Eher habe ich den Eindruck, dass Sie nicht immer ganz konkret wissen, was im Land passiert, und gerade, was die Stipendien angeht, mit geschlossenen Augen durch das Land gehen. Denn gerade, was die Stipendien angeht, schaue ich einmal in den Barnim, schaue ich einmal in die Prignitz, wo die Krankenhäuser Stipendien ausgegeben haben, sehr erfolgreich bei der GLG, und heute - auch nachzulesen - am Krankenhaus Prignitz eine Medizinstudentin dank eines Stipendiums in der Region gehalten werden kann.
(Prof. Dr. Schierack [CDU]: Es geht um die Landesregie- rung in Brandenburg, nicht um die Krankenhäuser!)
Sie werfen uns immer vor, wir würden nur auf den Bund zeigen. Ich glaube, Sie vergessen, welche Verantwortung die Bundesregierung hat. Ich merke immer wieder, dass sich die CDU vor ihrer Verantwortung auf Bundesebene drückt.
Ich habe in meinem Redebeitrag sehr deutlich gemacht, wo das Land Brandenburg bereits gute Modelle eingesetzt hat: AGnES II, KV-Bereitschaftspraxis - das sind ganz explizit Landesmodelle. Die Ministerin hat es noch einmal ausgeführt: Wir müssen endlich dazu kommen, auch hier bundesweite Regelfinanzierungen zu erhalten.
Ich bin dem Kollegen Tomczak sehr dankbar, dass er den Hinweis auf das Sozialgesetzbuch gegeben hat, weil - Herr Kollege Schierack, Sie geben mir doch Recht - das Sozialgesetzbuch, explizit SGB V, in dem unter anderem die ambulante Behandlung an einem Krankenhaus geregelt ist, ein Bundesgesetz ist. Bundesgesetze werden im Deutschen Bundestag verabschiedet und geändert und nicht im Landesparlament.
(Unruhe bei der CDU - Zuruf: Sie haben doch das Thema für die Aktuelle Stunde gewählt, Herr Kollege!)
Sie sagen, Brandenburg wolle keine Verantwortung auf Landesebene übernehmen. Die Ministerin hat es am Thema Präventionsgesetz deutlich gemacht. Wenn Sie in der Begründung nachlesen, warum der Gesetzesentwurf der ehemaligen Bundesregierung von allen Bundesländern im Bundesrat abgelehnt wurde, so stellen Sie fest, dass dies unter anderem deswegen geschah, weil die Landesebene nicht entsprechend ihrer Verantwortung, die sie wahrnehmen möchte, berücksichtigt wurde. Hier wird ganz klar erkennbar: Das Land Brandenburg und die anderen Bundesländer möchten Verantwortung übernehmen. Daher habe ich die große Hoffnung, dass, wenn ein neues Präventionsgesetz vorgelegt wird, es entsprechend Berücksichtigung findet.
Meine Damen und Herren, wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, und wir - die rot-rote Landesregierung, die Gesundheitsministerin der Linken - agieren, um eine flächendeckende gesundheitliche Versorgung im Land sicherzustellen.
Ich begrüße unter unseren Gästen eine Gruppe von Seniorinnen und Senioren aus dem schönen Landkreis OberspreewaldLausitz. Herzlich willkommen bei uns!
Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 86 (Rettungsbei- hilfen an Odersun), die der Abgeordnete Bischoff stellen wird.
Nach aktuellen Medienberichten soll die Rückzahlung von Rettungsbeihilfen an Odersun in Frankfurt (Oder) durch verschiedene Grundstücke gesichert worden sein.
Ich frage die Landesregierung: Welche Rolle spielte die Besicherung des Überbrückungskredites an Odersun durch Grund
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Besicherung durch Grundstücke spielte eine zentrale Rolle - sowohl der Höhe der Rettungsbeihilfe nach als auch schon bei der Beantragung. Das Unternehmen hatte sich an uns gewandt, um einen Überbrückungskredit zu erwirken. Damit sollte für den Zeitraum November 2011 bis März 2012 die Möglichkeit eröffnet werden, über den Neueinstieg eines Investors zu verhandeln.
Der Gesamtfinanzierungsbedarf lag bei 6,5 Millionen Euro. In einem Besicherungsverfahren konnte nachgewiesen werden, dass nicht 4 Millionen Euro besicherungsfähig gewesen sind. Der Wert der Grundstücke lag laut einem Verkehrswertgutachten zwar bei 3,9 Millionen Euro; es sind aber Sicherheitsabschläge auf diesen Betrag durchgeführt worden, sodass letztlich ein Gesamtwert von nur 3 Millionen Euro verbürgt werden konnte.
Deswegen haben wir dem Unternehmen mitgeteilt, dass dem ursprünglichen Anliegen, 4 Millionen Euro über eine Rettungsbeihilfe zu erhalten, nicht nachgekommen werden kann, sondern dass nur 3 Millionen Euro möglich sind und der Rest des Finanzierungsbedarfs - 3,5 Millionen Euro - durch die privaten Eigentümer bereitzustellen ist. Die 3,5 Millionen Euro wurden durch die privaten Eigentümer bis zum 15.12.2011 eingezahlt; erst danach ist die Rettungsbeihilfe in einer Größenordnung von 3 Millionen Euro beantragt worden.
Am 16.01. dieses Jahres sind die Verträge unterzeichnet worden, die eine Veräußerung des Grundstücks beinhalten. Das Land Brandenburg - durch die ILB vertreten - ist im Besitz einer erstrangigen Grundschuld. Das Geld wird nach Abzug von Aufwendungen des Insolvenzverwalters dem Landeshaushalt zufließen. - Vielen Dank.
Herr Minister, ist es richtig, dass der Landkreis Oder-Spree das Grundstück käuflich erworben hat, dass also das Geld, das der Landeshaushalt zu erwarten hat, von einer öffentlichen Kasse in die nächste fließt?
Meine zweite Frage, Herr Minister: Ist es richtig, dass überhaupt nicht sicher ist, in welcher Höhe das Land Brandenburg an dem Verkauf partizipieren wird, da es noch weitere Gläubi
ger gibt, und dass dann, wenn das Land tatsächlich partizipiert, nur etwas mehr als 2 Millionen Euro - das ist die Summe, von der ich gelesen habe - zu erwarten sind?
Herr Minister, können Sie mir in dem Zusammenhang auch die Frage beantworten, wie hoch der Erlös - abzüglich der Kosten aus dem Verkauf der Patente des Unternehmens gewesen ist?
Erstens: Herr Homeyer, ich kann Ihnen bestätigen, dass der Landkreis das Grundstück kauft. Aber ich meine nicht, dass man davon sprechen kann, der Betrag wechsle aus einer öffentlichen Kasse in eine andere.
Der Landkreis hat enormes Interesse an dem hervorragend gelegenen Grundstück, da dort verschiedene Bereiche, unter anderem das Rettungswesen des Landkreises, zusammengeführt werden können. Insofern ist das auch eine günstige Möglichkeit im Sinne der Strukturentwicklung des Landkreises.
Zweitens: Ich kann Ihnen nicht bestätigen, dass das Land Brandenburg nicht der erstrangige Gläubiger sei. Hier gilt das Absonderungsrecht des Insolvenzrechts. Wir sind in Bezug auf die Grundschuld als erstrangiger Gläubiger bestellt. Die Erlöse werden dem Land zufließen.
Drittens: Ich bestätige Ihnen - das sagte ich vorhin schon -, dass von dem Kaufpreis von ca. 3 Millionen Euro die Aufwendungen für den Insolvenzverwalter und eine Reihe weiterer Sachverhalte abgezogen werden müssen. Wir gehen gegenwärtig davon aus, dass an das Land Brandenburg zwischen 2,3 und 2,4 Millionen Euro zurückfließen werden.
Was die Patentverwertung betrifft: Für die Patente ist insgesamt eine Summe von ca. 50 000 Euro gezahlt worden. Die Aufwendungen für die Patentpflege lagen bei 18 000 Euro. Das Grundstück - nicht die Patente - spielte bei der Bewertung bzw. Besicherung des Überbrückungsdarlehens stets die erstrangige Rolle.
Vielen Dank. - Weitere Nachfragen haben sich offenbar erübrigt. Daher kommen wir zur Frage 1475 (Brandenburg- Stipendium), gestellt von der Abgeordneten Geywitz. Bitte sehr.
Laut Presseberichten hat das brandenburgische Arbeitsministerium ein Förderprogramm „Brandenburg-Stipendium“ aufgelegt. Es richtet sich an den akademischen Nachwuchs, der bereits während des Studiums für kleine und mittlere Betriebe in Brandenburg gewonnen werden soll. Ebenfalls zielt es auf Fachkräftesicherung und Wissenstransfer.
Ich frage die Landesregierung: Wie wird das Programm sowohl bei den brandenburgischen Betrieben als auch bei den Studierenden angenommen?
Liebe Kollegin Geywitz, das Brandenburg-Stipendium wird sehr gut angenommen. Wir sind am Ende des Sommersemesters des vergangenen Jahres damit gestartet und hatten bis zum Jahresende über 80 Anträge vorliegen. Diese Fördermöglichkeit wird also wirklich angenommen; die Unternehmen zeigen eine entsprechende Nachfrage. Ich setze darauf, dass dem weiter so ist.
Einige mögen die Frage stellen, warum wir das eigentlich machen. Wir wissen, dass ungefähr 70 % unserer brandenburgischen Studentinnen und Studenten nach dem Studium nicht im Lande bleiben. Da war die Überlegung: Lasst uns doch etwas unternehmen, damit die Bindungskräfte zwischen den brandenburgischen Unternehmen und den hier Studierenden gefestigt bzw. überhaupt erst Beziehungen aufgebaut werden. Wir kamen auf die Idee, Stipendien zu zahlen, sodass junge Leute hier gehalten werden.