Protocol of the Session on April 2, 2014

Es gibt weitere Nachfragen. Frau Schier, bitte.

Herr Minister, gerade kleine und mittelständische Unternehmen haben Probleme bei der Ausbildung. Gerade, wenn sie weniger als zehn Angestellte haben, bilden sie nicht aus. Und die Ausbildungsfähigkeit der Schulabgänger wird beklagt. Es wird immer wieder kritisiert, dass sie ihnen sozusagen das Rechnen und Schreiben beibringen müssen. Dafür haben gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen keine Zeit. Deswegen bilden sie nicht aus. Welche Prozentzahl oder welchen Stellenwert würden Sie dieser Gruppe zuordnen? Und vor allen Dingen: Wie können wir den Unternehmern in Zukunft, beispielsweise durch irgendwelche Programme, helfen, dass sie trotz der schlechten Schulausbildung mancher Schulabgänger ausbilden?

Unsere Schülerinnen und Schüler kommen ja in den letzten Jahren nicht noch doofer aus der Schule. Aber es sind eben nur

noch halb so viele, wie vor sechs oder sieben Jahren aus der Schule gekommen sind. Ich kenne einige DEHOGA-Betriebe, insbesondere die Hotels, die sich in den vergangenen Jahren daran gewöhnt hatten, dass sie eine ganze Reihe von Abiturientinnen und Abiturienten bekommen haben, die nicht zum Studium gegangen sind, die sich nicht für eine Bankkauflehre entschieden hatten, weil sie entweder das Studium zu aufwändig fanden oder die Bankkauflehre nicht bekommen haben. Aber die Leute gehen heute in die Bankkauflehre, und die anderen studieren. Es gab eine regelrechte Verschiebung. Jetzt kommen die jungen Leute bei den Betrieben an, deren Bewerbungen diese sich vorher nicht einmal angeschaut haben. Aber mit denen müssen sie jetzt leben. Und für die gibt es jetzt auch spezifische Förderungen, zum Beispiel die spezifische Verbundausbildung, die von uns auch mit Mitteln des ESF gefördert wird. Sie wissen, da ist genug Geld da. Ich würde mich freuen, wenn das stärker in Anspruch genommen werden würde, wenn die Kammern mehr dafür werben würden, wenn die Betriebe sagen würden: Jawohl, wir versuchen es einmal mit den jungen Leuten.

Es gibt eine Vielzahl von Förderungen, die auch die Agenturen für Arbeit anbieten, um die jungen Leute gerade für den Betrieb hinzubekommen. Es gibt bei uns sogar spezifische Ausbildungsprogramme, wo der DEHOGA sagen kann: Okay, du gehst jetzt an die Berufsschule, aber weil dein Ausbilder beispielsweise Touristen aus Spanien holen möchte, die bei ihm im Hotel übernachten sollen, bekommst du von uns auch noch den Spanischkurs finanziert oder den Französischkurs oder was auch immer. - All das ist heutzutage mit einer zusätzlichen Förderung, die wir anbieten, möglich. Aber das muss eben auch angenommen werden, und es muss dazu beraten werden. Ich würde mich freuen, wenn das auch getan würde. - Vielen Dank für die Nachfrage.

Vielen Dank für die Antwort. - Wir kommen zur Frage 1556 (Konstituierung vom Gemeinsamen Landesgremium) , die der Abgeordnete Büchel stellt.

Im Sinne des § 90a SGB V wurde auch im Land Brandenburg das Gemeinsame Landesgremium eingerichtet. Mitglieder dieses Gremiums sind die diversen Institutionen aus der gesundheitlichen Versorgung. Die Konstituierung dieses Gremiums fand meiner Kenntnis nach am 12. März dieses Jahres statt.

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Verabredungen wurden auf der konstituierenden Sitzung für dieses wichtige Gremium getroffen?

Das wird uns Ministerin Tack sagen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Marco Büchel, ja, genau, wir haben das Gemeinsame Landesgremium am 12. März dieses Jahres gegründet. Wir haben die notwendigen Beschlüsse gefasst, uns zum Beispiel eine Geschäftsord

nung gegeben und weitere Beschlüsse zur Verabredung gefasst, um die Arbeitsfähigkeit herzustellen. Sie wissen ja, dieses Gemeinsame Landesgremium basiert auf dem Gesetz, das wir hier im Oktober vergangenen Jahres gemeinsam verabschiedet haben, auf dem sogenannten Landesgremiumgesetz. Wir haben gemeinsam beschlossen, dass es Mitglieder gibt, die stimmberechtigt sind, und dass es des Weiteren Expertinnen und Experten gibt, die mit beratender Stimme in diesem Gremium sind. Die Stimmberechtigten sind das Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung, die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft, die kommunalen Spitzenverbände. Wir haben uns auf die Fahne geschrieben, die sektorenübergreifende flächendeckende gesundheitliche Versorgung bei uns im Land in den Fokus zu nehmen und nach Lösungen zu suchen, wie diese in Zukunft gesichert werden kann und welche guten Modelle es gibt.

Wir haben - ich sagte es schon - die Geschäftsordnung beschlossen, die für solch ein Gremium ja ziemlich wichtig ist. Und wir müssen ja einstimmige Beschlüsse fassen. Das sind immer schon Herausforderungen, hier auf den Punkt zu kommen.

Wir haben beschlossen, dass wir die Arbeit in diesem Jahr unter das Motto stellen: Beispiele guter Praxis nutzen, Innovationsräume ausleuchten und vor allen Dingen Impulse für die Landes- und Bundespolitik geben; denn wir alle wissen, dass es eine Reihe gesetzlicher Hemmnisse gibt, die uns auf diesem Weg nicht förderlich sind. Darauf wollen wir hinweisen und auf Änderungen hinwirken. Und wir wollen mit diesem Landesgremium eine qualifizierte sektorenübergreifende Gesamtschau im Land ermöglichen. Wir wollen regionale Fragen in den Fokus nehmen; denn wir wollen zugeschnittene, passende Lösungen auf den Weg bringen, und wir wollen den Austausch guter Modelle forcieren, vor allen Dingen - was ich schon sagte - versuchen, Umsetzungshemmnisse abzubauen. Da gibt es eine Reihe, insbesondere was den Bund betrifft.

Wir haben beschlossen, dass wir einen Arbeitsausschuss ins Leben rufen, der - als erste Aufgabe - bis zum III. Quartal dieses Jahres Vorschläge für Modellregionen bzw. Modellstandorte und konkrete Innovationsansätze erarbeiten soll, um deutlich zu machen: Was ist zu leisten, um gemeinsam regionale Lösungen für die gesundheitliche Versorgung in der Zukunft zu organisieren? Bei der Gründungsveranstaltung war eine gute und optimistische Stimmung, die Aufgaben gemeinsam anzugehen, und zwar auch mit den Kolleginnen und Kollegen, die - wie die Patientenvertretung und andere - eine beratende Stimme haben.

Wir hatten unserer Veranstaltung zwei wissenschaftliche Beiträge vorangestellt. Das war sehr gut, um uns von außen einen Blick auf die Situation in Brandenburg geben zu lassen. Frau Prof. Pahl-Weber hat in ihrem Beitrag zum Thema „Die ‚Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse‘ - in ungleichen Siedlungsräumen“ gesprochen. Das ist genau das Thema, das in Brandenburg Tatsache ist und uns auf den Nägeln brennt. Wir hatten einen Vortrag von Frau Prof. Sundmacher: „Beispiele guter Praxis nutzen - Innovationsräume ausleuchten - Impulse für Landes- und Bundespolitik geben“. Die beiden Beiträge waren sehr aufschlussreich, und wir konnten eine gute Verabredung für unsere zukünftige Arbeit treffen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1557 (Beteiligung des Landes Brandenburg am EU-Schulobst- und -gemüsepro- gramm), die die Abgeordnete Richstein stellt.

Brandenburg hat sich seit dem Schuljahr 2009/2010 im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht am EU-Schulobstprogramm beteiligt. Die damalige Begründung lautete, dass das Programm zu bürokratisch und kostspielig sei. Im Rahmen der Beratungen zur Einheitlichen Gemeinsamen Marktordnung ist das Programm nunmehr in „Schulobst- und -gemüseprogramm“ umbenannt worden. Zudem stellt die Europäische Union mit dem Schuljahr 2014/2015 jährlich europaweit 150 Millionen Euro Gemeinschaftsbeihilfe für die Mitgliedsstaaten bereit. Außerdem steigt der Kofinanzierungsanteil der EU am Programm von 50 % auf 75 % und der Kostenanteil der Bundesländer sinkt nunmehr auf 25 %.

Ich frage die Landesregierung: Ab wann bzw. in welcher Form wird sich das Land Brandenburg an dem Schulobst- und -gemüseprogramm der Europäischen Union beteiligen, um Kindern im Alter von sechs bis zehn Jahren den täglichen Verzehr von frischem Obst und Gemüse in der Schule zu ermöglichen?

Die Frage wird unser Obst- und Gemüseminister Vogelsänger beantworten.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin noch für ein bisschen mehr zuständig. - Da sind wir schon beim Thema: Verhandlungen zur neuen EU-Förderperiode. Der finanzielle Rahmen ist verbessert worden: von 180 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro. Man muss ja einberechnen, dass der vorherige Kofinanzierungsanteil bei 50 % lag und jetzt bei 25 % liegt; also ist der finanzielle Rahmen verbessert worden. Die bürokratischen Anforderungen sind nicht geringer geworden - das muss man so sagen -, und es würde zusätzlicher Stellen im Ministerium und im Landesamt bedürfen, wenn wir das Programm umsetzten. Jeder muss wissen, dass es auch einen Elternanteil gibt. Es müsste ein Abrechnungsverfahren dargestellt werden. Es gibt kein abschließendes Prüfungsergebnis. Wirkung und Aufwand werden gegeneinander abgewogen. Aber man muss eines sagen: Es ist ein erheblicher Aufwand, zumindest was das Kontrollsystem betrifft. Herr Abgeordneter Folgart nickt; er kennt das. Vielleicht finden wir einen Weg jenseits des Programms, der einfacher ist und mit dem wir auch dafür sorgen, dass das gute Ziel, das mit dem Programm verfolgt wird, erreicht wird. - Frau Melior meldet sich auch zu einer Frage; sie will ja in das Europäische Parlament.

Die Nachfrage wird Frau Melior wahrscheinlich nicht helfen, ins Europäische Parlament zu kommen; das wird nicht ausschlaggebend sein.

Eine kleine Vorbemerkung: Mit Stand vom 14. März gibt es

immerhin acht Bundesländer, die sich an dem Programm beteiligen. Auch wenn Sie sich momentan noch im Abwägungsprozess befinden, möchte ich darauf hinweisen, dass es eine Meldefrist gibt. Wenn Sie 2014/2015 starten wollten, stünden Sie unter einem gewissen Zeitdruck.

Die Frage ist zum einen: Warum schaffen es acht andere Bundesländer, dieses Programm aufzulegen, und Brandenburg schafft es nicht? Es sind eben nicht nur - weil dieses Argument oftmals vorgebracht wird - westliche Bundesländer, sondern auch Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Zum anderen: Wir hatten ein Fachgespräch mit dem Netzwerk Schulernährung, bei dem auch ein Mitarbeiter - die Arbeitsebene - aus dem Gesundheitsministerium anwesend war und wo es hieß, dass zumindest die Arbeitsebene es sehr begrüßen würde, wenn man das Programm auflegte. Wann löst sich diese Spannung auf und wann kommen Sie zu einem abschließenden Ergebnis?

Die Entscheidung anderer Bundesländer will ich nicht kommentieren. Das ist eine Entscheidung am Ende eines Abwägungsprozesses, die jeder Minister zu treffen hat. Ich will daran erinnern, dass das Land Brandenburg in besonderer Weise Marketingorganisationen wie ProAgro unterstützt, was das Bewusstsein für Ernährung stärken soll. Es steht anderen Bundesländern frei, von dem Programm Gebrauch zu machen; damit habe ich kein Problem. Mir ist bewusst, dass bezüglich des Starts im Schuljahr 2014/15 im April eine Entscheidung getroffen werden müsste. Aber man kann auch die Entscheidung treffen, dass man sich, wenn die bürokratische Seite geklärt ist, ab dem Schuljahr 2015/16 an dem Programm beteiligt.

Frau Melior hat weitere Fragen.

Meine Frage geht in die ähnliche Richtung. Herr Vogelsänger, Sie sagten, dass die Prüfung noch laufe und wir es vielleicht doch noch hinbekommen. Ich glaube, wir sind einer Meinung, dass sich die Obstbauern in der Region sehr darüber freuen würden, wenn sie den Schulen ihr Obst und Gemüse zur Verfügung stellen könnten. Würden Sie es begrüßen, dass wir darüber noch einmal nachdenken und ein solches Programm in absehbarer Zeit - das muss nicht in diesem Schuljahr, sondern kann zum nächsten Schuljahr beginnen - vielleicht doch noch auf den Weg bringen können?

Frau Abgeordnete, es wird selbstverständlich darüber nachgedacht. Wir sind in einer umfassenden Prüfung. Ich habe aber dargestellt, dass eine Umsetzung für das Schuljahr 2014/15 sehr schwierig wird. Auch wenn Sie bei einer Wahl ins Europäische Parlament sicherlich engagiert versuchen werden, bürokratische Hemmnisse abzubauen - ich wünsche Ihnen im eigenen Interesse dabei viel Erfolg -, will ich daran erinnern, dass diese Leistung ausgeschrieben werden müsste. Es heißt nicht, dass automatisch einheimische Obstbauern davon profitierten das würde ich ja sehr begrüßen -, weil gemäß den rechtlichen

Rahmenbedingungen eine Ausschreibung erfolgen müsste. Ich bin der Meinung, man sollte eher darüber nachdenken, ein einfacheres System zu schaffen, bei dem wir die eine oder andere europäische Hürde umgehen.

Vielen Dank für diese Antworten. - Wir sind bei der Frage 1558 (Welche Regeln gelten bei der Erfassung von Straftaten?) , gestellt von der Abgeordneten Nonnemacher.

Die Richtlinie des Bundeskriminalamtes zur Erfassung von Straftaten soll eine einheitliche und vergleichende Kriminalitätsstatistik in den Ländern sicherstellen. Die Regeln seien laut unserem Innenministerium jedoch teilweise sehr kompliziert und seit Jahren Gegenstand von Diskussionen. Deshalb habe die Polizeidirektion West eine eigene Dienstanweisung als Hilfestellung herausgegeben. In dieser wird nun angewiesen, insbesondere Diebstähle innerhalb einer Nacht bzw. eines Tages innerhalb derselben Straße als eine Tat zu werten, sofern jedes angegriffene Objekt in Sichtweite zumindest zu einem weiteren Angriffsobjekt liegt. Brandenburg will die Dienstanweisung nun landesweit einführen und auch auf Bundesebene entsprechende Änderungen durchsetzen.

Ich frage die Landesregierung: Inwieweit kann Brandenburg abweichend von der klar geregelten Bundesrichtlinie eigene Auslegungen aufstellen, wenn doch die Richtlinie des BKA eine einheitliche und vergleichende Kriminalstatistik sicherstellen soll?

Die Antwort gibt der Innenminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Nonnemacher, die bundeseinheitliche Richtlinie des Bundeskriminalamtes stellt in der Tat verbindlich für alle Bundesländer eine vergleichbare Kriminalitätsstatistik sicher. Die Richtlinie gilt uneingeschränkt auch im Land Brandenburg.

Zur Erfassung etwa tateinheitlichen Handelns sind die Regelungen der Richtlinie in den Ziffern 4.4.2 und 4.4.3 maßgeblich und auch sehr klar formuliert. Die Handlungsanweisung aus der Direktion West vom 25. August 2013 weicht davon nicht ab, sondern soll diese bekräftigen. Im polizeilichen Alltag gibt es bei der Anwendung der Kriminalitätsstatistik oft schwierige Auslegungsfragen, und zwar ganz und gar nicht nur bei der Abgrenzung Tateinheit - Tatmehrheit, sondern bei einer Fülle von Problemfeldern. Das ist nichts Neues und kein Phänomen, das sich etwa nur auf Brandenburg beschränken würde, sondern solche Fragen stellen sich auch in allen anderen Bundesländern und werden dort seit vielen Jahren diskutiert.

Vor diesem Hintergrund dient die Handlungsanweisung als Hilfestellung, die unter anderem die Voraussetzungen der Tateinheit erläutern soll. Allerdings muss eine einheitliche Anwendungspraxis im gesamten Land gewährleistet sein, und deswegen ist das Polizeipräsidium über das Landeskriminalamt derzeit dabei, eine Handreichung zu erstellen, die dann landeseinheitlich ergänzende Hilfestellung geben soll.

Frau Nonnemacher hat Nachfragen.

Wenn es solche Interpretationsschwierigkeiten gibt, die entsprechende Handlungsanweisungen nach sich ziehen müssen, dann ist es ja problematisch, diese nur in einer Direktion zu erteilen; Sie haben das ja selbst aufgegriffen und gesagt, sie werde nun landesweit erteilt. Ich frage Sie: Ist nicht auch dies problematisch? Müssten Sie sich nicht über die Innenministerkonferenz für bundesweite Interpretationshilfen einsetzen?

In der Tat. In beiden Punkten gebe ich Ihnen Recht. Die erste Frage hatte ich schon beantwortet. Zum zweiten Aspekt: Es ist so, dass das Land Brandenburg bereits im vergangenen Jahr über die zuständige Kommission beim Bundeskriminalamt angeregt hat, eine Klarstellung der Richtlinie auf Bundesebene vorzunehmen. Das ist im Oktober 2013 im entsprechenden Gremium diskutiert worden, und zwar mit der Feststellung, dass diese Probleme in der Tat nicht nur im Land Brandenburg, sondern in vielen Bundesländern erkannt und kontrovers diskutiert werden. Es ist das Ziel, eine einheitliche Auslegungspraxis herbeizuführen. Das muss das Ziel bleiben. Insofern gebe ich Ihnen Recht. Das Präsidium arbeitet daran, zunächst einmal die Einheitlichkeit im Land mit einer Handreichung herbeizuführen.

Ich möchte ergänzend darauf hinweisen, dass die Frage, wie man mit der Statistik umgeht, ohnehin eine ist, die jeder Praktiker, jeder Sachbearbeiter immer eigenverantwortlich anhand eines konkreten Falles beantworten muss. Ich verlasse mich darauf, dass das alle Sachbearbeiter kompetent und erfahren, wie sie sind, korrekt handhaben. Grundlage bleibt immer die Richtlinie des Bundes.

Frau Kollegin Nonnemacher, während der Antwort auf eine Nachfrage sind keine weiteren Nachfragen zulässig. Insofern gehe ich einmal davon aus, dass Sie das Mikrofon vorher betätigt haben. Bitte stellen Sie Ihre Nachfrage.

Herr Präsident, Verzeihung, ich glaube, ich habe dasselbe Problem wie Frau Geywitz vorhin, ich habe ununterbrochen auf das Mikrofon gedrückt. - Egal. Ich wollte den Innenminister fragen: Ziehen Sie aus diesen Erwägungen die Dienstanweisung der Direktion West zurück und verfolgen damit auch nicht weiter die Intention, für Brandenburg eine Interpretationshilfe auszustellen, bis das bundesweit geklärt ist?

Es ist nicht meine Aufgabe, diese Anweisung zurückzuziehen ich habe sie ja auch nicht in die Welt gesetzt -, sondern ich sagte, es wird derzeit daran gearbeitet, eine einheitliche Regelung zu schaffen.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Die halbe Stunde ist so gut wie verstrichen. Ich danke Ihnen für Ihre Antworten. Wir haben heute nur eine 30-minütige Mittagspause. Ich muss Herrn Bischoff somit auf die schriftliche Antwort vertrösten, obwohl er heute Geburtstag hat. Ich entlasse Sie in die Mittagspause bis 12.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 11.59 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 12.31 Uhr)

Meine Damen und Herren! Ich eröffne Tagesordnungspunkt 3:

„Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“

Abschlussbericht der Enquete-Kommission 5/1

Drucksache 5/8500