Protocol of the Session on February 27, 2014

Weiterhin weise ich darauf hin, dass das nur die eine Seite ist. Die andere Seite ist, dass die Wohnraumförderung weitergeführt wird. Zum einen bekommt das Land Brandenburg 30 Millionen Euro aus dem Entflechtungsgesetz. Das wird insbesondere für die Verbesserung des Bestandes, also unter anderem für den Aufzugsbau und andere Dinge, weiter eingesetzt; Barrierefreiheit spielt eine große Rolle. Auch das muss bezahlbar gestaltet werden, denn bezahlbarer, angemessener Wohnraum ist eine soziale Frage, und das ist der Landesregierung sehr wichtig.

Zudem habe ich mit dem ehemaligen Finanzminister Herrn Dr. Markov ausgehandelt, dass wir in diesem Jahr zusätzlich 10 Millionen Euro aus dem Landeswohnungsbauvermögen für die Neubauförderung zur Verfügung stellen. Ich sage das dem Parlament aus folgendem Grund: Wenn Sie im Haushaltsplan Einzelplan 11 - nachsehen, werden Sie die 10 Millionen Euro nicht finden, weil die aus dem Landeswohnungsbauvermögen dort eingesetzt werden können. Das hat auch mit der guten Entwicklung des Landeswohnungsbauvermögens zu tun.

Nun bin ich ein aufmerksamer Leser der Presse, insbesondere aus dem Potsdamer Raum - es sind ja zwei Abgeordnete, die sich hier gemeldet haben. Dort wird geschrieben, dass die 10 Millionen Euro nicht als ausreichend angesehen werden. Das mag ich zugeben, ich halte es aber für einen großen Erfolg, dass wir uns darauf verständigen können, diese 10 Millionen Euro erstmals einzusetzen. Ich werde auch mit dem neuen Finanzminister in Haushaltsverhandlungen darüber reden, wie es 2015/2016 entsprechend weitergeht. Mein Ziel ist, weiterhin auch Mittel aus dem Landeswohnungsbauvermögen dafür einzusetzen.

Ich muss eines sagen: Das Landeswohnungsbauvermögen hat vielleicht erinnern sich einige Abgeordnete daran - eine große Rolle in den Medien gespielt. Es hat sich nun sehr gut entwickelt, nun spielt es in den Medien eine geringere Rolle - darüber bin ich froh -, und dieses Landeswohnungsbauvermögen sollte genutzt werden, um auch in diesem Bereich der Neubauförderung entsprechende Akzente zu setzen. - Herzlichen Dank.

Herr Scharfenberg fragt nach.

Danke, Herr Minister. Ich darf Sie daran erinnern, dass die Möglichkeit für eine solche Mietpreisbremse in Schwerpunktgebieten schon wesentlich länger gegeben ist - die gibt es seit Frühjahr vergangenen Jahres. Deswegen meine Nachfrage: Wann rechnen Sie damit, dass die Verordnung, die eine schwerpunktbezogene Mietpreisbremse flächendeckend ermöglicht, in diesem Land Wirkung erzielen wird? Wann wird sie in Kraft treten?

Meine zweite Frage dazu: Sehen Sie angesichts dessen, dass das wirklich dringend gebraucht wird, Möglichkeiten, das noch zu beschleunigen?

Ich will erst einmal eines sagen - deshalb habe ich auf die unterschiedlichen Situationen hingewiesen -: Das wird es nicht flächendeckend geben, und das muss es auch nicht. Ich rechne damit, dass wir nach der Abfrage und auch der entsprechenden Übereinstimmung mit Indikatoren dies vor der Sommerpause leisten können.

Es gibt weitere Nachfragen, Herr Bretz, bitte.

Vielen Dank, Herr Minister. - Ich habe zwei Nachfragen. Die erste: Ist es Ihnen bereits jetzt möglich, etwas zu den konkreteren Eckwerten dieser Verordnung zu sagen?

Zweite Frage: Können Sie bestätigen, dass im letzten Jahr über landesspezifische Förderprogramme ein Wohnblock mit sieben Wohneinheiten durch das Land gefördert worden ist und mehr nicht?

Herr Bretz, ich habe das alles dargestellt. Diese 30 Millionen Euro aus dem Entflechtungsgesetz sind für die Wohnraumförderung eingesetzt worden, allerdings nicht für den Neubaubereich. Wenn der eine oder andere einmal in seinen Wahlkreis geht, stellt er fest, dass wir gerade, was Aufzugsförderung, Sanierungsförderung und Ähnliches betrifft, einen Riesenbedarf haben. Es sind 100 % der Mittel eingesetzt worden, um die Wohnverhältnisse zu verbessern, und jetzt haben wir zusätzlich die Möglichkeit, diese Neubauförderung, insbesondere aus dem Landeswohnungsbauvermögen, entsprechend abzusichern.

Was die Konkretisierung betrifft: Ich halte es für richtig, dass wir erst einmal die Abfrage abwarten. Ich gehe davon aus, dass sich dann der zuständige Fachausschuss damit beschäftigt - ich werde gern darüber berichten - und wir uns dann auf die nächsten Jahre vorbereiten, weil ich vonseiten der Abgeordneten Unterstützung spüre, dass wir weiterhin Akzente der Neubauförderung aus dem Landeswohnungsbauvermögen setzen können. - Herzlichen Dank.

Herzlichen Dank. - Damit kommen wir zur Frage 1535 (Mindest- abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung), gestellt vom Abgeordneten Bretz.

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, in das Baugesetzbuch eine Öffnungsklausel aufzunehmen, die es den Ländern ermöglicht, länderspezifische Abstände zur Bebauung mit Windkraftanlagen einzuführen.

Ich erinnere zweitens daran, dass die Freistaaten Bayern und Sachsen bereits im Juli letzten Jahres eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet haben, die zudem noch die Einführung von Windabstandsfaktoren ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund freue ich mich, Ihnen folgende Frage stellen zu dürfen: Wie bewertet die Landesregierung die Initiativen des Koalitionsvertrags und die Bundesratsinitiative der Freistaaten?

Diese Frage wird wiederum Minister Vogelsänger beantworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bretz, wir sind ja in einem engen Dialog - ich freue mich über Ihre Frage, kein Problem. Ich bin auch ein intensiver Leser des schwarz-roten Koalitionsvertrags. Das hat übrigens folgenden Hintergrund: Ich durfte dem zustimmen. Bei Ihnen haben es die Kanzlerin und der Vorstand gemacht. Gleichwohl ist es ein guter Vertrag.

(Bretz [CDU]: Ich habe auch zugestimmt!)

- Sie haben auch zugestimmt? Das ist gut.

(Genilke [CDU]: Wir vertrauen unserer Kanzlerin!)

Es ist immer gut, wenn Sozialdemokraten in der Regierung sind. Das ist im Land so, und im Bund ist es genauso.

(Beifall SPD - Senftleben [CDU]: Wer war denn dage- gen?)

- Ich war nie dagegen gewesen, Verantwortung zu übernehmen. Da gibt es gleich wieder Aufgeregtheit bei der CDUFraktion.

Jetzt zu dem Fakt - diese Öffnungsklausel erscheint auf Seite 54 des Vertrags -: Das hat weitreichende Konsequenzen für die jetzigen Planverfahren. Das muss man dabei berücksichtigen. Und man muss sich ernsthaft überlegen, ob man gerade für die Fragen, die erneuerbare Energien und Windkraftnutzung betreffen, entsprechende Länderregelungen als sinnvoll erachtet. Das wird im Bundesrat zu diskutieren sein, und dies ist für März beantragt. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Sie, Herr Bretz, haben jetzt erst gedrückt; zumindest hat bisher nichts geblinkt.

(Bretz [CDU]: Ich habe aber gedrückt!)

- Macht das bitte in der Pause.

Wir kommen zu der spannenden Frage 1536 (Hidden Cham- pions im Land Brandenburg?), die der Abgeordnete Tomczak stellen wird.

Vor dem Hintergrund der Diskussionen über die Exportfähigkeit bzw. die Exportpotenziale brandenburgischer Unternehmen können auch sogenannte Hidden Champions eine bedeutende Rolle spielen.

Hidden Champions sind Unternehmen, die in ihrer Branche weltweit den Ton angeben und dennoch in der Regel unbekannt sind. Weltweit gibt es rund 2 000 derartige erfolgreiche Mittelständler, etwa 1 300 davon im deutschsprachigen Raum.

Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung der sogenannten Hidden Champions für die Wirtschaft in Brandenburg ein?

Darauf antwortet der Wirtschaftsminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege, ich freue mich immer wieder über Fragen, deren Antworten eigentlich schon absehbar sind. Insofern vielen Dank für die Gelegenheit, das darzustellen.

Um noch einmal klarzumachen, worum es geht: Mit dieser Bezeichnung werden Unternehmen gekennzeichnet, die als sogenannte „heimliche Gewinner“ oder „heimliche Helden“ im Bereich der Wirtschaft tätig sind. Im Regelfall sind das Unternehmen, die entweder über ein weltmarktfähiges Produkt der Spitzenklasse verfügen oder in einem Marktsegment Weltführerschaft aufweisen.

Solche Unternehmen spielen eine erhebliche Rolle nicht nur für die deutsche, aber auch für die deutsche und für die Brandenburger Wirtschaft. Selbstverständlich prägen sie auch das Image einer Region. In Baden-Württemberg beispielsweise wird zugleich eine sehr hohe regionale Verzahnung mit den Unternehmen deutlich. Das ist auch in Brandenburg typisch bei den Unternehmen, die in diesen Segmenten tätig sind. Das heißt, eine solche Imagebildung aus der Region heraus wird durch die enorme wertschöpfende Kraft dieser Betriebe tatsächlich umgesetzt.

Ich nenne Ihnen jetzt zwei Beispiele, was im Einverständnis mit den Unternehmen erfolgt; denn normalerweise verzichten diese Unternehmen gern auf solche Formen der Öffentlichkeit.

Das erste Beispiel ist die Stemme AG. Die Stemme AG ist ein sehr bekanntes Unternehmen mit einem Exportanteil von mehr als 80 %. Auch auf der ILA werden wir diese Produkte wiederfinden.

Das zweite Beispiel ist die Euromar GmbH in Fehrbellin. Dort werden Kakaoerzeugnisse verarbeitet. Das Unternehmen liefert ebenfalls ein Spitzenprodukt in diesem Bereich, der Exportanteil liegt bei mehr als 75 %.

Wir haben also die Situation, dass solche Unternehmen im Regelfall über eine sehr hohe Innovationsfähigkeit verfügen. Deshalb versuchen wir, im Rahmen unserer Innovationsstrategie selbstverständlich, auch für diese Unternehmen weitere Möglichkeiten zu schaffen, ihre eigene Wirtschaftskraft weiter auszubauen.

Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, um noch einmal etwas zu der außenwirtschaftlichen Bedeutung zu sagen. Wir hatten im Jahr 2008 eine Exportquote von etwa 23,6 %. Im Jahr 2012 ist diese bereits auf 30,9 % angestiegen. Dabei spielen insbesondere Unternehmen wie die genannten eine wesentliche Rolle.

Besonders freut mich, dass auch der Anteil der Endprodukte an den Gesamtausfuhren des Landes Brandenburg gesteigert wurde. Im Jahr 2006 wurden 43 % des Exports über Endprodukte abgewickelt, im Jahr 2012 bereits 58 %. Das verdeutlicht noch einmal die Tiefe der Wertschöpfungskette, wenn über Endprodukte ein solch bedeutender Anteil am Export auch umgesetzt werden kann.

Insofern, Herr Abgeordneter, kennen wir diese Unternehmen und stehen auch mit ihnen in Kontakt. Wir versuchen, den politischen Rahmen sowohl hinsichtlich Eigenkapitalstärkung, Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft als auch hinsichtlich der Innovationsstrategie so zu spannen, dass wir die entsprechenden Möglichkeiten weiter ausschöpfen und entwickeln können. - Vielen Dank.

Es gibt eine kurze Nachfrage.

Herr Minister, ich teile Ihre Einschätzung bezüglich der Bedeutung dieser Unternehmen für Brandenburg und die allgemeine Ausführung, dass man Unternehmen - zwei Beispiele haben Sie ja genannt - nicht einfach so nennen kann.

Gibt es einen weiteren Überblick, wie viele Unternehmen in Brandenburg so eingeschätzt werden können? Gibt es eine Zuordnung zu Branchen? Gibt es aber vor allen Dingen noch einige deutliche Worte zu der Unterstützung für diese Unternehmen durch das Land Brandenburg?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, erstens: Unterstützung für diese Unternehmen wird dann gewährleistet, wenn ein bestimmter Bedarf vorliegt. Das ist sehr, sehr verschieden. Das Beispiel Stemme AG habe ich bereits erwähnt. Diese wurde mehrfach durch das Land Brandenburg unterstützt, damit sie sich im

Bereich ihrer Wertschöpfungsqualität weiterentwickeln konnte.

Zweitens: Wir führen keine Liste; denn selbstverständlich entwickeln sich die Unternehmen im Rahmen ihrer Wertschöpfung ständig weiter. Es gibt hier eine Reihe von mittelständischen Unternehmen, aber auch von Betriebsstätten größerer Unternehmen, die in Brandenburg mit ihrem jeweiligen Erzeugnis tätig sind und zum Beispiel auch im Bereich Luft- und Raumfahrt weltweit eine Spitzenstellung einnehmen. Insofern stehen wir mit ihnen in unmittelbarem Kontakt über die ZAB und über unsere Innovationsstrategie.

Des Weiteren bedarf es der Zustimmung der Unternehmen, wenn wir Namen veröffentlichen, weshalb ich heute auch nur zwei genannt habe und keine weiteren nennen werde.