Protocol of the Session on September 26, 2013

Frau Ludwig, Sie haben wieder den demografischen Faktor bemüht. Dass jährlich 7 000 bis 10 000 junge Menschen Brandenburg verlassen, hat aber mit der demografischen Entwicklung zunächst einmal nichts zu tun. Der Grund ist vielmehr, dass wir zu wenig gute Arbeit anbieten können. Wir müssen daran arbeiten, dass sich das verbessert.

Noch eine Anmerkung zur Ausbildung: Wenn 57 % der Betriebe in Brandenburg die Genehmigung zur Ausbildung haben, aber nur 38 % ausbilden, dann ist irgendetwas faul. Auch dort gibt es ein erhebliches Potenzial, Fachkräfte heranzubilden. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Debatte zu diesem Punkt angelangt. Ich stelle den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/7957 zur Abstimmung. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? Der Entschließungsantrag ist ohne Stimmenthaltungen mit sehr deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 1.

Bevor ich den nächsten Punkt aufrufe, begrüße ich als unsere Gäste Schülerinnen und Schüler der Bildungseinrichtung Buckow in der Schorfheide. Herzlich willkommen im Landtag und einen spannenden Vormittag für euch!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 5/7929

Wir beginnen mit der Frage 1417 (Abriss von Gebäuden im ländlichen Raum), gestellt vom Abgeordneten Folgart. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei Gesprächen im Amtsbereich Friesack erfuhr ich, dass der Abriss eines einzelnen Neubaublocks aus DDR-Zeiten für eine kleine kommunale Gesellschaft im ländlichen Raum - das betrifft die Dörfer rund um Friesack - im Verhältnis genauso bedeutsam und problematisch ist wie der Abriss von größeren Wohneinheiten für Gesellschaften bzw. Genossenschaften im städtischen Raum; an dieser Stelle nenne ich Nauen, auch wenn das nicht die Großstadt schlechthin ist.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Ist die Ausdehnung der Förderkulisse für den Abriss von Wohnblöcken, wie sie unter anderem der Stadt Nauen zur Verfügung steht, auch für den Abriss kleinerer Wohneinheiten im ländlichen Raum möglich?

Minister Vogelsänger weiß das.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Folgart, Herr Vogelsänger weiß das nicht ganz genau, weil der konkrete Fall zu prüfen ist. Ich will die Gelegenheit nutzen, mögliche Förderbereiche anzudeuten. Wir

hatten 2002 bis 2010 den Stadtumbau I. Dort wurden in über 30 Städten 50 000 Wohnungen vom Markt genommen. Herr Bischoff, in der Stadt Schwedt hat es angefangen. Das war vorbildlich; zu Anfang hat der Vorreiter nicht nur Lob bekommen.

Ich habe das 2010 überprüft und ein Stadtumbau-II-Programm gestartet - nach zehn Jahren muss man den Erfolg überprüfen und fortschreiben. Dort sind 22 Städte aufgenommen worden; sie haben weitere ca. 10 000 Wohnungen vom Markt genommen und damit die Leerstandsquote von 2002 - rund 14 % - auf jetzt rund 9 % verringert. Für die Wohnungsgesellschaften ist das wichtig, denn sie können wieder investieren; Leerstand kostet Geld.

Zu diesen 22 Städten kommen Optionsstädte. Ich habe Schipkau aufgenommen und wir prüfen Lauchhammer. Ich habe mir das vor Ort angeschaut, Frau Theiss. Lauchhammer wurde bislang nicht aufgenommen, weil eine dortige Wohnungsgesellschaft insolvent war. Man kann Wohnungen nur vom Markt nehmen, wenn die Wohnungsgesellschaft zustimmt und dazu auch in der Lage ist.

Zudem habe ich entschieden, dass jetzt für ein Sonderprogramm 8 Millionen Euro vor die Klammer gezogen werden. Das hat auch ein Stück mit Lauchhammer zu tun. In kleineren Städten haben Wohnungsgesellschaften mitunter bis zu 20 oder 30 % Leerstand; Peitz ist dafür ein Beispiel. Da heißt es in den Konditionen: Wir machen nur den Abriss und nicht parallel das Aufwertungsprogramm, damit wir den Wohnungsgesellschaften - und damit den Kommunen - möglichst zeitnah helfen können.

18 Kommunen wurden ausgewählt. Ein Kriterium war, dass sie schon einmal durch die Städtebauförderung Bund/Land unterstützt wurden, denn der Bund muss das mitfinanzieren; ihm muss natürlich die Notwendigkeit eines Abrisses erläutert werden. Wir begründen es damit, dass die eingesetzten Mittel nachhaltig wirken müssen. In dieser Frage gibt es mit dem Bund keine Schwierigkeiten; die sehen das ähnlich.

Die erwähnten 18 Städte haben bis Ende Oktober Zeit, Konzepte zu entwickeln. Nicht alle 18 Städte werden teilnehmen. Ein Bürgermeister hat mich angerufen und fast entschuldigend gesagt, dass er keinen Bedarf sieht. Ich habe damit überhaupt kein Problem; es ist nur ein Angebot.

Wir haben die Städte nach folgenden Kriterien ausgewählt: Sie haben schon einmal Städtebauförderungsmittel bekommen; sie haben mindestens 500 WE in Plattenbauweise oder industrieller Bauweise; und wir können mindestens 100 WE vom Markt nehmen - schließlich müssen wir dem Bund darlegen, warum und wie wir das machen.

Jetzt sind wir beim ländlichen Raum: Es gibt die integrierte Entwicklung und LEADER. Dieses Förderprogramm erlaubt auch im ländlichen Raum einen Abriss, wenn beispielsweise das Ortsbild gestört wird - das, denke ich, kann man relativ leicht darstellen - und wenn er ins Dorfentwicklungsprogramm passt.

Gestern hatten wir eine Aktuelle Stunde zur Landwirtschaft und auch zur nächsten EU-Förderperiode. Die LEADER-Mittel sind jetzt zu 100 % gebunden; das ist am Ende einer Förderperiode auch keine Katastrophe. Die LEADER-Arbeitsgruppe hat im Havelland vorbildlich gearbeitet, Herr Folgart. In der

neuen Förderperiode können die Mittel beantragt werden. Wir brauchen aber grünes Licht aus Brüssel und eine Einigung in Deutschland über die Aufteilung der Mittel für die neue Förderperiode.

Jeder LEADER-Arbeitsgruppe muss aber klar sein, dass diese Mittel dann nicht für andere Maßnahmen zur Verfügung stehen. Sie müssen daher eine Schwerpunktsetzung vornehmen. Eine vierte Möglichkeit ist, den Abriss auch als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme zu organisieren; da geht es um die Frage der Entsiegelung.

Insofern kann ich die Frage nach Friesack nur allgemein beantworten. Wenn der konkrete Fall vorliegt, wird er in meinem Haus selbstverständlich geprüft, weil beide Fachabteilungen - Städtebau wie ländliche Entwicklung - großes Interesse daran haben, dass wir bei diesem schwierigen Thema weiterkommen.

Die Senkung der Leerstandsquote von 14 auf 9 % ist ein riesiger Erfolg. Ähnliche Probleme gibt es auch in anderen Bundesländern; das sieht man zum Beispiel, wenn man durch die Altmark fährt. Mein Ministerkollege aus Sachsen - dort kennt sich Frau Gregor-Ness ganz gut aus - hat mir Zahlen aus Hoyerswerda genannt; das Problem hat auch dort eine große Dimension.

Unsere beiden Fachabteilungen hatten die Idee, für die Kommunalvertreter eine Broschüre mit Möglichkeiten und Beispielen zu erarbeiten, damit wir in der neuen EU-Förderperiode ab 2014 weiterkommen und gemeinsam Lösungen finden, um die Lebensqualität, aber auch die Situation der Wohnungsgesellschaften zu verbessern.

Es gibt Nachfragen. Herr Folgart, bitte.

Kann ich für den Amtsdirektor in Friesack die Empfehlung mitnehmen, dass er alles tun sollte, um ins LEADER-Programm der neuen Förderperiode zu kommen?

Richtig! Das ist meine Empfehlung für die neue Förderperiode. Realistisch - da sind wir uns beide, glaube ich, einig - ist 2015. Aber wer von Anfang an mit dabei ist und gut vorbereitet hineingeht, hat natürlich gute Chancen auf Bewilligung.

Es gibt eine weitere Frage.

Herr Minister, ein Herzensanliegen von mir, das wir auch öfter im Ausschuss besprochen haben, betrifft den ortsbildprägenden Charakter von Blöcken. Haben sich schon Ortschaften des ländlichen Raums an Sie gewendet, wo dieses Problem besonders akut ist? Und wenn ja, wie viele?

Woran werden Sie den ortsbildprägenden Charakter in besonderer Weise festmachen? Über die Möglichkeit des Leerstands im ländlichen Raum ist das schwierig, weil es meistens nur ei

nen Block betrifft. Es wird schwierig, das so zu handhaben, wie es beim Stadtumbaukonzept angedacht ist: mit einer Leerstandsquote.

Jetzt muss ich doch in den Kriterienkatalog schauen:

„Eine Förderung des Rückbaus von nicht mehr genutzten baulichen ländlichen Anlagen und Wohnbauten (Beseiti- gung von Leerstand) erfolgt unter Beachtung folgender Kriterien:

- des Nachweises des öffentlichen Interesses und der Priorität gegenüber Maßnahmen im Ort,

- des Nachweises einer Beeinträchtigung des Ortsbildes,

- des Einklangs mit den Zielen der Dorfentwicklung,

- der Beachtung der Belange des Denkmalschutzes.“

Dann gibt es noch Unterpunkte.

Zum Programm der 18 Städte und Gemeinden: Sie haben sicherlich in der „Lausitzer Rundschau“ gelesen, dass Elsterwerda Interesse angemeldet hat; Peitz auf jeden Fall auch. Dort beträgt der Leerstand um die 30 % und wir können mindestens 300 WE vom Markt nehmen. Auch Neuhardenberg hat Interesse angemeldet. Dort gibt es die wunderschöne Sparkassenakademie. Auch Nicht-Brandenburger haben mich nach einem Spaziergang schon angerufen, um darauf hinzuweisen, wie es beim Leerstand aussehe. Da sind wir wieder beim ortsbildprägenden Charakter.

Das bestärkt mich nochmals, Herr Genilke, alles zusammenzustellen und Beispiele darzulegen.

Vielen Dank. - Die Frage 1418 möchte die Fragestellerin schriftlich beantwortet haben. Deshalb stellt jetzt der Kollege Bretz die Frage 1419 (Kosten des Polizeieinsatzes bei Greenpeace- Aktion).

Ich frage die Landesregierung: Welche Kosten sind dem Land und damit dem Steuerzahler beim Polizeieinsatz im Rahmen der Anti-Kohle-Demo am 16. und 17. September in Welzow entstanden?

Der Innenminister antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Bretz, bei dem Einsatz am 16. und 17. September waren insgesamt 227 Einsatzkräfte der Polizei vor Ort - nicht gleichzeitig; es ist ein sehr langer Einsatzzeitraum gewesen -, davon 162 Polizisten aus Brandenburg, 21 Bundespolizisten und 44 Polizisten aus Sachsen. Bei der gegenseitigen Unterstützung der Poli

zeien der Länder und des Bundes werden Kosten auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung untereinander abgerechnet. Diese Verwaltungsvereinbarung heißt „Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen“ - es ist eine bundeseinheitliche Regelung. Danach zählen zu den Kosten nur die durch die Unterstützung unmittelbar und zusätzlich entstandenen Aufwendungen, also die einsatzbedingten Mehrkosten, die ohne diesen Einsatz nicht entstanden wären. Wie gesagt, es gab Unterstützung durch Kräfte des Bundes und des Freistaates Sachsen, aber Angaben zur konkreten Höhe etwaiger Forderungen können derzeitig noch nicht gemacht werden, weil da eine Bearbeitungszeit von drei Monaten die Regel ist. Fest stehen bestimmte Kosten für Unterkunft und Verpflegung eigener und fremder Einsatzkräfte sowie die Kosten für die Umsetzung des Fahrzeuges der Greenpeace-Aktivisten: 2 851,60 Euro sind insoweit kassenwirksam geworden. Weitere Kosten können aufgrund der Inanspruchnahme fremder Kräfte noch auf das Land zukommen. Es liegen jedoch derzeit keine Anmeldungen vor.

Herr Bretz hat Nachfragen. Bitte.