU])

Vielen Dank. - Zu uns spricht nun Frau Abgeordnete Schade für die AfD-Fraktion.

Nach den Aufregungen, die hier heute vonstattengegangen sind, weiß ich nicht mehr, wie ich meine Rede anfangen soll.

(Och! bei der SPD - Raschke [B90/GRÜNE]: Mit dem letzten Satz!)

- Mit dem letzten Satz? - Okay. Nein.

Ich möchte nur sagen: Wenn Sie uns im Vorfeld gefragt hätten, hätte ich mir meine Rede sparen können, denn bei dieser Thematik sind wir d‘accord. Aber Sie lassen uns ja immer in so einem - wie habe ich mir hier aufgeschrieben: - Demokratieverständnis außen vor. Sie werfen uns vor: Ihr redet ja nicht mit uns. - Oder Sie werfen uns ständig vor, wir würden rechts und links und überall sein.

(Zurufe verschiedener Fraktionen)

Bitte sprechen Sie aufgrund der fortgeschrittenen Zeit zu Ihrem Antrag.

Ja, genau. Einen Satz noch.

(Beifall SPD)

Wissen Sie, wenn Sie in den letzten 25 Jahren alles überwiegend richtig gemacht hätten, würde es uns hier nicht geben. Das sollte Ihnen bewusst sein. - Danke.

(Gelächter bei der SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht zu uns der Abgeordnete Vogel.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich bitte noch ein paar inhaltliche Sätze sagen. Im 19. Jahrhundert galt das Finowtal als märkisches Ruhrgebiet; die metallverarbeitende Industrie ist inzwischen weitgehend verschwunden. Was geblieben ist, ist das Industriedenkmal Finowkanal, die älteste - noch! - schiffbare Wasserstraße. Möglicherweise ist sie nur noch we

nige Wochen schiffbar, weil mehrere der zwölf Schleusen, die dort auf einer 32 Kilometer langen Strecke zur Verfügung stehen, inzwischen grob gefährdet sind.

Viele Wasserwege in Brandenburg - nicht nur der Finowkanal haben ihre Bedeutung als Gütertransportwege verloren, aber sie haben eine neue Bedeutung als Wassertourismusstrecken erlangt. Das Problem ist, dass der Bund sich für sie nicht in der Verantwortung fühlt. Seit 1994 versucht er diese Bundeswasserstraßen loszuwerden. Er hat dem Land Brandenburg im Jahr 2000 insgesamt 25 Wasserstraßenabschnitte zur Übernahme angeboten. Er ist sehr weit gegangen, hat 2002 angeboten, 100 Jahre im Voraus die Unterhaltungskosten für die Rheinsberger und Teupitzer Gewässer zu übernehmen. Das wurde vom Land abgelehnt. 2004 war die Sache zunächst tot.

Aber wer glaubt, dass das Problem damit erledigt wäre, täuscht sich. Der Bund setzt jetzt zum Armdrücken an. Der Bund trifft zuallererst die ostdeutschen Wasserstraßen und nimmt durch die Verkürzung der Schleusungszeiten den Wassertourismus letztlich in Geiselhaft. Die Verkürzungen der Schleusenzeiten in LDS - das war gestern auch Thema der Fragestunde - sind eine Unverschämtheit, weil die Seen nicht mehr an einem Tag erreicht werden. Die Verkürzung der Schleusungszeiten am Finowkanal führen dazu, dass man kaum noch eine Chance hat, an einem Tag durch den Finowkanal zu kommen. Damit droht ein gewaltiger Schaden für den Wassertourismus, der im Land Brandenburg inzwischen mit mehreren hundert Millionen Euro Landesmitteln, Bundesmitteln, Europamitteln, aber auch mit privaten Investitionen gefördert und auf die Beine gestellt wurde. Hier droht eine Entwertung, eine Vernichtung von Vermögen, und das können wir nicht zulassen. Deswegen ist es zwingend erforderlich, dass der Antrag heute mit breiter Mehrheit möglichst einstimmig - verabschiedet wird, um den Bund unter Druck zu setzen.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD, CDU und DIE LINKE)

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass das nicht reicht. Inzwischen sind alle davon überzeugt, dass der Bund die Bundeswasserstraßen nicht behalten wird. An allen Ecken und Enden schießen Überlegungen über neue Trägermodelle aus dem Boden. Wir müssen - da ist die Landesregierung gefordert darauf achten, dass nicht anschließend Träger, die dazu weder finanziell noch fachlich in der Lage sind, diese Bundeswasserstraßen übernehmen - egal ob in Betrieb oder auch eigentumsrechtlich. Ich denke, hier besteht eine Verantwortung der Landesregierung. Ich bitte das zu beachten; diese Botschaft sollte von der heutigen Debatte ausgehen.

Die letzten dreißig Sekunden möchte ich dem AfD-Antrag widmen. Ich denke, dieser Landtag sollte sich für Sandkastenspiele zu schade sein. Ein Antrag, der als Änderungsantrag vorgelegt wird und in keinem einzigen Wort einen Unterschied zum Beschlusstext aufweist, ist kein Änderungsantrag, sondern Unsinn. Das ist eine blödsinnige Spielerei mit dem Parlament, auf die wir uns in keiner Weise einlassen sollten. Dann auch noch eine namentliche Abstimmung zu beantragen führt uns völlig ad absurdum. Ich hoffe, dass das Präsidium oder die Landtagspräsidentin eine Möglichkeit gefunden hat, diesen unsinnigen Antrag und diese Abstimmung zu verhindern. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD, CDU und DIE LINKE)

Danke. Wir werden das mit ins Präsidium nehmen. - Die Landesregierung hat Redeverzicht signalisiert. Wir kommen zur Abstimmung. Die AfD hat zum vorliegenden Änderungsantrag namentliche Abstimmung beantragt.

Es gibt einen Antrag zur Geschäftsordnung?

Frau Präsidentin! Angesichts der Tatsache, dass die Fraktion, die hier namentliche Abstimmung beantragt hat, nur zu zweit anwesend ist, und angesichts dessen, was Kollege Vogel gerade erklärt hat, bitte ich zu prüfen, ob wir eine Lösung finden, die Abstimmung zu umgehen, denn das ist ja nun offenkundig Blödsinn.

(Beifall CDU, B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Ich habe das parallel zu klären versucht. Es ist so, dass der Text, der vorgelegt wird, ein veränderter Text ist. Er ist nicht eins zu eins identisch.

(Zuruf von der SPD: Ein Wort!)

Ist es nicht. - Ja, bitte schön.

Die Unterscheidung befindet sich lediglich in einem Wort in der Begründung. Die Begründung wird aber nicht abgestimmt, sondern nur das, was tatsächlich der Landtag beschließt. Unterschiede in der Begründung rechtfertigen doch nicht, das als zwei getrennte und verschiedene Anträge aufzufassen.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD, CDU sowie des Abgeordne- ten Dr. Bernig [DIE LINKE])

Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir. Wir haben mehrere Änderungen festgestellt. Über die weitere Verfahrensweise müssen wir im Präsidium sprechen, aber ich bitte Sie jetzt einmal kurz zu mir nach vorne.

(Die Parlamentarischen Geschäftsführer treten zur Präsi- dentin. Eine kurze Beratung folgt.)

Wir haben das Problem für heute besprochen und schlagen Ihnen zwei Abstimmungen vor. Die AfD-Fraktion wird ihren Antrag im Plenum belassen, aber nicht namentlich abstimmen lassen. Der zweite Antrag ist der Antrag der anderen Fraktionen in der Drucksache 6/1230; das ist dann die zweite Beschlusslage, die wir herbeiführen.

Wir stimmen nun über den vorliegenden Änderungsantrag der AfD-Fraktion in Drucksache 6/1281 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt über den Antrag in Drucksache 6/1230 ab, einen Antrag von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Zukunft des Wassertourismus in Brandenburg sichern. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dem Antrag ist einstimmig gefolgt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 15 und rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Kampfmittelbeseitigungskonzept für das Land Brandenburg

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 6/1226

Es liegt ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 6/1269 vor.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben vereinbart, auf eine Debatte zu verzichten. Deshalb kommen wir gleich zur Abstimmung. Die Parlamentarischen Geschäftsführer empfehlen die Überweisung des Antrages in der Drucksache 6/1226, ein Antrag der CDU-Fraktion, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer diesem Überweisungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Es gibt keine. Damit ist dem Überweisungsantrag einstimmig gefolgt worden.

Nur zur Information: Der Entschließungsantrag kann natürlich nicht überwiesen werden. Er wird dann in der Schlussabstimmung beraten und neu vorgelegt.