Protocol of the Session on November 20, 2013

(Beifall SPD)

Vielen Dank. - Wir kommen zu Frage 1437 (Einsatz von Erzie- herinnen und Erziehern mit Hochschulabschluss), gestellt von der Abgeordneten Große. Bitte, Frau Große.

Seit mehreren Jahren werden an der Fachhochschule Potsdam in der Fachrichtung „Frühkindliche Bildung“ jährlich ca. 30 Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet. Sie schließen ihr Studium mit einem Bachelor ab. Ursprünglich waren Erzieherinnen und Erzieher mit diesem Abschluss für den Einsatz als unter anderem - Kita-Leiterinnen bzw. Kita-Leiter vorgesehen.

Ich frage die Landesregierung: Wie sind die Absolventinnen und Absolventen dieses Studienganges bisher im Land Brandenburg eingesetzt worden?

Ministerin Münch antwortet.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Große, frühe Bildung in der Kindertagesbetreuung sichert gute Startbedingungen für spätere Bildungsprozesse. Die Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten gelingt am besten - darüber sind wir uns vollkommen einig - mit hervorragend ausgebildeten Fachkräften. Deshalb setzt sich die Landesregierung dafür ein, den Anteil der Erzieherinnen und Erzieher mit Hochschulabschluss in den Kindertagesstätten zu erhöhen.

Zum Wintersemester 2012/2013 wurde die Ausbildungskapazität der Fachhochschule Potsdam im Studiengang „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ auf 70 Studierende erhöht; das sind doppelt so viele wie in den Jahren zuvor.

Im Jahr 2011 hatte die Fachhochschule Potsdam die Absolventinnen und Absolventen der ersten drei Jahrgänge nach ihren Einsatzgebieten befragt. Das ist die aktuellste Zahl, die uns vorliegt, weil wir keine Möglichkeit haben, regelmäßig zu erforschen, wo unsere Absolventen letztlich landen.

Von den 64 Absolventinnen und Absolventen dieser ersten drei Jahrgänge haben 36 an der Befragung teilgenommen. 16 davon haben angegeben, dass sie in der Kindertagesbetreuung als Erzieherin bzw. Erzieher arbeiten. Sechs junge Pädagogen hatten bereits eine Leitungsfunktion in der Kindertagesbetreuung übernommen.

Aktuellere Daten liefert uns die Kinder- und Jugendhilfestatistik. Von den 780 Erzieherinnen und Erziehern, die im Jahr 2013 „Leitungstätigkeit“ als ersten Arbeitsbereich angaben, hatten 77 einen Hochschulabschluss in Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Kindheitspädagogik. Die Basis ist aber, wie gesagt, eine andere.

An welcher Hochschule diese in einer Leitungsfunktion tätigen Erzieherinnen und Erzieher ihren Abschluss erworben haben, ist in der Statistik nicht erfasst worden. Das heißt, wir können insoweit nicht direkt auf die Fachhochschule Potsdam rückschließen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ an der Fachhochschule sind natürlich hochqualifizierte Fachkräfte und bringen wichtige Voraussetzungen mit, um Leitungstätigkeiten zu übernehmen. Es ist aber nicht zu erwarten, dass Fachhochschulabsolventen unmittelbar nach ihrer Ausbildung mit Leitungsaufgaben betraut werden. Auch aus den persönlichen Gesprächen weiß ich, dass diese jungen Absolventen gern erst einmal Praxiserfahrung sammeln und unmittelbar im Erzieherbereich tätig sind. Insofern werden wir wahrscheinlich erst einige Jahre später verlässlich wissen, ob tatsächlich eine Führungsfunktion übernommen worden ist. - Danke.

Vielen Dank. - Wir sind bei Frage 1438 (Versorgung mit Grip- peimpfstoff), gestellt vom Abgeordneten Schierack.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Monaten wurde immer wieder berichtet, dass es Engpässe bei der Versorgung mit Impfstoffen gebe. Vor dem Hintergrund der dringenden Empfehlung, sich impfen zu lassen, stellt sich die Frage: Welche Kenntnis hat die Landesregierung davon, wie sich derzeit die Versorgung mit Grippeimpfstoff gestaltet?

Ministerin Tack antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Prof. Schierack, ich hatte am 6. November Gelegenheit, im Ausschuss darüber zu berichten. Demzufolge kann ich die Situationsbeschreibung heute nur wiederholen.

Die Situation ist nicht unbefriedigend, sondern die Versorgung mit Grippeimpfstoff durch die Apotheken bei uns im Land Brandenburg ist gut. Nach Aussagen des Apothekerverbandes gibt es in Brandenburg nach der Freigabe des Impfstoffes durch das Paul-Ehrlich-Institut keine Verzögerung bei der Auslieferung der Bestellungen, die von den Ärztinnen und Ärzten ausgelöst werden. Weder uns noch dem Apothekerverband liegen Beschwerden oder Anfragen vor.

Ich will in diesem Zusammenhang unterstreichen, dass sich die Zusammenarbeit der AOK Nordost und des vdek mit dem Apothekerverband gut bewährt hat, sodass Impfstoffe komplikationslos zur Verfügung gestellt werden.

Es gab zwar Pressemeldungen zu Lieferengpässen; diese haben sich unserer Information nach aber auf Lieferverzögerungen einzelner Impfstoffhersteller Ende September bzw. Anfang Oktober bezogen. In der Folge kam es nur zu regionalen Engpässen. Diese sind längst überwunden; weitere Probleme sind uns nicht bekannt.

Nach Aussage der für die Abfrage zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ist die Nachfrage der Bevölkerung nach der Impfung gegen Grippe sehr moderat; sie könnte viel besser sein. Deshalb sollte jeder von uns noch einmal für die Grippeschutzimpfung werben; ich habe das schon im Ausschuss getan. Es ist nicht zu spät. In der Regel treten Grippeerkrankungen im Januar und Februar auf, sodass man in den Monaten November und Dezember noch gut zur Grippeschutzimpfung gehen kann. Ich werbe nochmals dafür und bitte auch Sie darum, dafür zu werben. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Die Abgeordnete Nonnemacher stellt die Frage 1439 (Bewertung des Mitbestimmungsrechts von An- liegern beim Anliegerstraßenausbau). Bitte sehr.

In Bernau war am 20. Oktober 2013 ein Bürgerentscheid erfolgreich, der vor dem Ausbau einer Anliegerstraße die Zustim

mung der Mehrheit der Beitragspflichtigen der auszubauenden Anliegerstraße für eine solche Maßnahme einfordert. Über die Zulässigkeit einer solchen Frage für ein Bürgerbegehren ist intensiv diskutiert worden.

Ich frage die Landesregierung: Sieht sie nach dem landesweit stark beachteten Bürgerentscheid Handlungsbedarf auf kommunaler Ebene oder auf Landesebene für Änderungen in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen oder im Satzungsrecht?

Sehen Sie Handlungsbedarf, Herr Minister Vogelsänger? Nein, er ist gar nicht dran. Minister Holzschuher darf antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Nonnemacher, durch die Brandenburger Kommunen sind in den Jahren seit der Wende umfangreiche Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen durchgeführt worden. In der deutlich überwiegenden Zahl der Fälle hat es dabei einen Dialog zwischen der Verwaltung, den Gemeindevertretern und den betroffenen Bürgern gegeben. Und es hat weitgehend akzeptierte Lösungen gegeben, Lösungen, die am Gemeinwohl orientiert sind, die aber auch die betroffenen Anwohner, die Bürgerinnen und Bürger, nicht über Gebühr belasten.

Instrumente der Beteiligung und des Dialogs gibt es viele. Die Kommunalverfassung benennt bereits die Einwohnerfragestunde und die Einwohnerversammlung. Sie überlässt es explizit den Gemeinden als Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung, im Rahmen ihrer Satzungshoheit weitere Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohner zu regeln. Und wie das Verwaltungsgericht Potsdam in einem Urteil vom 21. Februar 2013 entschieden hat, unterliegt die Einwohnerbeteiligung auch keinerlei Beschränkungen. Durch einen Selbstbindungsbeschluss kann sich die Gemeindevertretung darüber hinaus an das Ergebnis der Einwohnerbeteiligung binden. Diese Beteiligungsmöglichkeiten werden auch in vielen Brandenburger Kommunen aktiv gelebt und führen dazu, dass es weitgehend akzeptierte Lösungen gibt. Nur so erreicht man auch eine breite Akzeptanz von Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen.

Das, was ich Ihnen eben dargestellt habe, zeigt also, dass die Einwohnerbeteiligung grundsätzlich in unserem Land sehr gut funktioniert.

Nun haben Sie einen konkreten Sonderfall angesprochen, einen Bürgerentscheid in Bernau bei Berlin. Da ging es um den singulären Ausbau von Anliegerstraßen und um Maßnahmen zur Herstellung von Erschließungsanlagen. Aus diesem Sonderfall kann nicht gefolgert werden, dass ein generelles Defizit bei den Beteiligungsrechten der Bürger vorhanden ist im Gegenteil, es gab ja einen Bürgerentscheid -, und es gibt aus meiner Sicht auch keinerlei Handlungsbedarf auf kommunaler oder Landesebene. Dagegen sprechen schon die vielen positiven Beispiele gelebter Einwohnerbeteiligung. Ich kann also als Fazit die Frage mit Nein beantworten. - Danke.

Vielen Dank, damit ist das klargestellt.

Die Frage 1440 (Staatliche Anerkennung als „Moorheilbad“ für Bad Freienwalde) stellt die Abgeordnete Lieske.

Die Stadt Bad Freienwalde hat im Jahr 2003 die staatliche Anerkennung als „Moorheilbad“ nach dem Brandenburgischen Kurortegesetz erhalten. Die Anerkennung war mit Auflagen verbunden und wurde unbefristet erteilt.

Ich frage die Landesregierung: Wie hat die Stadt Bad Freienwalde die mit der staatlichen Anerkennung verbundenen Auflagen aus dem Jahr 2003 bis zum heutigen Tag erfüllt?

Das beantwortet uns Frau Ministerin Tack.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lieske, ich verweise, um Ihre Frage umfassend zu beantworten, auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 23. Oktober, die Sie gestellt haben, und will zusammenfassend sagen, dass die meisten Auflagen erfüllt sind, aber wichtige wesentliche nicht. Sie haben ja auch noch eine Anfrage zur B 158 gestellt, die, glaube ich, am Freitag beantwortet wird.

Drei Fragen sind offen. Die eine ist, umgehend den Lärmaktionsplan zu erstellen. Die Zweite ist, den folgenden Nachweis zu erbringen:

„Die B 158 durchquert unter anderem mittels einer Brücke das Stadtgebiet. Die staatliche Anerkennung ist deshalb mit folgenden Auflagen versehen: Zum Zeitpunkt der Anerkennung sind die Voraussetzungen von § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Brandenburger Kurortegesetzes noch nicht vollständig erfüllt. Diese können erst erfüllt werden, wenn die Ortsumfahrung bzw. Umverlegung der B 158 mit Rückbau der das Stadtbild störenden Brücke erfolgt ist. Die staatliche Anerkennung ist deshalb mit der Auflage verbunden, dass die Stadt Bad Freienwalde alle in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich liegenden Aktivitäten unternimmt, damit eine Realisierung der Maßnahme nicht aus Gründen, die die Stadt Bad Freienwalde zu vertreten hat, verzögert wird.“

Hier wird also auf die Verantwortung der Stadt Bad Freienwalde verwiesen. Dieser Nachweis wurde meines Erachtens so noch nicht erbracht, und ich verweise hier noch einmal auf die Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli dieses Jahres, die sich unter anderem mit der B 158 befasst hat.

Ein dritter Punkt ist noch offen: Aufgrund der Neubildung der amtsfreien Gemeinde Bad Freienwalde hat die Stadt bislang auf den Beschluss eines Flächennutzungsplanes verzichtet. Die staatliche Anerkennung ist deshalb mit der Auflage versehen, dass die Stadt Bad Freienwalde für den Bereich der Stadt, der die staatliche Anerkennung als Moorheilbad erhalten hat, im Flächennutzungsplan Kur- und Erholungsgebiete als Sondergebiete in ausreichender Anzahl ausgewiesen hat. Der Nachweis darüber sollte schon längst erbracht werden, auch das ist noch eine Bringepflicht, die offen ist und die weiter verfolgt werden

muss. Ich denke, da sind auch noch Gespräche mit dem Bürgermeister und den Stadtverordneten nötig.

Die Fragestellerin hat Nachfragen. Frau Lieske, bitte.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Antwort. Ich habe noch einige Nachfragen. Ich würde die B 158 tatsächlich heute ausklammern, weil es dazu eine gesonderte Anfrage gibt. Sie haben den Lärmaktionsplan und den FNP angesprochen, und es waren noch weitere Auflagen, die im Jahr 2003 erteilt worden sind. Sie haben jetzt in Ihrer Antwort etwas priorisiert, welche Auflagen voraussichtlich erforderlich sind - so vermute ich -, um den Status Moorheilbad weiterhin behalten zu können. Das ist eine Frage, die ich stellen möchte.

Zweitens ist im Jahr 2013 durch den Landesfachbeirat im Rahmen seiner Visitation in der Stellungnahme noch einmal auf all die Dinge hingewiesen worden, die von der Stadt Bad Freienwalde noch zu erbringen sind. Ich frage jetzt: In welchem zeitlichen Rhythmus tagt der Landesfachbeirat? Schlägt er immer mal wieder auf? Wie gesagt, die Auflagen stammen aus dem Jahr 2003, wir haben jetzt 2013. Zehn Jahre sind auch im Rahmen einer kommunalpolitischen Stellungnahme und Handlungsfähigkeit ein angemessener Zeitraum, um auf bestimmte Dinge einzuwirken. Ich denke da auf jeden Fall an den FNP.

Meine letzte Frage ist: Hat sich nach der Stellungnahme des Landesfachbeirates eine Vertretung von Bad Freienwalde direkt an das Ministerium oder an den Landesfachbeirat gewandt, um so etwas Ähnliches wie einen Maßnahmenkatalog miteinander abzusprechen, welche Auflagen eventuell von der Stadt erteilt werden und in welchem zeitlichen Rahmen?

Frau Lieske, ich habe keine Prioritäten gesetzt, sondern ich habe gesagt: Mehrere Aufgaben - ohne sie zu nennen - sind erfüllt. Ich kann aber gerne noch einmal die Auflagen gegenüber der Stadt nennen, die erteilt worden sind, um den Status zu erreichen bzw. zu erhalten. Es ging um lufthygienische Anforderungen, es ging darum, das touristische Leitsystem in der Stadt zu verbessern, es ging um die Schaffung von Nichtraucherbereichen - das war vor dem Nichtrauchendenschutzgesetz. Die Auflagen, die noch zu erfüllen sind, hatte ich genannt: FNP, Lärmaktionsplan und Maßnahmen zur B 158. Das noch einmal zur Richtigstellung. Ich hatte es, glaube ich, vorhin deutlich gesagt.

Zum Zweiten, wann der Landesfachbeirat für Kur- und Erholungsorte für Brandenburg tagt: Auch da ist schriftlich beantwortet, dass es dem Fachbeirat selbst obliegt, den Tagungsrhythmus festzulegen. Mit Schreiben vom 9. Oktober 2013 ist vom Fachbeirat ein Kriterienkatalog an die Stadt gerichtet worden, der jetzt Entscheidungsgrundlage ist und auf den die Stadt antworten sollte.

Was war die dritte Frage?

(Frau Lieske [SPD]: FNP und ob es einen Termin zur Ab- stimmung gibt!)

- Nein, es gibt keinen aktuellen Termin. Aber ich habe zum Beispiel ein Gespräch mit dem Bürgermeister und werde noch einmal auf die aktuelle Situation eingehen.

Auf die Antworten zu Nachfragen kann man keine Nachfragen stellen. Deshalb erhält jetzt der Abgeordnete Büchel das Wort.

Frau Ministerin, Sie sind gerade darauf eingegangen, dass der Landesfachbeirat einen Brief mit Auflagen an die Stadt Bad Freienwalde geschickt hat. Ist diesbezüglich eine der Stadt Bad Freienwalde noch einmal entgegenkommende Frist gesetzt worden, damit die Stadt die Chance hat - jetzt nicht in kurzer Zeit, sondern eher auch für das Ministerium und für den Landesfachbeirat nachweisbar -, deutlich zu machen, dass sie diese Problematik ernst nimmt und die Auflagen und Wünsche entsprechend angehen kann?