Ja, die Beschreibung mündet in folgende Frage: In wie vielen Fällen hat die KVBB diesen maximalen Versorgungsgrad bereits genehmigt?
Diese Frage kann ich nicht beantworten. Da müssen wir bei der Kassenärztlichen Vereinigung nachfragen, die uns das sicherlich sagen wird. Das ist mit einem einfachen Telefonat zu bewerkstelligen, was ich gern übernehme.
Ich will aber noch daran erinnern, dass gestern die kreisliche Gesundheitskonferenz im MOL ins Leben gerufen wurde und dieses Gremium - das finde ich richtig, weshalb ich es hier auch noch einmal für andere Landkreise erwähne - den Fokus genau auf die Fragen legen wird: Wo bestehen Probleme? Wo gibt es möglicherweise eine Unterstützung für die Entscheidung - auch der Entscheidung der KV - zugunsten der Versorgung in der Region?
Vielen Dank. - Damit ist die Fragestunde, die heute nur eine halbe war, beendet, und ich kann Sie guten Gewissens in die Mittagspause entlassen und würde mich freuen, Sie um 12.15 Uhr hier wiederzusehen.
Meine Damen und Herren, es ist 12.18 Uhr. Eigentlich sind neben mir zwei Schriftführer vorgesehen - möglicherweise finden sie den Weg noch hier hoch.
Zudem liegt Ihnen in der Drucksache 5/8810 ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen - zumindest diejenigen, die die Wertschätzung für diesen Tagesordnungspunkt haben. Jedoch ist mir auch bekannt, dass viele dienstlich immer sehr stark eingebunden sind. Insofern beginnen wir einfach mit dem Thema Kindertagesstättenanpassungsgesetz.
Ich glaube, für alle, die am Prozess des Werdens dieses Gesetzes beteiligt waren, kann sich das Ergebnis, das wir heute zur Beschlussfassung hier im Plenum vorlegen, durchaus sehen lassen; denn wir hatten einen klaren Auftrag vom Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, das Kindertagesstättenanpassungsgesetz aus dem Jahr 2010 verfassungskonform zu gestalten.
Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf ist das - auch im Ergebnis der Anhörung, die im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport stattfand - aus der Sicht der Fraktionen DIE LINKE und SPD geglückt. Wir haben dort eine sehr umfängliche Anhörungsprozedur vollzogen, die sowohl von Trägerbeteiligung, von Vertretern der karitativen Verbände als auch von rechtlicher Kompetenz gekennzeichnet war. Insofern haben wir von allen Seiten hilfreiche Dinge dazu erfahren.
Bereits im Prozess des Werdens des Gesetzentwurfs ist über den Anspruch hinaus, den das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg an das Kita-Gesetz formuliert hat, eine Regelung aufgenommen worden, die den inklusiven Teil der Kindertagesstätten betrifft, also Gebärdensprachdolmetscher, die nach dem Kita-Gesetz zum Einsatz kommen. Wir haben es im Laufe des Verfahrens aus meiner Sicht ein Stück weit zu wenig gewürdigt, dass diese zusätzliche Regelung aufgenommen wurde.
Im Verlaufe und in Vorbereitung der Anhörung konnte auch geregelt werden, dass sich das uns seit langem begleitende Thema der Hortbetreuung für behinderte Kinder, die eine Regelschule besuchen, nun nach einem normierten Verfahren im Kindertagesstättenanpassungsgesetz wiederfindet, das die Zustimmung aller Anzuhörenden gefunden hat. Solch eine Einmütigkeit ist nicht selbstverständlich.
Im weiteren Verlauf sind auch Änderungen zur Harmonisierung der bundes- und landesrechtlichen Ansprüche der Kinder in einem Alter von ein bis zwei Jahren durch Änderungsanträge sowohl von der CDU-Fraktion als auch von den Fraktionen DIE LINKE und der SPD in diesen Gesetzentwurf eingeflossen. Insofern sind wir mit dem jetzigen Gesetzentwurf weit über den verfassungsmäßigen Auftrag hinausgegangen.
Wir bilden mit dem Gesetzentwurf natürlich nicht alle Dinge ab, die von den Trägern, von den Kommunen und von anderen Beteiligten vorgetragen worden sind. Die haben wir in diesem Plenum schon oft zur Kenntnis genommen und werden wir auch weiterhin hören; dessen bin ich mir ganz sicher. Es war auch nicht Auftrag des Gesetzentwurfes, damit alles zu regeln, sondern wir hatten ganz klar das Konnexitätsproblem zu lösen, das uns mit auf den Weg gegeben worden ist. Das scheint gelöst zu sein. Wir gehen davon aus, dass das so ist. Das kostet das Land Brandenburg zusätzliche Mittel in Höhe von 9 Millionen Euro. Das ist der Anspruch, der von den Trägern der Einrichtungen mit Verweis auf die Verfassung geltend gemacht worden ist. Diesem tragen wir Rechnung und dagegen wollen wir uns überhaupt nicht wehren.
Es lohnt sich, noch einiges zu den Summen in den Raum zu stellen, was dem Land Brandenburg die Kindertagesbetreuung wert ist. Das möchte ich am Ende meines Beitrags tun. Ich glaube, wir hören dazu im Speziellen und im Einzelfall noch etwas von den anderen Rednerinnen und Rednern.
Im Jahr 2008 hat das Land 137 Millionen Euro ausgegeben und im Jahr 2013 - nach dem Jahresabschluss; wir können immer nur über vergangene Jahre reden - haben wir eine Summe von 218 Millionen Euro erreicht. Wir wissen, dass die letzte Änderung, die wir im Bereich der Verbesserung des Personalschlüssels vorgenommen haben, ausschließlich auf dem Kostensektor des Landes Brandenburg zu verzeichnen ist. Insofern, glaube ich, war das eine Anstrengung in der letzten Legislaturperiode,
die sich durchaus sehen lassen kann, auch wenn wir wissen, dass der Aufgabenkatalog zur Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen noch groß ist.
Ich werbe um Ihre Zustimmung. Ich möchte noch zur Kenntnis geben, dass die Zustimmung zu diesem Kita-Anpassungsgesetz im Ausschuss mit 7:1:1 Stimmen relativ einmütig gewesen ist. Das ist ein klares Votum für das Gesetz gewesen. Ich würde mich freuen, wenn auch heute ganz viele in der Lage wären, bei der Schlussabstimmung ihre Hand für das Gesetz zu heben.
Bei der Schlussabstimmung betrug das Abstimmungsergebnis 7:2:0 Stimmen. Ich korrigiere mich sofort und gebe Herrn Büttner Recht.
Mir ist das noch ziemlich gegenwärtig. Andreas, du hast noch die Chance, etwas dazu zu sagen. - Vielen Dank. Ich werbe um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte bei diesem Thema in Erinnerung rufen, dass wir heute über dieses Gesetz sprechen müssen, weil in der Finanzierung der Kindertagesstätten durch das Land einiges im Argen liegt. Eigentlich sollten mit der letzten Novelle des Kita-Gesetzes im Jahr 2010 deutliche Verbesserungen für die frühkindliche Bildung der Kinder erreicht werden. Auf dem Papier wurde das auch festgehalten. Wir mussten aber feststellen, dass die Regierungskoalition und auch die Landesregierung nicht bereit gewesen sind, die Verbesserung des Personalschlüssels korrekt zu finanzieren.
Schon damals hatte der Städte- und Gemeindebund im Zuge der Beratungen dieses Gesetzentwurfes darauf hingewiesen, dass es einen Missstand gebe. Weil die Landesregierung aber auf solche Forderungen von Fachleuten aus der Praxis mittlerweile fast schon obligatorisch nicht eingehen will, blieb den kreisfreien Städten nur der Weg zum Landesverfassungsgericht. Sie haben dort geklagt, und zwar erfolgreich. Das Gericht hat festgestellt, dass die zugrunde gelegten Berechnungen falsch waren. Deswegen war die Regierungskoalition gezwungen nachzubessern.
Meine Damen und Herren! Weil uns daran gelegen ist, dass die Finanzierung dieses Mal verfassungskonform geregelt wird, haben wir zu diesem Entwurf des Kindertagesstättenanpassungsgesetzes ein Gutachten beim Parlamentarischen Beratungsdienst in Auftrag gegeben, mit dem die Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs geprüft werden sollte.
Die Ergebnisse des Gutachtens fallen durchaus gemischt aus. Das Gutachten kommt zwar zu dem Schluss, dass die vorgesehene Regelung des Kostenausgleichs für die Verbesserung des Personalschlüssels verfassungskonform ist, es kommt aller
dings auch zu dem Ergebnis, dass damit nur ein kleiner Teil des Kostenausgleichs ordentlich geregelt ist.
Das Landesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. April 2013 festgestellt, dass das Land den Kommunen für die gesamte Finanzierung der Kindertagesbetreuung ausgleichspflichtig ist und nicht nur für den Teil zur Verbesserung des Personalschlüssels, der mit diesem Gesetzentwurf geregelt werden soll. Das Gutachten weist darauf explizit hin.
Außerdem hat das Gutachten auch festgestellt, dass Teile des § 1 unseres Landes-Kita-Gesetzes, in denen der Rechtsanspruch für Kinder ab einem Alter von einem Jahr geregelt wird, nicht verfassungskonform sind und gegen das Grundgesetz verstoßen, weil der Rechtsanspruch dort unbeschränkt besteht, hier aber nicht. Ich finde es schon erstaunlich, dass Sie das mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Bundesebene nicht bemerkt und noch nicht selbstständig behoben haben.
Die Finanzierungsfrage, die dabei mitschwingt, wird nach unserer Ansicht nicht ausreichend gelöst; denn wieder soll dem Gesetzgeber das Königsrecht beschnitten werden, nämlich das Budgetrecht, das Haushaltsrecht, indem man diese Fragen in einer Verordnung regeln will, also wieder einmal am Parlament vorbei. Spätestens damit fällt die Kita-Finanzierung rechtlich komplett auseinander, weil Teile des Kostenausgleichs weiter im Kita-Gesetz, andere aber in Verordnungen geregelt werden. Dabei habe ich die Frage der Weiterleitung der Bundesmittel noch nicht berücksichtigt.
Eine Aufstellung der Gesamtkosten wird also weiterhin vermieden. Ich sage Ihnen: All das grenzt im Prinzip schon an Schizophrenie. Deshalb sollte dringend geprüft werden, ob wir nicht den gesamten Kostenausgleich im Bereich der Kita-Finanzierung für die Kommunen im FAG regeln sollten.
Meine Damen und Herren! Ich bedaure sehr, dass bei dieser Gemengelage eines fast ein bisschen untergeht, was die Regierungskoalition mit diesem Gesetz auf den Weg bringen will etwas sehr Wertvolles -, nämlich die Betreuung von Kindern mit Behinderungen in den Horten. Dazu wird nun eine Regelung angestrebt, die ich - das muss ich ausdrücklich sagen - für gut und richtig halte. Ich glaube, es ist überfällig, dass an dieser Stelle etwas geregelt wird. Ich will an dieser Stelle aber auch nicht verhehlen, dass uns sehr wohl bewusst ist, dass das ein Bereich ist, für den grundsätzlich auch der Bund in die Verantwortung genommen werden kann. Ich glaube, auch wenn meine Partei im Bund an der Regierung ist, müssen wir weiter darauf dringen, dass der Bund seiner Verantwortung nachkommt.