Diese breite Übereinstimmung zur Antirassismusnovelle ist da bin ich sicher - eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das neue Staatsziel die erwünschte Wirkung entfalten kann.
Meine Damen und Herren! Den Ausgangspunkt für diese Novelle bildete eine grundsätzliche Verständigung zwischen den Koalitionsfraktionen und ein erster Vorschlag von uns. Es war bisher nicht üblich und dennoch richtig, dass wir mit
diesem Vorschlag sehr schnell an die anderen Fraktionen herangetreten sind und den Weg der gemeinsamen Beratung gesucht haben. Das gemeinsame Beratungsverfahren war lösungsorientiert und effektiv. Das ist alles nicht selbstverständlich; wir wissen das aus dem parlamentarischen Betrieb. Alle haben sich bewegt und ihren Beitrag zum Gelingen geleistet.
Mein besonderer Dank gilt den von den Fraktionen vorgeschlagenen Experten, die uns gut beraten haben.
In der Anhörung im Innenausschuss haben die eingeladenen Verfassungsrechtler und anderen Experten den Gesetzentwurf inhaltlich unterstützt. Das war auch eine wichtige Aussage, die wir zur Kenntnis nehmen konnten. Die Tatsache, dass es sich jetzt nicht mehr um eine Ergänzung des Artikels 2, wie im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehen, sondern um einen selbstständigen Artikel 7a handelt, wertet diese neue Verfassungsbestimmung nach meiner Ansicht auf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Gesetzesinitiative verbindet sich weit mehr als nur Symbolik. Wir verstehen die Verfassungsänderung einerseits als Vorgabe für Verwaltung, Polizei und Justiz im Land Brandenburg, das friedliche Zusammenleben in unserem Land zu fördern und Rassismus und Fremdenfeindlichkeit konsequent entgegenzuwirken. Andererseits ist sie auch eine Aufforderung an die Brandenburgerinnen und Brandenburger, im Rahmen der Zivilgesellschaft dazu beizutragen, dass Gewalt und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land keine Chance haben.
Dieses zivilgesellschaftliche Engagement wird die Landespolitik - da bin ich sicher - auch in Zukunft mit ganzer Kraft unterstützen. Wir wissen alle, dass wir auch in Brandenburg bis in die Mitte der Gesellschaft auf Rassismus und Fremdenfeindlichkeit treffen. Umfragen haben wiederholt belegt, wie tief in Teilen der Bevölkerung fremdenfeindliche und zum Teil auch rassistische Vorurteile verankert sind. So werden Sinti und Roma laut einer Studie, die im vergangenen Jahr im Menschenrechtsausschuss des Bundestages vorgestellt wurde, in vielen Bereichen diskriminiert: bei der Wohnungssuche, am Arbeitsplatz und in Behörden. Wenn laut dieser Langzeitstudie 40 % der Deutschen sagen, sie wollten nicht in der Nähe von Sinti und Roma wohnen, und jeder Vierte Sinti und Roma aus den Innenstädten verbannen will, dann ist klar, warum sich auch deutsche Sinti und Roma häufig nicht als Angehörige der Minderheit öffentlich bekennen und selbst Nachbarn nicht wissen, dass da eine Sintessa oder ein Roma neben ihnen wohnt.
Hinzu kommt, dass bestimmte Medien immer wieder Stimmung gegen Roma aus den Balkanländern machen. Das schon im Mittelalter vorhandene Zigeunerklischee, also tiefsitzende antiziganistische Vorurteile, sind das, worauf Roma in Deutschland treffen, und zwar egal, ob sie einen deutschen Pass, den eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder auch den eines Landes, das in der EU den Kandidatenstatus hat, besitzen. Deshalb war es richtig, dass der Hauptausschuss den Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma Romani Rose im Rahmen der Anhörung zur Verfassungsänderung gehört hat. Ich hoffe - wir haben mit den Kolleginnen und Kollegen bereits
darüber gesprochen -, dass wir im neuen Jahr eine entsprechende Initiative zur Verbesserung der Situation der in Brandenburg lebenden Angehörigen der Minderheit verabreden können vielleicht auch wieder gemeinsam.
Zuletzt lassen Sie mich zum Ausdruck bringen, dass meine Fraktion auch die Änderung des Artikels 25 der Landesverfassung, Rechte der Sorben und Wenden, begrüßt.
Wir betrachten diese Änderung als ersten Schritt, sozusagen als eine Vorleistung hin zu der für Januar 2014 geplanten umfangreichen Änderung des Gesetzes über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben und Wenden im Land Brandenburg.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzesakt an sich - da haben Sie recht, Herr Dombrowski - bewegen wir nicht viel. Die eigentliche Herausforderung steht noch vor uns, nämlich diese Regelung mit Leben zu erfüllen. Dabei sind wir alle gefordert, und ich hoffe, das gelingt uns auch. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wenn jemand auf einen zukommt und die Verfassung ändern will, dann ist man gut beraten, zunächst einmal gar nichts zu sagen. Dann sollte man in Ruhe darüber nachdenken, was dort gewollt ist - und sollte noch einmal darüber nachdenken und noch einmal. Wenn dann Zweifel bleiben an dem, was vorgeschlagen wird, sollte man am Ende nichts tun. Eigentlich wäre die Debatte, die wir hier führen, an diesem Punkt bereits beendet gewesen, wenn so verfahren worden wäre wie in vielen anderen Fragen, die wir hier im Landtag zu erörtern haben.
Hier war die Situation aber anders, Sie war getragen von dem Willen aller Beteiligten, zu Änderungen zu kommen, von der Erkenntnis, dass Probleme im Land Brandenburg der Bewältigung bedürfen und diese Bewältigung nur gemeinsam erfolgen kann. Natürlich hat dabei eine Rolle gespielt, dass die Verfassung von Rot-Rot nicht allein geändert werden kann, sondern dafür schon auch die Unterstützung der Oppositionsfraktionen benötigt wird.
Was auf keinen Fall geeignet ist, die Verfassung zu ändern, ist Tagespolitik. Wenn man sagt: Es gibt Ereignisse in diesem Ort, in jener Stadt, wir müssen jetzt...-, dann mag es berechtigt sein, die Ordnungsbehörde aufzufordern, einen Bußgeldbescheid zu erlassen, dann mag man darüber nachdenken, einen zusätzlichen Streifenwagen durch die Stadt zu schicken, dann mag man vielleicht die Satzung seines Dorfs, seiner Gemeinde ändern, die Verfassung ändert man deswegen nicht.
Wir haben eine Hierarchie der Rechtsordnung. An der Spitze dieser Hierarchie stehen unsere Landesverfassung und das
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Gerade weil sich beide über Jahrzehnte bewährt haben, sollten sie diese große Stabilität haben und nicht fortlaufend geändert werden. Übrigens auch viele Normen der Verfassung des Landes Brandenburg sind nicht nur 22 oder 21 Jahre alt, sondern sehr viel älter, weil sie antizipiertes Bundesrecht sind, weil sie aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Teilen wörtlich, in Teilen inhaltlich übernommen worden sind.
Was nun gar nicht gegangen wäre im ersten Aufschlag, war der Vorschlag, wie künftig die Verfassung geändert werden sollte bis hin, nach meiner Lesart, zu Grundrechtseinschränkungen, Einschränkungen von Grundfreiheiten, von Bürgerrechten insbesondere im Bereich der Demonstrationsfreiheit und der Versammlungsfreiheit. Das ist mit der Freien Demokratischen Partei nicht zu machen.
Ich sage es einmal mit Benjamin Franklin: Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. - Genau das ist nicht unser Ansatz.
Aber dabei sind wir eben - anders als bei anderer Gelegenheit in diesem Fall nicht stehen geblieben. Wir haben gemeinsam überlegt, wie wir zu besseren Lösungen kommen können, und wir haben diese besseren Lösungen dann auch gefunden. Zunächst sollte der Rassebegriff ersatzlos gestrichen werden, weil er den gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht mehr entspricht. Wir Freie Demokraten hatten die Sorge, ob daraus möglicherweise der Eindruck einer Regelungslücke entsteht, und zwar insofern: Wenn Benachteiligung aufgrund der Rasse in der Verfassung nicht mehr ausgeschlossen wird, könnte dann manch einer möglicherweise meinen: Jetzt darf man.
Natürlich wäre eine solche Regelungslücke tatsächlich nicht entstanden. Auch wenn wir sämtliche Grundrechte und Grundfreiheiten in unserer Landesverfassung streichen, gilt immer noch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, und damit entsteht eben keine Schutzlücke.
Aber es war uns wichtig, auch für die tägliche Anwendung deutlich zu machen, dass es natürlich nicht um Rasse geht, sondern um Rassismus, und dass der Schutz vor rassistischem Ausschweifungen jeder Art weiterhin Verfassungsgegenstand sein soll und weiterhin ein Auftrag ist an alle, die im Land Brandenburg für den Schutz der Grundrechte und der Grundfreiheiten verantwortlich sind. Das sind natürlich die Behörden des Landes Brandenburg - in jeder Hinsicht -, das ist aber auch die Zivilgesellschaft des Landes, die sich in den letzten Jahrzehnten, seit gut zwei Jahrzehnten, doch ganz gut entwickelt hat und heute gut und schnell auf irgendwelche Ausschweifungen von Nazis reagieren kann. Wir haben Vergleichbares in Teltow erlebt, woher ich komme, und auch in anderen Bereichen, wo zivilgesellschaftliches Engagement verhindert, dass dieser Rassismus Raum greifen kann. Insofern: Da hat sich viel verändert.
Das wäre eigentlich ein Grund zu sagen, wir brauchen die Verfassungsänderung nicht, weil ja doch die Fortschritte - das muss man auch erkennen, wenn man auf die 90er-Jahre zurückblickt - zwischenzeitlich für jeden wahrnehmbar sind und
das Land Brandenburg - Sie haben es angesprochen, Herr Ness - eben nicht mehr dieses Image trägt, das uns in den 90er-Jahren anhaftete. Auch das ist, glaube ich, ein Erfolg dieses zivilgesellschaftlichen Engagements.
Andererseits sagen wir eben: Auch das mag in der Verfassung seinen Niederschlag finden, sodass dann auch dort dieses Engagement gestärkt wird, weil es letztlich einen Auftrag gibt, wie man weiter damit umgehen will.
Neben der Ersetzung des Rassebegriffes durch den Begriff „aus rassistischen Gründen“ haben wir eine Staatszielbestimmung aufgenommen. Danken möchte ich bei dieser Gelegenheit übrigens den Professoren Bauer und Zimmermann, die es mit ihren Formulierungsvorschlägen bzw. Einordnungen in die Landesverfassung ermöglicht haben, dass wir uns als Landtag des Landes Brandenburg fraktionsübergreifend zu dieser Änderung bereitfinden konnten.
Wir haben aufgenommen, dass das Land Brandenburg das friedliche Zusammenleben der Menschen schützt und der Verbreitung fremdenfeindlichen und rassistischen Gedankenguts entgegentritt. Es ist völlig richtig, Kollege Dombrowski, dass das zunächst einmal ein Staatsziel wie andere Staatsziele auch ist und der Verwirklichung, der Umsetzung bedarf durch die Behörden, durch die Bürger des Landes Brandenburg, auch durch uns, die wir hier im Landtag sind. Wir beauftragen uns im Grunde selbst zu überlegen, wie wir weiter damit umgehen wollen, wie wir dieses Staatsziel letztlich mit Leben erfüllen wollen. Das ist die Aufgabe, vor der wir stehen. Dennoch ist es richtig und gut, dass wir dieses Staatsziel aufgenommen haben.
Wir hatten zwei weitere Themen: Wir haben mehr oder weniger redaktionelle Änderungen bei Sorben und Wenden vorgenommen. Das war eigentlich ein sehr ungewöhnliches Verfahren. Wir saßen in der Runde und bekamen das auf den Tisch nach dem Motto: Jetzt beschließt einmal darüber, sagt Ja oder Nein. - Normalerweise täten wir das nicht, aber in dem Falle - so muss man sagen - war wirklich relativ schnell zu überschauen, dass mit dieser Regelung eben keine inhaltliche Veränderung der Verfassung erfolgt. Insofern war es dann zustimmungsfähig.
Der zweite Punkt war eine Regelung zu Sinti und Roma, die die Bündnisgrünen angeregt hatten. Hier standen wir in der Fraktion vor der Frage, was denn nach dieser Regelung kommen soll. Wir haben uns damit befasst, was in anderen Bundesländern passiert. Schleswig-Holstein hat eine vergleichbare Regelung. In anderen Ländern gibt es Staatsverträge, es gibt Übereinkommen.
Das, was natürlich in jedem Falle gilt, unabhängig von unserer Verfassungslage, ist das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, das bereits jetzt geltendes deutsches Recht ist und alle nationalen Minderheiten in Deutschland schützt. Das sind Friesen und Dänen, mit denen wir weniger zu tun haben, aber es sind in Brandenburg eben die Sorben und Wenden einerseits und auch die Sinti und Roma, die hier leben, andererseits. Insofern ist ein Schutzgut da. Wir haben eine Schutznorm. Die Frage ist, wie wir es umsetzen, wie wir es mit Leben erfüllen wollen. Und da war es uns zu wenig, einfach nur zu sagen: Wir machen jetzt einmal irgendwas. Wir wollten schon wissen, was danach kommt. Wir sind für Gespräche offen; die können wir gern führen. Aber an dieser Stelle waren
wir nicht so weit, weil wir gesagt haben: Wenn wir dann etwas ändern wollten, hätte das Verzug bei der Verfassungsänderung bedeutet. Und genau das wollten wir ja letztlich auch nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Ende des vorigen Jahres habe ich ein paar Wünsche geäußert, wie ich mir die Zusammenarbeit im Landtag vorstelle. Die werden nicht immer erfüllt, und es gibt sicher eine ganze Reihe von Themen, bei denen wir uns ganz eindeutig nicht einigen können. Dazu gehört das Schüler-BAföG, dazu gehören Mindestlöhne, wo die Freien Demokraten andere Positionen vertreten als Linke oder Sozialdemokraten oder Grüne oder auch CDU. Das ist dann so. Dass wir uns in diesem Fall einigen konnten, war dem guten Willen aller Beteiligten, aller Fraktionen, insbesondere der Verhandlungsführer der Fraktionen, geschuldet. Ich habe die Gespräche als konstruktiv und angenehm empfunden und möchte den anderen Beteiligten für diese Atmosphäre und das Ergebnis danken.
Meine Damen und Herren, ich weiß, wir sind heute den letzten Tag hier auf dem Brauhausberg. Es gibt zwar noch weitere Tagesordnungspunkte, aber: Aus meiner Sicht ist die jetzige Verfassungsänderung ein würdiger Abschluss der Tätigkeit des Brandenburger Parlaments hier auf dem Brauhausberg. - Ich danke Ihnen.
Dieses Zitat stammt von der französischen Justizministerin Christiane Taubira. Die dunkelhäutige Politikerin stammt aus Französisch-Guayana und wurde 2012 von Präsident Hollande zur Justizministerin berufen. Nicht nur wegen ihrer Politik, sondern auch wegen ihrer Herkunft sieht sie sich seit einiger Zeit schweren Anwürfen ausgesetzt. Aus den Reihen des rechtsextremen Front National wurde die Ministerin kürzlich als Affe beschimpft, den man lieber auf einem Baum als in der Regierung sehe. Nach Angaben der französischen Kommission für Menschenrechte haben sich rassistisch motivierte Übergriffe in den letzten 20 Jahren verfünffacht.
Rechtspopulistische bis manchmal rechtsextreme Parteien haben momentan in Europa Konjunktur: der Front National in Frankreich, die FPÖ in Österreich, die Lega Nord in Italien, die „Wahren Finnen“ bis hin zur extremen „Goldenen Morgenröte“ in Griechenland. Die entsprechenden Parteien und Bewegungen eint meist ein nationalistisches, Euroskeptisches bis europafeindliches Weltbild. Sie sind gegen Zuwanderung, antiislamistisch und häufig mehr oder weniger offen rassistisch. Der EU-Ratspräsident van Rompuy hat kürzlich in seiner viel beachteten Berliner Rede vor dem Zulauf populistischer Parteien in Europa gewarnt. Da wusste er noch nichts von dem am
Nun sprechen wir heute nicht über Rassismus als Straftatbestand, wie im Fall von Madame Taubira, und nicht über Rechtspopulismus in Europa, sondern über die Änderung unserer Verfassung. Wir sprechen über die Antirassismus-Novelle, die in Form des verabschiedeten Änderungsantrages nunmehr von allen Fraktionen dieses Hohen Hauses geteilt wird. Aber Brandenburg ist kein Gebilde im luftleeren Raum, sondern ein Land, eine Region im Herzen Europas, und die Änderung unserer Landesverfassung, die Aufnahme von Antirassismus als Staatsziel vollzieht sich ebenso wenig im luftleeren Raum. Deshalb ist der Exkurs auf politische Stimmungen in einem gemeinsamen Europa nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten.
Über einen weiteren Kontext haben wir gestern früh ausführlich debattiert: Die steigende Zahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden, aber auch von Menschen, die gern hier einwandern wollen oder im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen, verstärkt latent vorhandenen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, und Rechtsextremisten versuchen ganz gezielt, sich immer wieder vor Flüchtlingsunterkünften in Szene zu setzen, zu hetzen und Ängste und Bedenken der Bevölkerung für ihre schlechte Sache zu instrumentalisieren.
Vor diesem europäischen und Brandenburger Hintergrund bringen wir nun gemeinsam die Verfassungsänderung auf den Weg. Unter der schönen Überschrift des neu geschaffenen Artikels 7a „Schutz des friedlichen Zusammenlebens“ steht nunmehr in unserer Verfassung: