Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Den Ausbaustand der Windenergie in Brandenburg kennen Sie: Wir haben über 3 000 Windkraftanlagen bei einer installierten Kapazität von etwa 4 800 Megawatt. Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt nicht für eine Grundsatzdebatte zum Thema Windkraft nutzen, weil ich glaube, dass das jetzt nicht der richtige Ort und die richtige Zeit dafür ist, sondern wir als CDU-Fraktion haben uns überlegt: Wie können wir einen Beitrag leisten bzw. einen Vorschlag machen, wie wir in Zukunft mit Windenergie umgehen?
Sie wissen, dass die rot-rote Landesregierung eine Energiestrategie 2030 verabschiedet hat, nach der 2 % der Landesfläche das sind ungefähr 600 km2 - für Windkraft zur Verfügung gestellt werden sollen. Sie wissen auch, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften dieses vom Land fest definierte strategische Ziel insofern umsetzen müssen, als sie im Rahmen von Windkraftregionalplänen entsprechende Planungen aufstellen müssen. Dies führt zu Unzuständigkeiten. Wendet sich ein Bürger an die Landesregierung, bekommt er zur Auskunft: Bitte wende dich an deine Regionale Planungsgemeinschaft. - Diese wiederum sagt: Wir setzen nur um, was uns der Gesetzgeber bzw. die Exekutive vorgeben.
Wenn wir die Akzeptanz für Windenergie erhöhen wollen, wäre es doch naheliegend zu überlegen, ob wir im Bereich der Abstandsflächen und -faktoren etwas Gutes tun können. Derzeit sind bei der Windenergie größenunabhängig bestimmte Abstände einzuhalten. Es gibt aber einen Ausnahmetatbestand:
Wenn die Regionalpläne für den Ausbau der Windenergie nicht rechtsgültig sind bzw. keine entsprechende Planung vorliegt, kann ein Investor solche Anlagen über eine Privilegierung im Außenbereich installieren, was regelmäßig zu Streit führt und Akzeptanzfragen aufwirft.
Die Freistaaten Bayern und Sachsen haben im Bundesrat den Vorschlag unterbreitet, über eine Bundesratsinitiative Möglichkeiten zu schaffen, dass man von dieser Privilegierung im Außenbereich wegkommt und sagt: Es ist sinnvoll, wenn die einzelnen Bundesländer im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbständig definieren können, wie sie das, was sie - im Sinne der Akzeptanz - für sinnvoll und klug erachten, umsetzen und durchführen.
Wir halten es für klug, diesen Weg zu gehen, weil er zwei Fliegen mit einer Klappe schlägt: Er ermöglicht es, Abstandsfaktoren einzuführen, und über diese sind wir dann in der Lage, auf technische Entwicklungen im Bereich der Windkraftenergie - nämlich immer größer werdende Windräder - zu reagieren. Dann muss man nicht mehr über 1000 oder 2000 Meter diskutieren, sondern kann das clever über bestimmte Abstandsfaktoren regeln.
Wir finden diese Idee bedenkenswert und sinnvoll und möchten der Landesregierung gerne das Votum mit auf den Weg geben, in diese Richtung zu denken. Wir wissen, dass wir mit diesem Vorschlag nicht überall auf Gegenliebe stoßen. Wenn jemand in der Sache eine andere Meinung hat, ist das in Ordnung, aber das entbindet uns als Land Brandenburg nicht von der Pflicht, das unsererseits Mögliche zu tun. Uns geht es nicht um die endgültige, große Frage, wie wir mit Windenergie umgehen, sondern wir wollen Ihnen heute einen Vorschlag unterbreiten, wie wir im Bereich der Windenergie etwas Sinnvolles, Notwendiges, Richtiges nach vorne bringen können. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Bretz, ich habe mich gefragt: Warum steht über Ihrem Antrag nicht „Energiewende - nein danke!“ oder „Windkraft ja - aber nicht in meinem Land!“?
Das wäre konsequent gewesen, denn nichts anderes bezweckt meiner Meinung nach diese Bundesratsinitiative der Länder Bayern und Sachsen. Wir haben ein ausgeklügeltes, 15 Jahre altes System von Planungsinstrumenten genau zur Gestaltung der Energiewende, und wir haben das in Brandenburg gelebt. Wir haben viel Lehrgeld bezahlt; das gebe ich gern zu. Es gab eine Volksinitiative gegen die massenhafte Bebauung mit Windrädern. Wir haben reagiert; Infrastruktur- und Umweltministerium haben in einem gemeinsamen Runderlass einen Mindestabstand von 1 000 Metern empfohlen.
ob Sie in der Überschrift - ich lese wörtlich vor: „Einführung von Mindestabständen und -faktoren für Windkraftanlagen zur Wohnbebauung“ - insbesondere das Wort „für“ richtig verstanden haben.
Ich habe die Überschrift gelesen und verstanden, interpretiere sie aber leider Gottes anders. Sie wissen genau, dass es in Bayern eine Studie zu genau diesem Entwurf gibt, die besagt: Würde man das in Bayern umsetzen, blieben effektiv 0,05 % der Landesfläche als für die Windkraftnutzung geeignet übrig. Was ist das anderes als Verhinderung?
Wir haben hier in Brandenburg Lehrgeld gezahlt; ich habe es eben gesagt. Deshalb gab es den gemeinsamen Erlass. In der Diskussion haben wir Folgendes gelernt: Die Genehmigung von Windkraftanlagen ist jedes Mal spezifisch zu begründen. Man kann nicht mit Verweis auf pauschale Abstände - sozusagen mit der Höhenbegründung - sagen: Diese Windkraftanlage hier nicht.
Es ist eine pauschale Festlegung, und es ist mit dem Immissionsschutzrecht zu begründen. Das war das Problem. Wir haben das in der Diskussion zur Volksinitiative abgewogen, uns das angehört und wissen genau, dass das ganz konkret, je nach Standort, zu betrachten ist.
Mittlerweile hat es eine Überarbeitung gegeben. Wir haben auch aus den Erfahrungen der Regionalen Planungsgemeinschaften gelernt und wissen, dass einige Kommunen den 1 000-MeterAbstand gar nicht festgelegt haben wollen. Sie sagen nämlich: Davon haben wir nichts, weil dann auf unserer Gemarkung keine Windkraftanlagen mehr stehen können. Wir wollen sie aber haben und damit auch Steuern bei uns generieren.
„Trotz großer Bemühungen in den Regionalen Planungsgemeinschaften, Konflikte mit den Anliegern geplanter Windkraftanlagen zu vermeiden, stoßen die möglichen Kompromisse immer wieder an Grenzen.“
endlich leid! Der Kompromiss kann immer nur eine mittlere Unzufriedenheit erreichen und wird nie alle Seiten glücklich machen; das haben wir heute Morgen von unserem Ministerpräsidenten noch einmal ins Stammbuch geschrieben bekommen.
Die Regionalen Planungsgemeinschaften müssen alle Interessen gegeneinander abwägen. Da sind zum einen die berechtigten Interessen der Anwohner, die fordern: Möglichst weit weg! Wenig Belastung! - Das ist völlig klar. Zum anderen sind unsere übergeordneten Ziele im Blick zu behalten. Dazu gehört insbesondere die Umsetzung der Energiestrategie. Wir wollen die Entwicklung hin zum Regenerative-Energien-Zeitalter weiter begleiten.
Vor diesem Hintergrund sehen wir keinerlei Möglichkeit, Ihrer Bundesratsinitiative beizutreten. Sie geht am Ziel vorbei und konterkariert die Energiewende, die doch auch die von Ihnen gestellte Bundesregierung will. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal finde ich es sehr löblich, dass die Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion die Vielfalt der Punkte auf unserer heutigen Tagesordnung um zwei energiepolitische Themen bereichert haben. Ich glaube zutiefst, dass wir viel zu wenig über die Energiepolitik reden. Darin sind wir uns offensichtlich einig. Die Energiepolitik stellt uns alle in der Tat vor große Herausforderungen.
Ich halte es auch grundsätzlich für löblich, dass die Länder Bayern und Sachsen sich Gedanken darüber gemacht haben, wie wir die Akzeptanz für unsere Energiepolitik erhöhen können. Nicht ohne Grund sind in der Energiestrategie 2030 des Landes die berühmten drei Säulen um eine vierte Säule erweitert worden. Das ist von der Herangehensweise her erst einmal richtig, Herr Minister. Ich warte aber immer noch auf die operative Umsetzung. Aber da Sie noch ein Jahr Zeit haben, kann das eine oder andere ja noch kommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir gerade über regenerative Energien reden, ist der Verweis auf eine sehr interessante Studie angebracht, die heute Vormittag im Bundesministerium des Innern der Bundesbeauftragte für die neuen Länder, Dr. Christoph Bergner, vorgestellt hat. Sie trägt den schönen Titel: „Auswirkungen der Energiewende auf Ostdeutschland“. Ich habe sie, nachdem sie eingegangen war, schnell durchgelesen. Es sind durchaus einige interessante Thesen enthalten. Ich kann die Studie jedem zur Lektüre empfehlen.
Herausgestellt wird, dass Ostdeutschland Vorreiter beim Ausbau der regenerativen Energien ist. Bezogen auf die Bruttostromerzeugung erreicht der Anteil regenerativer Energien in den ostdeutschen Ländern mittlerweile 29 %. Das ist eine ganze Menge. In der Studie wird ausdrücklich darauf abgehoben, welch große wirtschaftliche Perspektiven sich aus diesem Umstand ergeben.
Als überzeugter Föderalist stelle ich zudem gern fest: Ich finde es nicht schlecht, dass die Länder offensichtlich einiges selbst regeln konnten. Es wird klar, dass es etwas bessere Länder gibt und solche, die noch etwas hinterherlaufen. Aber es bleibt dabei: Die Betroffenheit der Anwohner ist abzuwägen gegen die wirtschaftspolitischen Interessen des Landes. Leider müssen wir feststellen, dass wir nach wie vor viel zu langsam sind, was den Ausbau der Netzinfrastruktur anbelangt.
Daraus kann man zwei Schlüsse ziehen: Erstens. Wir müssen beim Ausbau der Netzinfrastruktur schneller werden. Zweitens. Wir müssen das Instrument des EEG tatsächlich als Steuerungsinstrument nutzen. Man kann damit einen Prozess beschleunigen - so war es ursprünglich gedacht -, aber, wenn es notwendig ist, auch bremsen. Genau diesen Herausforderungen müssen wir uns stellen.
Wir sehen es als problematisch an - auch in ordnungspolitischer Hinsicht -, wenn über den Umweg des Baugesetzbuches versucht wird, den Ausbau zu verlangsamen, weil man es mit dem EEG nicht schafft. Mit solchen Krücken sollte man vorsichtig sein.
Liebe Kollegen von der CDU, ich sage deutlich, dass wir ein großes Problem damit haben, wenn im Zusammenhang mit der Windenergie das Wort „Wildwuchs“ auftaucht. Ich glaube, dieses Problem ist schon geregelt, von Planung und Technik her sogar eher zu weitgehend. Auch darüber müsste man sich gelegentlich unterhalten. Der Minister wird in Kürze meine Kleine Anfrage zu dem Thema „Rechtssicherheit“ beantworten; das ist auch ein hochinteressanter Aspekt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, von daher sind wir recht skeptisch, was diesen Antrag anbelangt. Natürlich können die Bayern das machen, was sie für richtig halten. Die Sachsen können ebenso gern das machen, was sie für richtig halten. Und es ist ganz gut, wenn auch wir Brandenburger das machen, was wir für richtig halten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann an den Beitrag des Kollegen Beyer anschließen. Zunächst einmal weise ich darauf hin, dass sich schon Sachsen in dieser Angelegenheit im Februar im Bundesrat eine blutige Nase geholt hat, Herr Kollege Bretz.
Wenn wir schon bei dem Terminus technicus sind: Wir beschäftigen uns hier mit Baurecht, insbesondere mit dem Baugesetzbuch. Dabei reden wir durchaus energiepolitisch über die Frage: Wollen wir die Aufhebung der unbeschränkten Privilegierung? - Das wollten interessanterweise im Mai im Bundesrat 14 Länder nicht. Soweit ich informiert bin, ist die Gruppe der SPD-Grün-regierten Länder nicht 14 Länder stark. Es müssen also auch CDU-regierte Länder dabei gewesen sein, die gesagt haben: Das machen wir nicht!