Protocol of the Session on November 21, 2013

1. Lesung

Frau Ministerin Tack beginnt die Debatte für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich Ihnen heute, wie im Januar auf die Nachfrage von Herrn Dombrowski versprochen, den Entwurf zum zweiten Änderungsgesetz des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes vorlegen kann. Der Zeitpunkt für die erste Lesung ist sehr gut gewählt, denn wir befinden uns derzeit in der Europäischen Woche der Abfallvermeidung. Da ist es passend, dass wir uns hier in der 1. Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen.

Meine Damen und Herren, wir alle wissen es: Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Wir wissen, einige Abfälle lassen sich nicht vermeiden. Das gilt wohl kaum für das gesamte Abfallaufkommen, das wir in Brandenburg haben. Deutschlandweit werden pro Jahr 387 Millionen Tonnen Abfall erfasst.

Was heißt Abfallvermeidung, auf die wir den Schwerpunkt legen können? Abfallvermeidung heißt zunächst, zu überprüfen, ob nicht bestimmte Produktionsprozesse abfallärmer gestaltet werden können. Für den Privatbereich heißt das, kritisch zu hinterfragen, ob nicht auf bestimmte Produkte verzichtet werden kann oder ob eine gemeinschaftliche Nutzung möglich ist. Wenn es in der Entscheidungskonsequenz doch ein neues Er

zeugnis sein soll, kann mit der richtigen Kaufentscheidung für ein langlebiges und reparaturfreundliches Produkt ebenfalls zur Abfallvermeidung beigetragen werden. Zur Abfallvermeidung können viele Wege führen. Sie können gleichzeitig ein Beitrag zur Kostensenkung sein, nicht nur in privaten Haushalten, sondern auch in den Unternehmen.

Die Abfallvermeidung ist jedenfalls ein zentrales Anliegen des EU-Abfallrechts, das letztlich Auslöser dafür war, dass wir uns heute mit dem Gesetzentwurf befassen. Die neu konzipierte EU-Abfallrahmenrichtlinie - Sie wissen, die alte stammt aus dem Jahr 2008 - führt nicht nur drei Richtlinien zusammen, nämlich die Richtlinien für Abfälle, für Altöl und für gefährliche Abfälle, sondern setzt neben der Vermeidung den Schwerpunkt auf eine hochwertige, das heißt vor allem stoffliche Verwertung von Abfällen.

Neben der Abfallvermeidung verfolgt das europäische Abfallrecht den Ressourcenschutz über die neue fünfstufige Abfallhierarchie. Insofern wird die bisherige dreistufige Abfallhierarchie - Vermeidung, Verwertung, Beseitigung von Abfällen - bei der Verwertung noch einmal ausdifferenziert. Der stofflichen Verwertung wird ein höherer Stellenwert gegenüber der sonstigen, also zum Beispiel der energetischen Verwertung, eingeräumt. Mit dem Ziel einer verbesserten stofflichen Verwertung fordert das EU-Abfallrecht auch die verstärkte Getrenntsammlung von Abfällen - und zwar für die Bereiche Papier, Metall, Kunststoff, Glas und Bioabfälle - spätestens ab dem 01.01.2015. Bis 2020 sollen die stofflichen Verwertungserfolge für Siedlungsabfälle bei 65 % und bei Bau- und Abbruchabfällen bei 70 % liegen.

Wir wissen alle, wovon wir sprechen, wenn es um die Getrenntsammlungspflichten geht. Insbesondere die öffentlichenrechtlichen Entsorgungsträger des Landes werden damit vor zum Teil große Herausforderungen gestellt. Während für Papier im gesamten Land bereits hochwertige Getrenntsammlungssysteme über die Blaue Tonne existieren und auch die Bereiche Kunststoff, Glas und Metall über die Verpackungsabfälle überwiegend getrennt erfasst werden, ist dies im Bereich Bioabfälle weniger der Fall. Es ist gut, dass sich einige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger schon Gedanken gemacht haben, wie das künftig zu gestalten sei, oder nach Möglichkeiten einer hochwertigen Getrennterfassung suchen und dass sogar die Umsetzung in einigen Teilen des Landes - in Landkreisen und kreisfreien Städten - schon weit fortgeschritten ist.

Meine Damen und Herren, im Bereich der Getrennterfassung und Verwertung von Bioabfällen gibt es im Land insgesamt jeder kann noch einmal gucken, wie das bei ihm zu Hause ist bedeutsame Optimierungspotenziale, wie der Vergleich mit anderen Ländern zeigt. Insofern ist es wichtig, dass in den kommenden Jahren alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes den privaten Haushalten eine Biotonne anbieten können. In Frankfurt (Oder), in Brandenburg an der Havel und in Teilen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin ist das bereits seit Anfang der 90er Jahre der Fall. Auch das positive Beispiel des Landkreises Potsdam-Mittelmark, der seit einigen Jahren eine solche Biotonne zur Verfügung stellt, zeigt, dass damit die Menge der verwertbaren Bioabfälle kontinuierlich steigt. Dieses Ergebnis mag Ermutigung und auch Ansporn für all diejenigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sein, die sich bislang gescheut haben, eine solche hochwertige Getrennterfassung und Verwertung von Bioabfällen einzuführen, bzw. diese Situation sehr skeptisch betrachten.

Damit jedenfalls der Kostenfaktor nicht zum Hemmnis für die Bioabfallsammlung wird, schlägt unser Ministerium im Gesetzentwurf eine Regelung vor, die es ermöglicht, zu starke Gebührenbelastungen abzufedern. Ich verweise hier auf den § 9; wir kommen sicherlich in der Anhörung und der Debatte darauf zurück.

Überhaupt möchte ich wegen immer wieder auftretender Befürchtungen bezüglich möglicherweise zu hoher Abfallgebühren nochmals ganz deutlich sagen: Wir können stolz darauf sein, dass wir die bundesweit niedrigsten Abfallentsorgungsgebühren haben, wie dies der Vergleich aller 16 Bundesländer zeigt, den das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln angestellt hat - wir haben die niedrigsten Gebühren im Land.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich freue mich, dass wir heute mit der Lesung zum Gesetzentwurf Anregung geben konnten, verstärkt über Abfallvermeidung nachzudenken, und uns mit den Herausforderungen, die sich aus der Gesetzesänderung ergeben, im Ausschuss und in der Anhörung befassen werden. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Der Abgeordnete Dombrowski setzt für die CDU-Fraktion fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ministerin hat auf die Notwendigkeit der Novellierung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes bereits hingewiesen. Der Änderungsbedarf für das Landesabfallrecht ergibt sich insbesondere aus dem geänderten EU- und Bundesrecht. Seit 2012 ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft, mit dem man das bis dahin bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert hat.

Kern des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie mit der Stufenfolge Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, energetische Verwertung und Abfallbeseitigung. Im Grundsatz gilt es, das hohe Ressourcenpotenzial der werthaltigen Abfälle effizienter als bislang zu nutzen und die Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft weiter zu verbessern. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz soll bis 2020 bei Siedlungsabfällen eine Recyclingquote von mindestens 65 % und für Bau- und Abbruchabfälle eine stoffliche Verwertungsquote von 70 % erreicht werden, das Recycling soll zweitens durch umfassende Getrennthaltungspflichten gefördert und gesichert werden und drittens ist bis 2015 die getrennte Sammlung von Bioabfällen sowie Papier, Metall, Kunststoff und Glas flächendeckend einzuführen.

Das sind die Rahmenbedingungen, die mit der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie und dem bundesdeutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz gesetzt wurden. In genau diesem Rahmen bewegt sich die Novellierung des Brandenburgischen Abfallrecht- und Bodenschutzgesetzes.

Meine Damen und Herren, weil die flächendeckende Sammlung, insbesondere von Bioabfällen, und der Anteil ihrer Verwertung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bzw. die beauftragten Dritten durch gebührenrechtliche Anreize mit der im Gesetzentwurf beabsichtigten Regelung weiter

gesteigert werden kann, sollten wir in der Anhörung noch einige Fragen stellen. Für mich ist es schwierig, den Menschen im Land zu erklären, warum demnächst überall eine Biotonne angeliefert wird, der Laden im Dorf aber geschlossen bleibt oder der Bus zum nächsten Arzt in der Stadt nur noch einmal am Tag oder gar nicht mehr fährt. Hier sollten und müssen wir die Unterschiede zwischen Stadt und Land zur Kenntnis nehmen und nach differenzierten Lösungen suchen.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, besonders erstaunt hat mich an dem Gesetzentwurf dieser rot-roten Landesregierung jedoch ein Punkt, und das sind die Pflichtentleerungen, die Sie erneut in das Gesetz schreiben wollen, Frau Ministerin. Unabhängig von der Frage, ob überhaupt Abfälle entstehen, sollen dem Gesetzentwurf nach die Bürger künftig mindestens vier Pflichtentleerungen pro Jahr bezahlen, obwohl gar kein oder kaum Abfall da ist, der abgefahren und verwertet werden müsste.

Ich kann mich noch sehr gut an die letzte Novellierung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes erinnern, das war am Ende der 4. Wahlperiode. In der rot-schwarzen Koalition waren wir uns damals einig, die Pflichtentleerungen zu streichen. Am Ende haben wir sie auch aus dem Gesetz gestrichen und das aus guten Gründen. Denn einerseits verlieren die Abfallverursacher den Anreiz, Abfälle zu vermeiden, wenn unabhängig von der Anzahl der tatsächlich notwendigen Entleerungen eine Gebühr festgesetzt wird, die auf einer gesetzlich vorgegebenen Anzahl von Pflichtentleerungen beruht. Außerdem muss man sich die Frage stellen, ob es belegbare Missstände in den Landkreisen gibt, die Pflichtentleerungen aus hygienischen Gründen rechtfertigen würden. Mir sind jedenfalls keine bekannt, auf jeden Fall nicht aus dem Landkreis, in dem ich selbst zu Hause bin und mich gut auskenne.

Andererseits hätte ein Blick in das Kommunalabgabengesetz des Landes genügt, Frau Ministerin. Dort hätten Sie nachlesen können, dass eine Gebühr nur für eine tatsächlich erbrachte Leistung erhoben werden kann. Deshalb leuchtet es mir nach wie vor nicht ein, warum Sie die Bürger finanziell belasten wollen, obwohl sie keine Leistungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers in Anspruch nehmen, jedenfalls nicht in adäquater Weise. Diesen Widerspruch müssen wir jedoch aufklären, Frau Ministerin. Dazu werden wir in den weiteren Beratungen Gelegenheit haben. Der Überweisung stimmen wir zu. Den notwendigen Änderungsbedarf habe ich deutlich gemacht, darüber werden wir zu reden haben. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Die Abgeordnete Gregor-Ness spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute in 1. Lesung, weil wir unser Abfall- und Bodenschutzgesetz anpassen müssen. Dafür gibt es europarechtliche, aber auch bundesrechtliche Gründe - das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat sich geändert -; auch die aktuelle Rechtsprechung hat in den Entwurf Eingang gefunden.

Nichtsdestoweniger werden die Spitzenverbände bei der Anhörung genau an den Stellen nachhaken, wo wir über die Anpassungserfordernisse, die sich ergeben haben, hinausgehen. Wir werden uns wappnen müssen, um den kritischen Nachfragen standzuhalten, denn einige Erklärungen werden unendlich schwer sein. Den Menschen wird immer wieder vor Augen geführt: Ihr trennt zu Hause den Müll, gebt euch die größte Mühe und im Zweifel kommt nachher alles - zusammen - am gleichen Punkt an. Es kann nicht zielführend sein, einerseits die Gebührenschraube nach oben zu drehen und andererseits zuzusehen, wie der Effekt auf Klimaschutz und Ressourcenschonung, den wir wollen, am Ende nicht stattfindet.

Es wird vor allem im ländlichen Raum schwer vermittelbar sein - da gebe ich Herrn Dombrowski Recht -, flächendeckend die braune Tonne einzuführen, weil jeder auf seinem Grundstück Biomüll kompostieren kann. Im Ballungsraum ist es durchaus sinnvoll, da könnte es sich rechnen; wir werden viel Erklärungsbedarf haben.

Ich möchte auch die Frage stellen, wie es in Brandenburg technologisch aussieht. Wir haben immer auf die biologischmechanische Behandlung gesetzt. Dafür ist ein gewisser Feuchtigkeitsgrad des Restmülls, den wir anliefern, nötig. Funktioniert dann überhaupt unser bis jetzt angestrebtes System? Wir haben immer versucht, in diesem Land Verbrennungsanlagen zu vermeiden. Es gibt also Klärungsbedarf; dabei wird uns die Anhörung sicherlich helfen. Deshalb bitte ich um Überweisung des Gesetzentwurfes zur Diskussion in den Ausschuss.

(Beifall SPD)

Als Nächste spricht die Abgeordnete Steinmetzer-Mann. Nein, der Abgeordnete Beyer spricht für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich hätte ich im Sinne von „Ladies first“ die Kollegin zuerst sprechen lassen; das nur, damit mir niemand etwas nachsagt.

Dies ist die 1. Lesung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes. Ich glaube, man muss eine 1. Lesung gerade bei solch komplizierter Materie nicht unendlich ausdehnen. Die meisten können sich vorstellen, um was es geht, denn mit Abfall haben wir alle zu tun. Wir werden redaktionelle Änderungen im Gesetz vornehmen und eine Abfolge von Paragrafen angleichen; das ist wahrscheinlich der einfachere Fall. Einige Bereiche werden konkretisiert; das ist schon schwieriger. Es wird um Anordnungsmöglichkeiten und eine Verordnungsermächtigung gehen.

Uns werden im Rahmen der Anhörung insbesondere zwei Punkte am Herzen liegen. Dies ist zum einen die Ausgestaltung des Gebührenmaßstabes; die Frau Ministerin hat schon darauf abgehoben, dass das - immer auch politisch betrachtet - kein einfaches Thema ist. Zweitens werden wir hochinteressiert die Übertragung von Zuständigkeiten auf die unteren Abfallbehörden betrachten - unter Berücksichtigung verschiedener Debatten unter anderem in der Enquetekommission.

Ich freue mich auf die Anhörung. Danach treffen wir uns im Plenum wieder, damit die Fachkolleginnen und -kollegen dann in allen Einzelheiten die Ergebnisse aus dem Ausschuss darlegen können. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall FDP und vereinzelt SPD)

Nun spricht aber wirklich Frau Steinmetzer-Mann für die Linksfraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachhaltigkeit und Wegwerfmentalität passen nicht zusammen. Ich bin froh, dass der Satz „Der beste Abfall ist der, der überhaupt nicht erst entsteht.“ schon gesagt wurde; Wiederholung tut an dieser Stelle gut.

Im Jahr 2010 produzierte die Weltbevölkerung ca. 3,5 Millionen Tonnen Müll pro Tag. Dieser Wert dürfte längst überschritten sein. Müll ist vor allem ein Problem urbaner Regionen. Ein Städter verursacht doppelt bis vier Mal so viel Müll wie ein Landbewohner, und der Trend, dass Menschen in die Städte ziehen, nimmt zu - weltweit, aber auch in Brandenburg. Im Jahr 1900 hatten Städter weltweit noch ca. 300 000 Tonnen Müll pro Tag produziert. Hundert Jahre später hat sich die Menge auf drei Millionen Tonnen verzehnfacht; nur 25 Jahre später wird sie sich laut „SPIEGEL ONLINE“ auf 6 Millionen Tonnen verdoppelt haben. Deswegen sind wir alle gefordert, Müll zu reduzieren. Industrie und Handel sind gefordert, langlebige und recyclingfähige Produkte herzustellen. Die Verbraucher haben es in der Hand, Produkte so zu kaufen, dass möglichst wenig Abfall entsteht.

Abfallvermeidung, meine Damen und Herren, muss also das oberste Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft sein.

(Beifall B90/GRÜNE sowie der Abgeordneten Mächtig [DIE LINKE])

Jede Form von Sortierung, Behandlung, Verwertung und vor allem Beseitigung ist mit dem Verbrauch oder Verlust von Rohstoffen und Ressourcen verbunden.

Diese 1. Lesung des Gesetzes passt wunderbar in die Europäische Woche der Abfallvermeidung - Ministerin Tack hat es schon gesagt. Noch bis zum 24. November beteiligen sich zum vierten Mal Städte in Deutschland mit Aktionen und Veranstaltungen. Die Stadtwerke von Frankfurt (Oder) tauschen auf dem heutigen Aktionstag jede Plastiktüte gegen einen Stoffbeutel. Ich finde, das ist eine gute Aktion, die zum Mitmachen einlädt.

Nicht nur die jährliche Aktionswoche wird von der EU getragen, sondern auch das Gesetz, das wir heute beraten, denn 2008 wurden dort die Richtlinien für die abfallrechtliche Regelung beschlossen. Vier Jahre später - 2012 - kam der Bund mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz hinzu.

Die neuen abfallrechtlichen Regelungen sind auf Kreislaufwirtschaft, Müllvermeidung und eine möglichst weitgehende Verwertung ausgerichtet. Das ist zwar ein wesentlicher Fortschritt, aber auch eine Herausforderung, der sich alle Ebenen

stellen müssen. Schon bei der Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gab es zahlreiche Diskussionen. Kritisch wurde hinterfragt, ob das Gesetz die von der EU vorgegebene fünfstufige Abfallhierarchie tatsächlich ausreichend umgesetzt hat oder zu viele Schlupflöcher zulässt. Eine besonders intensive Diskussion um die Überlassungspflichten ging zwischen Bundestag und Bundesrat kräftig hin und her. Als Linke bin ich froh, dass letztlich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gestärkt wurden.

Meine Damen und Herren, der Spielraum des Landesgesetzes, das wir heute beraten, ist dem gegenüber vergleichsweise gering. Es geht um notwendige Anpassungen an das Bundesrecht und Regelungen, wie die Vorgaben umgesetzt werden sollen. Mit Sicherheit wird es Diskussionen geben, an denen wir als Landesgesetzgeber nicht vorbeikommen, zum Beispiel über die bundesrechtlich vorgeschriebene verbindliche Einführung der Biotonne, Herr Dombrowski. Sie ist eine gute Sache, aber das gebe ich zu - vor allem im ländlichen Raum mit einigen Problemen verbunden.

Wir alle wissen auch, dass es schon im Vorfeld Diskussionen um Pflichtentleerung und die Art und Weise der Gebührenerhebung gegeben hat. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, die Abfallgebühren möglichst niedrig zu halten. Wie schon gesagt wurde, steht Brandenburg im bundesweiten Gebührenvergleich sehr gut da. Alles Weitere werden wir im Ausschuss und in der Anhörung beraten. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Der Abgeordnete Jungclaus spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.