Protocol of the Session on September 25, 2013

Vielen Dank, Herr Minister. - Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und eröffne Tagesordnungspunkt 3:

Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/7741

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Ich komme zur Schlussabstimmung. Es geht um die Beschlussempfehlung in Drucksache 5/7915 - Neudruck -, Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014. Wer die

ser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Bei einigen Gegenstimmen ist dieses Gesetz mit großer Mehrheit verabschiedet.

Ich verabschiede Sie jetzt bis 13 Uhr in die Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.12 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.01 Uhr)

Meine Damen und Herren! Trotz der sehr übersichtlichen Anwesenheit setzen wir die Sitzung jetzt fort. Ich bitte die Fraktionsgeschäftsführer - die sehe ich aber auch nicht -, ihre Fraktionen zusammenzurufen. Ich bitte darum, dass irgendeiner in der Fraktion dies übernimmt.

Ich eröffne Tagesordnungspunkt 4:

Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 5/7322

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 5/7914

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion; Herr Abgeordneter Burkardt hat das Wort.

Zuvor begrüße ich Auszubildende vom Brandenburgischen Bildungswerk für Medizin und Soziales in Potsdam. Seien Sie herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren - soweit Sie anwesend sind! Ich hatte kurz überlegt, ob ich das Manuskript mit Herrn Richter austausche. Dann fiel uns ein, dass noch ein paar andere beteiligt sind. Es wurde zu kompliziert und wir haben gesagt: Gut, dann tragen wir uns das gegenseitig vor.

Wir reden heute zum vierten Mal - zum fünften Mal, wenn ich die letzte Haushaltsberatung hinzunehme - über die Änderung des FAG, um einen Jugendhilfelastenausgleich zu schaffen. Da Ihnen der Bericht des Ausschusses vorliegt, kann ich meine Redezeit darauf verwenden, Ihnen zu erklären, warum wir diese Vorlage nicht so prickelnd finden und sie deswegen ablehnen werden.

Die Ausschussberatungen waren intensiv. Wir haben in einer Anhörung verschiedene Fachleute gehört; das hat Ergebnisse gezeitigt, die - das müssen wir eingestehen - zu einer Verbesserung des Antrages geführt haben. Die Einreicher selbst - die

Regierungskoalition - haben ihren Antrag verbessert: Der U18Faktor bei der Ermittlung der zu verteilenden Beträge ist weggefallen; für die übrigen beiden werden Kennziffern statt absoluter Fallzahlen eingeführt. Beides ist zu begrüßen, beides fördert zielgenauer, als es der ursprüngliche Entwurf vorsah.

Aber es bleibt dabei: Zunächst 10, dann 20 Millionen Euro im übernächsten Jahr sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein, der - wenn das Bild gestattet ist - angesichts der gewaltigen Lasten, die die kreisfreien Städte und Landkreise im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe zu tragen haben, verdampft, ehe er den heißen Stein erreicht.

(Görke [DIE LINKE]: Was ist die Ursache?)

Ein Beispiel: Allein die Stadt Cottbus hat ein Vielfaches von dem aufzuwenden, was wir nun großzügigerweise verteilen. Das Land verteilt - das ist unser Hauptkritikpunkt - nur um. Es entlastet nicht, es gibt kein eigenes Geld in den Topf. Der Verweis auf den Bund, der möglicherweise nachher wieder kommen wird - als stehende Redewendung -, ist billig, tendenziell eher unbillig, wenn man es wortwörtlich nimmt; schließlich sind die Länder an der einschlägigen Gesetzgebung des Bundes beteiligt. Die daraus resultierende Verantwortung der Länder hat erneut - ich wiederhole es hier - der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in der bekannten Entscheidung nachdrücklich unterstrichen, ja, zur Grundlage der Entscheidung gemacht. Das hat nichts mit der Verschuldung der Gemeinden in Rheinland-Pfalz zu tun, Herr Kollege Richter, ganz abgesehen davon, dass ich mir an dieser Stelle nicht den Hinweis auf die Partei verkneifen könnte, die dort seit 30 Jahren die Regierung stellt.

Dieser Verantwortung ist das Land Brandenburg auch mit diesem Gesetzentwurf nicht gerecht geworden und es wird ihm mit dieser FAG-Änderung nicht gerecht. Hier werden nur Almosen umverteilt, nicht aber wird den Kommunen geholfen. Wir lehnen daher diesen Gesetzentwurf ab. - Danke.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Burkardt. - Wir kommen nun zum Beitrag der SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Richter erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 05.06. dieses Jahres haben wir hier in 1. Lesung ausführlich über das Vierte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichgesetzes beraten. Ich möchte das nicht alles wiederholen, sondern nur kurz die Fakten zusammenfassen und auf die Änderungen eingehen, die seit der Zeit eingetreten sind.

Über alle Fraktionen hinweg herrschte Einigkeit darüber, dass der sogenannte Vorwegabzug in Höhe von 50 Millionen Euro wieder der kommunalen Ebene zugeführt werden soll. In einem ersten Schritt wurden 2013 bereits 20 Millionen Euro über die Schlüsselzuweisung - also pro Einwohner - an alle Kommunen verteilt. Die Koalitionsfraktionen sind jetzt der Meinung, dass die übrigen Mittel gezielter dort einzusetzen seien, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

Herr Kollege Burkardt, der Ansatz war nicht, die schwierige Finanzsituation der Kreise und kreisfreien Städte grundsätzlich zu lösen. Es ging um die Frage, wie wir diesen Vorwegabzug vernünftig wieder zur kommunalen Ebene zurückführen. Es gibt in Brandenburg große regionale Unterschiede, die nicht durch die Landkreise und kreisfreien Städte beeinflusst werden können. Darauf muss das Land reagieren. Deshalb gibt es diesen Gesetzentwurf.

Es wurden außerdem einige Dinge neu geregelt, die uns aus den Gutachten zum FAG bereits bekannt sind. Ich möchte sie nur kurz erwähnen: Die Erhöhung des Demografiefaktors von drei auf fünf Jahre, um den Kommunen, die mit Bevölkerungsrückgang zu kämpfen haben, die Anpassung zu erleichtern. Über die Rundung der Durchschnittshebesätze besteht Konsens. Bei der Erhöhung der Steuerkraftzahlen gibt es auch keine Schwierigkeiten. Die Konkretisierung der Anforderungen an die bald wieder anstehende Symmetrieuntersuchung wird von den allermeisten mitgetragen.

Bleibt das Kernstück des Gesetzentwurfes: die Stärkung der Träger der Sozial- und Jugendhilfekosten. Das sind nun einmal die kreisfreien Städte und die Landkreise. Hier gibt es zwar eine grundsätzliche Zustimmung zur Notwendigkeit der Stärkung. Nur gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Höhe und zur Art und Weise der Verteilung.

Wir haben einen Verteilmechanismus gewählt, der bereits im FAG-Beirat diskutiert wurde, dort aber keine Mehrheit finden konnte: Ein Drittel der Kosten sollte für Kinder unter 18 Jahre, ein Drittel für Kinder unter 18 Jahre im Leistungsbezug nach SGB II und ein Drittel für Kinder mit Hilfen zur Erziehung aufgewendet werden. Das sollte die Struktur sein. Es gab die schon erwähnte Anhörung, die sehr aufschlussreich für uns war. Drei von vier Anzuhörenden haben damals vorgeschlagen, das Kriterium der Kinder unter 18 Jahre wegzulassen, da es nicht so aussagefähig wäre. Kinder unter 18 Jahre an sich sind noch keine Belastung, sondern erst, wenn sie zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen. Außerdem kam die Anregung, nicht nur die absoluten Fallzahlen zu nehmen, sondern den Bezug zu je 1 000 Einwohner zu wählen. Auch das ist einleuchtend: 1 000 Fälle Hilfe zur Erziehung in der Uckermark sind vielleicht schwerer zu stemmen als 1 000 Fälle im Raum von Berlin. Insofern ist dieser Bezug sehr richtig.

Beide Anregungen aus der Anhörung haben wir aufgenommen und in den vorliegenden Gesetzentwurf eingearbeitet. Die Fraktion der Grünen war etwas schneller als wir und hat in einer Sitzung des Innenausschusses bereits einen sehr ähnlichen Antrag eingebracht, der grundsätzlich das Gleiche umfasst. Das Geld wird jetzt gezielter dorthin verteilt, wo die Lasten am größten sind, und nicht pro Kopf verteilt. Meist ist das genau da, wo die eigene Wirtschaftskraft gering, die Arbeitslosigkeit hoch ist und die Hilfezahlen entsprechend hoch sind.

Keine Kommune erhält nach dem Gesetzentwurf weniger Geld. Auch dazu gab es manche irreführende Meldung. Sie partizipieren nur unterschiedlich an einer weiteren Besserstellung. Nicht alle Kommunen werden bessergestellt, sondern nur diejenigen, die diese Lasten tatsächlich tragen müssen. Dieser Verteilschlüssel kann nach unserer Auffassung bei den Symmetrieuntersuchungen jeweils mit überprüft und gegebenenfalls geändert und angepasst werden.

Brandenburg steht bei der Kommunalfinanzierung sehr gut da. Ich muss das noch einmal erwähnen. Mehrere Studien - auch das Bundesfinanzministerium - haben einmütig bestätigt: Kein Bundesland stellt pro Kopf mehr Geld für die kommunale Ebene bereit als Brandenburg. Der Anteil am Haushaltsvolumen ist mit 29,92 % so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Jeder dritte Euro in Brandenburg geht an die kommunale Ebene. Ich finde das richtig so. Man kann auch einmal selbstbewusst sagen: Das ist so.

(Frau Lehmann [SPD]: Ja! Richtig! - Beifall SPD und DIE LINKE)

Diese Regelungen, die wir treffen wollen, sind meiner Ansicht nach angemessen. Ich weiß auch, dass man sich mehr wünschen und mehr erwarten kann. Aber angesichts sinkender Finanzmittel im Landeshaushalt - die Tendenz ist einfach so, wie sie ist - ist es nicht realistisch, mehr Geld zu fordern, ohne andere Landesaufgaben zu gefährden. Auch andere Landesaufgaben - ich denke hier an Bildung, Polizei, Infrastruktur, Verkehr finden in der Kommune statt. Würden wir dort Mittel reduzieren, würden das immer auch die Kommunen merken, weil alle diese Landesaufgaben am Ende auf der kommunalen Ebene ihre Auswirkungen haben.

Die neueste Studie der Bertelsmann Stiftung - ich empfehle jedem, sie zu lesen; sie ist sehr interessant für Brandenburg geschrieben - bestätigt diese Einschätzung grundsätzlich. Den Rückenwind konnte man gar nicht erwarten, als wir mit der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs anfingen. Die Studie ist aber auch in anderer Beziehung sehr interessant. Zum Beispiel kann man darin die Steuerhebesätze oder die Personalausstattung der einzelnen Bundesländer vergleichen. Man sieht auch bei uns durchaus Handlungsbedarf.

Sehr verehrter Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist um.

- Oh, ich sehe es blinken.

Das reicht nicht.

Wir haben einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung zu mehr Gerechtigkeit und zu mehr Solidarität auf der kommunalen Ebene gemacht. Wir sollten meiner Ansicht nach die Dimension nicht zu geringschätzen. 1,7 Millionen Euro für einen Landkreis sind nicht ganz ohne. - Danke schön.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir kommen jetzt zum Beitrag der FDP-Fraktion. Frau Abgeordnete Teuteberg erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes ist - das haben uns die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenvertreter noch einmal sehr deutlich gemacht - ein Fehler. Die Stellungnahmen gleichen teilweise einer Bankrotterklärung an die Landesregierung. Sie kommen nur in wenigen Punkten den Forderungen der Kommunen entgegen. So verzichten sie auf den Faktor der Anzahl der Kinder unter 18 Jahre im Verteilungsschlüssel. Die Mittelverwendung wird nicht anhand der tatsächlichen Fallzahlen, sondern mittels Kennzahlen im Verhältnis der Fallzahlen zur Einwohnerzahl vorgenommen.