Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Lieske, 2009 ist das Raumordnungsverfahren durchgeführt worden. Die Linienbestimmung ist am 18.03.2011 im Bundesverkehrswegeplan erfolgt. Die Liste zum Bundesverkehrswegeplan habe ich im Dezember 2012 sowie anschließend 2013 im Fachausschuss vorgestellt. Angemeldet sind ca. 80 Maßnahmen, nachdem Brandenburg 2003 immerhin noch 236 Maßnahmen angemeldet hatte. Man sieht daran schon die Verschiebung der Prioritäten.
Es sind acht Gründe zur Plananmeldung genannt. Ein Grund ist die vollständige westliche Ortsumfahrung von Bad Freienwalde als Verkehrsentlastung für die bisherige Ortsdurchfahrt und damit die Schaffung der Voraussetzung für die Bezeichnung als Kurortstandort.
Im Jahr 2015 hat der Deutsche Bundestag zu entscheiden. Ich werde engagiert für diese Maßnahme kämpfen, denn es ist eine Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans. Die Kosten betragen rund 20 Millionen Euro. Ich bin optimistisch und freue mich schon auf das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen, die für nächste Woche angekündigt sind, wobei ich hoffe, dass wir für Infrastruktur mehr Geld zur Verfügung haben werden.
Grund dafür ist ein Satz in der Anmeldung, der nicht so schön ist. Zu der bestimmten Linie steht dort: „Baugrundverhältnisse mit mäßiger und geringer Eignung“. Das hört sich zunächst einmal nicht so schlimm an, bedeutet aber, dass wir in den Bereich der Oder bzw. in deren Niederungsbereich kommen, was die Sache nicht gerade unkompliziert macht.
Ich bin trotzdem froh, dass wir eine bestimmte Linie haben, denn das ist auch Voraussetzung für die Anmeldung. Der Bund ist im Gegensatz zu 2003 nicht so großzügig, dass man nur die Ortsumgehung anmeldet, sondern - das halte ich auch für richtig - dass eine baubare Trasse angemeldet wird. Dann steht nun aber leider dieser Satz, der eben auch ein Stück zur Ehrlichkeit beiträgt.
Jetzt geht es mir eigentlich um etwas, das nicht ganz konkret Ihr Ministerium betrifft. Die Stadt Bad Freienwalde hat nämlich bis zum 31. März dem Landesfachbeirat gegenüber eine Stellungnahme über ihr Tätigwerden in Bezug auf die vom Landesfachbeirat kritisch angemerkten Dinge abzugeben. Dazu zählt auch das Thema Ortsumgehung Bad Freienwalde. Ich habe den entsprechenden Satz vorhin nicht umsonst zitiert, weil es darum ging, dass Dinge, die die Stadt Bad Freienwalde zu verantworten hat, dort stärker in den Fokus gerückt werden sollen.
Ich denke, dass das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, vertreten durch den Minister und die entsprechenden Fachabteilungen, durchaus bereits ist, der Stadt Bad Freienwalde diese zeitlichen Abfolgen zu schildern und dem Bürgermeister zur Verfügung zu stellen, um seine Stellungnahme gegenüber dem Fachbeirat, gerade was dieses Thema betrifft, fachlich noch einmal zu untermauern.
Ich möchte noch etwas zu Bad Freienwalde kritisch und zu anderen Kommunen sagen: Den Plan bzw. die Anmeldeliste habe ich ganz bewusst im Dezember 2012 vorgestellt. Bad Freienwalde hat sich zu dieser Anmeldeliste nicht negativ geäußert. Insofern gehe ich davon aus, dass das auch im Sinne der Stadt Bad Freienwalde ist; mir sind von dort keine anderen Signale bekannt. Ich sage das deshalb, weil sich beispielsweise die Stadt Werneuchen gemeldet und darum gebeten hat, auf die geplanten Ortsumgehungen zu verzichten. Deshalb sind die zwei Ortsumgehungen, die die Stadt Werneuchen betreffen, aus der Anmeldeliste herausgenommen worden.
Herr Minister, Sie haben es eben richtig formuliert: Die Stadt Bad Freienwalde hat sich nicht negativ geäußert, weil die Position innerhalb der Stadt klar ist und mit großer Anspannung erwartet wird, dass gerade im Zusammenhang mit diesem Kurort-Status diese Ortsumfahrung möglich gemacht wird.
Sie haben das Zeitfenster 2015 erwähnt, in dem der Bundestag über den Bundesverkehrswegeplan entscheiden soll.
Meine Frage ist: Was konkret können sowohl die Landesregierung als auch die Kommune unternehmen, damit auch gegenüber dem Bund noch einmal deutlich wird, welche hohe Priorität diese Maßnahme für die Stadt, für die Region und auch für das Land Brandenburg hat?
Ich würde einfach einmal sagen: Die Abgeordneten des Landtages kümmern sich um die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Ich kümmere mich um das Bundesverkehrsministerium. Dort werde ich mich für die entsprechende Ortsumgehung einsetzen.
Vielen Dank, das war ein guter Tipp. - Wir sind damit bei der Frage 1466 (Seniorenwohnpark in Fürstenberg/Havel geplant), gestellt vom Abgeordneten Krause.
Vor einigen Tagen wurde im Bauausschuss der Kommunalvertretung der Stadt Fürstenberg/Havel ein Projekt zur Entwicklung des AOK-Geländes zu einem Seniorenwohnpark in Höhe von 16 Millionen Euro vorgestellt und diskutiert. Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes wäre eine positive Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg. Da Fürstenberg/Havel bereits vor mehreren Jahren bei der Etablierung des gemeinsamen Mittelzentrums GranseeZehdenick seinen eigenen Status als Grundzentrum eingebüßt hat, kann die Kommune jährlich nur noch bis zu 10 000 m2 für neue Wohngrundstücke ausweisen. Diese Grenze wird mit dem neuen Projekt, bei dem bis zu 250 Wohneinheiten geplant sind, überschritten.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Voraussetzungen müsste das Projekt erfüllen, um eine positive Bewertung seitens der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg zu erfahren?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Nach einer eigentlich positiven Mitteilung wie bei Beantwortung der vorherigen Frage kann es ja nicht so weitergehen.
Die Stadt Fürstenberg/Havel hat 4 000 Einwohner, und da sind 250 Wohneinheiten schon eine Dimension, mit der sich die Raumordnung beschäftigen muss. Das hat ja mit vielen Wirkungen zu tun, übrigens auch mit Verkehrsentwicklung. Es ist auch nicht nur Pkw-Verkehr, der damit verbunden ist.
Die Anfrage vom 18. Oktober 2013 - es ist kein Antrag, sondern eine Anfrage - lag in meinem Ministerium am 24. Oktober 2013 vor, und die Mitteilung an die Stadt Fürstenberg/Havel ist im Postausgang, geht also an die Stadt, aber auch an die Regionale Planungsgemeinschaft und den Landkreis, die damit ja auch befasst sind.
„Die dargelegte Planungsabsicht kann nicht abschließend beurteilt werden, da wesentliche Angaben zu den geplanten Nutzungen, Größenordnungen und konkreten Festsetzungen in den Unterlagen fehlen.“
Ich will darauf hinweisen, dass Gesetze zu beachten sind. Das betrifft insbesondere § 3 Nr. 1 des Raumordnungsgesetzes.
Dann noch ein Hinweis dazu: Ich werde mich auch bei weiteren Anfragen von Abgeordneten immer sehr allgemein halten, weil ich es nicht für gut halte, dass sich ein Bauminister zu solchen Verfahren, bei denen gerade einmal eine Anfrage vorliegt, vor diesem Parlament positiv oder negativ äußert. Das ist ja dann immer auch mit anderen Dingen verbunden. Wir haben ja auch Anfragen zum Verwaltungshandeln gehabt, und ich lege auch Wert darauf, dass gerade die Raumordnungsbehörde unabhängig arbeitet.
Zunächst möchte ich gern festhalten, dass es ja kein hinreichender Grund sein kann, eine Frage negativ zu beantworten, nur weil die vorherige Frage vielleicht positiv beantwortet wurde.
Ansonsten bin ich Ihnen dankbar für die Darstellung des Schriftwechsels zwischen Ihnen und der Kommune. Meine Frage war aber nicht, was dahin gehend der aktuelle Stand bei Ihnen ist, sondern welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit das Projekt eine positive Bewertung erfahren kann. Da muss es ja Regelungen geben - Ausnahmetatbestände gegebenenfalls oder eben auch nicht -, und die habe ich erfragt. Es wäre nett, wenn Sie die kurz benennen könnten.
Herr Abgeordneter, ich habe das genannt. Ich habe das Raumordnungsgesetz und insbesondere den § 3 genannt. Das ist entsprechend einzuhalten.
Negativ habe ich es insofern dargestellt, als die Behörde das gar nicht abschließend beurteilen kann, da die Unterlagen das nicht entsprechend ermöglichen. Insofern ist der § 3 genannt. Es gibt auch noch Landesentwicklungsprogramme und Landesentwicklungspläne. Die sind zu berücksichtigen.
Vielen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 1467 (Entwick- lung der Einschreibezahlen im Wintersemester 2013/2014 an der BTU Cottbus Senftenberg), die der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack stellt.
Die Landesregierung hat gegen den Protest der Studierenden und der Professorenschaft die Fusion der Brandenburgischen Technischen Universität und der Hochschule Lausitz durchge
setzt. An der neu gegründeten Universität BTU Cottbus Senftenberg soll - wie die beiden Vorgängerhochschulen zusammen - eine Gesamtstudierendenzahl von 10 000 erhalten bleiben.
Ich frage die Landesregierung: Wie hoch sind die Studienanfängerzahlen im Wintersemester 2013/2014 an der neu gegründeten Hochschule für die jeweiligen Standorte im Vergleich zum Wintersemester 2012/2013 und 2011/2012?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schierack, die Zahlen der Schnellmeldung über die Studienanfänger liegen seit gestern vor. Insofern hören Sie hier heute ganz frische Zahlen. Diese Zahlen sind trotzdem nur ein Zwischenstand, weil das offizielle Verfahren noch nicht beendet ist. Das Nachrückverfahren endet erst am 30. November. Deshalb werden wir die offiziellen Zahlen der Studienanfänger erst im Januar des nächsten Jahres haben.