Wir werden zwar den Entschließungsantrag ablehnen, aber wir werden die Sache im Ausschuss ganz sicher besprechen. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wöllert. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Büttner hat das Wort - als einziger Mann zu diesem Thema, glaube ich.
Ja, als einziger Mann, Frau Präsidentin, aber auch als derjenige, der bei vier Kindern viel Erfahrung damit hat.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gut zwei Jahre her, da haben wir uns hier auf der parlamentarischen Ebene mit den stark steigenden Gebühren der Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen beschäftigt. Ich bin sehr glücklich darüber, dass dieses Problem mit dem Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 angegangen worden ist. Denn - wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Frage 29 selber feststellt - der Bundesgesetzgeber hat klargestellt, dass bei den Vergütungsverhandlungen in der Hebammenhilfe künftig auch die steigenden Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung berücksichtigt werden müssen. Das Ergebnis ist, die Kostensteigerungen für die Berufshaftpflicht wurden im vergangenen Jahr erstmals vollständig von den Krankenkassen getragen. Ich finde, das ist sehr gut gelöst worden, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich auf einige Punkte aus der Antwort der Landesregierung eingehen, die mir erwähnenswert zu sein scheinen. Die Antwort auf die Frage nach der Zahl der im Land Brandenburg tätigen Hebammen zeigt, dass es keine einheitlichen, ja, nicht einmal annähernd vergleichbare Daten der Gesundheitsämter und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenver
Da stellt sich schon die Frage, warum es keine einheitliche Erfassungsgrundlage gibt und der Austausch zwischen den Gesundheitsämtern und den Verbänden nicht verbessert wird.
Ein weiterer Punkt ist die gegensätzliche Entwicklung der Zahl der außerklinischen Geburten einerseits und der Zahl der teilzeitbeschäftigten Hebammen in Kliniken im Land andererseits. Die Zahl der außerklinischen Geburten nimmt seit dem Jahr 2006 kontinuierlich ab, gleichzeitig sind rund 62 % der fest im Krankenhaus angestellten Hebammen nur in Teilzeit beschäftigt. Es wäre schon interessant, die Gründe für diesen sichtbaren Widerspruch zu erfahren, die ja sehr vielfältig sein können.
Meine Damen und Herren, weniger als die Hälfte der Kliniken im Land Brandenburg verfügt über eine Geburtsstation. Für das Jahr 2015 ist zudem eine Prüfung der Bedarfe in den Häusern in Bad Belzig, Strausberg, Bernau und Templin geplant. Das Versorgungsnetz könnte damit noch weitmaschiger werden. In der Fortschreibung des Dritten Landeskrankenhausplans ist geplant, die Zahl der Betten in den Bereichen Frauenheilkunde und Geburtshilfe von derzeit 889 auf 666 zu reduzieren.
Deswegen, meine Damen und Herren, ist es aus Sicht der FDPFraktion schon einmal sinnvoll, die Strukturfrage zu stellen: Wie sinnvoll ist es, den Betrieb einer Geburtsstation an die Mindestzahl von 300 Geburten pro Jahr zu koppeln, wenn gleichzeitig die Zahl der Geburten stetig rückläufig ist? Die Konsequenzen daraus sind dann klar: Es wird im Land Brandenburg stets weniger Geburtsstationen geben, was insbesondere die Situation in den ländlichen Regionen in Sachen Familienfreundlichkeit nicht verbessern wird.
Wollen wir das, oder müssen wir angesichts veränderter Rahmenbedingungen nicht auch die Mindestbedingungen für den Betrieb von Geburtsstationen überdenken?
Meine Damen und Herren, einen klaren Widerspruch sehe ich auch in den Antworten der Landesregierung auf die Fragen 20 und 28. Zur Frage 20 heißt es zur Verteilung der Hebammen:
„Unabhängig hiervon ist von regionalen Unterschieden in den städtischen und ländlichen Regionen Brandenburgs auszugehen. Um diese regionalen Unterschiede erfassbar zu machen, bedürfte es jedoch weitergehender wissenschaftlicher Untersuchungen.“
Aus meiner Sicht leitet sich aus dieser Feststellung auch ein Handlungsauftrag für die Landesregierung ab. Diese stellt aber in Beantwortung der Frage 28 fest:
„Der Landesregierung liegen keine Daten vor, die die behauptete aktuelle Unterversorgungssituation der Bevölkerung im Bereich der Hebammenhilfe konkret und detailliert belegen.... Die Landesregierung nimmt die Anliegen der Hebammen ernst. Sie wird auch in Zukunft die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam verfolgen...“
Eindringlicher kann man die eigene Unlust, sich mit dem Thema Hebammen auseinanderzusetzen, nicht herausstellen, meine Damen und Herren.
Das Land hat eine klare Mitverantwortung bei der Sicherstellung der Versorgungsinfrastruktur für werdende Mütter. Datenerhebung, Krankenhausplanung, ambulante Versorgung - das alles sind Landesthemen.
Das in den vergangenen Jahren ärgste Probleme der Hebammen, die Finanzierung der steigenden Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung, hat die Bundesregierung mit dem Versorgungsstrukturgesetz gelöst. Auch künftig werden gestiegene Versicherungsbeiträge bei der Anpassung der Gebühren für Hebammenleistungen berücksichtigt. Das schafft finanziellen Spielraum für die Hebammen und gibt ihnen Sicherheit. Wir als FDP-Fraktion erwarten von der Landesregierung, dass sie gemeinsam mit den Fachverbänden und Krankenkassen Lösungen erarbeitet, um die flächendeckende Verfügbarkeit von Hebammen - egal, ob sie als freiberufliche oder als angestellte in einem Krankenhaus arbeiten - zu gewährleisten.
Wir stehen als Land vor großen Herausforderungen, sowohl im berlinnahen als auch im berlinfernen Raum die gleichen Entwicklungschancen sicherzustellen. Das schließt die medizinische Versorgung werdender Mütter unmittelbar ein. Gern können wir uns dazu im zuständigen Fachausschuss unterhalten und verständigen. Wir als FDP-Fraktion stimmen jedoch dem Entschließungsantrag der Grünen hier im Plenum zu. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büttner. - Wir sind eigentlich am Ende der Aussprache angelangt, aber Frau Ministerin Tack hat zwei Minuten 20 Sekunden Redezeit erarbeitet. Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde signalisiert, dass davon Gebrauch gemacht werden möchte. Ich frage die anderen Fraktionen: Gibt es das Bedürfnis nach Redezeit? - Gibt es nicht. Frau Abgeordnete Nonnemacher, damit haben Sie das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Keine Angst, ich will in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit die von Frau Ministerin Tack erarbeitete Redezeit nicht ausschöpfen. Ich wollte mich nur bei allen Kolleginnen, bei Herrn Büttner und bei der Frau Ministerin für die wirklich sehr gute, konstruktive Debatte bedanken.
Es wäre mir natürlich lieber gewesen, Sie würden unserem Entschließungsantrag zustimmen. Ich weiß auch nicht so richtig, warum Sie das nicht können. Aber ich sehe doch die allgemeine Bereitschaft, dass wir uns im Zuge der Selbstbefassung in den beiden zuständigen Ausschüssen noch einmal vertieft mit dem Thema beschäftigen und die Hebammenverbände zu Fachgesprächen einladen. Ich denke, dass wir an dieser Sache inhaltlich weiter arbeiten, ist doch ein sehr gutes Ergebnis. Dies ist bestimmt auch im Sinne der Betroffenen, die die Problematik noch viel kompetenter vertiefen können, sehr zu begrüßen.
Also vielen Dank für die gute Debatte. Ich freue mich auf die Fachgespräche, vielleicht in beiden Ausschüssen. - Danke sehr.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Ich beende die Aussprache. Damit ist die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 24 zur Kenntnis genommen. Wir kommen zur Abstimmung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag, Drucksache 5/7407, eingebracht durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Abgeordneten Christoph Schulze, mit dem Titel „Hebammenversorgung in Brandenburg sicherstellen“. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Ich bin verunsichert. Es sieht aus, als müssten wir zählen. Herr Richter?
Ich möchte die Abstimmung wiederholen, damit wir keinen Formfehler machen. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Das war ein deutlicheres Ergebnis. Offensichtlich hat die Müdigkeit schon alle etwas erschlagen. Das war eine deutliche Ablehnung des Entschließungsantrages.