Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ness. - Das Wort erhält nun die CDU-Fraktion, Herr Abgeordneter Hoffmann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neues Gebäude - altes Thema: wieder mal SchülerBAföG. Eigentlich habe ich gedacht, es wäre im Grunde genommen schon alles dazu gesagt; aber einige Punkte haben Sie angesprochen, Kollege Ness, auf die ich nochmals eingehen möchte.
Wir haben die Evaluation vorliegen. Wir haben sie gefordert, und sie zeigt tatsächlich ein relativ differenziertes Bild. Sie zeigt, dass die praktische Umsetzung in den Kommunen funktioniert. Das ist gut. Sie zeigt auch, dass sich die Empfänger der Leistung über diese freuen. Das ist auch gut, es ist aber auch selbstverständlich. Jeder Empfänger einer Leistung freut sich darüber, dass er sie bekommt. Das ist also völlig normal. Dafür braucht man eigentlich keine Evaluation.
Man muss allerdings auch sagen, dass 51 % der Leistungsempfänger ein Gymnasium besuchen, und die Evaluation fand in
den Jahren 2010/2011 statt. Das heißt, diese Schüler haben sich in den Jahren 2006/2007, am Ende der 6. Klasse, entschieden: Wohin gehe ich nach der 6. Klasse? Gehe ich zur Oberschule oder gehe ich zum Gymnasium? Will ich das Abitur machen oder strebe ich eher einen berufsausbildungsqualifizierenden Abschluss an? Sie haben sich für das Gymnasium entschieden, und wenn Sie mir jetzt ernsthaft erzählen wollen, dass diese 51 % bereits 2006 in weiser Voraussicht geahnt haben, dass es möglicherweise irgendwann ein Schüler-BAföG gibt, und sich deshalb für das Gymnasium entschieden haben, dann zeigt das tatsächlich Realitätsverlust, Kollege Ness.
„Es bleibt also spekulativ, ob die Möglichkeit der weiterführenden Ausbildung tatsächlich erst durch die Förderung in Betracht gezogen oder vielmehr aufgrund der zusätzlichen Finanzierung, Absicherung oder Erleichterung verstärkt oder gefestigt wurde.“
Weiterhin steht wörtlich darin - bei der Frage, ob es einen Einfluss auf die Bildungsbiografie hat -:
„Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Förderung und Wahl des Bildungsweges aufgrund der Höhe der Förderung ist nicht feststellbar.“
Jetzt sage ich einfach mal: Natürlich gibt es sicher auch einige Schüler, Familien bzw. Fälle, die sich aufgrund dieser Förderung entschieden haben, möglicherweise nach der 10. Klasse eben nicht in die Berufsausbildung zu gehen, sondern das Abitur abzulegen. Wir freuen uns auch über jeden einzelnen Fall, aber wir haben an dieser Stelle auch die Verantwortung, mit den Steuergeldern verantwortlich umzugehen. Und gerade in Zeiten knapper Kassen heißt das, dass wir sie effizient einsetzen müssen.
Dazu sage ich: Das Schüler-BAföG ist das bildungspolitische Projekt dieser Regierung, über das am meisten gesprochen wird und das in Sachen Bildungsqualität in den Schulen am wenigsten bewirkt.
Das ist einfach so. Das Schüler-BAföG ist kein bildungspolitisches, sondern ein sozialpolitisches Vorhaben. Das muss nicht schlecht sein. Ich glaube nur, dass es viele, viele Stellen gibt, bei denen wir dieses Geld sinnvoller und effizienter einsetzen könnten. Wir haben schon über so vieles gesprochen. Wir haben über Leitungsfreistellung in Kitas gesprochen, über Sprachförderung, Schulpsychologen, Unterrichtsausfall,
mehr Unterricht in Deutsch und Mathe an Grundschulen, Schulsozialarbeit, Medienpädagogik, Landesjugendplan - all dies sind Punkte und Maßnahmen, bei denen die Förderung allen Schü
lern zugute kommen würde, und zwar am Anfang der Bildungskette und nicht am Ende. Deshalb, glaube ich, wäre das auch der richtige Weg. Und, Kollege Ness, weil Sie die Prignitz angesprochen haben: Ja, ich würde mich auch in der Prignitz in die 11. Klasse eines Oberstufenzentrums stellen und erklären, warum wir der Meinung sind, dass wir diese 4 Millionen Euro, die dafür jährlich drinstehen, an anderer Stelle sinnvoller einsetzen könnten. Genau das würde ich auch dort tun, und ich weiß, dass sicher auch dort diejenigen, die diese Leistung empfangen, vielleicht nicht begeistert sind, wenn ich ihnen das sage. Aber ich glaube, dass es insgesamt richtig wäre, wenn wir an alle denken und das Geld möglichst effizient einsetzen.
Deshalb wird sich an unserer Haltung auch nichts ändern. Die Gesetzesänderung fußt ja auch auf der Evaluation, denn sie empfiehlt, dass man diese Staffelung zwischen diesen beiden Größen - einmal 100 Euro monatlich oder 50 Euro monatlich aufhebt, weil von den knapp 2 500 Fällen pro Jahr nur etwa 2,5 % diese 50 Euro in Anspruch nehmen und der Verwaltungsaufwand größer ist als die Einsparung. Deshalb ist aus Ihrer Sicht diese Gesetzesänderung nachvollziehbar und konsequent. Aber Sie müssen verstehen, dass aus unserer Sicht - das habe ich gerade dargestellt - diese Gesetzesänderung nicht notwendig ist, da wir grundsätzlich der Meinung sind, dass man dieses Geld an vielen anderen Stellen deutlich besser einsetzen könnte. Deshalb werden wir diese Gesetzesänderung ablehnen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmann. - Wir kommen nunmehr zum Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Abgeordneter Krause hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Gäste! Ich komme nicht umhin, Herr Hoffmann, Ihnen am Anfang meiner Rede Recht zu geben. Das Schüler-BAföG ist kein Instrument,
um die Bildungsqualität in diesem Land zu steigern. Das ist richtig. Das war aber auch gar nicht das Ziel des Schüler-BAföGs. Das Schüler-BAföG ist ein Instrument, um Bildungsgerechtigkeit herzustellen, und das wird erreicht.
Die soziale Herkunft bestimmt maßgeblich den Bildungserfolg. Das gilt für die gesamte Bundesrepublik, das gilt auch für Brandenburg, und gerade vor diesem Hintergrund haben wir uns überlegt, welches Instrument wir entwickeln können, das wir als Landesregierung, als Landtag implementieren können, um dieses Problem anzugehen.
Von 100 Akademikerkindern finden ca. 70 ihren Weg zur Hochschule, von 100 Kindern aus Arbeiterfamilien sind es ungefähr 24. Wir sehen also hier eine eklatante Differenz, und man muss
sich die Frage stellen: Woran liegt das? Wenn man sich mit diesen Familien auseinandersetzt, wenn man Studien liest und in diese sozialen Lagen hineinschaut, sieht man, dass in diesen Familien Entscheidungen getroffen werden zwischen warmer Mahlzeit oder Schulmaterial, zwischen Lernen und Prüfungsvorbereitung oder Arbeiten im Supermarkt, um zum Familieneinkommen beitragen zu können.
Rot-Rot hat es sich zum Ziel gesetzt, diese Fragestellung aufzuheben und mit einer Landesförderung hier eine finanzielle Entlastung zu schaffen, damit sich Kinder in diesen sozialen Lagen, in diesen Familien für Schule, für Bildung und damit in der Perspektive für ein gutes Leben entscheiden können. Damit ist das Schüler-BAföG ein Baustein für Chancengleichheit und ein Puzzlestück, um Brandenburg sozial gerechter zu gestalten. Das ist ein Kernanliegen dieser rot-roten Koalition, dieser Landesregierung, und ich bin stolz darauf, dass wir diesen Weg beschreiten und er von denjenigen, die diese Leistung beziehen, auch honoriert wird.
Aktuell beziehen 2 301 Schülerinnen und Schüler Schüler-BAföG. Herr Ness sagte, dass über den Leistungszeitraum insgesamt bereits über 5 000 Kinder in diesen Genuss gekommen sind. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal, das wir hier in Brandenburg haben, über das wir froh sind und auf das wir stolz sein können. Diese Kinder sagen - zumindest zu 50 % -, ohne diese Leistung wären sie den Weg zum Abitur wahrscheinlich nicht gegangen. Sie haben auf die Passage in der Evaluation hingewiesen. Es ist ein Stück weit spekulativ, weil die Entscheidungen vorher gefallen sind. Aber immerhin zu 50 % hätten sie es ohne nicht gemacht, und sie sagen - das kann man ganz konkret daraus ablesen -, dass sie sich für einen weiterführenden Bildungsweg entscheiden, ist sehr wahrscheinlich. Dadurch erreichen wir das Ziel, das damit verfolgt wird.
Das Schüler-BAföG-Gesetz wird nun weiter novelliert. Wir haben aktuell die Unterscheidung zwischen 50 bzw. 100 Euro im Monat pro Kind, je nachdem, wie die soziale Lage in der Familie ist; und wir kommen zu der Erkenntnis - bzw. empfiehlt uns das die Evaluation -, allen Kindern 100 Euro pro Monat zu gewähren. Wir schließen uns dieser Schlussfolgerung an. Wir würden das gern aufgreifen und das Gesetz entsprechend anpassen.
Wir haben im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport darüber in der 48. Sitzung am 5. Dezember 2013 - damals noch im alten Landtag - abschließend beraten, und die Beschlussfassung im Ausschuss hat eine Mehrheit dafür ergeben, dies so zu tun. Deshalb empfiehlt der Ausschuss dem Parlament, das Gesetz entsprechend zu ändern. Ich denke, dass wir damit auf einem guten und richtigen Weg sind, den es fortzusetzen gilt, und ich erinnere nochmals an einen Satz, den ich gern aus dem Bericht, Seite 2, zitieren möchte. Dort steht:
Ich denke, es ist eine gute Zusammenfassung, dass das Schüler-BAföG ganz klar sein Ziel erreicht, dass wir eine gute Politik für Kinder in unserem Land machen und damit auf dem richtigen Weg sind.
Abschließend möchte ich gern noch auf zwei Aspekte eingehen, die Sie in Ihrer Rede angesprochen haben, Herr Hoffmann. Sie haben gesagt, dass man diese Gelder auch in unterschiedlichsten Bereichen der Bildung einsetzen könnte. Natürlich könnte man das. Sie haben erwähnt, dass man mehr tun könnte, um Unterrichtsausfall zu bekämpfen. Ich sage Ihnen Sie haben es vermutlich mitbekommen, weil es weit durch die Presse gegangen ist -: Diese Landesregierung stellt zusätzlich 10 Millionen Euro dafür ein, um Unterrichtsausfall an den brandenburgischen Schulen wirksam zu bekämpfen. Das ist ein Erfolg unserer Landesregierung.
Sie haben erwähnt, dass man dieses Geld zusätzlich in den Landesjugendplan geben kann. Ich begrüße diese Initiative, möchte aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass die rot-rote Koalition seit Beginn ihrer Zusammenarbeit den Landesjugendplan um circa 20 % erhöht hat, und zwar auf Grundlage unserer Haushaltsänderungsanträge, nicht auf Grundlage Ihrer Vorschläge. - Recht herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krause. - Wir kommen nun zum Beitrag der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Büttner erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hoffmann hat im Wesentlichen schon alles zu dem Thema gesagt. Es ist jetzt der vierte Akt in dieser Geschichte des Schüler-BAföGs - dieser größten bildungspolitischen Symbolmaßnahme, die diese rotrote Landesregierung bisher durchgeführt hat.
- Ja, das können Sie bewerten, wie Sie wollen, Frau Kaiser. Ich möchte auf einiges eingehen, was Sie, Kollege Ness, hier gesagt haben. Sie sprechen von Erfolgsgeschichte, weil das Schüler-BAföG 5 000 Mal in Anspruch genommen wurde.
Sie verweisen auf die Evaluation. Hören Sie einmal: Wenn Sie Ihrem Kind Taschengeld geben und Sie das Kind fragen: Ich will dir das Taschengeld erhöhen, wie findest du denn, dass ich dir überhaupt etwas gebe? - Was glauben Sie ernsthaft, was Ihnen Ihr Kind antworten wird? Das ist doch völlig albern.
Sie hätten in Ihrer Evaluation diejenigen befragen müssen, die Sie nicht befragt haben. Natürlich freuen sich Kinder über mehr Taschengeld. Das heißt aber noch lange nicht, dass es auch richtig ist. Sie hätten in der Evaluation die Eltern, die Lehrer und vor allem die nicht berücksichtigten Schüler befragen sol