Protocol of the Session on November 20, 2013

Schönen Dank für den Hinweis. - Brandenburg arbeitet sich mit diesem Gesetz zielstrebig auf den letzten Platz im Attraktivitätsranking des Beamtentums vor, und das muss nicht sein. - Schönen Dank.

(Beifall CDU sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Burkardt. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Geywitz erhält dazu das Wort.

Bevor sie es ergreift, begrüßen wir ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Einstein-Gymnasiums Angermünde in unseren Reihen. - Seien Sie herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

„Herzlich willkommen“ auch von mir. - Herr Burkardt, ich bin gerade ein bisschen zusammengezuckt, als Sie gesagt haben, die Beamten seien die Gefangenen des öffentlichen Dienstes.

(Heiterkeit bei der SPD)

Das ist, glaube ich, gerade für jemanden aus der CDU ein recht ungewöhnliches Bild von dem besonderen Verhältnis, das diese speziellen Staatsdiener und der Staat miteinander eingehen. Ich will jetzt nicht von „Ehe“ reden, aber die Alimentationspflichten, die der Staat gegenüber seinen Beamten hat, die speziellen Treuepflichten des Beamten gegenüber dem Staat - das ist doch ein ganz eindeutiger Ausweis dafür, dass es hier nicht um eine kurze Affäre geht, sondern wirklich um eine auf Dauer angelegte Beziehung mit denjenigen, die für uns arbeiten und die im Zweifelsfall, etwa als Polizisten, Leib und Leben riskieren. Der Staat gibt dafür auch eine ganz spezielle Form der Absicherung.

Das mit „Gefangenschaft“ zu bezeichnen offenbart doch ein sehr komisches Ehebild.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Die althergebrachten Privilegien der Beamten müssen immer wieder mit der sich ändernden Gesellschaft in Einklang gebracht werden, damit der Beamtenstatus attraktiv bleibt. Zwei große gesellschaftliche Bewegungen fallen dabei ins Gewicht: Zum einen der demografische Wandel; wir alle werden gesund älter und können länger arbeiten. Gleichzeitig hat man versucht, spezielle Regelungen für Personen zu schaffen, deren Arbeit körperlich so anstrengend ist, dass sie nicht unbegrenzt arbeiten können. Deren Renteneintrittsalter bzw. Pensionsgrenze kann nicht beliebig nach oben gezogen werden.

Ich weiß, dass darüber nicht nur in unserem Finanzausschuss diskutiert wurde - die Anhörung wurde erwähnt -, sondern dass sich auch die Kollegen des Innenausschusses intensiv mit den Interessenvertretungen, zum Beispiel den Gewerkschaften, auseinandergesetzt und versucht haben, möglichst gerechte Modelle zu finden.

Der zweite, von Ihnen leider nicht erwähnte Punkt bildet sich in unserem Gesetz im Bereich der Ehe- bzw. Familienförderung ab. Ehe heißt heutzutage nicht zwangsläufig, dass man Kinder großzieht. Im Umkehrschluss gilt aber auch nicht, dass Kinder immer im Rahmen einer Ehe geboren werden. Die ostdeutsche Wirklichkeit ist eher gegenteilig: Die meisten Kinder werden heute außerhalb der Ehe geboren.

Der Staat versucht der Situation gerecht zu werden, indem er dort alimentiert, wo Kosten entstehen. Eine Ehe ist heute in der Regel keine Alleinverdienerehe mehr, wo der Ehemann für den Unterhalt der Frau aufkommt. Das sieht man auch im Sozialrecht: Bedarfsgemeinschaften haben einen geringeren Anspruch als zwei Singles. Kosten entstehen dort, wo Kinder sind, und deswegen bin ich der Landesregierung dankbar, dass sie diesen Wandel in der Gesellschaft auch in unserem Beamtenrecht nachzuzeichnen versucht.

Es gab verfassungsrechtliche Bedenken; der sehr nüchterne Herr Battis hatte in der Anhörung keine. Ein Anzuhörender, Dr. Wrase, hat gesagt, dass es eine sehr gute Entscheidung sei, diesen gesellschaftlichen Trend aufzunehmen, und dass Brandenburg damit auch Vorbildwirkung in Richtung anderer Bundesländer entfalte. Er meinte, unser Gesetz sei in dieser Hinsicht moderner als das anderer Länder.

Ich weiß, dass viele Beamtinnen und Beamte des Landes Brandenburg diese Diskussion intensiv verfolgen. Es geht um ihre Bezahlung - das ist ganz klar. Sie haben Anspruch darauf, dass wir, ihr Dienstherr, uns intensiv mit der Frage auseinandersetzen. Ich denke, nach dem langen Diskussionsprozess, nach den Änderungsanträgen und der Anhörung im Finanzausschuss kann man sagen, dass sich das Parlament der Verantwortung in dieser Frage bewusst ist und die Änderungen im Beamtenbesoldungsrecht entsprechend ernsthaft diskutiert hat. Ich empfehle Ihnen daher die Zustimmung zum Gesetzentwurf. Danke schön.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Geywitz. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort; Herr Abgeordneter Goetz hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Seit der Föderalismusreform 2006 ist das Land Brandenburg für die Gestaltung seines Beamtenrechtes zuständig. Sieben Jahre sind eine lange Zeit. Der Volksmund meint bei anderer Gelegenheit, was lange währe, werde endlich gut. Das Land Brandenburg beweist, dass sich der Volksmund irren kann. Der Volksmund kannte aber damals die Brandenburger Landesregierung nicht und ist wahrscheinlich deswegen zu anderen Schlussfolgerungen gelangt.

Im vorliegenden Gesetzentwurf werden die Beamten des Landes Brandenburg im Wesentlichen als Haushaltsposten gesehen. Tatsächlich sind die Beamten des Landes Brandenburg unsere Leistungsträger, ohne die unsere Verwaltung, unser Land nicht funktionieren: Es sind unsere Polizeibeamten, unsere Lehrer, unsere Rechtspfleger, Richter, Staatsanwälte, unsere Beamten in den Finanzämtern, es sind auch unsere Feuerwehr

leute in den Berufsfeuerwehren. Dazu kommen kommunale Wahlbeamte - auch sie haben sich im Rahmen der Anhörung geäußert. Ohne all diese Beamten funktioniert unser Gemeinwesen nicht.

Deshalb korrespondieren die besonderen Treuepflichten unserer Beamten zum Land mit besonderen Pflichten des Dienstherrn ihnen gegenüber. Darunter fallen auch Alimentationspflichten und Vorsorgeaufwendungen.

Natürlich stehen wir als Land Brandenburg in Konkurrenz zu vielen anderen, die sich um die besten Köpfe des Landes bewerben. Da ist zunächst die Wirtschaft: Besonders größere Unternehmen können Bedingungen anbieten, mit denen wir als Land nur schwer konkurrieren können. Aber auch die anderen Bundesländer konkurrieren seit der Föderalismusreform mit Brandenburg und versuchen ihrerseits, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie die für die Erfüllung der jeweiligen Aufgaben am besten geeigneten Beamten bekommen.

Die Situation in Brandenburg hat Herr Kollege Burkardt zutreffend beschrieben. Prof. Battis hat in der Anhörung über Brandenburg wörtlich gesagt:

„Wir sind im Wettbewerb, Sie sind im Wettbewerb, das Land ist im Wettbewerb. Das ist seit der Föderalismusreform die verfassungsrechtliche Lage.“

Er führte weiter aus, dass Brandenburg in diesem Wettbewerb weit hinten liege. Tatsächlich werden Beamte im Land Brandenburg durchschnittlich 10 % unter dem Niveau des Bundes besoldet. Wir sind auf dem vorletzten Platz. Wir können froh sein, dass Berlin noch schlechter ist, weil es aufgrund seiner geografischen Nähe eine starke Sogwirkung hätte. Wir hätten noch größere Schwierigkeiten, unsere Stellen zu besetzen, die für uns nötigen Beamten zu erreichen und unsere Landesverwaltung imstande zu halten, alle anfallenden Aufgaben zu erfüllen.

In einer der letzten Landtagsdebatten haben wir über die Tarifabschlüsse, die nach den letzten Tarifverhandlungen erzielt worden sind, gesprochen und festgestellt, dass diese von neun Bundesländern für die Beamten übernommen worden sind. Bei sieben Ländern geschah dies 1:1, in zwei Fällen mit einigen Modifikationen. Sieben Bundesländer haben die Tarifabschlüsse nicht übernommen. Wen wundert es, dass darunter auch Brandenburg ist, das damit seine Beamten deutlich schlechter als Tarifangestellte behandelt? Wir erleben gegenwärtig, dass teilweise Zuschläge gezahlt werden, die hinter der Inflationsrate zurückbleiben. Die entsprechenden Erhöhungen kommen mit deutlicher Verzögerung zum Tarifabschluss und fallen vergleichsweise niedrig aus. In Teilen erfolgt für die Jahre 2013/2014 nicht einmal ein Inflationsausgleich. Das ist der Fürsorgepflicht des Dienstherrn für unsere Brandenburger Beamten nicht angemessen.

Die Folgen spüren wir aufgrund der Konkurrenzsituation bereits. Im Entwurf des Nachtragshaushalts sind für das Jahr 2013/2014 245 neue Polizeianwärter vorgesehen. Es gibt auch andere Gründe, weswegen es schwierig ist, diese 245 Anwärter zu finden. Aber Fakt ist: Wir haben 2013 für 245 freie, ausgeschriebene Stellen nur 207 Anwärter gefunden. Das heißt, in unserer Fachhochschule der Polizei in Oranienburg sind Stellen freigeblieben. Uns werden also in drei Jahren Polizisten fehlen, die wir eigentlich brauchen und deswegen dieses Jahr als

Anwärter gewinnen wollten. Wir merken, dass wir als Brandenburger wegen der Konkurrenz schlechter dastehen: schlechter als andere Bundesländer, schlechter auch als die freie Wirtschaft. Wir geraten zunehmend in Schwierigkeiten, die Aufgaben des Landes angemessen zu erfüllen.

Es gibt weitere Probleme bei Verheirateten-Zuschlägen und der Portabilität; dazu will ich nicht ausführen, sondern ich beziehe mich auf das, was Kollege Burkardt gesagt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten sieben Jahre Zeit, ein modernes, neues Beamtengesetz zu finden.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie haben jetzt keine weitere Redezeit mehr.

Vielen Dank für den Hinweis, Frau Vorsitzende. - Die Landesregierung hat aber leider nach sieben Jahren ihre Leistung verweigert. Dem stimmen wir nicht zu. - Ich danke Ihnen.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort; Herr Abgeordneter Dr. Bernig hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum vorliegenden Gesetzentwurf gab es am 7. Oktober eine umfangreiche Anhörung von Berufsvertretungen, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag und Wissenschaftlern. Hier wurden unterschiedliche Interessen deutlich, so zum Beispiel bei den Leistungsprämien und Zulagen, aber auch der Umstand, dass die Trennung des öffentlichen Dienstes in zwei Rechtskreise in Tarifrecht und in Beamtenrecht - einer von uns allen als gerecht empfundenen Regelung entgegensteht. Insofern, Herr Burkardt, habe ich die Anhörung nicht so einmütig wahrgenommen wie Sie.

Dazu kommt das Rentenrecht, das jetzt für die Änderung im Versorgungsrecht herangezogen wird, weil es um eine wirkungsgleiche und systemkonforme Übertragung geht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte es an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Die Verschlechterungen im Rentenrecht werden nicht dadurch besser, dass man sie wirkungsgleich und systemkonform auf die Beamten überträgt. Das gilt für die Erhöhung des Renteneintrittsalters wie für die Kürzung des Versorgungsniveaus oder die Nichtberücksichtigung von Zeiten des Studiums an einer Hochschule. Dennoch muss man bei der Gesamtbetrachtung des Themas auch darauf hinweisen, dass die Mindestversorgung eines Beamten 1 434 Euro brutto beträgt und die Durchschnittsrente in Brandenburg 860 Euro.

Das veranlasst mich zu einer zweiten prinzipiellen Feststellung. Wenn wir Ungerechtigkeiten in der Bezahlung im öffentlichen Dienst abschaffen wollen, brauchen wir ein nach einheitlichen Grundsätzen gestaltetes öffentliches Dienstrecht.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Dann werden wir, davon bin ich überzeugt, auch vernünftige Regelungen für den Wechsel von Mitarbeitern aus der freien Wirtschaft in den öffentlichen Dienst und umgekehrt finden.

(Görke [DIE LINKE]: Dann ist die FDP nicht mehr mit dabei!)

Vor allem dürfen wir nicht die Augen davor verschließen, dass das Dienst- und Treueverhältnis nach Artikel 33 Grundgesetz ein Herrschaftsverhältnis ist. Wenn wir eine armutsfeste Rente haben, soziale Gerechtigkeit in der Kranken- und Pflegeversicherung herstellen und eine zukunftssichere Finanzierung sichern wollen, brauchen wir auch eine einheitliche, moderne und solidarische Bürgerversicherung.

(Beifall DIE LINKE, B90/GRÜNE und des Abgeordne- ten Bischoff [SPD])

Dass wir uns mit dem Besoldungs- und Versorgungsrecht befassen - das haben wir hier mehrfach festgestellt -, ist auf die Föderalismusreform zurückzuführen. Auch das war Gegenstand der Anhörung. Nur war man sich über den Zeitraum, nach dem eine eventuelle Angleichung wieder eintreten würde - sie erfolgte in den 70er Jahren -, nicht einig. Es war schon einmal von 25 Jahren die Rede. Ich meine: Da müssen wir schneller werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch das Finanzministerium ist zu den aufgeworfenen vielfältigen Fragen und Problemstellungen aus der Anhörung umfassend schriftlich und für meine Begriffe überzeugend Stellung genommen worden. Ich möchte hier etwas zur Reform des Familienzuschlags ab 2015 sagen. Erstens ist festzustellen, dass es sich nicht um ein Sparmodell handelt. Herr Goetz, insofern haben Sie Recht: Es ist ein wesentlicher Haushaltsposten. Das bisherige Geld verbleibt im System. Jährlich entstehen sogar Mehrausgaben von 14, 7 Millionen Euro. Das hat unter anderem etwas damit zu tun, dass im Rahmen des Bestandsschutzes die gewährte Ausgleichszulage bei kommenden Tariferhöhungen nicht abgeschmolzen wird. Das hat auch etwas mit Fürsorgepflicht zu tun. Es erhält keiner weniger, wie behauptet wird. Es gibt aber einen Unterschied zwischen Beamten vor der Reform und Beamten nach der Reform. Hier darf man die berühmten Äpfel und Birnen nicht zusammenzählen.

50 % des bisherigen Verheiratetenzuschlags - das sind 57,62 Euro - werden bei jedem in das Grundgehalt eingerechnet. Für das erste und das zweite Kind gibt es eine jeweilige Erhöhung des Familienzuschlags um 37,23 Euro, bei zwei Kindern also von 74,46 Euro. Rechnet man dann noch die 21 Euro Weihnachtsgeld dazu, die auf Forderung der Gewerkschaften hin monatlich auf das Grundgehalt aufgeschlagen werden, und die jeweiligen Gehaltserhöhungen zum 01.07.2013 von 2,45 % und zum 01.07.2014 von 1,8 %, kann sich diese Besoldungsentwicklung durchaus sehen lassen. Ein Polizeihauptwachtmeister bzw. ein Polizeikommissar mit zwei Kindern hat dann ab 01.01.2015 ca. 300 Euro monatlich mehr im Portemonnaie. Das ist nicht wenig.

(Beifall DIE LINKE)

Noch ein Satz zum Antrag zur Verbesserung der Portabilität, also dem Erhalt des versorgungsrechtlichen Anspruchs bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst und Wech

sel in die freie Wirtschaft. Die Antragsteller berufen sich auf die Regelungen unter anderem in Baden-Württemberg. Meiner Ansicht nach sind das diejenigen, die den Länderfinanzausgleich abschaffen wollen. Wenn die hören, dass wir ihr Geld für Altersversorgungsansprüche bei vorzeitigem Ausscheiden von Beamten ausgeben wollen, bekommen sie noch mehr Wasser auf ihre Mühlen. Das sollten wir lieber lassen.

Auch der Antrag zur Höherstufung der Lehrer nach A 13 hat Charme, wird aber das Land weitere 34,2 Millionen Euro jährlich kosten. Man kann diese Frage nur im Kontext mit den anderen Ländern klären und im Zusammenhang mit einer gerechten tariflichen Bewertung der Angestellten im Lehrerberuf. Das müssen wir weiterhin diskutieren, können das aber heute noch nicht entscheiden. Deswegen lehnen wir den Antrag der Grünen ab. Ich bitte Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. - Danke.

(Beifall DIE LINKE und SPD)