Protocol of the Session on May 14, 2014

Wollen Sie also, weil eine haushaltsrechtliche Wirkung nicht eintreten kann, auf ein bisher verborgen gebliebenes Problem aufmerksam machen? Das ist sicherlich nicht der Fall. Kaum ein Thema ist zurzeit im Land so breit vermittelt worden wie dieses. Alle haben erfahren, dass das Berliner „Njet“ und das Desinteresse des Bundes, der ja bekanntlich nachts nur mit flüsternden Flugzeugen fliegen will, die noch so gut begründete Verlängerung der Nachtruhe scheitern ließen. Das wissen alle, dafür brauchen wir den Antrag auch nicht. Also lehnen wir diesen Antrag wie im Ausschuss ab.

Im Übrigen einmal aus taktischer Sicht: Wenn wir wirklich beide Gesellschafter, die nicht Brandenburg sind, für ein konsequentes Nachflugverbot gewinnen wollen, was - wenn auch mit Ausnahmen - erklärter Wille der Landesregierung und dieses Hauses ist, wird man wohl keine Übereinstimmung durch öffentliches Vorführen erreichen. Ein solcher Parlamentsbeschluss würde aber so ankommen, mindestens so interpretiert werden. Das bringt uns also nicht näher zum Ziel. Um es klar zu sagen: So etwas laut zu diskutieren ist völlig legitim - um nicht missverstanden zu werden. An das Ziel, mehr Nachtruhe und eine zügige Inbetriebnahme des BER zu erreichen, gelangen wir nur, wenn Gespräche geführt und die Gesellschafter dazu gebracht werden, an einem Strang zu ziehen; Kollegin GregorNess wies darauf hin. Ich würde mir dazu mehr Druck auf der Straße und im Parlament von Berliner Seite wünschen. Wie steht es denn um die Aktivitäten Ihrer Partnerlandesverbände, liebe einreichende Fraktion? Wir haben die - auch die vergangene - Volksinitiative in Berlin unterstützt. Dass diese keine Mehrheit im Abgeordnetenhaus fand, lag nicht an unseren Parteifreunden.

Für einen gemeinsamen Wirtschafts- und Sozialraum BerlinBrandenburg ist die Haltung Berlins in der Lärmschutzfrage ein Skandal. Am Ende geht es ebenso um die Interessen Berlins, aber der Erkenntnisweg von Herrn Wowereit scheint noch lang und steinig zu sein.

Wir legen die Forderung für ein konsequentes Nachtflugverbot derweil nicht ad acta, die Linke bleibt bei ihrer Forderung. In der Politik ist es bisweilen so, dass sich bei Veränderungen von Kräfteverhältnissen Türen öffnen. Da wir es, wie am Montag gehört und hier schon richtig dargestellt, mit Sicherheit nicht mit einer urplötzlichen Inbetriebnahme des BER zu tun haben werden, haben wir noch berechtigte Hoffnung, dass wir die bis dahin verbleibende Zeit für einen solchen Erfolg nutzen können. Was Brandenburg allerdings mit aller Kraft tun wird, ist zu schauen, wofür Brandenburger Geld ausgegeben worden ist. Klar ist auch, dass wir hier weiterhin über Geld reden werden. Es kann aber nur zu der Lösung führen, dass weiter dicke Bretter gebohrt werden und die Landesregierung nicht nachlassen wird, für mehr Nachtruhe zu kämpfen. Wir werden sie in diesem Kampf unterstützen. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD - Goetz [FDP]: Sie bohren die Bretter nicht, Sie streicheln sie!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ludwig. - Wir kommen nunmehr zum Beitrag der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Beyer hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich lege schon Wert darauf, dass jetzt mehr als die Hälfte der FDP-Fraktion anwesend ist. So genau - wenn auch nicht bis auf die letzte Kommastelle - wollen wir sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe seit gestern einen Livetracker, das ist jetzt ganz modern. Den habe ich so eingestellt, dass er mich warnt, wenn mein Puls über 120 steigt. Ich habe fest vor, es nicht dazu kommen zu lassen. Ich bin der Kollegin Gregor-Ness ausdrücklich dankbar, dass sie einen etwas allgemeinen Teil zu Eskalationsstufen in ihre Rede eingebaut hat. Meine persönliche Erfahrung ist: Aus solchen Situationen kommt man am einfachsten heraus, wenn man auf einem stabilen Fundament steht, sich an Grundsätze hält - für uns Liberale sogar ordnungspolitische Grundsätze, ganz wichtig -, und ich hätte mir in den - man kann jetzt mittlerweile sagen - vergangenen Jahren dieser Legislatur manches Mal gewünscht, dass das dem einen oder anderen etwas umfänglicher gelungen wäre. Ich nenne jetzt ausdrücklich keine Namen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den Antragstellern dankbar, denn denen ist zumindest etwas gelungen, was auch nicht sehr häufig in diesen jetzt viereinhalb Jahren vorgekommen ist: Sie haben einen ganz knappen, klaren Antrag gestellt. Man braucht nicht lange zu fragen, was damit gemeint ist, die Sache ist völlig eindeutig. Daher ergibt sich auch ein ganz einfaches Prüfschema bei diesen zwei, drei Zeilen. Die erste Frage ist: Ist man für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr - ja oder nein? - Ich kann hier ganz klar verkünden: Nein, und zwar aus vielen Gründen, die wir auch schon mehrfach dargestellt haben: Ein Nachtflugverbot in der Form ist nach unserer Auffassung volkswirtschaftlich nicht vertretbar. Übrigens, lieber Kollege Goetz, ich bin bereit, jede Wette einzugehen, dass dieser Flughafen eines Tages betriebswirtschaftlich rentabel sein wird.

(Vogel [B90/GRÜNE]: Eines Tages!)

- Ja, ja, das ist das Problem der Grünen. Ganz vorsichtig, Herr Volkswirtschaftler!

Ob er volkswirtschaftlich jemals rentabel sein wird, ist eine andere Frage. Hätte ich jetzt genug Redezeit, würde ich auch darlegen können, wie man ein gegebenenfalls volkswirtschaftlich nicht rentables Projekt betriebswirtschaftlich rentabel macht. Meine Prognose ist: Zwei Jahre, nachdem die ersten Flugzeuge fliegen - wenn sie jemals fliegen -, wird der Zustand der betriebswirtschaftlichen Rentabilität herbeigeführt werden.

Wir haben eine Nachtflugregelung, die ist auch richterlich schlussendlich festgestellt. Wir haben übrigens einen Schallschutz, der ein halbes Jahr, bevor die ersten Maschinen fliegen, realisiert sein muss. Wenn nicht, kommt es zu Entschädigungszahlungen, auch das alles ist gegeben.

Damit könnte ich fertig sein; aber ich glaube, es lohnt sich, trotzdem noch einmal die Frage zu stellen - weil wir ja eine Beschlusslage des Landtages haben -: Was wäre denn, wenn man für ein solches Nachtflugverbot wäre? Müsste man dann diesem Antrag zustimmen? Liebe Antragsteller, auch hier ist meine Antwort völlig eindeutig: Nein. Denn es gibt einen für mich sehr wichtigen Begriff, das ist der Begriff der Vertragstreue.

Man stelle sich Folgendes vor: Man schließt einen Vertrag, dann denkt man sich etwas anderes aus, und weil man für den Fall, den man sich ausgedacht hat, keinen Kündigungsgrund in den Vertrag eingebaut hat, stellt man einfach die Zahlungen ein. Der eine oder andere von Ihnen weiß, dass meine erste Berufsausbildung die eines Kaufmanns war, und da sage ich: Mit einem ehrbaren Kaufmann hat das definitiv nichts zu tun. Wenn wir zu diesem Zustand übergehen, dann ist das das Ende von Politik und es beginnt genau an dieser Stelle das Chaos. Genau das ist letzten Endes das Problem, vor dem wir stehen.

Ich verstehe ja die Motivation der Antragsteller. Ich verstehe auch die Emotionen, die dahinterstehen - das alles ist mir völlig klar. Ich verstehe auch, dass dieser Antrag in gewisser Weise eine gute Gelegenheit ist, zu versuchen, der SPD eins auszuwischen, die gewissen Grundsätzen eben nicht treu geblieben ist so sehe ich das zumindest.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Antragsteller - ich mache es so förmlich, weil das eine sehr wichtige Sache ist -: Staatspolitisch ist dieser Antrag verantwortungslos, definitiv verantwortungslos, und das muss auch klipp und klar so gesagt werden. Ich bedauere in der Tat eine Sache: Die spannende Frage, die wir hier eigentlich reflektieren sollten, ist, ob wir in Schönefeld eine Baustelle oder eine Bauruine haben. Denn von der Beantwortung dieser Frage hängt es ab, ob es sich rechtfertigen lässt, weitere Mittel freizugeben. Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen Antragsteller, leider haben Sie diese Frage nicht gestellt und daher sehe ich mich auch nicht genötigt, darauf zu antworten. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Der Abgeordnete Vogel hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Brandenburger und Berliner Vertreter in der Landesplanungskonferenz einvernehmlich auf den Standpunkt verständigt haben, dass es keine rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Volksbegehrens zur Durchsetzung eines Nachtflugverbotes gebe. So erklärten Sie es, Herr Ministerpräsident, dem Sonderausschuss BER am vergangenen Montag. Mit dieser einvernehmlichen Feststellung hat sich die Landesregierung unseres Erachtens vom Verhandlungsauftrag des Volksbegehrens und des Landtags verabschiedet.

In einem Schreiben der Staatskanzlei vom 7. Mai an die Mitglieder des Sonderausschusses war im Übrigen die Aussage noch einmal verschärft. Hier war davon die Rede, das Anliegen des Volksbegehrens sei „rechtlich unzulässig“. Aber wenn dies stimmen würde, hätten Landesregierung und Landtag bereits die Zulassung des Volksbegehrens verweigern müssen, um so den Vertretern der Volksinitiative den Gerichtsweg zu eröffnen.

(Beifall B90/GRÜNE, FDP sowie des Abgeordneten Bur- kardt [CDU])

Denn was seitens der Landesregierung klingt, als handele es sich um das abschließende Urteil eines Gerichts, ist in Wahrheit nur eine weitere juristische Meinung. Drei Rechtsgutachten haben inzwischen aufgezeigt, dass das Volksbegehren umgesetzt werden könnte, allerdings auf anderem Wege. Dabei handelt es sich um Gutachten der Kanzleien Wolfgang Baumann, Würzburg, Sammler/Usinger, Berlin, sowie Siebeck Hofmann Voßen & Kollegen aus München. Es gibt zwei ehemalige Bundesverwaltungsrichter - Alexander Jannasch und Ondolf Rojahn -, die in Aufsätzen ebenfalls Ansätze aufgezeigt haben, wie das Nachtflugverbot hätte durchgesetzt werden können bzw. durchgesetzt werden kann. Es wäre die Pflicht der Landesregierung gewesen …

Herr Abgeordneter Vogel, lassen Sie eine Frage, gestellt durch Herrn Abgeordneten Ludwig, zu?

Bitte, Herr Ludwig.

Herr Vogel, wären Sie bereit, noch einmal zu prüfen, ob es vielleicht bei dem Schreiben des Chefs der Staatskanzlei nicht doch so war - ich habe es doch auch bekommen -, dass da ein Rechtsgutachten anhing, mit dem zu besorgen ist, dass die jetzt neu eingeleitete Volksinitiative rechtlich nicht zulässig ist? Das bezog sich nicht auf die bereits durchgeführte.

Das prüfen wir gleich nach, aber nach meinem Wissen bezog es sich auf das durchgeführte Volksbegehren. Aber das kann der Chef der Staatskanzlei gegebenenfalls noch einmal klarstellen.

Jedenfalls gab es einen einschlägigen Vorschlag an die Landesregierung von Matthias Schubert, einem der Initiatoren des Volksbegehrens, für die Beauftragung eines Gutachters. Die Landesregierung hatte aber nicht den Mut, diesen Vorschlag aufzugreifen.

Herr Ministerpräsident, ungeachtet der verkündeten Einigkeit mit Berlin über die rechtliche Bewertung des Forderungstextes, beklagen Sie die Hartleibigkeit Ihrer Berliner Verhandlungspartner in der Sache, vor allem auch angesichts dessen, dass Berlin - um es mit Ihren Worten zu sagen - den Lärm nach Brandenburg exportiert. Herr Staatssekretär Bretschneider, zuständig für den Flughafen, Sie begründeten den mangelnden Verhandlungserfolg unter anderem damit, dass Brandenburg der Hebel fehle, um sich gegen Berlin durchzusetzen. Brandenburg verfügt aber - und das ist der Gegenstand dieser Diskussion - sehr wohl über einen Hebel, um seine Interessen in Flughafenfragen durchzusetzen. Dieser Hebel lässt sich unabhängig vom Forderungstext des Volksbegehrens bei allen Beteiligten ansetzen, die das Votum der Brandenburger für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ignorieren - sowohl bei der Flughafengesellschaft FBB als auch bei den Mitgesellschaftern Bund und Berlin.

Erneut, und das ist ja auch die Diskussion heute, tut sich am Flughafen ein gigantisches Finanzloch auf. Die Rede ist von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Obwohl bisher weder ein Kosten- noch ein Zeit- oder Businessplan vorgelegt werden kann, soll der brandenburgische Steuerzahler dem Flughafen in naher Zukunft quasi einen Blankoscheck über mehrere Hundert Millionen Euro ausstellen. Die brandenburgischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen zu einem weiteren riesigen finanziellen Opfer für den Flughafen BER genötigt werden. Zugleich wird aber das demokratisch legitimierte Votum derselben Brandenburger für eine Ausweitung des konsequenten Nachtflugverbots von 22 bis 6 Uhr ignoriert. Das ist ein krasses Missverhältnis, das ist einfach nicht mehr vermittelbar.

(Beifall B90/GRÜNE, FDP sowie des Abgeordneten Bur- kardt [CDU])

Genau an dieser Stelle kann und muss die Landesregierung den Hebel ansetzen. Was der Haushaltsausschuss des Bundestages aus anderen Gründen kann - nämlich die Mittel für den Flughafen zu sperren, bis ein ordentlicher Zeit- und Kostenplan vorliegt -, das müssen wir auch für zukünftige Zahlungen können. Um es klarzumachen - das ist in dem Antrag eigentlich auch deutlich und unmissverständlich formuliert -: Es geht nicht um vertraglich zugesicherte Zahlungen, es geht nicht darum, dass Verträge einzuhalten sind, lieber Gregor Beyer, wir wollen Verträge einhalten. Es geht nicht um die aktuelle Liquiditätsproblematik des Flughafens, sondern es geht um Zusagen dieser Landesregierung für potenzielle zukünftige Zahlungen. Genau das wollen wir ausschließen, dass im Vorgriff bereits jetzt solche Zahlungen zugesagt werden, ohne dass gleichzeitig damit die Forderung nach einem konsequenten Nachtflugverbot verbunden wird. Das ist ein politisches Signal.

(Beifall B90/GRÜNE, FDP sowie des Abgeordneten Bur- kardt [CDU])

Was den Vertrag betrifft: Sie kennen den Vertrag doch selber, es ist überhaupt nicht festgelegt, dass wir jederzeit, wenn sich

Defizite auftun, im Verhältnis 37:37:26 nachschießen müssen, sondern es ist festgelegt, dass darüber dann im Einzelfall Verhandlungen geführt werden müssen. Genau das ist das Instrument, das wir genutzt sehen wollen. Wir sagen: Brandenburg darf weitere Finanzierungszusagen für den Flughafen BER nur dann treffen, wenn ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr rechtssicher vereinbart wird. - Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall B90/GRÜNE, FDP sowie des Abgeordneten Bur- kardt [CDU])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogel. - Wir setzen mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Görke, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Flughafen BER ist mittlerweile das größte deutsche Investitionsprojekt.

(Zurufe: Das größte Pleiteprojekt! - Nein, Stuttgart 21!)

Wir als Landesregierung haben nicht die Absicht, eine Insolvenz auch nur in Betracht zu ziehen, denn - da gebe ich der Kollegin der SPD-Fraktion Recht -: Bei einer Größenordnung von 888 Millionen Euro, die dann als Bürgschaft gezogen werden müssten - das wäre so viel wie der gesamte Wissenschaftshaushalt des Landes Brandenburg -, wäre es unverantwortlich, überhaupt diese Diskussion zu führen.

(Schulze [B90/GRÜNE]: Deshalb strecken wir noch ein- mal 1 Milliarde vor!)

Gestatten Sie mir, noch einmal die Auffassung der Landesregierung diesbezüglich darzustellen: Wir haben das Ziel - er ist zu 99 % fertig -, ihn irgendwann ans Netz zu bringen, mit einem sehr guten Schallschutz und mehr Nachtruhe. Das ist die Position der Landesregierung, die ich hier noch einmal unterstreichen möchte. Bevor wir überhaupt über Mehraufwendungen in Bezug auf den BER reden, muss einiges festgestellt werden.

Richtig ist: Dieser Landtag hat Kapital in Höhe von 444 Millionen Euro im Nachtragshaushalt nachgesteuert und bestätigt. Davon hat Brandenburg zwischenzeitlich 138 Millionen Euro geleistet. Die Liquidität der Gesellschaft ist angesichts dieser Zahlen deutlich gesichert, zumindest für das Jahr 2014. Meine Damen und Herren Antragsteller, es gibt also keine Notwendigkeit, jetzt über Mehrkosten zu befinden.

Und wenn tatsächlich über Mehrkosten geredet werden muss, dann muss erst einmal klar sein: Was sind das für welche? Wir haben jetzt eine Prognose, die weder untersetzt noch verifiziert ist. Bevor die nicht vorliegt, gibt es auch keinen Cent aus Brandenburg, das ist klargestellt.

(Schulze [B90/GRÜNE]: Ja, ja, das erzählen Sie uns bis zur Landtagswahl, danach ist alles anders!)

Gesetzt den Fall, die FBB legt im Rahmen ihrer Aufgabenstellung einen fundierten Finanzierungsplan vor, erwarten wir zu

nächst einmal Vorschläge von der FBB, wie sie diese Mittel erwirtschaften will.

(Allgemeine Unruhe)

Erst dann, Herr Kollege, wenn sich eine Finanzierungslücke auftut, wird der Landtag darüber entscheiden, und es wird nicht dieser Landtag sein, sondern bei dem Zeitraum, über den wir reden, wird es der neue sein.

Herr Minister Görke, lassen Sie eine Frage, gestellt durch Herrn Abgeordneten Schulze, zu?