Protocol of the Session on August 29, 2013

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Lieske, aus Ihrer Frage geht bereits hervor, dass sich die Stadtverordnetenversammlung Bad Freienwalde im Juli 2013 für den Erhalt der Stadtbrücke entschieden hat. Die Brandenburgische Straßenbauverwaltung nimmt daraufhin die Planung für die Erneuerung des Überbaus wieder auf. Ein Planfeststellungsverfahren ist nicht erforderlich. Deswegen gibt es einen kurzen Zeitplan.

Die Entwurfsunterlagen werden jetzt erstellt. Anschließend erfolgt die Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dann wird das Vergabeverfahren durchgeführt. Das geschieht in der zweiten Jahreshälfte 2014. Die voraussichtliche Baudurchführung wird 2015 sein. Bisher ist man in der Planung von Kosten in Höhe von 2,5 Millionen Euro ausgegangen. Eine eventuelle Anpassung wird im Verlauf des weiteren Planungsfortschritts erfolgen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Es gibt Nachfragen von Herrn Büchel. Bitte.

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, in der Debatte in der Stadt Bad Freienwalde haben zwei Themen immer wieder eine Rolle gespielt, zum einen, dass diese Brücke ein baulicher Schandfleck für die Stadt ist, insbesondere was den äußerlichen Eindruck dieses Grauens anging, zum anderen hat auch immer wieder eine mögliche Ortsumfahrung der Stadt Bad Freienwalde eine Rolle in dieser Debatte gespielt, die für den Abwägungsprozess entscheidend war.

Von daher habe ich zwei Nachfragen. Erstens: Wie konkret findet jetzt eine Abstimmung mit der Kommune, mit der Stadt Bad Freienwalde bezüglich der zeitlichen Achse, die Sie gerade beschrieben haben, statt, vor allem auch bezüglich der Möglichkeiten der Gestaltung der Brücke?

Zweitens: Welchen Verfahrensstand gibt es zu einer möglichen Ortsumfahrung für dieses Gebiet?

Ich denke, die Antwort kann man im Zusammenhang geben. Die Debatte der letzten eineinhalb, zwei Jahre handelte genau von dieser Frage. Die Stadtverordneten haben sich nunmehr für den Erhalt der Stadtbrücke und damit für eine Ortsdurchfahrt entschieden. Natürlich werden diese Information und diese Planung ganz intensiv mit den Kommunen abgestimmt. Das tun wir seit eineinhalb Jahren, und das werden wir auch in Zukunft tun.

Vielen Dank. - Die Frage 1386 ist zurückgezogen worden, sodass wir mit der Frage 1387 (Zahlungsrückstände zulasten Christliche Kindertagesstätte Woltersdorf), die der Abgeordnete Homeyer stellt, fortsetzen.

Die „Christliche Kindertagesstätte“ der Gemeinde Woltersdorf im Landkreis Oder-Spree hat trotz detaillierter Zahlungsanträge und vier Gesprächen zwischen Bürgermeister und freiem Kitaträger für die Monate Juni, Juli und August dieses Jahres keine Zahlungen der Gemeinde Woltersdorf gemäß § 16 Abs. 3 Kitagesetz erhalten. Die letzte Zahlung erfolgte am 23. Mai 2013 in Höhe von 80,59 Euro. Der aktuelle Zahlungsrückstand der Gemeinde beträgt 20 000 Euro; das Geld ist in den Gemeindehaushalt eingestellt. Dem Landrat wurde vom freien

Träger der Kita mitgeteilt, dass zum Monatsende die Gehälter nur zu 50 % ausgezahlt werden können. Bei Nichtzahlung drohe die Insolvenz.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, den Bürgermeister der Gemeinde Woltersdorf zu verpflichten, dem freien Träger die ausstehenden Gelder unverzüglich auszuzahlen, um damit den langjährigen erfolgreichen Kita-Betrieb nicht durch Insolvenz zu gefährden?

Frau Ministerin Münch antwortet.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Homeyer, die Landesregierung kann den Bürgermeister von Woltersdorf nicht verpflichten, dem Träger der „Christlichen Kindertagesstätte“ die ausstehenden Mittel auszuzahlen. Die Gemeinde ist bereits nach dem Kitagesetz § 16 dazu verpflichtet, die Bewirtschaftungskosten und Erhaltungskosten zu tragen und den Betrieb der Kita sicherzustellen. Die Landesregierung ist hier nicht zuständig. Kindertagesangebote zu finanzieren ist Aufgabe der Gemeinden. Ich kann mir nicht vorstellen, lieber Herr Homeyer, dass Sie das nicht wissen.

(Zurufe von der CDU: Oh! - Also Frau Ministerin!)

Denn nur bei einem Rechtsverstoß würde Landrat Zalenga kommunalaufsichtlich tätig werden. Davon ist bisher aber nicht auszugehen. Die Ämter des Landkreises sind meines Wissens bereits auf die Gemeinde zugegangen und beraten in der Klärung der Angelegenheit, also das Jugendamt und die Kommunalaufsicht. - Danke schön.

Es gibt Nachfragen. Bitte, Herr Homeyer.

Frau Ministerin, selbstverständlich weiß ich das. Manchmal muss man Wege gehen, um Dinge zu beschleunigen und in den Griff zu bekommen. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Deswegen ist es wichtig, dass wir darüber debattieren.

Die Gemeinde hat jetzt einen Teil bezahlt, jedoch immer noch nicht alles. Ich frage Sie daher, Frau Ministerin, ob die Landesregierung bestätigt, dass die kostenlose Überlassung der Gebäude und der Grundstücke - einschließlich aller Nebenkosten wie Reinigung usw. - nach § 16 Abs. 3 Satz 1 zulässig und gewollt ist.

Ich kann zu diesem Fall keine Auskunft geben.

(Zuruf von der CDU: Die Frage ist seit einer Woche be- kannt!)

Das ist eine Sache der kommunalen Ebene,

(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)

und wir werden uns hier auch nicht einmischen.

(Homeyer [CDU]: Wollen Sie die Kita gefährden?)

- Herr Homeyer, es geht darum, dass wir hier eine gewisse Verteilung der Aufgaben haben, wo es Zuständigkeiten auf der kommunalen Ebene und auf Landesebene gibt. Das ist gesetzlich klar festgeschrieben. Insofern müssen Sie sich an die Stellen wenden bzw. dort Gespräche mit denjenigen führen, die zuständig sind.

(Zuruf von der CDU: Und die Kinder?)

Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

(Zurufe von der CDU: Das ist Rot-Rot! - Mann, Mann, Mann!)

Vielen Dank. - So sind die Zustände - Zuständigkeiten in unserem Land aber.

(Vereinzelt Beifall CDU sowie Zuruf: Ja, die Zustände!)

Meine Damen und Herren, wir sind bei der Frage 1388 (Neu- ansiedlung Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg), gestellt von der Abgeordneten Lieske.

In der „Märkischen Oderzeitung“ vom 22. August 2013 wurde über die Nachsorgeklinik Berlin-Brandenburg in der Bernauer Waldsiedlung berichtet. In der Klinik wurden - ich wäre meinen Kollegen dankbar, wenn ich meine Frage stellen könnte; vielen Dank - seit der Eröffnung im Jahr 2009 über 2 500 Personen - das sind etwa 900 Familien - onkologisch und kardiologisch betreut. Die Einrichtung ist die einzige familienbezogene Nachsorgeklinik für herz- und krebskranke Kinder in den neuen Bundesländern. Da der Standort in der Bernauer Waldsiedlung befristet ist, wird gegenwärtig eine Neuansiedlung in der Stadt Strausberg geprüft.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, die Neuansiedlung einer Kindernachsorgeklinik in Strausberg zu unterstützen und zu begleiten?

Frau Ministerin Tack antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Jutta Lieske, wir unterstützen und begleiten das, aber finanzielle Lösungen gibt es nicht. Ich habe bei einem Besuch vor Ort sowohl mit der vorangegangenen als auch mit der neuen Geschäftsführung, die bei mir im Hause am Tisch war, gemeinsam beraten, denn es geht ja um einen Klinikneubau mit Kosten im zweistelligen Millionenbereich, und diese Klinik gehört nicht zur Struktur und zu den Finanzierungsmöglichkeiten über den Krankenhausplan. Deshalb: unterstützen ja. Wir haben auch viele Ideen ausgetauscht, wo man noch werben kann, wo man das Projekt noch bewerben kann, jedoch können wir die Neubaukosten nicht selbst aufbringen.

Die Spendenaktion der Deutschen Kinderkrebsnachsorge-Stiftung für das chronisch kranke Kind wurde für den Klinikneubau der Nachsorgeklinik unter dem Motto „Starke Kinder Klinik“ ins Leben gerufen. Die Geschäftsführung erhofft sich von dieser Spendenaktion, dass in erheblichem Umfang Spenden fließen, damit dieses gesamte Bauvorhaben realisiert werden kann. Dafür werden dann auch strategische Partnerschaften unter anderem mit der Stadt, mit dem Landkreis - wir wissen das -, mit der Bundeswehr angestrebt. Stiftungen und Unternehmen sind als Kooperationspartner und Förderer vorgesehen. Partnerschaften mit prominenten Personen in der Bundesrepublik und politischen Akteuren sollen die öffentliche Werbung unterstützen.

Ich habe meine Amtskollegen in den neuen Bundesländern mit der Bitte angeschrieben, diesen Klinikneubau für die Kinderkrebsnachsorge zu unterstützen. Eine ablehnende Haltung habe ich schon; sie bezieht sich aber auf das Agieren der Krankenkassen. Aber die anderen haben sich noch nicht gemeldet. Ich sehe noch eine gewisse Chance, dass wir eine konzertierte Aktion machen. Aber wir sind leider nicht in der Lage, aus Mitteln der Krankenhausplanung zu finanzieren.

Frau Lieske hat eine Nachfrage.

Vielen Dank erst einmal für das Engagement, auch wenn es sich jetzt monetär nicht sofort widerspiegeln kann. Dafür habe ich auch Verständnis. Aber das MUGV ist ja nicht das einzige Ministerium der Landesregierung, dass hier vielleicht tätig werden könnte. Deswegen möchte ich die Chance nutzen, zu fragen, ob eventuell aus anderen Ressorts Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Ich möchte Sie aber auch bitten, Ihr Engagement gegenüber dem Träger aufrechtzuerhalten und nach weiteren Partnern zu suchen, um die Kindernachsorgeklinik entsprechend zu unterstützen.

Ich habe keine Frage gehört, aber vielleicht darf ich noch einmal ausführen, dass der Brief, diese Bitte, auch an den Ministerpräsidenten und auch an den Finanzminister gegangen ist. Wir haben wirklich schon alles sehr verantwortungsvoll abgeklopft. Ich sage noch einmal meine Unterstützung und Begleitung zu. Wir suchen gemeinsam noch nach zündenden Ideen.

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Fragestunde, ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetz zur Regelung der Kohlendioxid-Speicherung in Brandenburg (KSpGBrbg)

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 5/7757 (2. Neudruck)

1. Lesung

Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 5/7843, vor.

Wir beginnen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Abgeordneter Jungclaus, bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr verehrte Gäste! Wir haben den vorliegenden Entwurf für ein Gesetz zur Regelung der Kohlendioxidspeicherung eingebracht, um für Brandenburg sicherzustellen, dass die Entscheidung, ob die CO2-Speicherung in Brandenburg eingesetzt wird, auf Basis einer sachlichen Abwägung der Argumente stattfindet. Die CCS-Technologie würde unsere Gesellschaft sehr langfristig beeinflussen, weil die unterirdische Speicherung in vorgeblich sicheren Endlagern für die Ewigkeit sein soll. Wir wollen die Phase der Unsicherheit abschließen, die die Bürgerinnen und Bürger im Osten Brandenburgs in den letzten Jahren beunruhigte. Dabei bewegt sich der Gesetzentwurf exakt in dem Rahmen, den das Bundesgesetz vorgibt.

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hat uns die Arbeit an dem Gesetz erheblich erleichtert. Sie hat die geografische Beschaffenheit des Brandenburger Untergrunds untersucht und auf dieser Grundlage 17 Standorte ermittelt, die für eine unterirdische CO2-Speicherung infrage kämen.

Unsere fünf Brandenburger Regionalen Planungsgemeinschaften sind am ehesten in der Lage, die Konfliktpotenziale, die bei einer unterirdischen CO2-Speicherung entstehen könnten, sachgerecht gegenüber anderen Nutzungsinteressen abzuwägen. Deshalb haben wir sie für das CCS-Gesetz als die fünf Regionen bestimmt, in denen die Nutzungskonflikte und die Eignung untersucht werden sollten. 17 Mal ist die Abwägung zu dem Schluss gekommen, dass andere Interessen wie zum Beispiel die sichere Versorgung mit sauberem Trinkwasser höher zu bewerten sind als das Ansinnen eines Konzerns, seine Abgase im Untergrund zu speichern.

Dabei schließt der vorliegende Gesetzentwurf nicht aus, dass in Brandenburg eine CO2-Abscheidung eingesetzt wird. Er stellt nur sicher, dass die Speicherung nicht in Brandenburg stattfindet. Die für zukünftige Braunkohlekraftwerke vorgesehene Abscheidung von CO2, verbunden mit dem Transport von CO2 mit Pipelines in andere Regionen, bleibt weiterhin eine Option - eine Option, der wir allerdings wenig Zukunft einräumen, weil sie ineffektiv und teuer ist und weil sie die weitere Abbaggerung von Dörfern in der Lausitz bedingt.