Im Bereich der LMBV ist zudem eine deutlich abnehmende Tendenz bei den Schadensanmeldungen zu verzeichnen. Eine Schlichtungsstelle wie in NRW, in der Vertreter des Netzwerkes der Bergbaugeschädigten sitzen, ist doch hier nicht eins zu eins umsetzbar, weil es in Brandenburg eine derartige Institution der Betroffenen überhaupt nicht gibt.
Das Bild der Bergbauunternehmen, die bewusst Daten zurückhalten, stimmt so nicht. Nach dem Bundesberggesetz sind Bergschäden zivilrechtlich zwischen Verursacher und Betroffenen zu regeln. Es gibt also keine Pflicht zur öffentlichen Bekanntmachung von Daten, die die Unternehmen erhoben haben. Darüber hinaus wissen Sie auch, dass Bergschäden, die aus der Zeit der DDR resultieren, laut Einigungsvertrag nach dem Berggesetz der DDR reguliert werden. Das Gesetz lässt sich nicht nachträglich ändern. Darüber hinaus stehen zahlreiche Daten ohnehin der Öffentlichkeit zur Verfügung, beispielsweise geologisch erkundete Inhomogenitäten und Störungsbahnen, und ich glaube, die ehemalige DDR ist mit Sicherheit das am besten erkundete Gebiet Deutschlands.
Festzustellen ist, dass die Bergbauunternehmen durchaus auch in Vorleistung gehen und einzelne Bergschäden durch Gutachten bewerten lassen. Immerhin: 50 % der Anmeldungen werden als Bergschäden anerkannt und reguliert. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, sich über relevante Daten zu informieren. Beispielsweise können die Bergverwaltung und die Unternehmen Eigentümern Daten zum Grundwasseranstieg zur Verfügung stellen.
Fazit: Wer Informationen braucht, der erhält sie. Das Bild der zwangsläufigen Schäden durch Grundwasseranstieg und auftretende Ewigkeitskosten ist ebenfalls korrekturbedürftig. Der Wiederanstieg des Grundwassers ist ein Prozess, der sich in einem Zeitraum zwischen 20 und 30 Jahren vollzieht.
Eine erfolgreiche Renaturierung - auch des Wasserhaushaltes ist möglich, ich nenne beispielhaft die Spreeaue bei Dissen-Striesow. Schäden entstehen unter anderem dann, wenn auf sensiblen Flächen Gebäude errichtet wurden, und das war leider in der ehemaligen DDR der Fall. Die Folgen treten heute auf, und ihre Regulierung erfolgt im Rahmen des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung.
Keine Frage: Braunkohletagebau hat Konsequenzen und verursacht auch Folgeschäden. Diese werden aber im Rahmen beste
hender Gesetze erfasst und reguliert. Ich halte diese Gesetze für gut, und ich kann kein Abwiegeln oder Hinter-dem-BergHalten von Informationen erkennen.
Sie tun das, weil es Ihnen um etwas anderes geht: Sie wollen die Braunkohle nicht als Energieträger und nach Ihrer Logik sind „bad news“ für die Braunkohle „good news“ für Ihre energiepolitischen Ziele. Je stärker Sie auf die Braunkohle draufhauen, desto weniger Aufmerksamkeit sollen die „bad news“ der Energiewende nach grüner Handschrift auf sich ziehen. Das wird Ihnen allerdings nicht gelingen.
Ich möchte daran erinnern: Wir müssen das EEG reformieren, und wir brauchen die Akzeptanz neuer Stromtrassen und Windkraftanlagen, damit unsere deutsche Industrie wettbewerbsfähig bleibt. - Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hackenschmidt. - Die Aussprache wird mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fortgesetzt. Herr Abgeordneter Senftleben hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollegin Hackenschmidt hat gerade auch einiges zur Geschichte dieses Themas hier im Hause in den letzten Monaten erzählt und richtigerweise darauf hingewiesen, dass es diesen Antrag gab. Der Prüfauftrag ist damit gestellt. Die Antwort wird, denke ich, hier irgendwann noch einmal eine Rolle spielen und dann auch beraten werden.
Ich will deutlich machen, dass diese Anfrage offensichtlich nicht allein in Brandenburg eine Rolle gespielt hat. Zumindest kommen ähnliche Fragen und ähnliche Wellen auch aus NordrheinWestfalen, von den dortigen Grünen; jedenfalls war das im Jahr 2012 so. Ich möchte jetzt nicht den Begriff „Übertragung nach Brandenburg“ verwenden, aber zumindest steht diese Große Anfrage nicht allein auf der Welt.
Natürlich muss ich auch sagen: Es ist ein relativ oft vorkommendes Ereignis, dass die Antworten der Landesregierung auf Anfragen von uns, der CDU, der Grünen und der FDP - also der Oppositionsfraktionen - nach unserer Auffassung etwas dünn ausfallen. Das ist ein Fakt. Ich möchte deutlich machen: Wir brauchen beim Thema Bergschäden ganz klar einen anderen, offeneren Umgang damit, egal, wie sich die Dinge entwickeln werden, denn ich bin der Auffassung, dies ist auch Grundlage für die Akzeptanz der Braunkohle in der Lausitz, in Brandenburg und in ganz Deutschland, meine Damen und Herren.
Ich möchte auch folgenden kleinen Ausritt machen: Braunkohle ist für uns ein wichtiger Bestandteil des Energiemix. Braunkohle ist wichtig für die Energiestabilität, aber auch für bezahlbare Preise, was manche in der Region ebenfalls wollen, und natürlich auch - ich komme aus der Lausitz, wie viele Kollegen auch - wirtschaftlich wichtig für die Region, für die Lausitz und damit für unsere ganze Basis, die wir in der Region haben.
Bei aller Kritik muss man auch einmal die Daten und Fakten zur Kenntnis nehmen. Seit 1990 gibt es mittlerweile fünf Braunkohlesanierungsabkommen, bei denen der Bund und die Länder die Dinge in die Hand genommen haben. Wenn ich es richtig gesehen habe, sind bis Ende letzten Jahres insgesamt 9,5 Milliarden Euro in die Sanierung und damit in die Rekultivierung und die Beseitigung von Schäden geflossen - allein durch die LMBV, Vattenfall ist darin nicht einbezogen. Ein weiterer Fakt ist, dass von diesen 9,5 Milliarden Euro über 40 % nach Brandenburg gekommen sind und geholfen haben, Probleme zu beseitigen, die durch den Braunkohlebergbau entstanden sind. Der Mensch gräbt Natur um und hinterlässt seine Spuren. In diesem Fall kann man sagen, es ist nicht zum Vorteil. Aber der Mensch muss auch in der Lage sein, die Dinge wieder entsprechend zu regeln.
Wer noch ein wenig zurückschauen möchte, kann feststellen: Wir sprechen auch über Lohnkosten, die dabei eine Rolle gespielt haben. Viele Menschen haben in der Sanierung der Braunkohlenlandschaften eine Zukunft - auch beruflich - gefunden.
Nun habe ich in der Antwort gelesen, dass Vattenfall und die LMBV, wenn sie regulieren und Schäden beseitigen wollen - so steht es da -, angeblich „ein weitgehendes Entgegenkommen“ leisten.
Jetzt würde ich einmal sagen, dass die Bewertung natürlich immer aus der Brille des Betroffenen erfolgt. Dabei ist immer die Frage, wie er es sieht. Bei dem Fall, den Sie genannt haben, ist es - so glaube ich - eher ein nicht so weit gehendes Entgegenkommen aus der Sicht der Betroffenen, wohingegen das bei anderen vielleicht in der Form stimmt.
Deswegen will ich noch einmal Folgendes deutlich machen. Ich glaube, dass wir - egal, was jetzt kommt - in der Braunkohlesanierung weniger Küraufgaben machen müssen, sondern wir müssen Pflichtaufgaben machen. Wir müssen nämlich die Menschen davor schützen, dass ihr Eigentum, dass ihr Gut, dass ihre Grundstücke durch die „Braunkohlenachfolgedinge“ beschädigt werden, bzw. dafür sorgen, dass dort, wo Schäden entstanden sind, die Dinge auch geklärt werden können. Also: weniger Küraufgaben, mehr Pflichtaufgaben im Interesse der Bürger unseres Landes.
Meine Damen und Herren, ich komme ja auch aus einer betroffenen Region - Lauchhammer ist ein Stichwort -, in der man natürlich schon merkt, dass die einen behaupten, sie würden gut und intensiv informieren. Wenn man dann mit den Bürgern, mit Unternehmern, mit den Vereinen spricht, dann hört man, dass die ein anderes Gefühl haben. Schön wäre es doch, wenn die Gefühlswelle auf einer Ebene wäre. Dazu tragen - so denke ich - auch viele Kollegen vor Ort bei, die dann Gespräche zustande bringen. Denn ich habe es oft erlebt, dass man es erst
durch Gesprächsvermittlung erreicht, dass sich zwei betroffene Seiten an einen Tisch gesetzt haben. Deswegen wiederhole ich das, was ich eingangs gesagt habe: Wir werden dem Antrag der Grünen nicht zustimmen - aus den genannten Gründen. Aber wir sind der klaren Auffassung: Hier muss wesentlich intensiver, besser, kommunikativer miteinander umgegangen werden, und es dürfen nicht aus Dingen Geheimnisse gemacht werden, sondern statt Geheimnissen müssen an der Stelle offene Gespräche mit den Betroffenen geführt werden.
Letzter Punkt! Wir wollen natürlich auch darauf hinweisen die Kollegin Monika Schulz-Höpfner hat das schon oft getan -, dass wir in diesem Landtag schon viele Anträge beraten haben. Ich nenne beispielhaft „Tagebaurandgemeinden ernst nehmen“ auch unser Thema, wie eben gesagt - und „Schlichtungsstelle Bergschäden“, ebenfalls unser Thema. Wir haben in diesem Landtag aber auch schon einen Antrag beschlossen mit dem Titel „Perspektiven für die Lausitz“. Auch dort war das alles mit aufgeführt. Deswegen glaube ich, dass wir an der Stelle besser werden wollen und müssen, aber dass wir auch nicht so schlecht sind, wie es manche in diesem Haus manchmal darstellen. Aus dem Grund glaube ich, dass an der Stelle der Antrag der Grünen, der gestellt worden ist, nicht zustimmungspflichtig ist. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Senftleben. - Wir kommen nun zum Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Abgeordneter Domres hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen-Fraktion arbeitet hier wohl getreu dem Motto „Von NRW lernen heißt siegen lernen“, denn die Große Anfrage - das ist mir auch aufgefallen, Herr Kollege Senftleben ist hier fast wortgleich wie in Nordrhein-Westfalen eingebracht worden. Mir ist aber auch aufgefallen, dass bestimmte Antworten relativ deckungsgleich sind. Denn wenn bestimmte Statistiken nicht da sind, bestimmte Angaben nicht erhoben werden, dann beantwortet es die rot-grüne Landesregierung in NRW so, und dann beantwortet es auch die rot-rote Landesregierung in Brandenburg so.
Trotzdem möchte ich mich für die Antwort auf die Große Anfrage bedanken. Ich gebe auch zu, dass bestimmte Antworten bei mir einen erhellenden Effekt hatten, und ich gebe zu, dass mich bestimmte Antworten stutzig gemacht haben. Ich denke schon, dass es zum Beispiel ein Versäumnis ist, wenn der Landesregierung keine separaten Statistiken und Informationen hinsichtlich der eigenen Liegenschaften vorliegen, die von Bergschäden betroffen waren bzw. betroffen sind. Vielleicht ist aber auch die Fragestellung falsch verstanden worden. Denn auch ich würde mich dafür interessieren, in welchen Größenordnungen Straßenverlegungen etc. stattgefunden haben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch die Intention des Entschließungsantrags der Grünen-Fraktion hinsichtlich einer größtmöglichen Transparenz bei Eingriffen und Bewertung der
Folgen des Bergbaus teilt meine Fraktion uneingeschränkt. Es kommt ja nicht von ungefähr, dass Akzeptanz und Beteiligung eines von vier Zielen der Energiestrategie 2030 ist. Damit trägt Rot-Rot der Erkenntnis Rechnung, dass bei Infrastrukturprojekten generell und nicht nur im Bereich der Energiepolitik die Menschen im Land zunehmend aktiver in Planungsprozesse einbezogen werden wollen und vor allem auch ernsthaft einbezogen werden müssen. Für uns Linke geht es also im Kern um die Frage nach dem Charakter unserer Demokratie und um die Mitsprache aller sozialen Gruppen in den Kommunen, die die Träger der Energiewende von unten sind, aber auch generell bei anderen industriepolitischen Grundentscheidungen.
Erst letzten Monat lud der Wirtschaftsminister zum „Fachforum Akzeptanz“ ein. Dieser Dialog muss aus unserer Sicht fortgeführt und verstetigt werden.
In Sachen Recht auf Information bildet das Umweltinformationsgesetz eine gute Grundlage hinsichtlich des Anspruchs auf Zugang zu Umweltinformationen.
Unstrittig ist es auch, dass eine Bündelung von Informationen immer effektiver ist. Da können wir auf die gemachten Erfahrungen mit der ZAB und dem Konzept einer One-Stop-Agency in Sachen Wirtschaftsförderung zurückgreifen. Allerdings ist für mich fraglich, ob die Einrichtung eines von Ihnen geforderten Ansprechpartners für alle Informationen hinsichtlich der Eingriffe und der Folgen des Bergbaus vor dem Hintergrund des Sach- und Personalmittelaufwandes gerechtfertigt erscheint. Ich denke, dass man bei der Einrichtung eines solchen Informationsanlaufpunktes mit mindestens vier bis fünf Personalstellen rechnen muss.
Die Personalbedarfsplanung des Landes und vor allem die zukünftigen haushalts- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen sind auch den Grünen bekannt. Deshalb kann die Frage im Entschließungsantrag, welche Sach- und Personalmittel zur Verfügung stehen, um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, einfach beantwortet werden, nämlich mit: Momentan leider keine.
Deshalb müssen wir sehen, inwieweit wir auch mit kurzfristigen Maßnahmen das Informationsangebot bzw. die Bereitstellung von Informationen verbessern können. Diese Zielstellung kann aus meiner Sicht schon durch eine Vernetzung von bestehenden Angeboten und anderen Informationsstellen erreicht werden, zum Beispiel durch weiterführende Verlinkungen. Erst vorgestern haben der Wirtschaftsminister und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe diesen Weg beschritten. Es wurde nämlich im Rahmen der Akzeptanz- und Transparenzstrategie des MWE der neue Internetauftritt des Landesbergamtes von Minister Christoffers freigegeben. Ich denke, dass das ein richtiger Schritt ist.
Kernstück der neuen Internetpräsentation ist die Information der Bürger. Hier können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über aktuell laufende Genehmigungsverfahren im Bereich der Stromversorgung und des Netzausbaus, über bergbauliche Projekte und sonstige Genehmigungsverfahren informieren. Wer sich einmal die Internetseite angeschaut hat, hat gesehen, dass dort auch Gutachten eingestellt werden, und zwar zeitnah. Ich kann mich an Zeiten erinnern, meine Damen und Herren von der CDU, in denen das anders war.
Unter dem Menüpunkt „Bürgerinformationen“ sind ebenfalls sämtliche Informationen, Gutachten und Termine über die „braune Spree“ - ein anderes Thema - eingestellt.
Ob eine zusätzliche Informationsstelle, in der zusätzliches Personal und Sachmittel gebunden wären, auch einen zusätzlichen Nutzen bringen würde, kann aus meiner Sicht hinterfragt werden und ist erst einmal abzuwarten.
Allerdings gebe ich auch zu bedenken, dass nicht alle von den Grünen im Entschließungsantrag gewünschten Informationen tatsächlich veröffentlicht werden können. Bei der Bereitstellung von Informationen müssen grundsätzlich die Vorschriften zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und zum Schutz personenbezogener Daten beachtet werden. Diese allgemeinen Rechte sind generell einzuhalten. Es geht also nicht um den besonderen Schutz von Bergbauunternehmen und ihren Interessen, sondern vielmehr um Schutzgüter mit Verfassungsrang. Da können wir Bundesratsinitiativen noch und nöcher starten, daran wird sich nichts ändern, weil die Verfassung geändert werden müsste. Eine verfassungsändernde Mehrheit wäre auf der Ebene des Bundestages beim Zustandekommen einer schwarz-roten Koalition vorhanden; trotzdem glaube ich nicht, dass ein solch schwerwiegender Eingriff in ein verfassungsrechtliches Schutzgut gerechtfertigt wäre. Und, meine lieben Kollegen von den Grünen, Sie haben ja eine Machtoption im Bundestag: Sie können in die Regierung eintreten.
(Beifall der Abgeordneten Bischoff und Frau Hacken- schmidt [SPD] sowie vereinzelt DIE LINKE - Zurufe von der SPD: Genau!)
Ich nenne Ihnen noch einmal die drei Hausaufgaben, die wir Ihnen aufgegeben haben: Abstandsregelung, Beweislastumkehr und bessere Informations- und Beteiligungsrechte für Bürgerinnen und Bürger. Also nehmen Sie Ihre Machtoption wahr! Danke sehr.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Domres. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Tomczak wird dies tun.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob es nun der ältere Antrag zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Bergschäden oder die Forderung nach einer Bundesratsinitiative zur Beweislastumkehr bei Bergschadensregelungen oder auch die Große Anfrage der Grünen ist: Es wird deutlich, dass uns das Thema Braunkohle immer wieder, permanent und intensiv beschäftigt. Das ist gut so, und das ist richtig.
Wenn wir uns in den Debatten zuvor immer nur mit den weniger positiven Aspekten des Braunkohleabbaus beschäftigt haben, möchte ich an dieser Stelle einmal deutlich machen, dass wir nicht vergessen dürfen, dass die Braunkohleförderung bis