Ich habe heute schon an einer Veranstaltung mit mehreren Abgeordneten teilgenommen; da ging es auch um die Infrastruktur. Die Unterfinanzierung betrifft Bund, Länder und Kommunen. Insofern müssen wir im Land Brandenburg mit dem Haushalt 2015 selbstverständlich nachsteuern. Ich bin schon gespannt, was die Zustimmung betrifft. Die Möglichkeiten sind begrenzt: Entweder wird der steuerfinanzierte Anteil erhöht dann muss man sagen, woher das zusätzliche Steuergeld kommen soll - oder es müssen neue, nutzerfinanzierte Formen gefunden werden. Auch über diese Frage wird es eine breite Debatte geben.
Noch einmal zu den Grünen: Es gibt in Deutschland sehr hohe Standards, die alle Geld kosten. Über den genannten Abschnitt der A 14 und über die B 5 wird eine Grünbrücke gebaut, es gibt drei Grünspangen, und auf einer Fläche von 200 ha sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dazukommen noch 440 Alleebaumpflanzungen. Wir erfüllen damit einen sehr hohen Standard. Es ist auch gut so, dass wir uns das in Deutschland leisten.
Allerdings erwarte ich, dass das auch in anderen europäischen Ländern geschieht. Wir hatten Riesendiskussionen zu einem kleinen Singvogel, dem Ortolan, der bei uns strengstens geschützt ist. Wenn Sie „Ortolan“ bei Google eingeben, finden Sie Zubereitungsmöglichkeiten für diesen Vogel - das betrifft vor allem südeuropäische Länder -, zum Beispiel „Ortolan auf Pizza“.
Deutschland leistet sich im Umweltschutz einen hohen Standard. Aber wir müssen berücksichtigen, dass das alles finanziert werden muss. Ich betone: Die Menschen, auch und gerade in der Prignitz, sind auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank für diese vorbildlich ausführliche Antwort. Wir kommen zu Frage 1452 (Verwirrspiel um Lebuser Landeslehrstätte), gestellt von der Abgeordneten Lieske.
„Verwirrspiel und Lebuser Landeslehrstätte“ - unter gleichnamiger Überschrift wurde in einem Artikel der „Märkischen Oderzeitung“ vom 5. November 2013 über die durch das Umweltministerium Brandenburgs geplante Übergabe der Lebuser Landeslehrstätte an den Landesbaubetrieb berichtet. Dieser empfiehlt, das an der Oder gelegene Ensemble aus sieben Häusern abzureißen. Grund ist laut Ministerium die Kritik des Landesrechnungshofes an der fehlenden Wirtschaftlichkeit der Lehrstätte. Alle Versuche, einen Käufer zu finden, oder die Übertragung an eine Stiftung sind gescheitert - so der Inhalt des Artikels. Am 6. November 2013 wird dazu die Aussage in der gleichnamigen Zeitung widerrufen.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Sach- und Planungsstand zur Zukunft der Landeslehrstätte in Lebus?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Lieske, „Verwirrspiel“ hat die Zeitung tituliert; bei uns gibt uns keines. Ich bedaure es allerdings, dass der Prozess, der mit der kritischen Bewertung des Landesrechnungshofes begann, von 2006 bis heute gedauert hat und dass wir uns von dem Projekt verabschieden mussten. Viele Kollegen werden sich noch an die kritische Bewertung aus dem Jahr 2006 erinnern.
Es folgte, beginnend im Jahr 2008, das intensive Bemühen um eine Lösung, eine sächsische Stiftung als Träger der Landeslehrstätte zu gewinnen. Es gab dazu ein Interessenbekundungsverfahren. Darüber haben wir im November 2011 unseren Ausschuss informiert.
Es kam allerdings nicht zu dem Trägerwechsel, weil das Finanzministerium - sicherlich zu Recht - das MUGV zu einer ordentlichen Ausschreibung aufforderte. Die Ausschreibung hat der BLB vorgenommen. Das Ergebnis: Es gab leider keinen Bewerber. Das können wir nur bedauern, aber es ist so.
Unser Ministerium hat am 19. September 2013 entschieden, die ehemalige Landeslehrstätte Lebus in das Allgemeine Grundvermögen des Landes zu überführen, weil das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens nachgewiesenermaßen negativ war. Mit Datum vom 16. Oktober hat das Finanzministerium unsere Landeslehrstätte in das Allgemeine Grundvermögen übernommen. Das war auch richtig so. Ich habe am 6. November den zuständigen Ausschuss darüber informiert. Es gab
Der aktuelle Stand ist so, dass der BLB und unsere Kollegen vom LUGV gegenwärtig die Büroräume räumen, damit sie möglicherweise noch von anderen genutzt werden können. Wir haben mit dem Landrat, dem Amtsdirektor, dem Bürgermeister und den Kollegen vor Ort gesprochen; sie haben die Situation akzeptiert. Der BLB hat am 4. November - was ich sehr gut finde -, um neue Chancen zu eröffnen, diese Liegenschaft für andere Nutzer außerhalb der Fort- und Weiterbildung in der Umweltbildung nachzunutzen, noch einmal ausgeschrieben. Dazu - die Ausschreibefrist läuft bis Ende November - ist noch kein Ergebnis zu verkünden.
Was uns betrifft, Fort- und Weiterbildung im Umweltbereich, wird gegenwärtig ein Konzept erarbeitet, um zu sichern, dass die bisherigen Aufgaben der Fort- und Weiterbildung künftig an anderen Einrichtungen im Land Brandenburg durchgeführt werden, um das Angebot der Fort- und Weiterbildung aufrechtzuerhalten. - Vielen Dank.
Eine Nachfrage haben Sie mir schon fast beantwortet, es ging um den Informationsfluss zwischen dem Ministerium und der Örtlichkeit. Sie haben vom Amtsdirektor und vom Bürgermeister gesprochen.
Sie haben gesagt, bis Ende des Monats laufe noch das Ausschreibungsverfahren. Ich verstehe das so, dass der Abriss des Gebäudeensembles damit erst einmal nicht geplant ist. Ist meine Annahme richtig, oder liege ich damit neben den Tatsachen?
Wir müssen bis Ende November warten, bis das Ausschreibungsverfahren beendet ist und der BLB ein Ergebnis verkünden kann. Bis dahin besteht kein Grund, die Liegenschaft zu beräumen.
Vielen Dank. - Der Abgeordnete Büchel stellt die Frage 1453 (Schließung der Polizeiwache Neuenhagen).
Nach Medienberichten und auch ziemlich starken Äußerungen des Bürgermeisters von Neuenhagen soll die Polizeiwache Neuenhagen im Landkreis Märkisch-Oderland alternativlos geschlossen werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie soll eine mögliche Schließung der Polizeiwache Neuenhagen kompensiert werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal zur Begrifflichkeit: Im Zuge der Polizeistrukturreform sind die früher bestehenden Wachen umgewandelt worden - entweder in Inspektionen an zentralen Orten in den Landkreisen oder in Reviere. Wir haben also in Neuenhagen keine Wache, sondern ein Polizeirevier. Und in Neuenhagen soll auch zukünftig ein Revier sein. Dies erst einmal zur Klarstellung.
Ich habe mir die Lage vor Ort am 13. November angesehen, und zwar nicht nur in Neuenhagen, sondern auch in Strausberg, weil das im Zusammenhang betrachtet werden muss. Neuenhagen ist aus polizeifachlicher Sicht ein sehr ungünstiger Standort, in einer Sackgasse, in einem Siedlungsgebiet am äußeren Siedlungsrand von Neuenhagen gelegen und in einem baulich sehr schlechten Zustand. Aber auch der Standort der Inspektion Märkisch-Oderland in Strausberg ist verkehrstechnisch ungünstig gelegen und baulich sehr schlecht.
Es gibt daher die sehr konkreten Überlegungen, den Inspektionsstandort in Strausberg neu zu bauen. Dazu liegt ein Angebot der Strausberger Wohnungsgesellschaft vor, und es gibt auch sehr konkrete Verhandlungen mit dem BLB. Ich bin zuversichtlich, dass es möglich sein wird, in Strausberg ein Bauprojekt an einem verkehrstechnisch viel besseren, zentraleren Ort umzusetzen, sodass von dort aus auch andere Bereiche der Region, etwa Petershagen/Eggersdorf, leichter zu erreichen sein werden, auch leichter als vom jetzigen Standort in Neuenhagen aus.
Was Neuenhagen angeht: Nach Umsetzung der Baumaßnahme - das ist geplant bis 2016 - wird, so ist es vorgesehen, ein Teil der jetzt in Neuenhagen völlig unzureichend untergebrachten Bediensteten nach Strausberg gehen können. Gleichzeitig gibt es ein interessantes Angebot des Bürgermeisters von Neuenhagen, im Rathaus Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, um dort den Revierdienst mit - wie ich betone - dann festen Ansprechzeiten auch für die Bürgerinnen und Bürger von Neuenhagen weiter anzubieten. Es soll dort auch - so ist jedenfalls derzeit die Überlegung - Räumlichkeiten für den Wach- und Wechseldienst geben oder auch Räumlichkeiten, wo etwa Vernehmungen der Kriminalpolizei durchgeführt werden können. Das ist allerdings - das muss man einräumen - noch nicht ausgehandelt. Aber es ist aus meiner Sicht ein sehr guter Standort, zentral und in Synergie mit dem Rathaus, damit auch mit dem Ordnungsamt - also sowieso etwas Positives.
Klar ist, das Ganze wird erst dann umgesetzt werden können, wenn die Inspektion in Strausberg einen Neubau hat, das heißt also, voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016, vielleicht auch erst 2017. Wie dann die genaue Struktur in Neuenhagen ist, wird man erst anhand der fachlichen Anforderungen entscheiden. Aber es wird in Neuenhagen weiter einen Polizeistandort geben.
Die bauliche Einschätzung von Neuenhagen kann ich durch meinen persönlichen Eindruck von letzter Woche Freitag bekräftigen. Das ist so.
Herr Minister, Sie haben die Zeitschiene genannt, 2016/17. Im Artikel stand, glaube ich, 2016. Vorher war schon einmal von 2015 die Rede. Meine Frage ist: Gibt es die grundsätzliche Zustimmung der Landesregierung zu diesem Projekt mit der Wohnungsbaugesellschaft Strausberg, diese Vorhaben, die Sie angekündigt haben, umzusetzen? Gibt es da schon so etwas wie eine vertragliche Basis?
Die Verhandlungen führt nicht das Innenministerium, sondern der BLB, das wissen Sie. Aber es gibt dort sehr konkrete Gespräche. Es ist - so ist es mir dargestellt worden - in Strausberg wirklich fast nur eine Formalie; so hat man das empfunden, ich hoffe, der Finanzminister widerspricht nicht. Es geht darum, noch Klauseln abzustimmen. Das Projekt ist durchkalkuliert. Es ist das wirtschaftlichste Projekt, was sich auch aus Sicht der Landesregierung als sehr sinnvolles Projekt darstellt, sodass auch von daher kein Hinderungsgrund besteht. Es ist vor Ort gesagt worden: Wenn das im Laufe der nächsten Wochen geklärt wird, kann das Bauvorhaben im Laufe des Jahres 2016 fertiggestellt werden, wohlgemerkt: nicht von der Landesregierung, sondern von der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft. Dann erst wäre die Situation erreicht, dass man den Standort in Neuenhagen aufgeben könnte, wohlgemerkt: nur den örtlichen Standort, nicht, dass wir die Polizei vollständig aus Neuenhagen abziehen.
Herr Innenminister, um noch einmal herunterzubrechen, was Sie eingangs zu den Planungen zu Neuenhagen sagten: Habe ich Sie richtig verstanden, dass zumindest die Denkoption besteht, unabhängig davon, wie es nun kommen mag, dass in Neuenhagen nur noch Revierpolizisten ihren Dienst tun bzw. zu bestimmten Zeiten ansprechbar sein werden und das Polizeirevier Neuenhagen an sich, auch was die Mitarbeiterschaft betrifft, dann in die Inspektion übergeht, das heißt, dass das Polizeirevier Neuenhagen mit dem Personalbestand, unabhängig von den Revierpolizisten, nicht mehr existent sein wird? Die Frage war ja sehr eindeutig.
Das weiß ich zwar nicht, ob die eindeutig war. Aber ich versuche einmal, sie zu interpretieren. Es wird dort weiterhin ein Revier geben - das sehe ich so -, und es wird dort weiterhin feste Ansprechzeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu normalen Tageszeiten geben. Was es nicht geben wird - nicht, dass es jetzt gleich Missverständnisse gibt -, aus meiner Sicht auch nicht geben muss, ist eine 24-Stunden-Besetzung dieses Gebäudes.
Das ist - das wissen Sie - eine grundlegende Festlegung im Rahmen der Polizeistrukturreform; denn das Ziel ist, die Bediensteten aus den Häusern auf die Straße zu holen. Und das genau ist das Entscheidende.
Neuenhagen ist - da sind wir uns einig - ein Kriminalitätsschwerpunkt, was Wohnungseinbrüche angeht. Ich nehme das sehr ernst. Deswegen ist es wichtig und muss sehr im Fokus sein, dass die Polizei auf der Straße präsent ist - durch Streifen, aber durchaus auch durch verdeckte Ermittler. Das ist das Ziel.
Für die Bürgerinnen und Bürger wird eine Ansprechstelle da sein, wo sie sich mit allen Anliegen, auch mit Anzeigen, an die Polizei wenden können. Das wird weiterhin so sein. Es ist auch das Ziel -selbstverständlich -, dass man, wenn es um Vernehmungen oder Befragungen geht, die Möglichkeit in Neuenhagen einrichtet, wenn es sinnvoll ist. Wohlgemerkt: Neuenhagen ist derzeit auch für einen größeren Bereich zuständig, Petershagen/Eggersdorf etwa ist zukünftig von Strausberg aus leichter zu erreichen als von Neuenhagen aus. Von daher wäre es nicht sinnvoll, diese Kräfte etwa in Neuenhagen zu konzentrieren. Sie werden in Strausberg sein, weil es dann schneller geht.
Im Übrigen ist erst 2016 zu entscheiden, ob es ab 2017 dazu kommt. Selbstverständlich werden wir - wie über alles bei der Polizei - nach der aktuellen Lage entscheiden, was erforderlich ist. Die Neuenhagener können sicher sein, dass es die dortige Polizeipräsenz in jedem erforderlichen Umfang geben wird, um die Sicherheit in Neuenhagen und den umliegenden Gemeinden zu gewährleisten.
Vielleicht noch eine Anmerkung: In Neuenhagen haben wir weder eine Polizeiwache noch ein Revier. Wir haben eine Polizeiruine, die dort steht. Ich glaube, insofern sind wir uns auch einig.
Für die erste Frage danke ich Frau Lieske - diese hätte ich auch gestellt. Wir stellen also fest, dass man hier nicht den BLB in Anspruch nimmt, sondern mit kommunalen Wohnungsgesellschaften oder anderen Vermietern wesentlich günstiger, schneller und besser bauen kann als mit unserem landeseigenen BLB. Stimmen Sie mir da zu?