Protocol of the Session on September 25, 2013

Meine Damen und Herren, diese Beispiele machen deutlich: Eine gesetzliche Heilung dieses Missstandes ist tatsächlich geboten. Gleiches gilt im Übrigen für die Verbandsversammlungen, die seit 2009 nicht auf einer satzungsrechtlichen Grundlage konstituiert wurden. Ohne eine gesetzliche Heilung - die in der Tat die absolute Ausnahme bleiben muss und nicht zur Regel werden darf - würden die Mitgliedsgemeinden der Gewäs

serunterhaltungsverbände gegen jede neue Satzung juristisch vorgehen und das Spiel würde von vorn beginnen.

Hinsichtlich der Verbandsbeiräte sollten wir in der Anhörung prüfen, welche Lösung der Kostenfrage wir finden. So wie es jetzt im Gesetzentwurf formuliert ist, würden die Grundeigentümer am Ende die Zeche für Gewässerunterhaltungsverbände zahlen, die in der Vergangenheit nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gehandelt haben. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und zum Antrag auf Überweisung an den Fachausschuss, um dort noch strittige Detailfragen klären und unglückliche Formulierungen hinsichtlich der Verbandsbeiräte nachbessern zu können.

Meine Damen und Herren, der Antrag der Koalitionsfraktionen hat mich überrascht, denn über das Thema solidarischer versus differenzierter Flächenmaßstab, bei dem die Nutzung der jeweiligen Grundflächen und damit der Gewässerunterhaltungsaufwand ebenfalls bei der Beitragsbemessung und vor allem der Kostenumlage berücksichtigt werden, diskutieren wir schon so lange, wie ich diesem Haus angehöre, nämlich seit 1999, noch zu Zeiten der rot-schwarzen Koalition; ich erinnere mich gut an die Gespräche mit dem damaligen Koalitionspartner SPD. Letztendlich ist die Einführung eines am tatsächlichen Unterhaltungsaufwand eines Grundstückes orientierten Flächenmaßstabes leider am Widerstand des damaligen Koalitionspartners gescheitert - aber heute sind wir offenbar ein Stückchen weiter.

Insbesondere der Landesbauernverband plädierte immer wieder dafür, vom solidarischen Beitrag nicht abzurücken. Was allerdings an einem Flächenmaßstab solidarisch sein soll, der erstens für alle Grundstücke und Grundeigentümer gleich ist, zweitens völlig außer Acht lässt, ob es sich um ein versiegeltes oder unversiegeltes Grundstück handelt, und drittens unabhängig von der Nutzungsart einer Grundfläche und dem sich daraus abzuleitenden Unterhaltungsaufwand die Grundlage für die Beitragsbemessung und die Umlage bildet, ist mir bis heute nicht einleuchtend.

(Folgart [SPD]: Wir sind ja alle lernfähig!)

- Ja, das ist ja auch gut so.

Denn solch ein undifferenzierter einheitlicher Flächenmaßstab, der zutiefst unsolidarisch ist, führt dazu, dass Eigentümer von Wald und forstwirtschaftlich genutzten Flächen im gleichen Maße wie Eigentümer versiegelter Flächen an der Kostenumlage der Gewässerunterhaltung beteiligt werden, obwohl zum Beispiel Waldbesitzer keine unmittelbaren Vorteile aus der Gewässerunterhaltung und dem schnellen Wasserabfluss haben.

Anders ist dies bei den Landwirten, zumindest bei einem Teil der Landwirte. Hier kann ein nicht funktionierender Wasserabfluss zu Staunässe und Flächenübernässung führen, die Ernteund wirtschaftliche Verluste nach sich ziehen. Deshalb sind die Landwirtschaft und besiedelte Gebiete auf eine funktionierende Unterhaltung der Gewässer und einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss angewiesen. Genau darum geht es: Dieser unterschiedliche Unterhaltungsaufwand bzw. diese unterschiedliche Leistung der Gewässerunterhaltungsverbände für verschiedene Grundstücke muss sich im Preis und in der Umlage ausdrücken. Nur das ist gerecht und nur das wäre sachgemäß.

Meine Damen und Herren, auch wenn es sich bei dem Antrag zunächst um einen reinen Prüfauftrag handelt, überrascht mich

der Zeitpunkt, zu dem Sie diesen Antrag einbringen. Es wurde schon gesagt: Im April 2011 haben wir den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung der wasserrechtlichen Vorschriften zum ersten Mal gelesen. Die 2. Lesung war im Dezember 2011. In diesen acht Monaten haben Sie als Koalition es nicht geschafft, einen geeigneten Vorschlag für einen differenzierten Flächenmaßstab zu formulieren und in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Die Oppositionsfraktionen waren gründlicher als Sie, zumindest mutiger, fleißiger und entschlossener, denn sowohl CDU als auch FDP und Grüne haben zu diesem Zeitpunkt, in dem das Gesetz überarbeitet wurde, sachgerechte Vorschläge für einen differenzierten und die Nutzungsart berücksichtigenden Flächenmaßstab eingebracht, um das Vorteilsprinzip umzusetzen. Von daher sind Sie heute mit Ihrem Prüfauftrag spät dran - aber immerhin!

Frau Ministerin, Ihr Haus wird aufgefordert, diesen Prüfauftrag abzuarbeiten. Ich empfehle einen Blick in § 21 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände des Landes Schleswig-Holstein. Dort finden Sie eine Regelung, wie man solch eine Differenzierung vornehmen könnte. SchleswigHolstein ist darüber hinaus ein gutes Beispiel, denn ein differenzierter Beitragsmaßstab ist die eine Seite der Medaille. Die andere dringende Maßnahme ist - das bleibt bei unserer Fraktion auch so - die direkte Mitgliedschaft der Grundeigentümer bzw. der Nutzer. Auch dazu lagen Ihnen von allen Oppositionsfraktionen entsprechende Regelungsvorschläge vor, als das Brandenburgische Wassergesetz novelliert wurde. Auch hierbei handelt es sich um eine jahrelange Forderung verschiedenster Verbände; der Städte- und Gemeindebund ist an vorderster Stelle dabei.

Meine Damen und Herren, auch wenn wir uns damals in der Koalition über die Verbandsbeiräte verständigen konnten, war dies aus Sicht der CDU-Fraktion immer nur eine Notlösung, um denjenigen, deren Eigentum von der Gewässerunterhaltung direkt betroffen ist, eine Mitsprachemöglichkeit einzuräumen. Hätten wir uns bereits damals auf die direkte Mitgliedschaft der Grundeigentümer in den Wasser- und Bodenverbänden geeinigt, hätten wir wahrscheinlich heute nicht das Problem rechtsunwirksamer Verbandsbeiräte und wahrscheinlich müssten wir heute kein Heilungsgesetz einbringen.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Nichtsdestotrotz wird die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmen und sich der fachlichen Debatte im I. Quartal 2014 nicht verschließen, sondern engagiert mitwirken. - Danke schön.

(Beifall CDU)

Der Abgeordnete Beyer spricht für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wasser- und Bodenverbände sind - der Kollege Dombrowski hat es schon ein bisschen auf den Punkt gebracht - einer der Klassiker in allen Plenardebatten aller Legislaturperioden. Vieles ist schon gesagt worden, was durchaus richtig ist, was ich gar nicht kritisieren will. Deswegen will ich versuchen, nicht allzu lange zu sprechen.

Frau Kollegin Gregor-Ness, das ist einer der Tagesordnungspunkte, bei denen man als Parlamentarier ein bisschen hin- und

hergerissen ist: Auf der einen Seite das, was man als richtig erkennt und gern im Grundsatz mit dem berühmten dicken Brett, das es zu bohren gilt, regeln würde - auf der anderen Seite die Vernunft, eine schwierige, teilweise verfahrene Situation so weit zu regeln, dass wir ein Stück weiterkommen. Letzteres ist es. Der Hinweis, dass wir es aus der Mitte des Parlaments heraus regeln müssen, macht deutlich, dass es offensichtlich einige kleine Defizite aufseiten der Verwaltung gab. Deshalb steuern wir gern unsere Möglichkeiten bei, hier zu Verbesserungen zu kommen.

Frau Kollegin Gregor-Ness, sollte es wirklich so sein, dass das Zitat, gäbe es die Wasser- und Bodenverbände nicht, dann müsste man sie erfinden, Herrn Prof. Freude zugeschrieben wird, wäre das für sich allein schon ein Grund, noch mehr an dicke Bretter zu denken, die es zu bohren gilt, und die Generalfrage zu stellen, ob die Wasser- und Bodenverbände wirklich die richtigen Strukturen sind. Aber, wie gesagt, wir wollen das heute im Sinne dessen, dass wir etwas weiterkommen, außen vor lassen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein bereits seit langem bestehendes Defizit bei den Gewässerunterhaltungsverbänden beseitigt werden. Die Verbandsgebiete sollen sich künftig stark an den Einzugsgebieten der Gewässer orientieren - eine Selbstverständlichkeit, möchte man zumindest meinen, augenscheinlich jedoch nicht, wie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Anfang dieses Jahres unterstreicht.

Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang eine persönliche Bemerkung: Wenn ein Verband, der sich für die Unterhaltung von Gewässern verantwortlich zeigt, sein Verbandsgebiet nicht an Gewässern ausrichtet, sondern an offensichtlich ganz anderen, verbandsfremden Kriterien - ich möchte das jetzt nicht im Detail erörtern -, erschließt sich mir zumindest auch, warum an einigen Stellen sehr berechtigt vom sogenannten Verbandsunwesen gesprochen wird. Das sollten wir an der Stelle dann doch einmal festhalten.

Um es nicht zu sehr auszudehnen, möchte ich nur kurz ansprechen, dass die Probleme etwas größer sind. Ich hätte mir sehr gewünscht - gerade wenn wir an das Thema der Umsatzsteuerpflicht von Verbänden denken -, dass wir noch einen Schritt weiter gegangen und auch an das Brandenburgische Wassergesetz herangegangen wären. Ich bin mir noch nicht sicher, ob sich die Probleme, die hier aufgezeigt wurden - natürlich auch in Beantwortung meiner Kleinen Anfrage -, wirklich so lösen lassen.

(Zuruf von Ministerin Tack)

- Ja, wir werden es dann erleben. Die Frau Ministerin hat die Chance dazu. Es liegt in Ihrem Hause. Wir warten und sind ganz hoffnungsfroh, auch an diesem Tag.

Auf einen Aspekt möchte ich abschließend hinweisen, den der Kollege Dombrowski schon erwähnt hat. Die Chance wäre durchaus da gewesen. Wir haben das Wassergesetz novelliert. Wir haben dazu eine große Debatte geführt, auch in den Ausschüssen. Wäre auf den einen oder anderen Änderungsantrag meiner Fraktion, der Fraktion der CDU, und bei einigen Aspekten auch von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingegangen worden, würden wir heute gar nicht vor dieser Situation stehen. Insbesondere die Frage der Differenzierung der

Beiträge nach Nutzungsarten wäre so ein Punkt gewesen, den wir längst hätten klären können.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es nicht gerecht ist, was wir momentan im Land Brandenburg haben. Das betrifft nicht nur die Waldbesitzer, die Gebühren dafür zahlen, dass ihr Grundeigentum letztlich geschädigt wird - so einfach ist es, wenn wir an Wald denken -, sondern auch Fischereibetriebe im Hinblick auf die Seen und Flüsse. So müssen beispielsweise auch die Fischereibetriebe diese Gebühren zahlen. Letztlich bedeutet die Gewässerunterhaltung oftmals auch für sie einen Schaden und keinen Gewinn. Das ist nicht gerecht. Da müssen wir meines Erachtens dringend ran. Daher freue ich mich auf die Debatten im Ausschuss, die wir mit aller Intensität führen werden.

Ich möchte abschließend ausdrücklich erwähnen: Wir Liberale sind bereit, uns auch auf eine wirklich kleine Novelle des Wassergesetzes im Sinne dessen zu verständigen, was ich gesagt habe, damit wir gemeinsam weiterkommen und uns wirklich nur über den einen oder anderen Aspekt unterhalten, der tatsächlich dringend novelliert werden muss. Das Angebot unterbreite ich hier an dieser Stelle gern noch einmal. Wir werden sehen, ob es im Rahmen der Ausschussbefassung den einen oder anderen Erkenntnisgewinn gibt. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz fort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Unterhaltung der Gewässer war in der Vergangenheit vielfach Gegenstand der Diskussion hier im Parlament. Jetzt geht es um 25 Gewässerunterhaltungsverbände. Ich möchte Sie daran erinnern: Wir haben diese Gewässerunterhaltungsverbände seit über 20 Jahren. Wer heute den Eindruck vermittelt, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, liebe Kollegen, der weiß möglicherweise nicht, wovon er spricht.

Die 25 Gewässerunterhaltungsverbände verwalten sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst und regeln dabei die Rechtsverhältnisse und insbesondere ihr Verbandsgebiet in eigenen Satzungen. Das ist die Tatsache. Da hat es über die Jahre hinweg - sonst würden wir uns heute nicht erneut damit befassen - Fehlentwicklungen gegeben, die wir korrigieren müssen und wollen.

Es zeigt sich hier Handlungsbedarf für Satzungsänderungen und für ergänzende Gesetzesänderungen, die in dem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf aufgegriffen werden. Ich begrüße es, Herr Beyer, dass wir diesen Gesetzentwurf jetzt realisieren. Sie haben es gesagt, wir sind bisher davon ausgegangen, dass wir es ohne Gesetzesänderung handhaben können. Die Arbeitsschritte sind in gebotener Zuverlässigkeit und vor allem in Eile trotzdem zu leisten.

Die Eckpunkte der Gesetzesänderung sind folgende: Erstens: gesetzliche Vorgaben für die Festlegung der Verbandsgebiete

anhand von Einzugsgebieten - Gewässereinzugsgebieten - und nicht mehr administrative Grenzen wie bisher. Zweitens: Übergangsbestimmungen für die bisher satzungsgemäß festgelegten Verbandsgebiete. Drittens: Heilung von formal unzureichend gebildeten Verbandsbeiräten. Sie haben unterschiedlich davon gesprochen. Das genau sind die Eckpunkte. Das Oberverwaltungsgericht - auch das haben Sie erwähnt - hat Ende Januar dieses Jahres festgestellt, dass sich die Verbandsgebiete im Wesentlichen an den Gewässereinzugsgebieten zu orientieren haben. Das ist auch richtig so.

Abweichungen sind zwar grundsätzlich möglich, besagt das Urteil, bedürfen aber einer besonderen Begründung. Da der Urteilsbegründung keine belastbaren Aussagen zu begründeten Abweichungen zu entnehmen sind, hat das Umweltministerium als Verbandsaufsicht entschieden, dass sich die erforderlichen Gebietskorrekturen ausschließlich anhand von Teileinzugsgebieten auszurichten haben, also Einzugsgebieten der Gewässer.

Derzeit stimmt das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mit den Verbänden - das haben wir im Sommer so besprochen - die konkreten Teileinzugsgebiete und deren Zuordnung auf der Grundlage eines einheitlichen Datensatzes und eines Zuordnungsvorschlages ab. Sie haben es beschrieben: Wenn sich das eine Einzugsgebiet ändert, ändert sich automatisch das benachbarte Einzugsgebiet mit und dann wieder das benachbarte Einzugsgebiet. Da ist es schon wichtig, einen einheitlichen Datensatz zu haben, wie einheitliche elektronische Karten, um das abzustimmen.

Dieses Verfahren soll bis Ende September abgeschlossen werden. Das Problem ist, dass damit sehr intensive Arbeit mit allen Verbänden in Abstimmung mit unserem Landesamt verbunden ist. Im Oktober wollen wir den Gewässerunterhaltungsverbänden die Verbandsgebiete zur Beschlussfassung innerhalb einer Frist von sechs Wochen vorgeben und im Fall eines erfolglosen Fristablaufs die Gebietsänderung von Amts wegen vornehmen. Dies ist notwendig, um zu einem einheitlichen Stichtag die neuen Verbandsgebiete flächendeckend bestimmen zu können. Das sollte aus unserer Sicht der 01.01.2014 sein.

Der andere Aspekt ist die seit dem 01.01.2009 gesetzlich vorgeschriebene Bildung der Verbandsbeiräte. Die damals vorgesehene Übergangsfrist zur Anpassung der Satzung erwies sich im Nachhinein als nicht ausreichend. Unabhängig davon haben die Verbände tatsächlich Beiräte gebildet und in der vorgeschriebenen Form beteiligt. Insoweit ist das Ziel des Gesetzgebers damit erfüllt worden.

Da aber nach Inkrafttreten der neuen Satzung mittlerweile Beiräte auch formal ordnungsgemäß konstituiert wurden, erscheint es zur Konsolidierung der Verbandsarbeit sachgerecht, die formalen Fehler in der Übergangsfrist zu heilen. Die dazu notwendigen gesetzlichen Änderungen, die der vorgelegte Gesetzentwurf enthält, sind in der Sache hilfreich. Also: Überweisung des Gesetzentwurfs und vielen Dank für diese verabredete beschleunigte Verfahrensweise.

Meine Damen und Herren, im zweiten Teil des Tagesordnungspunktes befassen wir uns mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen, die Finanzierungsgrundlage der konkreten Arbeit der 25 Gewässerunterhaltungsverbände neu zu gestalten und zu korrigieren. Das ist das Thema der richtigen und gerechten Beitragserhebung. Ich gebe Herrn Dombrowski Recht - ich bin

schon ein paar Tage länger im Parlament -, schon immer ist es ein Thema gewesen, darüber zu streiten, was die wirklich gerechte solidarische Beitragserhebung ist. Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal unterstreichen, dass die Gewässerunterhaltung neben der Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss und der Schiffbarkeit auch die Erhaltung der ökologischen und landeskulturellen Funktion der Gewässer umfasst; also eine sehr komplexe und umfassende Aufgabenstellung. Sowohl die Grundstückseigentümer selbst haben einen direkten Nutzen als auch die Gemeinschaft, die Öffentlichkeit im Einzugsbereich der Gewässer.

Die Unterhaltungskosten der Gewässerunterhaltungsverbände werden durch Beiträge auf die Verbandsmitglieder nach dem Verhältnis der Flächen - auch das ist schon angesprochen worden - umgelegt. Dieser Flächenmaßstab ist gesetzlich festgelegt, rechtssicher und mit wenig Aufwand nachvollziehbar. Er ist auch durch das Bundesverwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in mehreren Entscheidungen bestätigt worden.

Durch die Rechtsprechung ist auch bestätigt, dass die Umlage von Verbandslasten auf Verbandsmitglieder kein Entgelt für die Verbandsleistung darstellt und es deshalb keines äquivalenten Vorteils für den Beitragspflichtigen bedarf.

Die nutzungsunabhängige Heranziehung aller Verbandsmitglieder nach einem gleichmäßigen Kriterium wie der Flächengröße ist ein geeigneter Maßstab für die Umlage der Unterhaltungskosten und trägt dem Solidargedanken in einem Einzugsgebiet Rechnung. So ist es bisher und so ist es mehrmals juristisch bestätigt worden. Gleichwohl hat die von mir genannte mehrfache Rechtsprechung nicht zu einer Befriedung in der Sache geführt. Auch das haben die Vorredner schon ausgeführt. Es ist immerzu eine intensive Diskussion über einen gerechteren Kostenverteilungsmaßstab unterwegs, die unter anderem vom Grundstücks- und Waldbesitzerverband geführt wird. Wir haben ja alle Zuschriften erhalten, haben uns dazu geäußert, letztens auch im Ausschuss.

Die Landesregierung hat deshalb auch eine Initiative zu Beginn der Legislaturperiode begrüßt, die zum Ziel hatte, unter Einbeziehung der betroffenen Nutzergruppen und des Landeswasserverbandstages konsensfähige alternative Kostenverteilungsmaßstäbe vorzuschlagen. Das war das Ziel - Sie erinnern sich daran. Aber das Ziel ist bisher nicht erreicht. Einzelvorschläge zur Novelle des Wassergesetzes wurden vorgelegt, die haben Sie alle noch einmal begründet, sind aber für eine umfassende Diskussion noch keine ausreichende Grundlage, um neue Entscheidungen zu treffen und nicht neue Betroffenengruppen zu initiieren. Insoweit stimme ich Ihnen zu, dass es eine gute Idee ist, die Landesregierung noch einmal zu beauftragen, qualifizierte Untersuchungen durchzuführen und eine objektive Grundlage für weitere Diskussionen vorzulegen, um zu einer gerechteren Kostenverteilung zu finden.

Erfahrungen - das will ich aber einschränkend sagen - anderer Bundesländer - wir haben ja alles schon mehrmals hoch- und runterdekliniert, was es so gibt - mit ihren unterschiedlichen Regelungen zeigen, meine Damen und Herren: Es gibt in der Sache keine Ideallösung. Wir müssen uns dann schon mehrheitlich zu einer eigenen Lösung verabreden. Ich bin mir ganz sicher, neben denjenigen, die zufrieden sind und annehmen, dass es eine bessere, eine solidarischere - wenn man das über

haupt steigern kann - Beitragsregelung ist, wird es auch Gruppen geben, die genau das Gegenteil behaupten. Wir müssen auf dem Weg dorthin abwägen, bevor wir eine Entscheidung treffen, Für und Wider abwägen, und dazu werden wir Ihnen die Grundlagen noch einmal aufbereiten und alles zusammentragen, damit eine Entscheidung getroffen werden kann. - Vielen Dank.

(Beifall Die LINKE sowie vereinzelt SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Tack. - Wir setzen die Aussprache mit einem Beitrag der Abgeordneten Steinmetzer-Mann, Fraktion DIE LINKE, fort.