Protocol of the Session on May 14, 2014

So wird das aber nichts mit der Energiewende! Für ein Gelingen der Energiewende werden bürgernahe, lokal umsetzbare Lösungen benötigt. Wenn die Eigenstromversorgung aus der Solaranlage vom Dach zukünftig mit Abgaben belastet wird, werden Investitionen engagierter Bürgerinnen und Bürger systematisch ausgebremst. Dies betrifft auch die Wohnungsbaugesellschaften. Ihnen droht bisher der Entzug von Steuerprivilegien, wenn sie selbst Energie erzeugen wollen, um ihre Mieter mit preiswertem Strom vom Hausdach zu versorgen. Gott sei Dank lassen sich aber nicht alle davon abschrecken. Mithilfe eines Energieversorgers ist es beispielsweise in Berlin-Hellersdorf gelungen, auch Mieter mit günstigem Solarstrom vom ei

genen Hausdach zu versorgen. Ein ähnliches Beispiel gibt es in Heidelberg. Auch dort werden die Mieter zu Gewinnern der Energiewende. Es wäre ein gutes Signal für niedrige Strompreise, wenn sich auch unser Ministerpräsident bei der Bundesregierung dafür einsetzen würde, Eigenstrom für Brandenburger Wohnungsbauunternehmen und deren Mieter wirtschaftlich nutzbar zu machen.

Abschließend möchte ich noch einmal zusammenfassen: Wenn die Energiewende gelingen soll, müssen wir bei der Überarbeitung des EEGs vor allem auf folgende Punkte achten: den Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien langfristig sichern und eine Deckelung zur Einschränkung des Ausbaus ablehnen, mit der Stichtagsregelung einen fairen Übergang schaffen, die Belastung von Eigenstromverbrauch von EEG-Produzenten ablehnen, neben der Direktvermarktung die Option einer Einspeisevergütung erhalten und ein räumlich differenziertes Vergütungsmodell für Photovoltaikstrom entwickeln. Um dies von Brandenburg aus zu unterstützen, bitte ich Sie, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen und damit auch ein klares Signal für Arbeitsplätze und Klimaschutz zu setzen. Ich bin mir sicher, unser Gastgeber für den Parlamentarischen Abend lässt uns dann trotzdem noch teilnehmen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Die Abgeordnete Gregor-Ness spricht.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche heute einmal, unsere energiepolitische Sprecherin Frau Hackenschmidt zu vertreten.

(Genilke [CDU]: Das werden Sie nicht schaffen!)

- Es wird schwer.

Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist bereits in seiner Überschrift auf eine Verengung des Themas. Genannt werden Klimaschutz - klar - und wirtschaftliche Entwicklung. Das Ziel Versorgungssicherheit spielt in diesem Antrag überhaupt keine Rolle. Aber über eine Herausforderung nicht zu reden bedeutet noch lange nicht, dass sie nicht existent ist. Deshalb ist es für uns ganz wichtig, dass wir den Blick nicht auf Klimaschutz und grüne Wirtschaftsentwicklung verengen, sondern wir müssen die gesamte Wirtschaftsentwicklung in Brandenburg und in Deutschland im Blick behalten.

(Vereinzelt Beifall SPD und CDU)

Wir müssen also alle drei Ziele der Energiepolitik plus Akzeptanz - das haben wir ja in unserem Zielviereck neu definiert in Einklang bringen. Wir in Brandenburg stellen diesen Ausgleich eigentlich Tag für Tag ganz praktisch her - und das nicht erst jetzt. Wir postulieren die Energiewende nicht erst seit dem Atomenergieausstieg, sondern wir machen seit 1990 in diesem Land nichts anderes. Wir machen tagtäglich Energiewende! Wir sind Vorreiter geworden bei erneuerbaren Energien.

Dass wir diese Dynamik im Ausbau der Erneuerbaren auf Dauer nicht in der gewohnten Form fortführen können, dafür

spricht schon, dass die Akzeptanz für Erneuerbare im Sinken begriffen ist. Wir haben es heute im Pressespiegel - es fehlen noch zwei Gutachten, der Wind-Plan im Norden konnte wieder nicht in Kraft gesetzt werden. Vor diesem Hintergrund muss man auch anerkennen, dass diese Energieform - insbesondere Windenergie - an die Grenzen ihrer Akzeptanz stößt und auch an die Grenzen der Machbarkeit in den Spannungsfeldern Schutz der Natur, geschützte Tierarten und Schutz von Siedlungsgebieten.

Wir sind also Vorreiter - wir sind aber auch Experten. Wir sind Experten bei Systemintegration, wir sind inzwischen auch Experten beim Netzausbau. Wir wissen, wie wichtig konventionelle Energien noch sind, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu garantieren. Wir kennen auch die Grenzen und Probleme des Ausbaus.

Aus diesem Grund können wir keinen Antrag befürworteten, der suggeriert, ausschließlich durch den Ausbau erneuerbarer Energien lasse sich ein Ausgleich zwischen Klimaschutz und wirtschaftlichen Interessen herstellen. Die Wahrheit bei diesem Thema ist nämlich: Auch die Befreiung von energieintensiven Betrieben und der Bestandsschutz für Eigenstromversorgung sichert in Brandenburg Arbeitsplätze. Während eine Abschaffung nur minimale Auswirkungen auf den Strompreis hätte, würde dies im Umkehrschluss bedeuten, dass wir massiv mit dem Verlust von Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu rechnen hätten und sich damit auch die soziale Frage neu stellen würde.

Zur Wahrheit gehört, dass mit dem Abschalten der Atomkraftwerke die konventionellen Energieträger natürlich notwendige Kapazitäten zur Versorgungssicherheit ausbauen mussten. Es ist aber nicht einzusehen, dass bei der Novelle ausgerechnet beim Nachdenken über Kapazitätsmechanismen die Braunkohle gegenüber anderen Energieträgern benachteiligt wird. Es ist unsere Braunkohle; es ist unser Bodenschatz!

(Zuruf des Abgeordneten Vogel [B90/GRÜNE])

Darüber hinaus brauchen wir natürlich auch eine deutliche Unterstützung der Systemintegration und der Speicherung.

Wir müssen das Potenzial der Biomasse genauso stärker berücksichtigen, wie wir die Frage stellen müssen, wie es mit Entschädigungszahlungen für den Netzbetreiber für Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien bei Netzengpässen weitergehen soll. Es kann doch nicht sein, dass Strom, der nicht eingespeist werden kann, vergütet wird. Das treibt den Strompreis in die Höhe und wird über die Netzumlage durch alle finanziert. Auch diese Frage muss erlaubt sein.

Es geht um ein Gesamtkonzept für ganz Deutschland; da werden also ganz viele Interessen miteinander in Einklang zu bringen sein. Dorthin, wo wir heute im Bereich der erneuerbaren Energien bereits stehen, müssen andere erst noch kommen. Vor diesem Hintergrund brauchen wir einen großen Wurf und nicht kleinteiliges Beharren auf Besitzständen.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Wir setzen mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Der Abgeordnete Bretz spricht zu uns.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn meines Redebeitrages vielleicht einige wenige Zahlen: Worüber unterhalten wir uns eigentlich? Wir hatten im vergangenen Jahr 2013 ein EEG-Umlagevolumen in einer Größenordnung von etwa 20 Milliarden Euro. Wir werden nach den Voraussagen der Experten im Jahr 2014 ein Umlagevolumen in einer Größenordnung von rund 25 Milliarden Euro erreichen. Ich darf daran erinnern, dass der gesamte Länderfinanzausgleich in der Bundesrepublik Deutschland eine Größenordnung von nur 8 Milliarden Euro hat. Wir verteilen also über die Energiewende mehr Geld um als durch den Länderfinanzausgleich.

Ich möchte einen zweiten Aspekt hinzufügen: Wenn wir uns die Entwicklung der Energiekosten, insbesondere im Stromsektor anschauen, müssen wir feststellen, dass wir vom Jahr 2000 bis jetzt im Industriestrombereich mehr als eine Verdoppelung des Industriestroms und dass wir im privaten Bereich ebenfalls eine Verdoppelung des Strompreises bewirkt haben. Die Energiepolitik - das ist das Statement meiner Fraktion muss sich daran ausrichten, dass wir Energiepreise bezahlbar halten, und zwar für Menschen und Unternehmen in der Zukunft. Denn es geht um die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen und die des Landes Brandenburg im Besonderen. Deshalb geht es uns um die Bezahlbarkeit von Energie für Privatpersonen und Unternehmen.

(Beifall CDU)

Jetzt möchte ich zu Ihnen etwas sagen, Herr Jungclaus. Als ich Ihren Redebeitrage soeben gehört habe, da dachte ich mir: Wären die Märchen aus „Tausendundeine Nacht“ nicht schon geschrieben - man müsste sie regelrecht neu erfinden!

Wenn Sie sich hier hinstellen nach dem Motto „Buh, da haben ganz dunkle und böse Mächte in dunklen Zimmern etwas ausgeheckt, um am EEG Veränderungen vorzunehmen“, dann möchte ich einmal auf Folgendes hinweisen: Derjenige, der die Hauptverhandlungen zu diesem Gesetz geführt hat, ist ein Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Wissen Sie, welcher Partei dieser angehört? BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN!

(Zurufe von der CDU: Aha! Wow! - Beifall CDU)

Sie haben also maßgeblich diese Veränderungen mit verhandelt. Eines geht aber nicht - hier auf der einen Seite sonnenblumige Reden zu halten, aber wenn es konkret wird, dann waren es immer die Anderen. Das kann nicht Sinn von Politik sein.

Lassen Sie es mich deutlich sagen: Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Ich kann leider nicht zu allen Dingen Stellung nehmen, weil ich dafür nicht die Zeit habe. Lassen Sie mich nur eine Passage ansprechen: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, dass wir bei der Photovoltaik Folgendes machen: Diejenigen Standorte, die über hohe Strahlungsenergie verfügen, sollen eine höhere Vergütung bekommen, als jene mit geringer Strahlungsenergie. Das, meine Damen und Herren, ist nun wirklich gaga par excellence. Deshalb gehört Ihr Antrag abgelehnt, und genau das werden wir tun. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU sowie vereinzelt FDP)

Herr Domres spricht für die Linksfraktion; er bringt aber nicht das gesamte Redemanuskript mit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht ging es Ihnen auch schon einmal so: Da gibt es scheinbar gute Anträge. Liest man in diesem Fall die Überschrift „Erneuerbare Energien weiter ausbauen - Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung positiv miteinander verknüpfen“, dann hält man diesen auf den ersten Blick für zustimmungswürdig; der Bauch signalisiert sofort Zustimmung. Dann aber liest man den Antragstext und stellt fest, dass der Fokus auf verbesserte Rahmenbedingungen für den weiteren Zubau erneuerbarer Energien gelegt ist.

Deshalb frage ich jetzt: Ist das wirklich das grundsätzliche Problem, das wir hier in Brandenburg haben? Ich denke nein. Deshalb halte ich den Antrag für zu kurz gesprungen. Das Land Brandenburg hat in den vergangenen Jahren wesentliche Beiträge zur Energiewende geleistet - das beweisen nicht nur die drei Leitsterne der Agentur für erneuerbare Energien. Beim Bruttostromverbrauch im Jahr 2012 hat Brandenburg bereits einen Anteil der erneuerbaren Energien von 64,5 % erreicht und damit die Zielsetzung der Bundesregierung für das Jahr 2030 schon weit übertroffen. Durch diese Vorreiterfunktion wurden die mit der Energiewende verbundenen Probleme, denen sich Brandenburg stellen muss, sehr frühzeitig sichtbar. Als besonders problematisch haben sich dabei insbesondere die fehlende Systemintegration der erneuerbaren Energien, der verzögerte Netzausbau, die hohen Strompreise, aber auch die rückläufige Akzeptanz der Bevölkerung herausgestellt. Ende 2013 wurden dann die Eckpunkte für die Reform des EEG bekannt und wenig später wurde der Referentenentwurf durch die Bundesregierung vorgelegt. Damit begann eine breite gesellschaftliche Diskussion in der Wirtschaft, bei Verbänden und Umweltorganisationen sowie in den Parteien. Selbstverständlich hat sich die rot-rote Landesregierung in diese Debatte über den Bundesrat eingebracht. Die Landesregierung hat bereits im März eine sehr umfassende Stellungnahme abgegeben und im Bundesratsverfahren 18 Anträge eingebracht. Die Beratungen im Bundesrat stehen kurz vor dem Ende. Deshalb finde ich es sehr bedauerlich, dass dieser Antrag erst heute auf die Tagesordnung kommt. Selbst eine Ausschussüberweisung, um diesen Antrag möglicherweise zu qualifizieren, ist aufgrund der Zeitschiene im Bundesrat mit Ende der hiesigen Wahlperiode nicht mehr möglich.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Völlig klar ist auch, dass die Einschätzungen zu den bisherigen Verhandlungsergebnissen über das EEG höchst unterschiedlich ausfallen. Klar ist auch, dass dieses EEG bei weitem nicht alle Erwartungen erfüllt. Das kann es auch nicht bei den vielen Partikularinteressen, die sich auch in Ihrem Antrag wiederfinden. Die Linke erwartet nach wie vor von der Bundesregierung ein ganzheitliches Reformpaket, das in der Form eines integrierten Ansatzes den künftigen Verlauf der Energiewende in Deutschland insgesamt in einen volkswirtschaftlichen, umweltpolitischen und gesellschaftlich vertretbaren Rahmen einpasst.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Dass auch einzelne Vorschläge aus Brandenburg im Verfahren angenommen wurden, ist kein Grund, diese EEG-Novelle als Er

folg zu feiern. Vielmehr muss die soziale Komponente der Energiewende in den Fokus politischer Entscheidungen gerückt werden, und diese kommt auch mir bei Ihrem Antrag deutlich zu gering rüber. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Linke setzt sich weiterhin dafür ein, dass auf Bundesebene im Rahmen der Begrenzung der Kosten der Energiewende die Absenkung der Stromsteuer und die bundesweite Umlage der Netzausbaukosten und Netzentgelte vorgenommen werden muss. Die Absenkung der Stromsteuer würde dazu beitragen, dass die Kostenentlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der mittelständischen Wirtschaft schnell wirksam werden könnten. Die Entschädigungszahlungen für den nicht eingespeisten EEGStrom belasten die regionalen Netzentgelte, die im Land Brandenburg und deutschlandweit im Vergleich auch bedingt durch den hohen Grad der Einspeisung von erneuerbaren Energien schon jetzt besonders hoch sind. Durch eine bundesweite Umlage würden diese Kosten solidarisch verteilt.

Lassen Sie mich zum Schluss noch drei Punkte sagen. Erstens: Wegen der Betroffenheit auch Brandenburger Antragsteller muss der im Gesetzentwurf vorgeschlagene Stichtag vom 22.01.2014 auf den 01.01.2015 verschoben werden.

Zweitens: Aufgrund des bereits bestehenden hohen Anteils erneuerbarer Energien am brandenburgischen Strommix muss die Systemintegration weiter vorangetrieben werden. Dies beinhaltet sowohl Maßnahmen zur besseren Einbindung der erneuerbaren Energien und zur Synchronisation von Stromerzeugung und Stromlast, zum Beispiel durch Speicher, intelligente Netze und Flexibilisierung konventioneller Kraftwerke, als auch das Zusammenwachsen von Energieinfrastruktur wie Strom, Gas, Wasser, Wärme, um die starke Schwankungsbreite der Stromproduktion aus Wind und Sonne auszugleichen. Dazu bedarf es beim Bund einer anderen Schwerpunktsetzung.

Drittens: Das Potenzial der Bioenergie als Regelenergie muss stärker berücksichtigt werden. Energie aus Biomasse ist neben der Wasserkraft die einzige erneuerbare Energieform, die derzeit in relevantem Umfang als Regelenergie zur Verfügung steht und flexibel auf unvermeidliche Schwankungen sowohl erzeugerseitig als auch nachfrageseitig reagieren kann. Der Ausbaupfad für Biomasse muss auf mindestens 200 Megawatt brutto - angehoben werden. Der Gasaufbereitungsbonus ist deshalb beizubehalten.

Gestatten Sie mir zwei abschließende Bemerkungen. Ich halte eine EEG-Umlagebefreiung weder für die Stein- noch für die Braunkohle für gerechtfertigt.

(Vereinzelt Beifall)

Der vor einigen Tagen von den AKW-Betreibern vorgebrachte Vorschlag, die Abrissrisiken in eine Stiftung auszulagern, kann nur ein verspäteter Aprilscherz sein. Die Gewinne zu privatisieren und die Risiken zu vergesellschaften - das ist mit der Linken nicht zu machen. - Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Domres. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Beyer hat dazu die Gelegenheit.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von der Aktuellen Stunde zum Thema Antibiotika in der Nutztierhaltung bis zum letzten Tagesordnungspunkt zur Energiepolitik Sonnenblümchen über Sonnenblümchen. Wir haben am heutigen Tage einige Male die Frage gestellt, wie man die 93. Sitzung des Brandenburger Landtags eines Tages in der Rückschau wohl bewerten wird. Es war mit Sicherheit einiges Amüsantes dabei - das will ich ausdrücklich sagen -, aber ob alles unbedingt notwendig war, das möchte ich einmal dahingestellt sein lassen.

(Jürgens [DIE LINKE]: Sie können ja Ihre Rede beenden!)

Wir sind ja heute zu zwei Parlamentarischen Abenden eingeladen; vielleicht können wir in diesem Rahmen das eine oder andere noch klären.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es macht immer Sinn, über Energiepolitik zu reden, gar keine Frage. Eigentlich kann man gar nicht oft genug über Energiepolitik reden. Aber wenn wir einen Antrag im Brandenburger Landtag diskutieren, hätte ich mir gewünscht, dass wenigstens einer von neun Punkten keine reine Bundesangelegenheit gewesen wäre. Das ist nämlich der Fall. In den 8 Punkten plus dem 9. Sonderpunkt geht es ausschließlich um Dinge, die der Bund zu regeln hat. Nun ist es natürlich nicht nur das gute Recht einer Fraktion, sich eine Meinung zu Bundesangelegenheiten zu bilden - sie muss es sogar tun, und es ist auch gut, wenn sie Positionspapiere und weiß der Himmel was dazu erarbeitet hat -, aber eingedenk der Tatsache, dass wir eine Energiestrategie 2030 haben - kürzlich sah ich zufällig, versteckt auf der Internetseite, einen Umsetzungsbericht; später gab es sogar eine Pressemitteilung dazu -, hätten wir uns im Detail über Landesfragen unterhalten sollen. Ich möchte das nicht tun, denn ich habe den Antrag nicht gestellt. Das hätten die Antragssteller tun sollen. Ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, habe kein Problem mit Vattenfall, ich gehe nachher aber nicht zu deren Parlamentarischem Abend, sondern zu dem des Landeskleingartenbeirates.

(Zurufe aus der SPD: Wir auch!)