dass der Inhalt des Plakates, auf dem das Wort „Weltkulturerbe“ zu lesen stand, anfänglich nicht bekannt gewesen sei. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist aber meines Wissens nicht auf Meinungsäußerung in der deutschen Sprache beschränkt.
Daher frage ich die Landesregierung: Für wie verhältnismäßig hält sie ein solches Vorgehen angesichts der Tatsache, dass die freie Meinungsäußerung zweier friedlicher Bürger durch pure Mutmaßung der Sicherheitsorgane über den Plakatinhalt verhindert wurde?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau von Halem, da den mündlichen Anfragen von Frau von Halem und Herrn Dombrowski dasselbe Ereignis zugrunde liegt, möchte ich sie auch zusammenhängend beantworten.
Am 26. Mai 2013 befand sich der chinesische Ministerpräsident in Potsdam und besuchte Schloss Cecilienhof im Neuen Garten. Entsprechend der Hochrangigkeit des Staatsgastes wurde eine Gefährdungs- und Sicherheitseinstufung vorgenommen, auch, weil im Rahmen der zuvor von der Polizei erarbeiteten Gefährdungs- und Lagebeurteilung unter anderem Störaktionen irrational handelnder Einzeltäter nicht ausgeschlossen werden konnten.
Die Gefährdungs- und Lagebeurteilung war Grundlage für die polizeiliche Einsatzbewältigung. Aufgabe der Polizei war es, die Sicherheit der Gäste und ihrer Delegation zu gewährleisten, den programmgemäßen Ablauf des Staatsbesuches sicherzustellen, Straftaten zu verhindern und zu verfolgen sowie Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Zu berücksichtigen war dabei auch, dass aufgrund der Beurteilung der Sicherheitslage anlässlich dieses Staatsbesuches kurzfristige Aktionen von Aktivisten verschiedener Organisationen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden konnten.
Die beiden Personen, deren Identität und Absichten zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt waren, positionierten sich ca. eine Minute vor dem geplanten Eintreffen der Kolonne mit den Staatsgästen unmittelbar an der Protokollstrecke gegenüber dem Eingang zum Neuen Garten. Dieses Areal war als gesicherter Bereich zum Freihalten der Anfahrtstrecke und Abweisen unberechtigter Personen durch Raumschutzkräfte der Polizei abzusichern.
Die eingesetzten Kräfte haben die beiden Personen sofort angesprochen. Eine Versammlung hatten beide Personen nicht angemeldet. Die Voraussetzungen für eine Spontanversammlung lagen aufgrund der erkennbar getätigten Vorbereitungen, beispielsweise des Mitbringens entsprechender Transparente, ebenfalls nicht vor. Den beiden Personen wurde daraufhin ein alternativer Standort zur Durchführung ihrer Meinungskundgabe angeboten. Dies haben sie abgelehnt. Sie mussten daher mittels eines Platzverweises nach § 16 Brandenburgisches Polizeigesetz aufgefordert werden, den als polizeilichen Sicherheitsbereich ausgewiesenen Platz zu verlassen. Auch
dieser Aufforderung kamen sie nicht nach. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Kolonne bereits in Sichtweite des „Treffpunkt Freizeit“ - so heißt eine Einrichtung, die sich an dieser Stelle befindet.
Da ein plötzliches und unkontrolliertes Betreten der Fahrbahn und eine daraus resultierende Gefährdung sowohl der Kolonne als auch der Personen selbst nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden die Personen unter Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Wegtragen aus dem Bereich entfernt. Dabei wurde niemand eingekesselt oder überdies verletzt. Da die Bedeutung der chinesischen Schriftzeichen unbekannt war und durchaus strafrechtliche Relevanz hätte haben können, wurde das Transparent gemäß § 25 Brandenburgisches Polizeigesetz sichergestellt. Eine Prüfung bzw. in diesem Fall eine Übersetzung des Transparents war in der Kürze der Zeit nicht möglich.
Zu diesem Zeitpunkt wurde die Kolonne mit den Staatsgästen, wie schon gesagt, in weniger als einer Minute erwartet. Es bestand die Gefahr, dass die ungehinderte Durchfahrt der Kolonne durch die Personen behindert oder vielleicht sogar unmöglich gemacht worden wäre. Die Personen befanden sich unmittelbar am Fahrbahnrand der Protokollstrecke und hätten die Zufahrt mit wenigen Schritten blockieren können. Daneben hätten sie eine konkrete Gefahr für sich selbst und die begleitenden Polizeimotorräder begründet.
Die Maßnahmen der Polizei waren verhältnismäßig, da mildere Mittel nicht angenommen wurden bzw. aufgrund der Kürze der verbliebenen Zeit auch nicht mehr zur Verfügung standen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Einsatzbefehl der Polizei sah insbesondere auch die Gewährleistung aller friedlichen demonstrativen Aktionsformen als Ausdruck der Meinungs- und Versammlungsfreiheit vor. Ziel der Maßnahmen der Polizei war nicht die Unterbindung von Meinungsäußerungen. Das möchte ich hier noch einmal ganz klar sagen. Aber auch diese müssen sich, selbst wenn sie spontan sind, in unsere Rechtsordnung einfügen. Aufgrund dieser Rechtsordnung arbeitet unsere Polizei. - Danke sehr.
Herr Minister, vielen Dank für die Ausführungen. Können Sie vielleicht noch etwas dazu sagen, ob der Herr Ministerpräsident, wie ursprünglich vor Jahren zugesagt, diesen Besuch, bei dem wirtschaftliche Interessen im Vordergrund standen, auch zum Anlass genommen hat, über Menschenrechtsverletzungen in China zu sprechen?
Ich kann Ihnen zu den Inhalten des Gesprächs des Ministerpräsidenten nichts sagen. Es ist auch nicht meine Aufgabe als Innenminister, diese zu kommentieren.
Vielen Dank. - Wir sind damit bei der nächsten Frage angelangt. Die Frage 1338 wird getauscht mit der Frage 1345 (Qua- litätsverbesserung durch Akkreditierung), die der Abgeordnete Jürgens stellt.
Nach einer Studie des „Aktionsrates Bildung“ sind angeblich bundesweit nicht einmal die Hälfte der rund 14 000 Bachelorund Master-Studiengänge akkreditiert worden. Auch habe die Akkreditierung in den Fällen, in denen sie stattgefunden hat, zu keiner qualitativen Verbesserung des Studiums geführt.
Ich frage die Landesregierung: Inwiefern deckt sich diese Erkenntnis der Studie mit der Situation in Brandenburg?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Jürgens, an den Brandenburger Hochschulen sind insgesamt 309 Studienprogramme von insgesamt 344 eingerichteten Bachelor- und Masterstudiengängen akkreditiert. Nach Adam Riese sind das deutlich mehr als 50 %. Diese Zahl entspricht einer durchschnittlichen Realisierungsquote bei der Akkreditierung von Studienprogrammen von 89,92 %. Wir liegen ganz deutlich über dem vom Aktionsrat angenommenen Schnitt.
Spitzenreiter ist mit einer Quote von 100 % die Universität Potsdam. Ehrlicherweise muss man dazu sagen, dass dies ein theoretischer Wert ist, da die Hochschule 2012 die sogenannte Systemakkreditierung erfolgreich durchlaufen hat. Mit dieser gelten automatisch alle Studienprogramme einer Hochschule als akkreditiert. Daraus ergibt sich die Quote von 100 %. Die Akkreditierungsquote bei den Studiengängen der Fachhochschulen bewegt sich in einem Fenster von 80 % bis 95 %. Auch das sind sehr gute Werte.
Die Europa-Universität liegt mit 76 % ein bisschen darunter. Wenn man überhaupt von einem Schlusslicht sprechen möchte, wäre dies rein rechnerisch die Hochschule für Film und Fernsehen mit 27,6 %. Das resultiert daraus, dass die künstlerischen Studiengänge erst im Wintersemester 2011/2012 auf Bachelorund Masterabschlüsse umgestellt wurden und sich die allermeisten zurzeit in einer Clusterakkreditierung befinden. Das ist ein bekannter, sich gerade ändernder Zustand.
Ich bin also ganz im Gegensatz zum „Aktionsrat Bildung“ der Meinung, dass sich das Akkreditierungswesen durchaus positiv auf die Studienqualität auswirkt. Man sieht, dass jede Beschäftigung mit dem, was man in der Lehre tut, zu einem Nachsinnen, zu einer Reflexion über Studiengänge, Sinn und Unsinn der einzelnen Module führt und daher sehr wohl eine Qualitätsbesserung bewirkt.
Ferner ist jeder hinzukommende Sachverstand von außen geeignet zu spiegeln, was an einer eigenen Hochschule im Verhältnis zu der Mitwelt und der Außenwelt geschieht; das wirkt sich auch auf die Entwicklung der Studienangebote aus.
Danke, Frau Ministerin, für diese ausführliche Antwort, deren Einschätzung ich hinsichtlich der guten Situation, was die Akkreditierung angeht, teile.
Ist diese Systemakkreditierung, die an der Universität Potsdam stattgefunden hat, ein Modell, das auch die anderen Hochschulen im Land übernehmen könnten oder sollten? Gibt es Überlegungen oder eventuell Unterstützung seitens des Ministeriums?
Die Systemakkreditierung ist im Kommen. Das ist meine Einschätzung. Es gibt bereits eine laufende weitere Systemakkreditierung in Wildau, sodass ich sowohl den ersten Teil Ihrer Frage positiv beantworten würde als auch den zweiten Teil. Auf den ersten Streich der Universität Potsdam folgt der zweite Streich in Wildau.
Auch seitens der Hochschulen lautet die Einschätzung, dass mit der Systemakkreditierung Vorteile zu erlangen sind, weil die Reakkreditierung deutlich weniger Arbeit macht als die Reakkreditierung jeweils einzelner Studienprogramme.
Minister Baaske hat in der Presse verkündet, dass Brandenburg einen Tarifvertrag für Pflegeberufe für allgemeinverbindlich erklärt, sobald sich 50 % der Anbieter auf eine tarifliche Bezahlung geeinigt haben.
Ich frage die Landesregierung: Inwieweit gab es ihrerseits Gespräche mit den Kassen über die Bereitschaft, Pflegeleistungen künftig besser zu vergüten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schönen guten Tag! Frau Schier, ich muss darüber mit den Kassen nicht reden, weil wir nicht Beteiligte an Tarifverhandlungen sind. Lediglich § 5 Tarifvertragsgesetz ermöglicht es mir, einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären, wenn unter diesen Tarifvertrag mindestens 50 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Tarifgebiet fallen. Das könnte das Land Brandenburg sein.
Zu den Fakten im Einzelnen. Wir haben derzeit etwa 90 000 Pflegebedürftige im Land. Es werden 2030 etwa 160 000 Pflegebedürftige sein. Das heißt, von den derzeit 29 000 Pflegenden werden wir auf etwa 54 000 bis 55 000 hochgehen müssen.
Das setzt voraus, Leute zu finden, die in dieser Branche arbeiten wollen. Das wiederum setzt voraus, dass das gute Jobs sein müssen. Darunter verstehe ich, dass sie ordentlich entlohnt werden, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zum Beispiel auch Pflege und Kindererziehung, möglich ist und dass es - in Bezug auf die Gesundheit - ordentliche Arbeitsverhältnisse sind.
Ausschlaggebend dürfte insbesondere die Lohnhöhe sein. Wenn Sie junge Leuten in diesem Land fragen, wie es in der Pflege aussieht, werden Sie regelmäßig die Antwort erhalten: Wird schlecht bezahlt, und darum mache ich es nicht. - Das ist nicht so. Das wissen wir auch. Es gibt durchaus Betriebe, die in der Pflege richtig gut bezahlen, in denen die Arbeitnehmer sehr zufrieden sind, Vollzeitstellen erhalten und mit Sicherheit ein für ihre Familie auskömmliches Gehalt erhalten.
Die Idee, die dahintersteckt, kommt nicht von mir, sondern von einigen Trägervereinen: Wenn es uns gelänge, einen einheitlichen Tarifvertrag für ein ganzes Bundesland zu schließen, wüssten auch viele junge Leute, was in der Pflege bezahlt wird. Wir hätten die Möglichkeit, damit zu werben. Das ist anders, als wenn zum Beispiel immer wieder schwarze Schafe durch die Gegend geistern und man hört: Ach, du arbeitest in der Pflege, du arme Sau. Bekommst nur 400 Euro. Davon kannst du nicht leben. - Dass die 400 Euro ein Verdienst vielleicht nur eines Teilzeitjobs oder eines Minijobs sind, wissen viele nicht. Genau deshalb ist es wichtig, eine Klärung herbeizuführen. Das könnte über einen guten Tarifvertrag durchaus möglich sein.
Jetzt ist mir klar, dass Diakonie und Caritas Schwierigkeiten haben, wenn sie solch einen Tarifvertrag abschließen: schon wegen des Streikrechts, des Tendenzbetriebs und damit der Möglichkeit, Betriebsräte zuzulassen usw. Darum ist es, wenn man über einen Tarifvertrag verhandelt, notwendig, über einen reinen Entgelttarifvertrag zu verhandeln; der kann auf eine A4-Seite passen. Zu regeln wird sein: Welche Entgeltstufen gibt es? Welche Arbeitsverhältnisse gibt es in der Branche? Wie hoch ist der Verdienst nach wie vielen Dienstjahren?
Ich denke, dass können auch die Diakonie und die Caritas mittragen. Man müsste nicht in das Betriebsverfassungssystem von Diakonie und Caritas eingreifen, sondern lediglich die Lohnhöhe regeln. Mehr wäre mir lieber, aber für den Anfang würde es reichen und wäre ein gutes Signal.
Es gibt seit 2009 zwei Gerichtsurteile - damit komme ich auf Ihre Frage zurück -: vom Januar für den ambulanten Bereich, vom Februar für den stationären Bereich. In beiden Urteilen hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt, dass ein abgeschlossener Tarifvertrag, auch bei Pflegesatzverhandlungen, nicht als unwirtschaftlich betrachtet werden darf, wenn es ein Tarifvertrag ist. Das heißt: Solch ein Tarifvertrag muss von den moderierenden Pflegekassen, die ja solche Pflegesatzvergütungen auch nur moderieren, anerkannt werden. Das wissen inzwischen viele Träger; sie schließen zunehmend Tarifverträge ab, weil sie auf dieser Basis auch andere Vergütungen aushandeln können, als wenn sie keinen Tarifvertrag hätten. Ein landesweit einheitlicher Flächentarifvertrag müsste also von den Kassen erst recht akzeptiert werden, auch wenn er pflegesatzsteigernd wirkt.
Gleichwohl müssen wir als Land beachten: Wenn diese Steigerung herbeigeführt wird - darum denke ich, dass es nur eine
moderate Steigerung sein kann -, müssen es zunächst die Bewohnerinnen und Bewohner einer solchen Einrichtung bezahlen. Das muss angesichts der relativ geringen Renten der Bewohnerinnen und Bewohner und der Verdienstmöglichkeiten ihrer Kinder oder Enkel auch berücksichtigt werden. Hinzu kommt: Wenn diese Verdienstmöglichkeiten ausgeschöpft sind, greift auch unsere Hilfe zur Pflege, wovon wir als Land wiederum 85 %, die Kommunen 15 % bezahlen.
Es ist also klar, dass weitere Kosten ausgelöst werden und auch andere betroffen sind. Auf jeden Fall halte ich es für wichtig, wenn wir eine gute Pflege absichern wollen, auch jungen Leuten das Signal zu senden, dass man in der Pflege durchaus auskömmlich verdient, denn das kann über den einheitlichen Flächentarifvertrag ermöglicht werden.
Es gibt eine Vereinbarung Ihres Hauses mit den Sozialpartnern. Sehen Sie die Möglichkeit, dieses Thema auch in diesem Rahmen zu diskutieren? Denn Ziel der Partnerschaftsvereinbarung ist ja, die Tarifbindung im Land zu erhöhen.
Das wäre ein Bestandteil, den man dort durchaus erörtern kann. Derzeit reden wir über Vereinbarkeitsthemen, aber natürlich sollte man dort zu gegebener Zeit auch dieses Thema anbringen. Andererseits führen wir derzeit mit den Spitzenverbänden in der Liga die Diskussion und versuchen, sie für das Thema zu begeistern. Schon das ist nicht ganz einfach, denn die müssen dann ja auch Prokura bekommen. Bei der Diakonie gibt es zum Beispiel die unterschiedlichsten Tarifhoheiten. Beim Paritäter ist es erst recht kompliziert, weil es da viele kleine Vereine gibt und, und, und. Eine Menge Vorarbeit muss noch geleistet werden, um die Betroffenen davon zu überzeugen, dass das eine sinnvolle Struktur ist.