Protocol of the Session on February 26, 2014

Frau Kaiser, Sie verstehen, dass ich jetzt nicht auf eine einzelne Lösung des Problems eingehe. Es geht ja schon über viele Jahre. Wir haben zum Beispiel in der Gesundheitsministerkonferenz 2012 Beschlüsse dazu gefasst, die dem Bundesgesundheitsminister zugeleitet wurden. Der - damalige - Minister hat dann die Arbeitsgruppe noch einmal mit Leben erfüllt, damit sie ihre Arbeit nicht schon vorzeitig beendet. Wir sind uns aber alle einig: Die herkömmlichen Finanzierungsstrukturen mit der Selbstversicherung in dieser Größenordnung werden das Problem in der Zukunft nicht lösen. Deshalb müssen wir über viele neue Facetten nachdenken, die ich gerade darzustellen versucht habe, und auch Staatshaftung und öffentliche Mittel - Steuergelder oder wie auch immer - mit in Betracht

ziehen. Das wird die Aufgabe sein. Aber ich würde gern erst den Bericht zur Kenntnis nehmen und feststellen, welche Vorschläge da unterbreitet werden, denn die Hebammenverbände haben da mitgewirkt, sodass wir dann sagen können: Das ist eine Lösung. Oder: Es muss nachgesteuert werden.

Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 1510 (Finanzie- rung der Altenpflegeausbildung), die die Abgeordnete Schier stellt.

Die Landesarbeitsgemeinschaft für Altenpflegeschulen hält die Mittel, die landesseitig für die Altenpflegeausbildung zur Verfügung gestellt werden, für nicht ausreichend. In dem Formular, das die Schulen bei der Mittelbeantragung ausfüllen müssen, können sie nur die vorgegebene Maximalsumme von 330 Euro eintragen. Würde die tatsächlich benötigte Summe eingetragen, würde das Formular vom Landesamt für Soziales und Versorgung nicht angenommen.

Ich frage die Landesregierung: Wie wird sie sicherstellen, dass die Altenpflegeschulen trotz der Unterfinanzierung in der Lage sind, auch künftig die Altenpflegeausbildung in Brandenburg zu gewährleisten?

Minister Baaske antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schönen guten Morgen zunächst einmal!

(Heiterkeit - Zurufe: Guten Morgen!)

Liebe Frau Schier, zeigen Sie mir einen Schulleiter der nördlichen Hemisphäre, der sagen würde, er sei auskömmlich finanziert. Egal, welche Schulform, egal, wo das in diesem Land ist oder in anderen Ländern - den werden Sie so schnell nicht finden.

Natürlich kann man immer mehr Geld fordern, aber - wie Sie schon richtig gesagt haben -: Bei uns ist die Grenze bei 330 Euro. Und es ist eine Förderrichtlinie. Das heißt, wir geben dieses Geld freiwillig, ohne irgendeine rechtliche Verpflichtung, die dahinterstehen könnte. Wir tun das, weil wir wollen, dass die Schülerinnen und Schüler, die Altenpflegeschulen besuchen, kein Schulgeld bezahlen, wie zum Beispiel in Berlin oder in vielen anderen Bundesländern.

Ich denke, dass man noch einmal darüber nachdenken kann, ob das, was wir 2009 - nämlich 330 Euro - festgelegt haben, auch in Zukunft so sein muss. Darüber werden wir mit dem Finanzminister beim nächsten Doppelhaushalt verhandeln. Aber zunächst muss ich deutlich sagen: Es ist eine Förderrichtlinie.

Es gibt im Übrigen eine Altenpflegeschule, die auch gerade eine Klage dahin gehend eingereicht hat, dass die Mittel nicht ausreichend seien. Das Verfahren läuft beim Verwaltungsgericht in Potsdam. Ich gehe davon aus, dass uns das Verwal

tungsgericht Recht geben wird, weil es - wie gesagt - eine Förderrichtlinie ohne gesetzliche Grundlage ist. Da muss man sehen, wie man dann weiter verfährt.

Natürlich kann man immer mehr Geld geben. Ich möchte auch nicht, dass diejenigen, die bei uns Altenpflege lernen, Schulgeld zahlen. Das wollen wir auch weitestgehend verhindern. Aber wie gesagt, 330 Euro ist das, was auch in anderen Ländern gezahlt wird, wo das Verfahren dem Brandenburger etwa entspricht, sodass das adäquat und nicht etwa unverhältnismäßig wenig oder gering in der Ausstattung ist.

Im Übrigen - auch das muss man sagen - gab es im vergangenen Jahr auch noch einmal einen Trägerwechsel einer Altenpflegeschule und eine Neugründung. Eine Neugründung hielte ich unter dem Aspekt, dass es nicht auskömmlich durchfinanziert wäre, auch für schwierig. Also scheint es wohl noch zu gehen. - Sie haben eine Nachfrage?

Es gibt Nachfragen, ja. - Frau Schier, bitte.

Herr Minister, wir sind uns doch darüber im Klaren und einig, dass die Altenpflege, dass Pflege überhaupt das Thema ist, das uns auch in den nächsten Jahren - auch nicht ganz uneigennützig - beschäftigen wird. Ich sage immer wieder: Irgendwann sind wir diejenigen, die Pflege brauchen. Also muss man auch etwas dafür tun, dass wir eine gute Ausbildung in der Pflege haben und wir die Ausbildung vor allen Dingen in Brandenburg behalten. Die Träger sagen: Die Dozenten bekommen in Berlin 500 Euro mehr. - Deswegen sage ich: Wir brauchen in der Altenpflegeschule ja nicht nur Schüler, sondern auch die, die sie unterrichten.

Sie sagen, Sie werden sich mit dem Finanzminister hinsetzen und da eine Regelung finden: Ich glaube, es ist auch eine Frage der Prioritätensetzung. Wann, denken Sie, wird es bei diesem Gespräch zu einem Ergebnis kommen?

Wir reden jetzt über den Doppelhaushalt 2015/16. Im jetzigen Haushalt werden wir nichts mehr machen. Sie haben es vielleicht verfolgt: Wir hatten lange Diskussionen, ob wir das überhaupt aus dem ESF bezahlen können. Seit ein paar Jahren haben wir es auf Landesfinanzierung umgestellt. Jetzt muss man sehen, ob man dort sukzessive eine Angleichung vornimmt.

Ich würde auch weiterhin gucken: Was zahlen andere Länder? Wie gesagt, wenn es in Berlin 500 Euro sind, die ein Dozent mehr erhält, dann geschieht dies womöglich aufgrund dessen, dass Berlin an diesen Schulen Schulgeld nimmt. Das ist ein Zustand, den wir sicherlich auch nicht wollen. Da muss man immer wieder eine Güterabwägung treffen: Was ist für die Altenpflege jetzt wirklich besser?

Momentan ist das begrenzende Kriterium bei uns nicht unbedingt, dass wir die Schulen, die Ausbildungsplätze nicht hätten, sondern dass wir die jungen Frauen und Männer nicht haben, die diese Schulen besuchen wollen. Das ist derzeit das begren

zende Kriterium und nicht etwa ein Mangel an Schulplätzen. Danke.

Die Spielhallensozialkonzeptverordnung ist Gegenstand der Frage 1511 (Vorlage einer Spielhallensozialkonzeptverord- nung), die der Abgeordnete Büttner stellt.

Im vergangenen Jahr hat der Landtag unter anderem gegen die Stimmen der FDP-Fraktion das Brandenburgische Spielhallengesetz beschlossen. Das Gesetz trat Anfang April 2013 in Kraft.

Gemäß § 2 Abs. 5 hat die Landesregierung durch Rechtsverordnung das Nähere über Inhalt und Form des Sozialkonzepts und die Anerkennung der Schulungsangebote bestimmt. Besondere Beachtung verdient hier die Tatsache, dass eine Erlaubnis gemäß § 2 Abs. 2 Nummer 1 zu versagen ist, wenn ein Sozialkonzept nicht vorgelegt wird.

Im Rahmen des Unterrichtungsverfahrens nach Artikel 94 der Landesverfassung wurde dem Landtag am 11. Februar 2014 ein Verordnungsentwurf zugeleitet, der bislang noch nicht innerhalb der Landesregierung abgestimmt worden ist. Die kommunalen Spitzenverbände wurden zeitgleich mit dem Landtag beteiligt.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie ist es zu erklären, dass die Spielhallensozialkonzeptverordnung, die nähere Ausführungen sowohl über Form und Inhalt des Sozialkonzepts als auch über die Anerkennung von Schulungsangeboten enthält, zehn Monate nach dem Inkrafttreten des Brandenburgischen Spielhallengesetzes noch nicht in Kraft getreten ist?

Ministerin Tack antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Büttner, für Ihre Frage. Die Landesregierung befindet sich im Erarbeitungsverfahren der notwendigen Rechtsverordnung; das haben Sie zur Kenntnis genommen.

Auf Arbeitsebene wurden mehrere Verordnungsentwürfe zwischen dem Gesundheitsministerium, dem Innen- und dem Wirtschaftsministerium diskutiert. Da gingen die Meinungen schon etwas auseinander.

Jetzt haben wir die dritte Fassung. Die kennen Sie, sie liegt Ihnen vor. Sie ist zwischen allen Häusern abgestimmt und liegt jetzt auch dem Städte- und Gemeindebund mit der Bitte um Stellungnahme vor; diese wird Ende März vorliegen. Dann wird das formale Verfahren eingeleitet, und unter Einhaltung der Fristen - wenn sich alle an die Fristen halten - wäre es möglich, die Verordnung Ende Mai in Kraft zu setzen. Aber wie Sie richterweise festgestellt haben - Sie haben vorhin aus dem Gesetz zitiert -, ist es einem Spielhallenbetreiber auch jetzt schon möglich, eine Genehmigung zu erhalten, denn der Gesetzgeber

hat ja auf die spätere Rechtsverordnung verwiesen, um zu konkretisieren. Dennoch kann jetzt anhand der Vorlage eines Musterkonzepts darauf zurückgegriffen werden, auch ein Sozialkonzept vorzulegen und dann die Zustimmung von der Erlaubnisbehörde zu erhalten.

Da gibt es Nachfragebedarf. Herr Büttner, bitte.

Frau Ministerin, wie ist denn sichergestellt, dass die Umsetzung des Brandenburgischen Spielhallengesetzes erfolgt, dessen Nichteinhaltung ja auch mit Ordnungsstrafen bewehrt ist? Wie sollen Spiel- und Gaststättenbetreiber oder Ordnungsbehörden das Gesetz umsetzen, wenn eine maßgebende Verordnung zehn Monate lang nicht in Kraft getreten ist?

Das habe ich Ihnen gerade zu beschreiben versucht. Ich kann Ihnen versichern: Es ist nichts passiert. Das wird natürlich angezeigt. Die Verordnung wird, wie ich gerade gesagt habe, Ende Mai - gesetzt den Fall, alle - auch der Städte- und Gemeindebund - halten ihre Fristen ein - in Kraft treten können. Im März ist das formale Verfahren abgeschlossen. Verwaltungsgänge sind ein bisschen anstrengend, aber das ist so.

(Büttner [FDP]: Ich kenne das, keine Sorge!)

- Umso besser!

Zum Umgang mit rechtsextremen Aussteigern stellt die Abgeordnete Nonnemacher die Frage 1512 (Lassen die Behörden Aussteiger aus der rechtsextremen Szene allein?).

Laut einem Beitrag in „Brandenburg Aktuell“ vom 11. Februar 2014 werden Aussteiger aus der rechtsextremen Szene von den Behörden nicht ausreichend unterstützt. Ich zitiere aus der Sendung:

„Zwei Jahrzehnte lang war Tanja P. überzeugte Nationalsozialistin, Mitglied bei den Freien Nationalisten und der verbotenen Wiking-Jugend. Dann stieg sie aus - und ist seitdem auf der Flucht vor ihrem Ex-Mann, einem fanatischen Neonazi und ehemaligen ‚Kameraden‘. Von den Behörden fühlt sie sich nicht ausreichend unterstützt. Auch ihr Anwalt Gregor Gysi wirft den Behörden Versagen vor. Aussteiger würden kaum geschützt, müssten häufig ihre Wohnsitze verlegen oder richtiggehend flüchten.“

In dem Beitrag erläutert ein Vertreter von der Initiative Exit, wie Behördenunterstützung aussehen sollte und welche Reserven er sieht.

Ich frage die Landesregierung: Wie unterstützt sie Personen, die aus der rechtsextremistischen Szene aussteigen wollen?

Minister Holzschuher antwortet darauf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Nonnemacher, die Unterstützung von Ausstiegswilligen aus der rechtsextremen Szene ist selbstverständlich ein ganz wichtiger Punkt im Bereich der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Natürlich helfen auch die Behörden des Landes Brandenburg bei der Verwirklichung eines solchen Ausstiegswunsches im jeweiligen Einzelfall und im Rahmen der gebotenen rechtlichen Möglichkeiten.

Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich auf den im Beitrag angesprochenen Einzelfall hier nicht eingehen kann. Generell kann ich aber dazu sagen, dass die Polizei bei ihren Ermittlungen und bei der präventiven Arbeit im Bereich der politischmotivierten Kriminalität ganz klare Prioritäten hat und die vorhandenen Aussteiger-Programme sehr aktiv unterstützt.

Bei relevanten Fällen erfolgt das insbesondere durch eine umfassende Analyse der etwaigen Gefährdung Betroffener. Dazu gehören die Einbeziehung bzw. die Einholung von Informationen anderer Sicherheitsbehörden und die Prüfung gegebenenfalls erforderlicher Schutzmaßnahmen. Natürlich geschieht das Ganze immer in direktem Kontakt mit den Betroffenen; es gibt dort eine sehr intensive Herangehensweise. Im sicherheitsbehördlichen Rahmen gibt es für diese Fälle Regelungswerke, die im Land Brandenburg - wie inzwischen eigentlich bundesweit - sehr akkurat beachtet werden.

Jetzt ist der Ton weg.

(Zuruf von der CDU: Oder die Redezeit ist um!)

- Oder die Redezeit ist um, das kann auch sein.

Die Polizei des Landes Brandenburg weist im Übrigen Ausstiegswillige auf das Aussteiger-Programm des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie auf die in dem Beitrag angesprochene Organisation Exit hin.

Nochmals: Es erfolgt immer die Prüfung, ob es Schutzmaßnahmen für konkret gefährdete Personen darüber hinaus geben muss.