Übrigens spannend: Im Landesintegrationskonzept werden Aufgaben für die Kreise formuliert. Ich erinnere nur einmal an
Die Kreise wiederum stehen vor dem Hintergrund ständig steigender Flüchtlingszahlen enorm unter Druck, Aufnahmemöglichkeiten zu schaffen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass in der Erstaufnahmestelle in Eisenhüttenstadt eine gründliche Voruntersuchung der Menschen stattfindet. Die unterschiedlichen Herkunftsländer und gegebenenfalls auch unterschiedliche Vorerkrankungen und Behandlungen bedingen eine unterschiedliche medizinische Versorgung im Vorfeld. So haben wir alle noch gut in Erinnerung, dass TBC zu einem Verteilerstopp der Asylbewerber geführt hat. Soweit ich weiß, Kollegin Lehmann, sind es Windpocken, die zurzeit Sorge bereiten. Aber gerade weil dem so ist, ist das Land in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass nur Menschen in die Landkreise weitergeleitet und verteilt werden, die geimpft und medizinisch untersucht wurden. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist keine Panikmache und hat auch nichts damit zu tun, dass Angst geschürt werden soll. Wir haben mit unserem Impfsystem schlimme Krankheiten förmlich ausrotten oder zumindest stark zurückdrängen können und sollten diesen Erfolg nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
Die Forderungen der FDP-Fraktion unterstützen wir. Gerade die in Punkt 1 formulierte Anpassung der Zahl der Arztstellen an die Flüchtlingszahlen sehen wir als unerlässlich an. Das kann ein Landkreis allein nicht schultern, und mit wöchentlich zwei - lassen wir es, Kollegin Lehmann, vier sein - Terminen an Nachmittagen für Untersuchungen ist es nicht getan. Sehr wohl wissen wir um den Ärztemangel in unserem Land, aber angesichts des bereits genannten unterschiedlichen gesundheitlichen Zustands der Menschen sind die Erstuntersuchungen von großer Wichtigkeit. Die Landesregierung muss endlich ihren persönlichen Beitrag leisten, um Ärzte für Brandenburg zu gewinnen.
Was das sogenannte Bremer Modell - die Ausreichung einer Gesundheitskarte - angeht, ist es vielleicht ganz hilfreich, die Erfahrungen aus Potsdam-Mittelmark abzuwarten. Bisher hat jeder Mensch, der medizinische Hilfe benötigte, diese auch bekommen. In Potsdam-Mittelmark übernimmt zwar die Kassenärztliche Vereinigung die Abrechnung - das ist wohl richtig -, aber die Kosten hat weiterhin der Landkreis zu tragen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist unsere Pflicht, Menschen, die bei uns Asyl suchen und medizinische Hilfe benötigen, diese auch zu gewähren. Mir ist auch bewusst, dass die verschiedenen Kulturen, aus der die Flüchtlinge stammen, unsere Ärzte und Mitarbeiterinnen vor große Probleme stellen. Diese Probleme zu beklagen sollte nicht Ziel der Landesregierung sein, sondern hier ist konkretes Handeln angesagt.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schier. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Büchel hat das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die medizinische Versorgung der zu uns kommenden Flüchtlinge ist angesichts der in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Anzahl dieser Flüchtlinge eine durchaus große Herausforderung geworden - Kollege Tomczak ist auf die konkreten Zahlen eingegangen -, insbesondere, was die Erstuntersuchung angeht. Frau Kollegin Lehmann ist darauf eingegangen: Hier liegt die Verantwortung beim Gesundheitsamt des Landkreises Oder-Spree.
Ohne Frage war es schwierig, weil zu Anfang die Ärzte nicht in der Zahl zur Verfügung gestanden haben, in der man sie benötigt hat. Aber wenn vorher nicht so klar erkennbar ist, wohin sich die Flüchtlingszahlen entwickeln, ist es schwierig. Frau Kollegin Lehmann hat auch deutlich gemacht, dass es dem Landkreis inzwischen gelungen ist, weitere Honorarärzte für die Tätigkeit der Erstuntersuchung in der Erstaufnahmeeinrichtung zu gewinnen, und somit entsprechend reagiert wurde.
Meine Kolleginnen Bettina Fortunato und Helga Böhnisch sind auch regelmäßig vor Ort, und so wissen wir, dass sich a) die ärztliche Versorgung verbessert hat, da inzwischen diese Honorarärzte dazugekommen sind, und b) auch das Problem, das Sie in Ihrem Antrag angesprochen haben, inzwischen auf dem Weg ist, behoben zu werden, nämlich was die Verbindung zum IT-Netz der Kreisverwaltung angeht. Hier gibt es inzwischen eine Verbindung - um es einmal ganz praktisch und plastisch darzustellen. Ohne Frage war das am Anfang ein Problem. Aber wie Sie erkennen, ist in der Zeit der Erarbeitung Ihres Antrags bis zum heutigen Zeitpunkt doch schon viel passiert, sodass dieser Punkt - das können wir auch schon machen - abzuhaken ist.
Auch das Städtische Krankenhaus Eisenhüttenstadt ist seit Jahren ein wichtiger, verlässlicher, guter Partner und übernimmt die notwendige stationäre Behandlung, und zwar ganz unkompliziert. Natürlich ist es für den Landkreis Oder-Spree - das habe ich schon betont - eine große Herausforderung und auch eine Belastung, nicht nur wegen der reinen Anzahl, sondern auch aufgrund der möglichen Erkrankungen - einige Beispiele hat Frau Kollegin Lehmann schon erläutert -, die natürlich entsprechend zu behandeln sind.
Die von Ihnen in Ihrem Antrag geschilderte Problematik der interkulturellen Kommunikation ist ohne Frage eine Schwierigkeit, eine Herausforderung. Aber wir haben ja heute - das ist schon angesprochen worden - hier in diesem Raum das Integrationskonzept der Landesregierung besprochen und zur Kenntnis genommen - Frau Schier ist ebenfalls darauf eingegangen -, dass hier explizit entsprechende Handlungsfelder aufgezeigt worden sind, um auf dem Gebiet der Sprachmittlung auch entsprechend agieren zu können. Dabei liegt es auch im Interesse der Ärzte und vor allem der Krankenhäuser, sich frühzeitig auf solche Patientengruppen einzustellen. Nicht zuletzt können auch die in den Krankenhäusern tätigen ausländischen Ärztinnen und Ärzte eine ganz wichtige Rolle als Akteure der Kommunikation übernehmen. Aber wir wissen, wie vielfältig das ist, was dort an kulturellen Besonderheiten berücksichtigt werden muss, und dass es ohne Frage eine Herausforderung ist.
Wenn wir über den Antrag „Medizinische Versorgung für Asylbewerber verbessern!“ reden, will ich auch deutlich machen,
dass Frau Ministerin Tack gemeinsam mit der AOK Nordost darüber beraten hat, inwieweit das sogenannte Bremer Modell, ein Modell aus einem Stadtstaat, in einem Flächenland wie Brandenburg umsetzbar ist. Es gab vorher schon einmal diese Überlegung. Die AOK Nordost ist bereit und beabsichtigt - das ist im letzten Ausschuss auch deutlich geworden, Kollege Tomczak -, hier in Verantwortung zu treten und mit den einzelnen Landkreisen entsprechende Verabredungen zu treffen bzw. Verträge auf den Weg zu bringen. Dies geschieht unter der Moderation des Gesundheitsministeriums. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung für Asylbewerber. Dafür hat das Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Sozialministerium einen guten und wichtigen Beitrag geleistet. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büchel. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, um die medizinische Versorgung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber macht sich die FDP-Fraktion in ihrem Antrag zu Recht Sorgen. Immer wieder beschweren sich Flüchtlinge darüber, dass alle möglichen Krankheiten lediglich mit Schmerzmitteln behandelt werden, aber keine richtige Diagnose gestellt wird oder Behandlung stattfindet.
In der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt sind 2013 ungefähr 3 300 bis 3 400 Personen neu eingetroffen, für deren medizinische Erstuntersuchung das Personal des Gesundheitsamtes Oder-Spree verantwortlich ist. Bei der beschriebenen Personalausstattung und der Frequenz der Sprechstunden bleibt nicht viel Zeit für die einzelne medizinische Untersuchung der Flüchtlinge; das kann sich jeder selbst ausrechnen. Nicht viel besser sieht die medizinische Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus, die während der Dauer ihres Aufenthaltes in der Erstaufnahmestelle oder in der Abschiebehaft in Eisenhüttenstadt erkranken.
Die medizinische Versorgung beschränkt sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf akute Erkrankungen, Schmerzen und lebensbedrohliche Gesundheitsstörungen. Bei Schwangerschaft und Geburt werden die notwendigen Leistungen erbracht. Darüber hinausgehende Hilfen sind manchmal nicht sicher.
Dass bei steigenden Flüchtlingszahlen auch die Kosten für die medizinische Versorgung steigen, liegt auf der Hand. Die Kostenerstattung erfolgt über die Pauschale des Landes für Unterbringung, soziale Betreuung und die Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Pauschale, die das Land den Kreisen und kreisfreien Städten zahlt, wurde 2013 von 7 480 Euro auf 9 011 Euro erhöht. Wie üblich gehen die Meinungen, ob das kostendeckend sei, zwischen Land und Kommunen auseinander.
Ein Grundübel bleibt aber das Asylbewerberleistungsgesetz, das die Betroffenen vom Zugang zur medizinischen Regelver
sorgung ausschließt und Beantragung und Abrechnung von medizinischen Leistungen mit den Sozialämtern der Kreise sehr kompliziert macht. Das kann zu erheblichen Verzögerungen bei der ärztlichen Versorgung führen. Unterkunftsbetreiber berichten immer wieder, dass der schwierige Zugang zur regelmäßigen medizinischen Versorgung auch dazu führt, dass Notarzteinsätze und Krankentransporte zur stationären Notaufnahme nötig werden.
Wir Bündnisgrünen werden uns weiterhin dafür einsetzen, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und dem Personenkreis Zugang zu unserem regulären sozialen Sicherungssystem zu verschaffen.
Die vorgeschlagene Einführung einer Chipkarte durch die AOK Nordost analog dem Bremer Modell begrüßen wir als Schritt in die richtige Richtung, um Zugang zur Regelversorgung zu schaffen. Bei der Bedarfsplanung wäre das neu geschaffene Landesgremium nach § 90a der richtige Ort, um über die medizinische Versorgung der Flüchtlinge zu beraten und Verbesserungen vorzuschlagen.
Auch wenn der Antrag der FDP einen recht weiten Bogen von kleinteiligen Maßnahmen wie der PC-Ausstattung in den Untersuchungsräumen in Eisenhüttenstadt bis hin zur Änderung der Medizinerausbildung auf Bundesebene schlägt, so sind die Vorschläge dennoch richtig. Wir Grünen unterstützen alle Initiativen, um die medizinische Versorgung von Flüchtlingen in der Erstaufnahmeeinrichtung und in den Kommunen zu verbessern.
Zu Sylvia Lehmann wollte ich noch sagen: 76-jährige Ärztinnen und Ärzte als Honorarkräfte? Ich weiß aus eigener Erfahrung, alte Ärzte sind tough und belastbar, aber von euch möchte ich dann nichts mehr gegen die Rente mit 67 hören.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir kommen nun zum Beitrag der Landesregierung. Frau Ministerin Tack, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für Ihre sachbezogene Debatte. Es ist so: Gegenüber dem Jahr 2012 hat sich die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber im vergangenen Jahr fast verdoppelt. Und Sie wissen auch, Sie haben es beschrieben: Die Menschen kommen teilweise nach erheblichen psychischen Belastungen in unser Land, und demzufolge ist eine medizinische Versorgung, die die individuellen Bedürfnisse der Menschen beachtet, für uns eine Selbstverständlichkeit. Das will ich ganz deutlich unterstreichen.
Bei der medizinischen Versorgung wollen wir deutlich zwischen der sogenannten Erstuntersuchung und der allgemeinen medizinischen Betreuung für diese Menschen unterscheiden.
Die Erstuntersuchung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber und auch der Flüchtlinge erfolgt durch das Gesundheitsamt des Landeskreises Oder-Spree. Der Landkreis kann hier auf die Unterstützung - das will ich dick unterstreichen - der beiden Krankenhäuser in Eisenhüttenstadt und Beeskow in Kooperation rechnen. Ich war in beiden Krankenhäusern. Wir haben die Verabredung getroffen, dass hier wirklich eine gesicherte medizinische Betreuung stattfinden kann.
Über die Honorarärztin ist bereits gesprochen worden, auch ihre altersmäßige Eingruppierung. All das ist eine Widerspiegelung dessen, wie die Situation ist. Sie wissen, dass die Kosten vom Land an den Landkreis erstattet werden. Der Landkreis hat ja diese Aufgabe mit seinem Gesundheitsamt zu übernehmen. Die Kosten der Betreuung sind gestiegen - das ist richtig -, weil die Betreuung intensiver geworden ist.
Wir haben den Kostensatz von durchschnittlich 35 Euro auf 138 Euro angehoben, damit die Finanzierung seitens des Landes wirklich kostendeckend ist.
Da die Asylsuchenden vorerst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind, sind sie auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes auf übertragbare Krankheiten, insbesondere auf Tuberkulose, zu untersuchen. Hierbei wird neben einer umfänglichen Anamnese bei entsprechenden Krankheitsanzeichen auch eine Röntgenaufnahme der Lunge gefertigt; das ist selbstverständlich. An die Adresse derjenigen, die das infrage gestellt haben, möchte ich sagen: Weder der Landkreis noch das Land agieren da leichtfertig.
Um auch den in der Zentralen Ausländerbehörde arbeitenden Ärztinnen und Ärzten eine zeitgemäße Arbeitsausstattung zur Verfügung zu stellen, wurden Internetanschlüsse geschaffen heutzutage eine Selbstverständlichkeit, da haben Sie Recht -, sodass eine Anbindung an das IT-Netz der Kreisverwaltung, das heißt den öffentlichen Gesundheitsdienst, möglich ist. So viel zur Erstuntersuchung.
Die allgemeinmedizinische Betreuung ist dagegen Aufgabe der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt. Sie erfolgt derzeit durch zwei Krankenschwestern, eine Medizinische Fachangestellte sowie einen in Eisenhüttenstadt niedergelassenen Arzt, der zweimal wöchentlich für drei Stunden in der Zentralen Aufnahmestelle praktiziert und die Patientinnen und Patienten betreut. Von dort werden die Menschen bei Bedarf zuverlässig an externe Fachärzte oder ins Krankenhaus überwiesen. Die Abrechnungszahlen in den vergangenen Jahren zeigen uns, dass dieses System auch bei zunehmenden Zahlen von Asylbewerbern und Flüchtlingen gut funktioniert. So sind zum Beispiel die abgerechneten Kosten für externe ambulante Behandlungen von 1,8 Millionen Euro im Jahr 2012 auf 3,04 Millionen Euro im vergangenen Jahr gestiegen, was die Leistungen in der medizinischen Betreuung widerspiegelt.
Ich will versichern, dass alle Patienten hinsichtlich ihrer Erkrankungen ausreichend versorgt werden und dass die gute Betreuung nicht generell infrage gestellt wird. Für den Mediziner, der vor Ort ist, wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass die eigene Praxissoftware auch für Untersuchungen in den Räumen der ZAST genutzt werden kann. Es gab entsprechende technische Umrüstungen. Im MUGV und im MASGF werden gegenwärtig die Vorbereitungen getroffen - darüber ist im AUGV gesprochen worden -, um eine Chip-Karte in Verant
wortung der AOK Nordost und der Sozialbehörden einzuführen. Ich bitte Sie, in Ihren Landkreisen dafür zu werben - es gibt einen Mustervertrag für alle 14 Landkreise und die 4 kreisfreien Städte -, dass diese Vereinbarungen bzw. Verträge für alle gleichermaßen geschlossen werden.
Die Ärztinnen und Ärzte gehen auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen ein und versuchen, ihnen stets mit dem nötigen Respekt und Einführungsvermögen medizinisch zu helfen. Bei sprachlichen Barrieren werden Dolmetscher hinzugezogen; ich will deutlich unterstreichen, dass alle Möglichkeiten genutzt werden.
Um auf Ihr Thema einzugehen, kultursensible medizinische Versorgung in die Rahmenpläne der Hochschulen aufzunehmen: Wie Sie wissen, haben wir keine eigene Medizinische Hochschule. Wir werden dieses Anliegen gern der Charité antragen. Vor allem aber habe ich in Verabredung mit der Landesärztekammer Brandenburg zu prüfen, ob grundsätzlich eine Berücksichtigung im Rahmen der Weiterbildungspläne möglich ist. Ich glaube, es wird möglich sein, dies in Form einer Weiterbildung umzusetzen, sodass kultursensible medizinische Versorgung erlernt und angewandt werden kann.
Insbesondere vor dem Hintergrund weiter wachsender Zahlen von Asylsuchenden und Flüchtlingen arbeiten wir gemeinsam mit dem Innenministerium an einer Zukunftslösung, um andere Strukturen auch hinsichtlich der medizinischen Betreuung ins Auge zu fassen. Da wollen wir Erfahrungen sammeln und gute Ideen strategisch untersetzen. Das dauert jedoch noch einige Zeit. Ich habe kürzlich mit dem zuständigen Landrat Zalenga über all diese Pläne und Abstimmungen gesprochen. Wir sind uns einig, dass wir dies gemeinsam mit dem Innenminister als Zukunftsaufgabe betrachten, um der wachsenden Zahl an Flüchtlingen und Asylsuchenden gerecht zu werden.
Vielen Dank, Frau Ministerin Tack. - Wir hören noch einmal einen Beitrag der einbringenden Fraktion. Herr Abgeordneter Tomczak erhält das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin natürlich etwas enttäuscht, dass wieder der übliche Reflex der Koalition auf einen Oppositionsantrag ausgelebt wird.
Frau Tack, ich bin natürlich nicht darüber erstaunt, dass Sie feststellen: Die Arztversorgung ist in Ordnung. Es gibt keinen Handlungsbedarf. - Allerdings müssten Sie mir erklären, an welcher Stelle Sie von mir gehört haben, dass wir dem Landkreis ein leichtfertiges Agieren unterstellen. Die Formulierung wird im Protokoll nachzulesen sein.
Allein die Ausführungen der Redner der Koalition bergen ja schon genug Widersprüche in sich. Der SPD-Vorantrag, den die liebe Sylvia formuliert hat, der scheinbar von der Landesregierung nicht gewertet wurde, veranlasst mich festzustellen: Dann war es wohl höchste Zeit, dass wir unseren Antrag stel