Protocol of the Session on April 30, 2015

Sie sollten sich überraschen lassen, was am Ende herauskommt.

(Zurufe von SPD und der Fraktion DIE LINKE)

Wenn Sie uns bestimmte Vorwürfe machen, die überhaupt nicht tragbar und nicht haltbar sind,

(Nein! bei der SPD)

dann habe ich wohl auch das Recht, dazu etwas zu sagen.

(Beifall AfD)

Vielleicht sollten Sie abwarten, bis wir die Vorschläge einbringen, wie wir das Geld investieren wollen, statt voreilige Schlüsse zu ziehen und uns ungerechterweise irgendwie hier runtermachen zu wollen.

Wenn Sie sich unseren Antrag ansehen, stellen Sie fest: Es steht ausdrücklich die kommunale Mitbestimmung darin.

(Bretz [CDU]: Das heißt kommunale Selbstverwaltung, Frau Kollegin!)

Das heißt nicht, dass wir von vornherein davon ausgehen, dass man nirgends entsprechende Unterkünfte schafft, sondern sie sollen dahin, wo die Akzeptanz am größten ist.

(Gelächter bei SPD, DIE LINKE, CDU, B90/GRÜNE und BVB/FREIE WÄHLER Gruppe)

Was ist daran schlecht?

(Vereinzelt Beifall AfD)

Die Kollegin Richstein möchte darauf reagieren.

Frau Bessin, es mag sein, dass Sie das Geld aus den Haushaltsanträgen irgendwo investieren wollen. Was aber entlarvend ist, ist die Begründung Ihrer Haushaltsanträge. Darin steht nämlich, dass Sie das Geld streichen wollen, denn es sei nur „ideologische Projektförderung ohne objektiven Nutzen“. Das entlarvt Sie wirklich.

(Beifall CDU, SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Golze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 28. Juli 1951 wurde in Genf auf einer UNSonderkonferenz das Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen verabschiedet, am 22. April 1954 trat es in Kraft. Es ist entstanden unter den Eindrücken der beiden Weltkriege, die unermessliches menschliches Leid über Millionen von Menschen brachten und viele zur Flucht aus ihrer Heimat zwangen. In Kenntnis und unter dem Eindruck der humanitären Notlagen der ersten 50 Jahre des vergangenen Jahrhunderts erwuchs die Idee einer internationalen Konvention, um persönliche Schutzrechte für Flüchtlinge festzulegen. 147 Staaten haben das Abkommen inzwischen ratifiziert. Für all diese Staaten, auch für Deutschland, bildet diese Konvention die Grundlage für die Gewährung dieser Schutzrechte. In Artikel 23 heißt es:

„Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen … auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge und sonstigen Hilfsleistungen die gleiche Behandlung wie ihren eigenen Staatsangehörigen gewähren.“

Das und nichts anderes ist die Basis des Handelns der Landesregierung Brandenburg, der Landkreise, Kommunen und der vielen Menschen, die jene, die bei uns Zuflucht suchen, betreuen, unterstützen und ihnen helfen, in unserem Land anzukommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, CDU, B90/GRÜNE und BVB/FREIE WÄHLER Gruppe)

Herr Königer, Sie haben der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen heute bei einem anderen Tagesordnungs

punkt vorgeworfen - ich glaube, ich habe es richtig mitgeschrieben -, es gäbe hier „nur warme Worte statt Taten bei der Umsetzung von UN-Konventionen“. Gehen Sie doch bei dieser Konvention einmal mit gutem Beispiel voran.

(Beifall DIE LINKE, SPD, CDU, B90/GRÜNE - Königer [AfD]: Wenn wir in der Regierung sind, machen wir das!)

Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen ist weder für das Land noch für die Landkreise oder die Gemeinden eine Aufgabe, die wir nur dann erfüllen, wenn wir meinen, dafür noch freie Kapazitäten zu haben. Angesichts der aktuellen Flüchtlingsbewegungen ist es eine zutiefst menschliche Aufgabe, der wir uns verpflichtet fühlen. Fakt ist, dass es in den Orten immer Abwägungen des Für und Wider, aber auch - das ist wichtig - des Wie-machen-wir-es-am-besten? gibt. Es wird immer einige geben, die keine Flüchtlinge in ihrem Ort wollen. Es wird leider immer einige geben, die Besorgnisse und fehlende Erfahrungen nutzen und Ablehnung schüren. Aber auch das wird die Demokratie aushalten.

Ich bin sehr froh über die vielen Bürgerinnen und Bürger, die zeigen, dass Flüchtlinge in Brandenburg willkommen sind, und die dabei helfen, dass sich die Einwohner und die Gäste begegnen und kennenlernen. Das zu unterstützen, den Menschen dabei zu helfen ist die Aufgabe der Politik. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, CDU, B90/GRÜNE und BVB/FREIE WÄHLER Gruppe)

Das Wort erhält noch einmal die AfD-Fraktion. Der Abgeordnete Königer spricht.

Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ministerpräsident Woidke, an Ihrer Staatskanzlei steht ein großer Spruch: Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. - Diesen Spruch habe ich einmal an einen Parteigenossen von Herrn Scharfenberg gerichtet, und zwar im Oktober 1989, als ich gemeinsam mit ihm, mit Herrn Vietze, damaliger SED-Sekretär in Potsdam, in der Chefredaktion der „Märkischen Volksstimme“ war. Und er sagte damals: „Kommen Sie nicht mit so dummen Sprüchen.“

(Frau Große [DIE LINKE]: Das glauben Sie doch selbst nicht, dass er so etwas Blödes gesagt hat!)

Jetzt habe ich den Eindruck, meine Damen und Herren, dass dieser Spruch wieder zu einem dummen Spruch verkommen ist, weil Sie alle, die Sie hier sitzen, den Eindruck machen, als ob Ihnen das Volk am Hintern vorbeigeht.

(Beifall AfD - Frau Mächtig [DIE LINKE]: Das ist eine Unterstellung und eine Unverschämtheit! - Minister Baas- ke: Das Volk nicht, aber Sie!)

Herr Kollege Königer, bitte mäßigen Sie sich.

Ihnen ist das Volk, Ihnen ist der Bürgerwille egal. Sie von den Grünen wanzen sich ja sowieso immer mehr an die Linken, gründen Sie doch einfach mit der SPD zusammen eine SED, die CDU weiß ja, wie man sich als Blockflöte fühlt, und dann sind wir bei der DDR 2.0 und nicht mehr in Stolpes kleiner DDR. - Danke schön.

(Beifall AfD - Widerspruch bei der SPD und der Fraktion DIE LINKE)

Der Abgeordnete Christoffers hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich als Abgeordneter des Brandenburger Landtages dagegen verwahren, dass ein Abgeordneter der AfD definiert, wer das Volk ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Wir alle sind demokratisch gewählt und haben eine gemeinsame Verpflichtung. Die heutige Debatte gehört nicht zu den Höhepunkten der parlamentarischen Demokratie, sondern im Prinzip sollte man sich dafür schämen. - Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, CDU und B90/GRÜNE - Zu- ruf von der AfD: Da müssen wir uns von Ihnen nicht be- lehren lassen!)

Die Geschäftsordnung gilt auch für die AfD. Möchte der Abgeordnete Königer entgegnen? - Das ist nicht der Fall.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über die Anträge. Ich werde die Abstimmung aus arbeitsökonomischen und sachlichen Gründen wie folgt vornehmen lassen: Wir haben sieben Anträge vorliegen. Ich werde zuerst den Antrag in der Drucksache 6/1220, den Hauptantrag, aufrufen. Wenn wir damit durch sind, werde ich die Anträge mit den Drucksachennummern 6/1309 bis 6/1314 zusammen aufrufen. Es ist für alle Anträge namentliche Abstimmung beantragt. Die Schriftführer sind darauf vorbereitet, dass es Abgeordnete geben kann, die nicht bei allen sechs Anträgen - sie sind bis auf die Ortsangabe identisch - das gleiche Votum abgeben wollen. Das können sie selbstverständlich tun, indem Sie einfach nach Aufruf erklären, beim Antrag in Drucksache x stimme ich mit Ja, beim Antrag in Drucksache y mit Nein. Von daher kann also dokumentiert werden - darum geht es ja bei namentlichen Abstimmungen -, wer wie für welchen Antrag gestimmt hat. Das ist dem Protokoll dann entsprechend zu entnehmen.

Wir kommen zeitlich damit doch deutlich besser hin, ohne dass die Beratung an irgendeiner Stelle leidet. Ich signalisiere Ihre Zustimmung. Dann verfahren wir so. Die beiden Schriftführer sind sehr erfahren und werden sich Mühe geben, Ihre Abstimmung ordentlich zu dokumentieren.

Ich rufe den Antrag in Drucksache 6/1220 - Vor Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften - kommunale Mitbestimmung stärken - zur namentlichen Abstimmung auf und bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Namentliche Abstimmung)

Gibt es jemanden, dessen Name nicht aufgerufen worden ist?

(Der Abgeordnete Eichelbaum [CDU] gibt sein Votum ab.)

Ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Mit Ja haben 11 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 73. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

(Beifall SPD, DIE LINKE, CDU und B90/GRÜNE)

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 831)

Ich rufe die Anträge in den Drucksachen 6/1309, Neudruck, bis 6/1314, Neudruck, zur namentlichen Abstimmung auf. Wenn es Abgeordnete gibt, die differenziert abstimmen wollen, so können sie es deutlich machen, indem sie die entsprechende Drucksachennummer nennen. Ansonsten verfahren wir wie üblich. Ich bitte mit dem Namensaufruf zu beginnen.