Wenn zwei Bundesländer einen Staatsvertrag aushandeln, ist es logisch, dass es unterschiedliche Interessen gibt, die austariert werden müssen. Daran müsste sich die CDU aus ihrer Regierungszeit - angesichts der vielen Staatsverträge, die damals ausgehandelt worden sind - noch sehr gut erinnern können. In der Tat ist es gelungen - und da stimme ich dem Chef der Staatskanzlei, Albrecht Gerber, ausdrücklich zu -, in diesem Staatsvertrag Brandenburger Interessen sehr wohl zur Geltung zu bringen.
Wir haben in der Tat den Anspruch, dass Brandenburg in der Berichterstattung des rbb eine große, eine größere Rolle spielt. Wir mussten feststellen, dass die Live-Berichterstattung von Ereignissen in den letzten Jahren insbesondere aus finanziellen Gründen stark eingeschränkt wurde. Deshalb ist es ein großer Erfolg, dass es mit diesem Staatsvertrag gelungen ist, 230 000 Euro zusätzlich für die künftige Live-Berichterstattung über Ereignisse wie den BRANDENBURG-TAG, Landesgartenschauen oder Ähnliches, aber auch für Fußballberichterstattungen - Turbine Potsdam oder auch einmal ein Energie-Cottbus-Spiel - zur Verfügung zu stellen. Allein schon, weil es uns gelungen ist, im Vorwegabzug dieses Geld zu fixieren, bitte ich, diesem Staatsvertrag zuzustimmen.
Es gibt noch einen zweiten Punkt, den Herr Gerber auch erwähnt hat, das ist eine Frage, zu der man in Berlin immer um Verständnis werben muss. Wir haben in Brandenburg einen anderen Medienmarkt als in Berlin. Berlin ist eine Hauptstadt mit sehr vielen Tageszeitungen. Bei uns ist die Situation so, dass es auch aufgrund der demografischen Veränderungen - darum geht, lokale Berichterstattung für die Zukunft zu sichern, beispielsweise in berlinfernen Räumen. Wer sich die Auflagenentwicklung von Tageszeitungen anschaut, sieht, dass diese zunehmend Schwierigkeiten haben, sich zu refinanzieren, dass aufgrund der ökonomischen Lage im Land auch Lokal-TVs und Lokalradios große Probleme haben, sich zu refinanzieren. Mit diesem Staatsvertrag ist es gelungen, eine Regelung zu fin
den, die es in Zukunft - was bisher nur in einem Ausnahmefall, nämlich beim Lokal-TV Angermünde gelungen ist - ermöglicht, dass sich Lokalzeitungsanbieter auch verstärkt in LokalTV und -radio, wenn sie das wünschen, engagieren.
Ich glaube, das ist ein großer Schritt, der da gegangen worden ist. Dafür musste in Berlin erst einmal um Vertrauen geworben werden, weil dort andere Gesichtspunkte - Konzentrationen am Medienmarkt und Ähnliches - im Mittelpunkt der Überlegungen stehen. Hier geht es schlicht und ergreifend darum, das Überleben von lokaler Öffentlichkeit überhaupt zu gewährleisten. Da gibt es eine gute Regelung.
Ich will mich gar nicht darum herumdrücken, auch etwas zum Thema Freien-Vertretung zu sagen - ein hochkomplexes Thema. Der rbb hat seinen Sitz in Berlin. Dementsprechend wäre es die vernünftigste und logischste Regelung gewesen, wenn zur Freien-Vertretung - und zwar nicht nur beim rbb, sondern insgesamt zum Thema Freien-Vertretung - eine Regelung im Landespersonalvertretungsgesetz Berlin gefunden worden wäre.
Da würde ich die Brandenburger CDU-Kollegen dringend fragen, woran das wohl in Berlin gescheitert ist. Ich glaube, dass die Berliner CDU überhaupt kein Interesse daran hat, dieses Landespersonalvertretungsgesetz aufzumachen, um den FreienVertretungen - und da geht es nicht nur um die Freien beim rbb, sondern auch um freie Mitarbeiter beispielsweise an der Humboldt-Universität und an der FU Berlin - die Möglichkeit zu geben, Personalräte mit zu wählen.
Wir haben jetzt eine Regelung gefunden, die erst einmal eine Verbesserung für die Freien-Vertretungen ist. Es ist nicht mehr eine Freien-Vertretung, wie es sie gegenwärtig gibt, nach dem Motto „Die Intendantin lässt eine Freien-Vertretung zu“, sondern es muss jetzt ein Statut geschaffen werden. Das kann die Intendantin nicht alleine entscheiden, sondern der Rundfunkrat muss diesem Statut für die Freien-Vertretungen zustimmen. Wir haben in den Staatsvertrag eine Regelung aufgenommen, dass das nach zwei Jahren evaluiert wird. Wenn sich das nicht bewährt, bin auch ich der Meinung, dass man über einen neuen Staatsvertrag mit Berlin verhandeln und dann zu anderen Regelungen kommen muss - entweder über das Landespersonalvertretungsgesetz Berlin, oder man muss die Frage neu stellen, ob es sinnvoll ist, eine Regelung im Staatsvertrag zu vereinbaren.
Ich persönlich würde es bevorzugen, wenn die Frage von Freien in Personalräten insgesamt geregelt würde, und zwar nicht nur in Bezug auf den rbb, sondern in allen Institutionen der Länder Berlin und Brandenburg. - Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ness. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Teuteberg wird das übernehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften beinhaltet eine Vielzahl von Anpassungen
des Medienrechts aufgrund von Staatsverträgen, und in den meisten Fällen handelt es sich um Klarstellungen bzw. um Änderungen, die politisch nicht umstritten sind. Trotzdem ist es mir wichtig, dass wir heute die Gelegenheit haben, als Medienpolitiker das Thema zu debattieren. Medienpolitik sollte nämlich durchaus einen größeren Anteil in unseren Diskussionen einnehmen.
Leider ist das bisher etwas unterbelichtet. Dazu trägt auch bei, dass Staatsverträgen meist nur noch zugestimmt werden kann und dem Parlament so jede Gestaltungsmacht genommen ist. Über diesen Punkt haben wir tatsächlich schon öfter hier debattiert, und meine Fraktion hat bereits vor zwei Jahren einen Antrag dazu eingebracht: Parlamente bei Staatsverträgen stärker und früher einbeziehen. - Der ist leider abgelehnt worden, wir können die Debatte ja gerne noch einmal führen.
Gerade weil es komplex ist, müssen wir uns früh und angemessen damit auseinandersetzen. Es kann ja nicht unser Selbstverständnis sein, dass die Materie für Abgeordnete zu komplex und nur für Rundfunkratsmitglieder wichtig sei.
Insofern stirbt die Hoffnung zuletzt. Ich finde, deshalb ist zu hoffen, dass der Wechsel im Vorsitz des Hauptausschusses dazu führt, dass die Bedeutung medienpolitischer Fragen zunimmt, und Sie das auch als Verantwortung begreifen, andere Abgeordnete, die für Medienpolitik zuständig sind, früh und stark einzubeziehen. Die Tatsache, dass wir in der nächsten Sitzung zu diesem vorliegenden Gesetzentwurf eine Anhörung haben werden, ist dabei positiv zu werten.
Aber zum Inhalt des Gesetzes zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften: Neben den erwähnten unproblematischen Anpassungen gibt es auch umstrittene Fragen, etwa die künftige Ausgestaltung der Freien-Vertretung im rbb. Bislang ist eine FreienVertretung ohne Personalvertretungskompetenzen vorgesehen. Und zu Recht weisen Gewerkschaften, Personalrat und Verbände darauf hin, dass eine deutliche Besserstellung von freien Mitarbeitern durch eine Einbeziehung in das Personalvertretungsgesetz, etwa beim ZDF und auch bei weiteren Anstalten der ARD wie WDR, SR, HR und SWR, erfolgt. Warum diese Schlechterstellung beim rbb stattfindet, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren, bislang haben freie Mitarbeiter gar keine Vertretung. Ich bin aber der Auffassung, dass man hier nicht auf halbem Wege stehenbleiben und die Evaluierung nach zwei Jahren auch als Korrektiv nutzen sollte.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Teuteberg. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Büchel hat das Wort.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In den Redebeiträgen ist deutlich geworden, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einerseits die Staatsverträge aktualisiert und insbesondere an die rechtlichen Entwicklungen angepasst werden sollen, andererseits Brandenburg sich in bestimmten Punkten verstärkt verankern konnte. Jedoch will ich an dieser Stelle zwei Themen ansprechen, die aus unserer Sicht schon erkennbarer im Vertrag hätten verankert werden müssen. Das eine ist das Thema Transparenz und Vergütung des Direktoriums. Das andere ist das Thema, das die ganze Zeit schon eine Rolle gespielt hat, nämlich die Stärkung der Rechte der freien Mitarbeiter beim rbb.
Sehr geehrter Kollege Senftleben, ich bin sehr verwundert über Ihren Redebeitrag, auch wenn Sie nur den der Kollegin Richstein vorgelesen haben.
Es wäre vielleicht hilfreich gewesen, einfach noch einmal mit den Kollegen der CDU im Abgeordnetenhaus zu sprechen. Aber es wird eine Anhörung im Hauptausschuss geben. Vielleicht ist es ja eine Variante, die Kollegen der CDU aus dem Berliner Abgeordnetenhaus dann einmal zu befragen, warum es nicht möglich ist, das Berliner Personalvertretungsgesetz genau hier entsprechend zu ändern. Denn es ist deutlich geworden: Wenn wir eine Stärkung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben möchten - so habe ich es herausgehört, bei allen bisher -, muss das Berliner Personalvertretungsgesetz geändert werden. Selbst der Kollege der CDU aus dem Berliner Abgeordnetenhaus hat in der Plenardebatte gesagt:
„Wir finden es außerdem auch richtig, dass man die festen Freien, die man im RBB hat, auch bei der Wahrnehmung ihrer Rechte als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker berücksichtigt.“
Genau richtig, das wollen wir. Ich bitte die CDU hier in Brandenburg darum, auf die CDU in Berlin einzuwirken, damit sie endlich ihre Blockadehaltung bei der Veränderung des Berliner Personalvertretungsgesetzes aufgibt und genau dort die entsprechenden Veränderungen vorgenommen werden können, um die Rechte der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken. - Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büchel. - Ich bekam gerade den Hinweis auf eine Kurzintervention, die war mir entgangen. Herr Abgeordneter Senftleben, Sie erhalten natürlich das Wort.
Wir erleben gerade die Veränderung: Jetzt ist es nicht mehr der Bund, der schuld ist, jetzt ist es die CDU in Berlin, die daran schuld ist. Das erleben wir vielleicht jetzt ab dem Konvent öfter.
Meine Damen und Herren, ich will einmal vorlesen, was ver.di geschrieben hat. Das haben Sie auch bekommen, Herr Büchel. Ver.di schreibt:
„Noch ist der Staatsvertrag nicht durch die Parlamente in Berlin und Brandenburg beschlossen. Auch im Potsdamer Landtag soll es eine Anhörung zu unserer Forderung geben. Wir sind gespannt,“
Da sind Sie und auch Sie angesprochen worden. Wir sind nicht angesprochen worden und sagen ganz klar: Wir finden die Mitbestimmungsrechte richtig und wichtig. Jetzt können Sie am 13. November sagen, was Sie davon halten, und brauchen nicht immer auf andere zu zeigen. Das ist Ihre eigene Verantwortung hier im Landtag von Brandenburg. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Senftleben. - Herr Abgeordneter Büchel hat Gelegenheit, darauf zu antworten.
Ich möchte zwei Sachen zur Kenntnis geben: Erstens sind uns natürlich diese Schreiben bekannt und natürlich sind wir auch mit den Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaft im Gespräch. Zweitens nehme ich zur Kenntnis, dass die CDU selbst dort, wo sie in Regierungsverantwortung ist, nicht einmal dies wahrhaben will und nicht zu ihrer Verantwortung steht. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büchel. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete von Halem hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin auch eine große Anhängerin des Struck‘schen Gesetzes. Ich denke, wenn man einfach so, wie Herr Ness das vorhin getan hat, sagt, das Struck’sche Gesetz gelte leider nicht bei Staatsverträgen, macht man damit eigentlich nichts anderes, als die Landesparlamente zum Kinderfasching zu degradieren.
Das geht so nicht. Das wird der Verantwortung von Parlamenten nicht gerecht; denn auch wir in den Parlamenten haben konstruktive Vorschläge, und es ist unser Recht, sie vorzubringen.
Wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen an diesen Staatsverträgen das Rotationsprinzip zur Erhöhung des
Anteils von weiblichen Rundfunkräten. Wir hätten uns aber gewünscht, dass man erstens die Zusammensetzung des Rundfunkrates noch einmal kritischer hinterfragt. Warum zum Beispiel haben Menschen mit Behinderungen, für die Rundfunk ganz besonders wichtig ist, eigentlich immer noch keinen Sitz? Und warum gibt es keine weiteren Überlegungen zur angemessen Repräsentation der vielen verschiedenen Religionsgemeinschaften? Zweitens wollen auch wir gerne die Rechte der festen Freien stärken. Das sind ja keine Gelegenheitskräfte, es sind neben den rund 1 800 Festangestellten nahezu ebenso viele feste Freie, die das Programm gestalten. Das sind die Zahlen des Journalistenverbandes; die sind vielleicht nicht ganz identisch mit anderen.