Protocol of the Session on September 25, 2013

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes ist - das haben uns die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenvertreter noch einmal sehr deutlich gemacht - ein Fehler. Die Stellungnahmen gleichen teilweise einer Bankrotterklärung an die Landesregierung. Sie kommen nur in wenigen Punkten den Forderungen der Kommunen entgegen. So verzichten sie auf den Faktor der Anzahl der Kinder unter 18 Jahre im Verteilungsschlüssel. Die Mittelverwendung wird nicht anhand der tatsächlichen Fallzahlen, sondern mittels Kennzahlen im Verhältnis der Fallzahlen zur Einwohnerzahl vorgenommen.

Das reicht bei weitem nicht aus, um das FAG zukunftsfest zu machen. Der große Wurf gelingt Ihnen damit leider nicht. Forderungen nach einer Erhöhung der Verbundquote von derzeit 20 % auf 21,427 % verschließen Sie sich ebenso wie einer Streichung des kompletten Vorwegabzugs in Höhe von 50 Millionen Euro. Der Einführung eines Soziallasten- und Jugendhilfeausgleichs wird eine enorme Bedeutung beigemessen.

Das, was Sie uns hier vorgelegt haben, ist für uns nicht zustimmungsfähig. Die berechtigten Forderungen nach einer bedarfsgerechten Finanzausstattung erfüllen Sie keineswegs. Sie verfahren nach dem Prinzip: linke Tasche, rechte Tasche. Nach Ihren Plänen werden ab 2014 die Mittel aus der schrittweisen Rückführung des Vorwegabzugs in 2014 und 2015 in Höhe von 10 Millionen Euro zur Ausfinanzierung von Sozial- und Jugendhilfelasten herangezogen werden. Dieser schrittweise Abbau ist wohlgemerkt keine Stärkung der Kommunen, wie von Ihnen immer wieder behauptet wird. Insgesamt wird Geld im bestehenden System umverteilt. Das Geld wird letztlich der kommunalen Finanzmasse entnommen, auch wenn Sie das nach außen so verkaufen, als gäbe es mehr Geld.

Es werden in der Summe über die kommenden zwei Jahre 20 Millionen Euro umverteilt. Das Geld wird an anderer Stelle fehlen. Herr Burkardt hat es schon gesagt, es kann nur von einem Tropfen auf den heißen Stein gesprochen werden. Ein Soziallastenausgleich, der eine bedarfsgerechte Mittelauskehr vorsieht, gelingt Ihnen damit nicht. Sie verpassen damit wiederholt die Chance, das FAG grundlegend auf die Füße zu stellen und es um wirkliche Leistungsanreize und Wettbewerbselemente zu erweitern. Denn um das System effizienter zu machen, braucht es nicht immer Geld. Auch Wettbewerb untereinander ist notwendig.

Dieses Finanzausgleichsgesetz bestraft solide Haushaltsführung von Kommunen. Gefragt ist eine angemessene Ausstattung aller Kommunen, nicht eine weitere Umverteilung unter den Kommunen des Landes. Die Landesregierung bestraft und erschwert das Funktionieren kommunaler Selbstverwaltung. Unser Land Brandenburg hat etwas Besseres verdient. - Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Teuteberg. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Ludwig hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Teuteberg, ich bin versucht, jetzt gleich in den mir noch gut vertrauten Wahlkampfmodus zurückzuschalten. Sie haben beispielhaft genau das aufgezählt, was diese Koalition mit einem FAG niemals erreichen will: Wettbewerb in der kommunalen Familie, damit sich irgendetwas besser rechnet und damit irgendein Problem, das die Kommunen gar nicht verursacht haben, dann ausgeglichen wird. Das wird diese Koalition nicht vorschlagen, da können Sie ganz sicher sein.

(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt SPD)

Und da können Sie Ihre Rede auch gleich noch für das nächste Mal aufheben.

Wenn Sie auf eine bedarfsgerechte Ausstattung der Kommunen abzielen, so geht es, wenn wir das gemeinsam in diesem Haus ernst meinen, darum, dass wir, beginnend in der neuen Legislatur des Bundes, endlich dazu kommen, dass den Kommunen bestimmte Soziallasten genommen werden, die seit Jahren vom Bund bei ihnen abgelagert werden, ohne dass die Länder in die Lage versetzt werden, diese den Kommunen auszugleichen. Wenn wir wirklich diesen grundsätzlichen Schritt gehen wollen, dann können wir uns gerne dazu verständigen - sicherlich im Bund jetzt in der außerparlamentarischen Opposition. Aber sowas führt dann manchmal zu sowas.

Diese Koalition möchte im Ergebnis der Anhörung einen ganz anderen Vorschlag unterbreiten. Es hat sich herausgestellt, dass eine Kennzahl, nämlich wie viele Kinder unter 18 Jahren in einer Kommune leben, nicht geeignet ist, um einen von uns gewollten Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich nach dem Bedarf in der Fläche des Landes auszurichten. Der von uns im Jahr 2015 vorgesehene Gesamtbetrag von 20 Millionen Euro soll stattdessen „nur“ verteilt werden nach der Anzahl der Kinder unter 18 in Bedarfsgemeinschaften pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt und nach der Fallzahl der Hilfen und Beratungen für junge Menschen in Familien pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Ein Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich mit diesen veränderten Kriterien kompensiert die einwohnerbezogene Belastung noch stärker, als von uns bisher im Gesetzentwurf vorgesehen. Überdurchschnittlich von Soziallasten belastete Kommunen profitieren von diesem Wechsel. Dies ist von uns ausdrücklich so gewünscht.

Dass sich der Landkreistag mit Schreiben vom 10. September gegen diese Änderung positioniert hat, finde ich persönlich schade, weil sein Blick wieder verkürzt auf die berlinnahen Landkreise gerichtet ist. Die peripheren Landkreise bleiben aus meiner Sicht wieder einmal - in seiner Stellungnahme unberücksichtigt. Dem hingegen sagt der 1. Beigeordnete des Landkreises Prignitz ausdrücklich, dass er die von uns vorgenommenen Änderungen begrüßt.

(Beifall des Abgeordneten Domres [DIE LINKE])

Er bewertet diese als einen Einstieg in eine bedarfsgerechte Finanzierung der Sozialleistungskosten. Die vom Landkreistag dagegen geführte Debatte, in diesem Fall interessanterweise ge

gen die kreisfreien Städte, hilft der Sache nicht weiter. Darüber hinaus wird vollkommen ausgeblendet, dass der Sonderlastenausgleich bei allen Aufgabenträgern für eine bessere Finanzierung der übertragenen Sozial- und Jugendhilfelasten sorgen wird, also auch bei den berlinnahen Landkreisen und kreisfreien Städten. Das ist auch eine elementare Forderung des Landkreistages in der Vergangenheit gewesen.

Im Übrigen erfüllt unser Soziallastenausgleich alle vier Forderungen aus der diesbezüglich gebildeten Arbeitsgruppe des FAG-Beirates. Diese vier Forderungen waren: Ein zusätzlicher Soziallastenausgleich soll den Landkreisen und kreisfreien Städten zugutekommen, die Finanzierung soll durch eine Vorwegentnahme aus der Finanzausgleichsmasse erfolgen - Frau Teuteberg, ausdrücklich durch eine Vorwegentnahme aus der Finanzausgleichsmasse -, die Aufteilung soll unter den Kommunen im Verhältnis ihrer Soziallasten finanzkraftunabhängig erfolgen, also nicht pauschal, und die Abbildung der Soziallasten soll anhand geeigneter Kriterien erfolgen. Diesen vier Ergebnissen aus der Arbeitsgruppe des FAG-Beirats wird unser Gesetzentwurf vollauf gerecht, auch wenn man sich dort nicht auf konkrete Vorschläge hat einvernehmlich einigen können. Wir haben das aus unserer Sicht in dem Sinne nachgeholt. Insbesondere wird jetzt das Verhältnis der tatsächlich vor Ort anfallenden Soziallasten besser berücksichtigt. Zwischen den Landkreisen kommt es mit unserer vorgenommenen Änderung zu einer Umverteilung von den berlinnahen Landkreisen zu den äußeren Landkreisen im Land Brandenburg. Darüber hinaus erhöhen sich die Anteile der kreisfreien Städte Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder). Dieses halten wir aufgrund der messbaren stärkeren Belastungen in diesen drei kreisfreien Städten - das kann ich aus Zeitgründen jetzt nicht mehr ausführen - für vertretbar und sogar für geboten.

Unser Ziel war und ist es, den kommunalen Finanzausgleich solidarischer zu gestalten. Mit diesem Wechsel der Kriterien leisten wir einen weiteren Beitrag, einen bedarfsgerechteren, an den real zu tragenden Lasten orientierten Ausgleich vorzunehmen. Gleichzeitig steuern wir den großen regionalen Unterschieden zwischen berlinnahem und berlinfernem Raum entgegen und kommen den Verfassungsansprüchen nach gleichwertigen Lebensbedingungen auch ein Stück nach. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetz. - Danke.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ludwig. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt Frau Abgeordnete Nonnemacher die Aussprache fort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Zuallererst einmal freue ich mich, dass es in der Diskussion in den Ausschüssen gelungen ist, an der ersten Fassung dieses Vierten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes substanzielle Änderungen zu erreichen. Das Gesetz ist nach der Ausschussbefassung doch deutlich besser geworden. Die Koalitionsfraktionen haben die auch von meiner Fraktion vorgeschlagenen Regelungen für den Jugendhilfelastenausgleich übernommen. Damit wird ein erster Schritt zu einer bedarfsgerechteren Finanzierung kommunaler Aufgaben gemacht. Das ist ein kleiner Erfolg, der auch der gu

ten Zusammenarbeit mit der kommunalen Familie zu verdanken ist.

Mit den jetzt in dem Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen beim Jugendhilfelastenausgleich, die auch eine deutlich grüne Farbe tragen, setzt der Landtag den Entschließungsantrag vom 13. Dezember letzten Jahres so um, dass auch meine Fraktion dem zustimmen kann. Für die betroffenen Gebietskörperschaften ist wenigstens eine Linderung ihrer finanziellen Probleme in Sicht. Diese Änderung des FAGs enthebt uns aber nicht der Pflicht, vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung eine grundlegende Neuorientierung der Kommunalfinanzen zusammen mit der anstehenden Reform der Kommunal- und Landesverwaltung in den Blick zu nehmen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Das wird eine schwere Aufgabe, die da auf die nächste Landesregierung zukommt. Ein weiteres Drehen am Demografiefaktor, wie wir es jetzt richtigerweise noch einmal tun, wird uns dann nicht mehr weiterhelfen. In Anbetracht der Finanzlage und der wachsenden Kassenkredite der berlinfernen Landkreise und der kreisfreien Städte ist dieser neue Jugendhilfelastenausgleich, so richtig er ist, natürlich der hier schon mehrfach zitierte Tropfen auf den heißen Stein. Für die Stadt Brandenburg an der Havel können dies im Jahr 2015 ca. 1 Million Euro netto mehr sein. Aber um beim Beispiel Brandenburg an der Havel zu bleiben: Bei defizitären Haushalten und einer weiter wachsenden Belastung durch Kassenkredite von ca. 140 Millionen Euro 2011 wird deutlich, dass die strukturelle Unterfinanzierung nur marginal behoben wird. Durch die völlige Abschaffung des Vorwegabzugs, der immerhin 50 Millionen Euro umfasste, könnten wir schon 2014 deutlich mehr Geld für den Jugendhilfelastenausgleich zur Verfügung stellen. Für die Jahre 2014 und 2015 würde dies immerhin insgesamt 30 Millionen Euro mehr bedeuten. Leider haben sich in diesem Punkt die Koalitionsfraktionen unseren Änderungsanträgen nicht anschließen können.

Unabhängig von unserer landespolitischen Diskussion sollte in diesem Haus Einigkeit darüber bestehen, dass auch der Bund bei der Finanzierung der Soziallasten der Kommunen stärker in die Pflicht genommen werden muss. Über das Sozialgesetzbuch wird eben im Bund entschieden. Die Folgen in den Niederungen können dann nicht ausgeblendet bleiben.

Ich bleibe allerdings auch bei der schon in der 1. Lesung hier vorgetragenen Meinung, Rot-Rot hinterlässt den Kommunen zahlreiche Baustellen. Mit großen Bauchschmerzen denke ich an die finanziellen Folgen der geplanten KAG-Änderung, dem Umgang mit den Landesstraßen des Grünen Netzes oder der Entwicklung zukunfts- und demografiefester Konzepte bei der Infrastruktur der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung sowie der Kita-Kosten. Unsere Zustimmung heute ist deshalb eine Zustimmung in einer Sachfrage und für die notleidenden Kommunen. Sie soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir die kommunalpolitische Bilanz der rot-roten Landesregierung für nicht ausreichend halten.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir kommen nunmehr zum Beitrag der Landesregierung. Minister Dr. Markov hat das Wort.

Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Inhaltlich gibt es nichts Wesentliches hinzuzufügen. Die Landesregierung unterstützt den Gesetzentwurf, denn er führt zu einer gerechteren Finanzmittelverteilung. Das heißt noch lange nicht, dass sie vollkommen gerecht ist; insoweit besteht immer Nachholbedarf.

Es ist schon gesagt worden: Das Land Brandenburg gibt seinen Kommunen sowohl gemessen als Anteil am Landeshaushalt als auch in Euro pro Einwohner so viel Geld wie kein anderes Bundesland. Dennoch haben zahlreiche Kommunen enorme Probleme. Daraus folgt, dass wir generell darüber nachdenken müssen, welche Möglichkeiten sich noch eröffnen.

Wir haben durchaus eine Chance. Es ist vereinbart, dass im Jahr 2016 - das ist das nächste Ausgleichsjahr - eine Überprüfung vorgenommen werden soll, insbesondere im Hinblick darauf, wie der Jugendhilfesozialausgleich funktionieren kann. Bei dieser Gelegenheit sollten auch andere Probleme betrachtet werden, die schon lange in der Debatte sind. Aber das wird dann Aufgabe der neuen Landesregierung sein. Dabei geht es zum Beispiel um die Fragen: Wie verfahren wir mit den Mittelzentren? Welche Notwendigkeit sehen wir hinsichtlich der Aufteilung zwischen den Landkreisen und zwischen den kreisfreien Städten etc. pp.?

Abschließend möchte ich betonen, dass die rot-rote Landesregierung für die Kommunen enorm viel Zusätzliches geleistet hat. Das bedeutet nicht, dass die Kommunen auf Rosen gebettet wären und für die nächsten hundert Jahre ruhig schlafen könnten. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD) : Vizepräsidentin Große: Vielen Dank, Herr Minister Dr. Markov. - Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Schlussabstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Vierten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes, Drucksache 5/7914. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenenthaltungen? - Stimmenenthaltungen sehe ich nicht. Bei einer Anzahl von Neinstimmen ist der Beschlussempfehlung dennoch mehrheitlich gefolgt worden. Das Gesetz ist damit verabschiedet. Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und eröffne Tagesordnungspunkt 5: Gesetz zur Errichtung eines gemeinsamen Landesgremiums im Sinne des § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V gemeinsames Landesgremiumge- setz - SGB V gLG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Drucksache 5/7912

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Kollegin Schier, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Versorgungsstrukturgesetz bietet uns die Möglichkeit, ein gemeinsames Landesgremium zu bilden. Ziel des Gremiums ist es unter anderem, Empfehlungen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung zu geben. Wer wenn nicht die lokalen Akteure könnten dies am allerbesten leisten?

Zu dem Gesetzentwurf fand im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 14. August eine Anhörung statt. Dort wurden sehr unterschiedliche Meinungen geäußert: Während diejenigen, die im gemeinsamen Landesgremium vertreten sind, überwiegend Zustimmung signalisierten, gab es seitens derjenigen, die weder im gemeinsamen Landesgremium vertreten sind noch beratend hinzugezogen werden, die Forderung nach einem Mitspracherecht - wie es dann so ist.

Man hätte natürlich allen ein Mitspracherecht gegönnt. Da Beschlüsse aber nur einstimmig gefasst werden können, trägt jede Erweiterung des Gremiums dazu bei, das es eventuell nicht zu einer Empfehlung kommt. Wir haben uns eine Ausweitung des Beratungsbedarfs gewünscht; dieser Antrag ist im Ausschuss abgelehnt worden.

Für die Kollegen, die es nicht mehr auf dem Schirm haben, wiederhole ich: Das Landesgremium wird gebildet aus dem für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerium, den Landesverbänden der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landeskrankenhausgesellschaft und den kommunalen Spitzenverbänden. Angehört haben wir zum Beispiel die Kammer der Physiotherapeuten und die Kammer der Psychotherapeuten, aber auch den Landesverband Berlin-Brandenburg des Bundesverbandes privater Anbieter.

Ich verstehe, dass jeder Akteur der Meinung ist, er müsse an diesem Tisch sitzen, an der Beratung teilnehmen und auch mitbestimmen können, da es doch um die Verbesserung der medizinischen Versorgung geht. Wir haben uns aber dafür entschieden, das Gremium nicht auszuweiten, weil wir wissen, dass die Empfehlung immer einstimmig beschlossen werden muss. Uns allen ist aus eigener Erfahrung bekannt: Je mehr Menschen an einem Tisch sitzen, desto mehr Meinungen gibt es. - Deswegen haben wir uns auf die vorliegende Variante verständigt.

Ich möchte es an dieser Stelle nicht versäumen, die fünf Mitglieder des Landesgremiums zu bitten, sich im Vorfeld stets die Meinungen der jeweiligen Verbände bzw. Vereine anzuhören; die Kammern der Psychotherapeuten und der Physiotherapeuten habe ich schon genannt. Wenn es ein gutes Miteinander gibt, kann das gemeinsame Landesgremium auch zu guten Entscheidungen kommen, die dann immer zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs sind. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schier. - Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Lehmann hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Die Errichtung eines gemeinsamen Landesgremiums im Sinne des § 90a SGB V ist ein weiterer wichtiger Baustein, um der Herausforderung, die gute gesundheitliche Versorgung in Brandenburg auch in Zukunft sicherzustellen, gerecht zu werden. An dieser Stelle will ich zwei andere wichtige Bausteine nennen, über die wir hier im Haus schon beraten und beschlossen haben: Mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz sichern wir die investive Förderung unserer Krankenhäuser auch langfristig. Vor allen Dingen im Interesse der kleinen Krankenhäuser haben wir einen Finanzierungssockel eingezogen. Zudem schreiben wir den Dritten Krankenhausplan fort. Es war und ist uns wichtig, jedes Krankenhaus zu erhalten, damit gerade kleine Häuser in der Fläche aus der stationären Versorgung heraus in die ambulante Versorgung übergehen können.

Das gemeinsame Landesgremium ist nun ein weiterer Baustein.

In das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheitsversorgungsstrukturgesetz auf Bundesebene hatten sich die Bundesländer, insbesondere Brandenburg, auch mit dem Ziel eingebracht, den Ländern erweiterte Möglichkeiten zur Einbringung in die Gesundheitspolitik zu eröffnen. Nicht alles, was wir wünschten, ist vom Bundesgesetzgeber aufgenommen worden; aber von der seit dem 1. Januar 2012 bestehenden Möglichkeit, ein gemeinsames Landesgremium einzurichten, machen wir selbstverständlich Gebrauch.

Worum geht es in dem gemeinsamen Landesgremium? Warum ist es so wichtig? Es kann und soll weder die Krankenhausplanung noch die ambulante Bedarfsplanung ersetzen. Ziel ist es jedoch, eine sektorenübergreifende Gesamtschau zu ermöglichen, regionale bzw. vor Ort auftauchende Fragen in den Fokus zu nehmen und passende Lösungen zu entwickeln. In dem Gremium soll aber auch ein Austausch über gute, innovative Modelle stattfinden.