Protocol of the Session on August 28, 2013

Im Übrigen: Ich hätte es gern hinbekommen. Wir wollten die Zahl von 30 000 auf 20 000 absenken. Sie können die kommunalen Spitzen in der Anhörung ja einmal ganz konkret danach fragen. Sie werden die Antworten bekommen, die auch ich dazu bekommen habe. Dann können Sie in der Anhörung die kommunalen Spitzen davon überzeugen, dass Sie es sich anders denken. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Debatte zu diesem Punkt angelangt. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung der Gesetzesvorlage in Drucksache 5/7724 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie - federführend - und an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/7741

1. Lesung

Die Debatte beginnt mit dem Beitrag der Landesregierung; Herr Minister Markov, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was sind die wichtigsten Festlegungen in diesem Gesetz? Erstens eine allgemeine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 2,65 % ab dem 01.07.2013 sowie anschließend die Erhöhung der Grundgehälter um einen Sonderzahlungsbetrag in Höhe von 21 Euro monatlich. Das ist praktisch die perpetuierte Zahlung eines Weihnachtsgeldes in die Gehaltstabellen.

Zweitens werden ab dem 01.07.2014 die Dienst- und Versorgungsbezüge allgemein um 2 % erhöht.

Drittens werden ab dem 01.07.2013 die Anwärtergrundbeträge um 50 Euro als Anpassung und um 10 Euro als Sonderzahlungsbetrag erhöht; ab dem 1. Juli 2014 erfolgt eine allgemeine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 2 %. Die Prozentsätze werden dann um 0,2 % gemindert, und dieser Unterschiedsbetrag wird der Versorgungsrücklage zugeführt.

Was Sie jetzt in diesem Gesetzentwurf sehen, ist ein Teil des Ergebnisses. Wir haben mit den Gewerkschaften viele ausführliche Gespräche geführt. Wir haben ein viel größeres Paket beschlossen, das wir auch umsetzen werden, das sich allerdings jetzt - in diesem Gesetz - nicht widerspiegelt. Aber es ist ein Gesamtpaket, und deswegen möchte ich diese anderen, ganz wichtigen Punkte benennen:

Wir werden einen Urlaub von 30 Tagen - unabhängig vom Alter - einführen. Diese Gerechtigkeitslücke hat vorher bestanden. Wir werden eine Unmenge von Maßnahmen durchführen, die altersgerechtes Arbeiten erleichtern. Wir haben beschlossen, dass langgediente Vollzugsbeamte im mittleren Dienst zwei Jahre, bevor sie in Pension gehen, 80 % der Zeit arbeiten können - bei 85 % des Gehaltes. Wenn man eine solche Regelung macht - darauf komme ich nachher zurück, wenn es um die Lehrer geht -, muss man natürlich sofort mehr Leute ausbilden, weil man ältere ersetzen muss. Das wissen wir. Damit verjüngen wir das Personal und schaffen zusätzliche, so in der Personalbedarfsplanung bisher nicht konzipierte Ausbildungsverhältnisse - für die Polizei, für die Feuerwehr, für die Justizvollzugsbeamten.

(Beifall DIE LINKE)

Für langgediente Lehrer haben wir neu eingeführt: Wenn sie 35 Jahre gearbeitet haben und das 60. Lebensjahr erreichen, brauchen sie zukünftig eine Stunde weniger zu arbeiten. Es gibt jetzt schon bei Erreichung des 60. Lebensjahres eine Abminderungsstunde; künftig kommt, wenn man 35 Jahre gearbeitet hat, eine weitere dazu.

Wir haben außerdem beschlossen, die Pflichtstunden für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer und Lehrer und Lehrerinnen im Oberschulbereich um eine Stunde abzusenken. Auch das heißt, dass wir zusätzliches Personal benötigen: ungefähr 400 Lehrer, die wir dann natürlich auch ordentlich in dieses ganze Geschehen einführen müssen. Auch dort ist also die Personalbedarfsplanung ein Stück nach oben verändert worden.

(Beifall des Abgeordneten Jürgens [DIE LINKE])

Wir haben Einstellungskorridore angepasst. Wir gewährleisten damit, dass wir den Anforderungen hinsichtlich Auszubildenden und mehr Personal gerecht werden.

Wir haben vorgesehen, dass sich jetzt auch Tarifbeschäftigte ein Langzeitarbeitskonto anschaffen können. Das heißt: Zwölf Jahre Ansparung und zwei Jahre vorher Benutzung. Das ist wirklich etwas sehr Positives.

Wir haben außerdem festgelegt: Wenn jemand länger arbeiten möchte, darf er dies unter drei Voraussetzungen: Erstens muss ein Bedarf bestehen; zweitens muss er gesundheitlich dazu in der Lage sein; drittens muss es freiwillig sein.

Wenn man sich das alles anschaut, kann man wirklich sagen: Es ist ein Paket, was den Auftrag, den sich diese Landesregie

rung immer gestellt hatte - langfristig dazu beizutragen, eine Erneuerung, Verjüngung, höhere Qualifikation und Entlastung derer, die übermäßig belastet sind, durchzusetzen -, durchgesetzt hat. Wenn man sich die Kosten für das Paket, das innerhalb dieses Gesetzes ist - ohne die zusätzlichen Maßnahmen -, anschaut, bedeutet es im Jahr 2013 Mehraufwendungen von ungefähr 26 Millionen Euro, im Jahr 2014 von ungefähr 70 Millionen Euro. Beides war im Haushalt auch vorgesehen; das ist machbar. Wenn das in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben wird - das ist für 2015 und 2016 passiert -, werden wir einen Mehrbedarf von ungefähr 86 Millionen Euro haben. In der mittelfristigen Finanzplanung wurde entsprechende Vorsorge betrieben, sodass das, was wir gemacht haben, bezahlbar ist. Das heißt „Sozial denken, sozial handeln“. Ich denke, der Großteil der Beschäftigten ist damit zufrieden. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort; der Abgeordnete Burkardt spricht.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst auch von mir Glückwunsch an den Ministerpräsidenten zu seiner Wahl. Damit beginnt eine neue Zeitrechnung; ob es eine neue Ära wird, werden wir sehen.

Auch die CDU-Fraktion will ihren positiven Beitrag zur Verbesserung des Klimas leisten: Wir stimmen der Überweisung der Gesetzesvorlage in den Ausschuss zu. Materiell stimmen wir mit der Vorlage auch insoweit überein, als der Gesetzentwurf und die darin enthaltene Anpassungsregelung nicht verfassungswidrig sind. Das ist ja schon einmal etwas - bei den Erfahrungen, die die Landesregierung in der letzten Zeit mit der Rechtsprechung von Verwaltungsgerichten und Landesverfassungshof machen durfte!

Aber was vorgelegt wird, ist weder sozial gerecht noch fair. Weder wird 1:1 der Höhe nach noch dem Beginntermin nach umgesetzt. Es ist im Übrigen sogar im hohen Maß unfair: Die Beamten sind für die Sanierung des Haushaltes da, für die Angestellten ist im Haushalt das Geld da. Die Treuepflicht des Beamten - zum Beispiel kein Streikrecht - wird ohne Hemmungen ausgenutzt. Und das Größte kommt noch: Die vorenthaltenen Mittel werden mindestens zu einem Teil zur Verbesserung der Lage einzelner Berufsgruppen benutzt. Die einen bekommen weniger, damit die anderen weniger arbeiten müssen. Das ist keine weitsichtige Personalpolitik. Man behandelt die Landesbediensteten - Angestellte und Beamte - unterschiedlich. Man spielt am Ende sogar Berufsgruppen gegeneinander aus.

Was das für die Mannschaft bedeutet, liegt auf der Hand. Kein Unternehmer könnte es sich leisten, so vorzugehen. Das demotiviert die Betroffenen, das belastet das Betriebsklima, das mindert die Leistungsbereitschaft und die Loyalität der Bediensteten. Der öffentliche Dienst in Brandenburg wird auf Dauer unattraktiver. Nicht umsonst weisen die Gewerkschaften und Berufsverbände darauf hin, dass Brandenburg bei der Beamtenbesoldung auf dem vorletzten Platz liegt. Und das bei verschärfter Wettbewerbssituation durch die Bundesbehörden ob wir die Polizei oder die allgemeinen Dienste in der Verwaltung nehmen!

Und dann wird in der Vorlage noch der Eindruck erweckt, es fände das, was hier vorgeschlagen wird, die Zustimmung der Betroffenen. In der Gesetzesbegründung heißt es noch, man habe mit den Gewerkschaften und den Berufsverbänden gesprochen. Weiter hinten, dort, wo sich die Gegenäußerung zur Auffassung eines der Berufsverbände findet, ist sogar zu lesen, inhaltlich entsprächen die Regelungen den Ergebnissen der Gespräche. Fakt ist: Von allen Berufsgruppen ist dieser Gesetzentwurf in wesentlichen Teilen abgelehnt worden, und zwar mit weitgehend übereinstimmenden Gründen.

Meine Damen und Herren! Ich hoffe, die Morgenröte von heute Vormittag findet in den Ausschussberatungen ihre Fortsetzung. Die Erfahrung lehrt aber etwas anderes. Schauen wir mal!

(Beifall CDU)

Die Abgeordnete Geywitz spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss mich erst einmal etwas „sortieren“; denn ich habe Schwierigkeiten, den Redebeitrag des Kollegen Ludwig Burkardt richtig einzuordnen. Er schilt uns normalerweise dafür, dass wir angeblich zu viel Geld ausgeben und uns die Haushaltskonsolidierung aus dem Blick gerate. Nach diesem Redebeitrag würde er wahrscheinlich die Ehrenmitgliedschaft in allen Gewerkschaften des DGB bekommen. Insofern: Herzlich willkommen! Die Morgenröte von heute Vormittag scheint abgefärbt zu haben.

Der Finanzminister hat seine Ausführungen zu dem, was vor uns liegt, in zwei Teile geteilt. Da sind zum einen die Regelungsinhalte des Gesetzes: Der Tarifabschluss wird übernommen. Die Dienst- und Versorgungsbezüge steigen um 2,65 % in diesem Jahr - rückwirkend ab Juli - und um 2,0 % im nächsten Jahr. Es werden monatlich 21 Euro „Weihnachtsgeld“ gezahlt. Angesichts dessen wird sicherlich jeder zu Recht sagen: Es wird nicht jeden Tag Weihnachten sein. Auf der anderen Seite muss man sehen, was das Paket kostet: 26 Millionen Euro in diesem und 70 Millionen Euro im nächsten Jahr. Daran wird deutlich, dass auch kleine Zahlen problematisch werden, wenn man auf die große Zahl der Landesbeamten schaut. Insofern ist das, was uns vorliegt, ein Kompromiss - wie immer im Leben -, der nach vielen Gesprächen mit Gewerkschaften und Berufsverbänden erzielt werden konnte. Auf der einen Seite stand der Wunsch - natürlich auch von uns -, die Landesbeamten an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen. Auf der anderen Seite waren die Grenzen zu beachten, die uns der Landeshaushalt, den wir konsolidieren müssen, setzt.

Ich finde den zweiten Teil des Paketes, der in dem Gesetzentwurf nicht behandelt wird, auf den aber unser Finanzminister verwiesen hat, spannender. Denn es ist ein neuer Ansatz, wenn man nicht nur über 1,5 %, 2 % oder 2,5 % Besoldungserhöhung verhandelt, sondern auch darüber, wie die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst so gestaltet werden können, dass er attraktiv bleibt. Die Attraktivität hängt sicherlich mit der Bezahlung zusammen. Es geht aber auch um die Frage, wie Alter und Berufstätigkeit besser als bisher miteinander verbun

den werden können. Wir alle kennen die Krankenstände gerade der älteren Kollegen bei der Polizei oder unter den Lehrern. Es ist zu begrüßen, dass die Gewerkschaften und die Berufsverbände darüber mit der Landesregierung ins Gespräch gekommen sind. Vielleicht kann den Mitgliedern zunächst nur schwer erklärt werden, dass es nicht mehr nur nach der reinen Zahl aus dem Abschluss geht. Aber wenn ein Paket geschnürt werden kann, mit dem die Mitarbeiter, wenn sie gesund sind, auch im Alter noch belastungsgerecht im öffentlichen Dienst verbleiben können, und wenn generell mehr Flexibilität erreicht werden kann, dann ist das ein wichtiger erster Schritt. Wir müssen noch intensiver darüber nachdenken, wie angesichts des demografischen Wandels und der Altersstruktur der Landesverwaltung weitere nachhaltig wirkende Elemente in solche Abschlüsse eingebaut werden können. Das ist aus meiner Sicht der zweite, sehr viel wegweisendere und nachhaltigere Teil dieses Paketes. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Die Abgeordnete Vogdt setzt für die FDP-Fraktion fort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle haben mitbekommen, wie hinter den Kulissen mit den Gewerkschaften um höhere Bezüge gerungen wurde. Auch innerhalb der Koalition gab es deswegen die eine oder andere Unstimmigkeit. Jetzt sollen Brandenburgs Landesbeamte mehr Geld erhalten.

Der uns vorliegende Gesetzentwurf sieht unter anderem vor wir haben es schon gehört -, dass sich die Bezüge rückwirkend ab 1. Juli um 2,65 % erhöhen. Zusätzlich wird eine monatliche Sonderzulage - statt Weihnachtsgeld - von sage und schreibe 21 Euro gezahlt; hoffentlich kann man sich davon in diesem Jahr überhaupt den Tannenbaum kaufen. Ab 1. Juli 2014 sollen die Bezüge um weitere 2 % steigen.

Die Mehrkosten für das Land belaufen sich auf immerhin 26,3 Millionen Euro für dieses Jahr und knapp 70 Millionen Euro für das nächste Jahr. Die Erhöhung der Bezüge belastet den Landeshaushalt ab 2015 voraussichtlich mit 86 Millionen Euro.

Ihr Gesetzentwurf liest sich auf den ersten Blick wie ein Wohlfühlfeuerwerk für unsere Landesbeamten: Erhöhung der Bezüge in diesem und im kommenden Jahr, monatliches „Weihnachtsgeld“, darüber hinaus Pflichtstundenreduzierung, Ermäßigungsstunden, Urlaub von 30 Tagen. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn scheint ganz offensichtlich erfüllt zu sein.

Doch weit gefehlt! Unter Berücksichtigung der jeweils halbjährlichen Verschiebung und der Verminderung der Besoldungsanpassung durch Zuführung in die Versorgungsrücklage bedeutet dies für die brandenburgischen Beamten eine Anpassung von knapp 1 % im Jahr 2013 und etwas unter 1 % im Jahr 2014. Bei einer aktuellen Inflationsrate von 1,9 % kommt dies einer Einkommenskürzung gleich. Der Grundsatz, dass sich die Besoldungs- und Vermögensbezüge der Beamten an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen haben, wird damit mehr als verletzt. Ihr in

diesem Zusammenhang getätigter Verweis auf die angespannte Finanzlage des Landes und die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung ist zwar richtig und wichtig; jedoch taugt er nichts als Argument für die geringe Anpassung der Beamtenbezüge. Dieses Argument steht im Übrigen auch im krassen Gegensatz zu Ihrer Begründung, warum bei den Tarifbeschäftigten eine Erhöhung um 5,6 % gerechtfertigt sei. Die Brandenburger Beamtinnen und Beamten sind doch nicht die Melkkühe, auf deren Rücken die Haushaltskonsolidierung ausgetragen wird. Endlich an den richtigen Stellen gespart und weniger rot-rote Ideologie - dann ist auch eine den Beamten angemessene Anpassung der Bezüge möglich.

(Beifall FDP und CDU)

Ich habe es schon mehrfach gesagt: Leistung muss sich lohnen auch in Brandenburg!

(Beifall und Zurufe von der Fraktion DIE LINKE: Genau!)

- Schön, dass Sie dem zustimmen. Dann handeln Sie auch so!

Der Gesetzentwurf führt darüber hinaus zu einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Im Wettbewerb um kluge Köpfe für unsere Verwaltung werden wir auch zukünftig den Kürzeren ziehen, weil andere Bundesländer ihren Beamten weitaus attraktivere Rahmenbedingungen bieten, als wir das derzeit tun. Das muss und das soll sich ändern. Die Diskussion im Finanzausschuss wird zeigen, ob Sie zu Anpassungen bereit sind.

(Beifall FDP)

Der Abgeordnete Bernig spricht für die Linksfraktion.