Aus meiner bzw. aus Sicht der Linken möchte ich an dieser Stelle noch an die Adresse von Herrn Homeyer bemerken: Ihr Vorwurf - auch heute wieder - an das Finanzministerium, man hätte dort durch massives Fehlverhalten und kollektives Versagen das undurchsichtige Geschäftsgebaren der BBG begünstigt oder einen Schaden für das Land nicht abgewendet, ist durch nichts belegt. Es ist unbestritten, dass die Liegenschaftsverkäufe grundsätzlich einer besonderen Kontrolle unterliegen müssen, doch Sie wissen sehr wohl - das habe ich auch heute vermisst -, dass der linke Finanzminister nach Bekanntwerden der Vorwürfe umfassend und schnell reagiert hat. Es wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die bewirken, dass Verkaufsvorgänge transparenter und umfassender vorzulegen sind. Dazu findet sich kein einziges Wort in Ihrem Votum.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Niemand in Deutschland hat mehr Grundeigentum als die öffentliche Hand. Die Deutsche Bahn hat zwar auch eine große Menge an Grundeigentum, aber der Bund, die Länder und Gemeinden sind die größten Grundeigentümer. Im Regelfall handelt es sich dabei um Flächen, die zur Erledigung öffentlicher Aufgaben benötigt werden: Rathäuser und Parlamente, Straßen, Wege, Plätze, genauso Gerichte, Polizeireviere und natürlich auch gegenwärtige und frühere Kasernen. Immer wieder kommt es vor, dass Liegenschaften, die sich in öffentlicher Trägerschaft befinden, nicht mehr benötigt werden und dann selbstverständlich verkauft werden können. Warum sollen Flächen vorgehalten werden, die für das Land, den Bund, für Städte und Gemeinden nicht erforderlich sind? Richtig ist aber, dass all diese Flächen öffentliches Eigentum sind. Sie gehören uns allen. Deswegen ist es erforderlich, dass bei Veräußerung dieser Flächen mit besonderer Sorgfalt gearbeitet wird. Es handelt sich eben nicht um eine Übertragung im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge von Eltern auf die Kinder, sondern es geht darum, die maximal möglichen Erlöse zu erzielen und in besonderer Verantwortung mit diesem öffentlichen Vermögen umzugehen.
Als der Untersuchungsausschuss vor drei Jahren seine Arbeit aufnahm, waren die Vorwürfe verblüffend. Es klang teilweise eher nach Sizilien als nach Brandenburg, was hier angestellt worden ist. Auf der anderen Seite wurde so getan, als sei Brandenburg eine Insel der Redlichkeit, und im Grunde wisse man gar nicht, worüber man überhaupt rede. Im Ergebnis der Untersuchung stellte sich heraus, dass die Wahrheit, wie so oft,
irgendwo dazwischen liegt. Wir haben eine große Spannbreite an Erfahrungen machen dürfen und festgestellt - ich jedenfalls -, dass der Korruptionsvorwurf, der ursprünglich erhoben worden ist, wohl nicht haltbar ist. Was ich aber feststelle, ist, dass unglaubliche Nachlässigkeiten im Umgang mit unserem öffentlichen Vermögen scheinbar der Regelfall im Brandenburger Finanzministerium war. Ich stelle auch ein massives Organisationsverschulden bis hin zu geradezu organisierter Verantwortungslosigkeit - ich greife bewusst den Begriff von CDU und Grünen auf - fest, die im Finanzministerium Raum gegriffen hat. Wenn dort jemand auftaucht und behauptet, einen großen dänischen Investor zu vertreten, und die Mitarbeiter im Finanzministerium dann scheinbar vor Freude in die Hände klatschen und voller Begeisterung die Teppiche ausrollen und alles ermöglichen, was der Interessent wünscht, ohne die geringste Nachprüfung anzustellen, so ist das nicht nachvollziehbar. Jeder Dorfanwalt, der ein- oder zweimal im Jahr ein Stück Acker verkauft, arbeitet beim Verkauf dieser Ackerfläche sorgfältiger, als im Finanzministerium des Landes Brandenburg in Bezug auf diese Verkäufe vorgegangen wurde.
Es gibt Musterverträge, meine Damen und Herren Kollegen, die bei der Kaufabwicklung verwendet werden sollen, die aber in diesen Fällen nicht verwendet worden sind. Es werden Verträge vorgelegt, vermutlich vom potenziellen Investor, der hinterher auch den Notar bezahlt, erarbeitet und mitgebracht, und die Verantwortungsträger im Ministerium wissen scheinbar gar nicht, dass nicht die üblichen Musterverträge des Landes Brandenburg zur Anwendung gebracht, sondern irgendwelche anderen Verträge geschlossen wurden. Dann darf man sich im Ergebnis über die Folgen dieser Verträge auch nicht wundern.
Natürlich gab es in Krampnitz erhebliche Altlasten; das Areal ist nach wie vor belastet. Aber das ist nicht die entscheidende Frage. Die Frage ist, welche Erlöse sich aus Grundstücksentwicklungen erzielen lassen. Die Altlasten sind die gleichen, egal, ob ein Sportplatz oder ein Wohnpark auf dem Gelände errichtet wird, aber die möglichen späteren Verkaufserlöse, die zu erzielenden Renditen unterscheiden sich in diesem Fall erheblich. Das ist die entscheidende Frage, und da ist keine Vorsorge getroffen worden. Es wäre eigentlich gar kein Problem gewesen. Es ist auch keine Schwierigkeit, wenn aus Sportflächen im Laufe der Zeit Wohnbauflächen entwickelt werden - sofern das vertraglich aufgefangen wird. Man fügt Mehrerlösklauseln und Befristungen ein, vereinbart vertraglich regelmäßige Kontrollen, alles kein Problem. Nur man muss es eben tun. Dass das versäumt wurde, ist für mich völlig unverständlich.
Was den Fall Oranienburg angeht, so wird immer von vereidigten Sachverständigen gesprochen. Ich weiß nicht, wie viele Grundstücksverkäufe ich schon begleitet habe. Im Regelfall gibt es mehrere Sachverständige, und eines kann ich Ihnen sicher sagen: Jeder kommt zu einem anderen Wert. Die Tatsache, dass es „vereidigte Sachverständige“ sind, hat keine übermäßige Bedeutung bzw. Aussagekraft,
sondern es kommt entscheidend darauf, diese Unterschiede durch entsprechende Vertragsgestaltungen aufzufangen.
Im Falle von Bad Saarow haben wir festgestellt, dass anscheinend Geschäfte mit sich selbst vorliegen. So etwas ist eigentlich unzulässig - so etwas muss man auch feststellen, wenn man sich damit befasst -, und auch dort ist von entstandenem Schaden auszugehen.
Der Untersuchungsausschuss untersucht, er verurteilt nicht. Insofern ist es nicht unsere Aufgaben, festzustellen, welcher Schaden entstanden ist und welche strafrechtlichen Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Das ist Sache der Staatsanwaltschaften, der Ermittlungsbehörden und Gerichte, die den Anfangsverdacht bis zum Verfahren weiter begleiten werden. Was dabei herauskommt, werden wir sehen. Wir müssen wohl davon ausgehen, dass tatsächlich Schäden entstanden sind - begünstigt durch Nachlässigkeiten bei der Vertragsgestaltung im Finanzministerium des Landes Brandenburg.
Ob sich der Untersuchungsausschuss gelohnt hat, werden wir in absehbarer Zeit sehen. Wir werden sehen, ob Schlussfolgerungen gezogen worden sind oder ob sich vergleichbare Fälle wiederholen. Natürlich kann es, wenn wir es mit erheblicher krimineller Energie zu tun haben, immer wieder zu Schäden kommen. Das wird sich letztlich nicht vollständig vermeiden lassen. Richtig ist aber, dass erst im Ergebnis des Untersuchungsausschusses - insofern hat er sich gelohnt - das Krampnitz-Geschäft untersucht, in Teilen rückabgewickelt sowie Wertgrenzen abgesenkt wurden. Das war das Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses. Damit ist mehr parlamentarische Kontrolle möglich, und es liegt an uns, sie auszuüben. Dann ist für die Zukunft des Landes Brandenburg wirklich etwas erreicht. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dreieinhalb Jahren Arbeit im Untersuchungsausschuss scheine ich schon fast dankbar sein zu müssen, dass dieser Punkt heute nicht ohne Debatte abgehandelt wird.
(Beifall B90/GRÜNE und CDU - Frau Mächtig [DIE LINKE]: Herr Vogel, das ist doch gar nicht Ihr Niveau!)
Ich werde meine fünf Minuten Redezeit nutzen, um - soweit es möglich ist - die Ausschussarbeit Revue passieren zu lassen und eine politische Bewertung abzugeben. Bemerkenswert finde ich - es ist auch seltsam, dass niemand darauf eingegangen ist -, dass trotz gegenteiliger Verkündung im Untersuchungsausschuss weder eine gemeinsame Pressekonferenz noch eine würdige Übergabe des Abschlussberichts stattgefunden hat. Dazu konnte sich die rot-rote Mehrheit nicht durchringen.
Die heutige Debatte - das ist ja nun auch deutlich geworden wurde 3:1 federführend von denjenigen gestaltet, die sich mit ihrem Landtagsmandat im Ausschuss weniger zum Kontrolleur der Regierung denn zum Generalverteidiger fehlerhaften Regierungshandelns berufen fühlten.
Abwiegeln und kleinreden - das war auch hier die angeschlagene Tonart. Das auf Bundesebene dokumentierte Selbstverständnis und Selbstbewusstsein der Abgeordneten aller Fraktionen im NSU-Untersuchungsausschuss, sich primär und wie es die Verfassung vorsieht als Mitglied eines Kontrollorgans der Regierung zu verstehen - mit diesem Selbstbewusstsein war es bei manchem Abgeordneten der hiesigen Regierungskoalition nicht so weit her, jedenfalls nicht bei denen, die den Ausschuss vorzeitig beenden wollten und erst durch einen Wink des Verfassungsgerichtes wieder auf den richtigen Weg gelenkt werden mussten.
So gab es auch im Untersuchungsausschuss wenig Widerstand, als das Finanzministerium im Verbund mit der Landtagsverwaltung dafür sorgte, dass Schriftstücke, die schon längst im öffentlichen Raum kursierten, für die Abgeordneten zur Verschlusssache deklariert wurden. Nur so ist es auch zu erklären, dass der von Rot-Rot durchgesetzte Abschlussbericht wegen seiner sedierenden Wirkung in vielen Teilen unter das Betäubungsmittelgesetz fallen müsste.
So findet der von Rot-Rot nie gewollte Ausschuss zur Aufarbeitung der Folgen der BBG-Privatisierung heute sein parlamentarisches Ende. Am Ende der gesellschaftlichen Aufarbeitung sind wir damit aber noch lange nicht. Zu viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren - Oranienburg, Bad Saarow - dauern noch an, als dass die von Rot-Rot in den letzten Jahren immer wieder verteilten Beruhigungspillen hier Wirkung entfalten könnten. Denn wie das Beispiel des gescheiterten Untersuchungsausschusses Nürburgring in Rheinland-Pfalz zeigt, sind die relativierenden Bewertungen einer Landtagsmehrheit am Ende gar nicht von Belang. Am Ende zählen Gerichtsurteile, die mitunter Jahre nach Abschluss eines Untersuchungsausschusses gefällt werden. In Rheinland-Pfalz war dies eine Haftstrafe von 3,5 Jahren für einen Finanzminister, der es mit dem Haushaltsrecht nicht ganz so ernst nehmen wollte.
Wer also, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Arbeit eines Untersuchungsausschusses gerecht bewerten möchte, der sollte sich der Grenzen der Ausschussarbeit bewusst sein. Ich nenne nur das Aussageverweigerungsrecht, auf das sich viele Zeugen beriefen, weil zeitgleich staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen sie liefen. Ich nenne das Mauern vieler Geladener, bei denen man das Gefühl hatte, man laufe gegen eine Gummiwand. Ich nenne die Tatsache, dass viele relevante Papiere nicht in den Unterlagen der BBG auffindbar waren, sondern zunächst einmal in den Medien auftauchten und nur auf diese Weise einfließen konnten.
So erscheint es fast wie ein Wunder, was die Opposition aus CDU und Grünen trotzdem aufdecken konnte; hierzu hat Herr Homeyer im Rahmen seiner beschränkten Redezeit ausgeführt.
Ganz kurz nur: Die Wurzel allen Übels war die Privatisierung der BBG und die Tatsache, dass anschließend die Kontrollmechanismen nicht verschärft wurden. Erst daraus ergaben sich all die Möglichkeiten für Unterwertverkäufe an verschachtelte und anonymisierte Tochterfirmen der BBG oder die Täuschung von Landesregierung und Landtag über den Erwerb von Krampnitz durch ein angeblich potentes dänisches Unternehmen.
Ich sage trotzdem: Ja, der Aufwand hat sich gelohnt, nicht nur wegen dieser Erkenntnisse. Aufgabe des Untersuchungsausschusses war es weder, Regierungsmitgliedern strafrechtlich relevantes Verhalten nachzuweisen, noch entstandenen Vermögensschaden in Heller und Pfennig zu belegen. Unsere Aufgabe war es, über das Aufdecken des Fehlverhaltens Einzelner hinaus strukturelle Fehler festzustellen und Konsequenzen für die Zukunft einzufordern. Das haben wir teilweise erreicht. Es wurde von Herrn Bischoff angesprochen - das trage ich nach wie vor mit -, dass durch die Änderungen der Regeln für den Verkauf von Liegenschaften durch das Finanzministerium ein wichtiger Schritt getätigt wurde. Krampnitz wurde rückabgewickelt und steht Potsdam nun zur Entwicklung zur Verfügung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in den Fällen Bad Saarow und Oranienburg, und damit besteht die begründete Hoffnung, dass die organisierte Verantwortungslosigkeit bei der Verwertung von Landesliegenschaften ein Ende gefunden hat.
Ich komme zum Ende. Dieser Untersuchungsausschuss - das hebe ich deutlich hervor - wäre ohne die Vorarbeit der Medien, ohne den investigativen Journalismus im Fall Krampnitz - allen voran des „Stern“ und der „PNN“ - nicht zustande gekommen. Insofern war die Einsetzung dieses Ausschusses auch ein Erfolg des Wirkens der vierten Gewalt einer freien Presse, die sich nicht mit der Berufung auf Geschäftsgeheimnisse mit lapidaren Auskünften von Landesregierung und BBG hat abspeisen lassen. Dafür sollten wir unserer Presselandschaft alle gemeinsam ein großes Dankeschön aussprechen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie wissen, wurde ich, als im Oktober 2010 der heute zur Bewertung stehende Untersuchungsausschuss durch den Landtag eingesetzt worden ist, für die Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss entsandt. Heute stehe ich als zuständiger Minister vor Ihnen und habe die Aufgabe, im Namen der Landesregierung zu den Ergebnissen des Ausschusses Stellung zu nehmen. Da sich meine eigenen Erkenntnisse aus dem Ausschuss inhaltlich mit dem vorliegenden Ausschussbericht decken, fällt mir dieser Rollenwechsel nicht allzu schwer.
Der Ausschuss hat nach nunmehr dreieinhalb Jahren Arbeit seinen Abschlussbericht vorgelegt, und darin kommt er zu dem
Ergebnis, dass bei keiner der untersuchten Veräußerungen ein Verstoß gegen die geltenden rechtlichen Vorschriften festzustellen war und dass die Privatisierung der landeseigenen Gesellschaft BBG gesetzkonform erfolgt ist. Dass Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, eine andere Einschätzung vornehmen, ist zwar auf 96 Seiten Ihres Sondervotums nachlesbar, allerdings für mich nach wie vor nicht richtig nachvollziehbar.
Lassen Sie mich zunächst in aller Kürze auf einige inhaltliche Aspekte Ihrer Kritik bezüglich der Liegenschaftskäufe eingehen: Wenn wir schauen, um welche Art von Grundstücken es sich dabei handelt, stellen wir fest, dass wir - das ist auch mehrfach gesagt worden - über ehemalige Militärflächen, alte Flughäfen und Kasernen sprechen, die keineswegs Filetgrundstücke in bester Lage, sondern Liegenschaften aus dem sogenannten WGT-Vermögen waren. Diese Grundstücke wurden über Jahrzehnte von den sowjetischen Streitkräften militärisch genutzt und sind daher überwiegend munitionsbelastet und kontaminiert. Rund 100 000 ha solcher Flächen hat das Land Brandenburg 1994 vom Bund übernommen. Heute, 20 Jahre später, hat das Land mithilfe der BBG bereits 90 % der WGTFlächen veräußert. Für die Verkäufe ist eine Nettosumme von 300 Millionen Euro verbucht worden; es wurden Investitionsverpflichtungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro eingegangen, und ich glaube, dass das durchaus eine Erfolgsgeschichte ist. Knapp 200 Verkaufsvorgänge von diesen Flächen wurden dem Untersuchungsausschuss zur Überprüfung durch das Finanzministerium und die BBG zur Einsicht vorgelegt. Drei davon werden seit über drei Jahren wiederholt von Ihnen, sehr geehrte Kollegen von der Opposition, als Unterwert-Käufe skandalisiert - und das in einer Tonlage und Schärfe, als wäre das Land Brandenburg in Gänze verscherbelt und ausverkauft worden.
Meine Damen und Herren, zum Verkauf der Kaserne Krampnitz: Sowohl als ehemaliges Mitglied dieses Ausschusses als auch jetzt als Minister bin ich persönlich zu der Überzeugung gelangt, dass bei den Verkaufsprozessen rechtlich nichts zu beanstanden und dem Land kein finanzieller Schaden entstanden ist. Auch die Staatsanwaltschaft, die lange Zeit parallel zum Ausschuss im Fall Krampnitz untersucht hat, hat ihre diesbezüglichen Ermittlungen ohne weitere Erkenntnisse eingestellt. Richtig und aus heutiger Sicht zutreffend ist, dass das Ministerium für Finanzen hinsichtlich der Identität des eigentlichen Erwerbs getäuscht worden ist. Dass nicht, wie angenommen, eine dänische Unternehmensgruppe hinter der Erwerbergesellschaft stand, war der BBG und dem Finanzministerium nicht bewusst und hat logischerweise zu dem Ergebnis geführt, dass dem AHF eine aus heutiger Sicht unzutreffende Auskunft vorgelegt worden ist. Nun sind aber zielgerichtete Täuschungen gerade darauf ausgelegt, nicht erkannt zu werden. Insofern ist dem nicht mehr hinzuzufügen.
Gänzlich unzutreffend ist hingegen Ihre Behauptung, der AHF sei hinsichtlich des Verkaufswerts falsch informiert worden, da kein Wertgutachten vorgelegen habe. Die Erstellung eines Wertgutachtens war gar nicht erforderlich, weil die Wertermittlung gemäß Ziffer 9 der WGT-Verwertungsrichtlinie auch auf Basis von Ausschreibungen erfolgen kann. Der Verkehrswert wird damit durch den Preis bestimmt, der sich am Markt erzielen lässt. Da zum damaligen Zeitpunkt keine höheren Angebote vorlagen, war der Kaufpreis gleich Verkehrswert. Insofern diente die aus dem Jahr 2006 vorliegende Wertermittlung lediglich der Plausibilität des am Markt zu erzielenden Kaufpreises, welcher höher lag.
Eine letzte Anmerkung zu Krampnitz und der Frage, ob dem Land durch die Veräußerung ein Schaden entstanden ist: Das Land war und ist immer noch Eigentümer dieser Liegenschaft. Wie Sie wissen - das ist vorhin vom Kollegen Vogel hervorgehoben worden -, hat mein Amtsvorgänger Dr. Markow bereits Ende 2010, als bei der Aufarbeitung des Grundstücksverkaufs deutlich wurde, dass die Käufer eine Nutzung anstreben, die weder dem Inhalt der Kaufverträge noch dem öffentlichen Interesse entspricht, die Rückabwicklung der Kaufverträge veranlasst. Im August 2011 hat das Land gegenüber den Käufern die Ausübung seines vertraglich vereinbarten Wiederkaufsrechts erklärt. Die durch die Käufergesellschaft beim Landgericht Potsdam dagegen eingereichte Klage ist mittlerweile zugunsten des Landes entschieden worden. Schon daher frage ich noch einmal: Welcher Schaden ist entstanden, und über welchen Schaden reden wir?
Was die Liegenschaft des ehemaligen Flughafens Oranienburg betrifft, haben viele Vorredner eine Bewertung abgegeben, der ich mich anschließe.
Mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, sehr geehrter Kollege Vogel, dass Ihre damals so lautstark erhobenen Vorwürfe, das MdF hätte in diesem Fall unzulässigerweise den AHF nicht unterrichtet, in Ihrem Votum keine Rolle mehr spielen. Zumindest das konnten wir Ihnen im Rahmen der Beratungen des AHF wohl nachvollziehbar erklären.
Zum Abschluss möchte ich noch einiges zu meinem Haus und zu der Gesellschaft, die als Geschäftsbesorger für das Land Brandenburg zuständig ist, der BBG, sagen. Vielleicht erinnern Sie sich - einige Kolleginnen und Kollegen sind ja schon länger in diesem Landtag vertreten -, dass es, als der Verkauf der BBG 2006 urplötzlich entschieden worden ist, in diesem Haus eine Fraktion gab, die sich entschieden gegen diese Privatisierung gewandt hat. Das waren nicht Sie - man muss ja heute den Eindruck haben, meine sehr geehrten Kollegen der CDU, dass Sie die Opposition waren. Die Entscheidung, die Sie heute als falsch und Unter-Wert-Verkauf kritisieren, haben Sie damals in Ihrer Regierungsbeteiligung am Kabinettstisch mit befürwortet. Ich habe mir noch einmal Ihre Rede von damals, Herr Dombrowski, angesehen. Sie haben die BBG seinerzeit für ihre bis dahin herausragende wichtige Arbeit in hohen Tönen gewürdigt. Dieser Gesellschaft werfen Sie jetzt von Anfang an jahreslanges Missmanagement, Betrug und In-Sich-Geschäfte vor und verlangen, der BBG die Geschäftsbesorgungsverträge wieder zu entziehen.
Fakt ist, dass mit der Veräußerung der BBG im Jahr 2006 die Geschäftsbesorgung zunächst für vier Jahre vereinbart worden war. Ende 2008 war aber absehbar, dass zum Zeitpunkt des Ablaufs der Geschäftsbesorgungsverträge noch nicht sämtliche WGT-Bodenreformrechte - das ist heute noch nicht einmal der Fall - verwertet sein würden und daher weiterer Bedarf für deren Verwertung und Verwaltung bestand. Außerdem war absehbar, dass der gerade gegründete BLB noch nicht in der Lage sein würde, diese Aufgabe zu übernehmen. Wir alle erinnern uns auch an das BGH-Urteil vom 7. Dezember 2007, welches seinerzeit ebenfalls zu einem Untersuchungsausschuss geführt hat und natürlich einen erheblichen Aufwand zur Folge hatte.
An dieser Stelle bedanke ich mich noch einmal ausdrücklich bei Herrn Markov, der nach dem Regierungswechsel im November 2010 einen erneuten landesweiten Erbenaufruf startete